Warum O2
Warenkorb
Service
Gelöst

Maximale Kosten Datenroaming in USA ab 01.07.2012


Mit dem 01.07.2012 ist die neue Stufe der am 10.05.2012 beschlossenen EU Roaming Verordnung in Kraft getreten.

 

Diese, fuer O2 als in der EU ansaessiger Provider bzw. Vertragspartner somit bindende Richtlinie fuer Roaming erfordert explizit  - AB 01.07.2012 AUCH WELTWEIT - einen Datenroaming Cut-Off bei 50 Euro Netto, sowie eine zuvorige Warnung bei 80%, also bei ca. 40 Euro netto.

 

Ich war letzte Woche in den USA und habe innerhalb von 2 Tagen einen Rechnungswert fuer Datenroaming von ueber 170 Euro netto bekommen.

 

Mal ganz abgesehen davon, dass die Datenroaming Preise ausgeschaemt teuer sind (ob von O2 oder durch Roamingpartner verursacht will ich hier jetzt nicht breittreten), ist diese Rechnungsstellung rechtlich nicht in Ordnung und verletzt die Gesetzgebung.

 

Klaerungsversuch telefonisch:

 

Der zwar freundliche, aber leider erst nach 13 Minuten Warteschleife erreichte Servicemitarbeiter kennt

anscheinend nicht die neueste Variante der Euro-Regelung, und behauptet diese waere fuer Datentransfervolumen in den USA nicht gueltig. Keine Klaerung wurde erreicht.

Zitat Bundesnetzagentur, lt Webseite siehe Quellenangabe

 

"Diese Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming ist seit dem 1.07.2012 nun weltweit gültig. Das heißt, dass jeder Anbieter mit Sitz in der EU für weltweites Datenroaming max. 50 Euro netto pro Monat berechnen darf (Kostenairbag)."

 

Zitat EU-Gesetz, Seiten 83-88, lt. PDF siehe Quellenangabe




6. This Article, with the exception of paragraph 5, and subject to the second and third subparagraph of this paragraph, shall also apply to data roaming services used by roaming customers travelling outside the Union and provided by a roaming provider."




Quellen:

 

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikation/InternationalRoaming/EUVerordnung_Basepage.html

http://www.teltarif.de/eu-roaming-verordnung-beschlossen-1-juli-euro-tarif-kroes-guenstiger/news/46678.html

http://www.europarl.europa.eu/document/activities/cont/201204/20120423ATT43744/20120423ATT43744EN.pdf

 

Alle Quellen abgerufen am 13.07.2012.

 

Community und O2:

 

Hat in der Community jemand aehnliche Erfahrungen gemacht ?

Falls ja, gab es schon Problemloesungen ?

 

Wie wird die Thematik der Umsetzung der Richtlinie von O2 in Zukunft gehandhabt ?

Gibt es evtl. Trainingsbedarf der Mitarbeiter fuer die aktualisierte Regelung ?

Wieso hat O2 die seit Mai beschlossene Regelung nicht durchgehend umgesetzt? 

 

Mein persoenlicher Standpunkt ist, dass ich auf keinen Fall bereit bin mehr als 40 Euro netto der Kosten zu uebernehmen, denn es gab keinerlei Warnung bei 80% des rechtlich geklaerten Cut-Off Traffic Volumens und keinen Cut-Off bei 50 Euro netto.

 

Andernfalls muessen wohl leider, insbesondere im Sinne aller anderen ebenfalls ins nicht-EU Ausland reisenden O2 Kunden rechtliche Schritte und der Gang zur Bundesnetzagentur folgen.

icon

Lösung von o2_Björn 15 July 2012, 10:55

Zur Antwort springen

Zu diesem Thema können keine neuen Antworten hinzugefügt werden. Du kannst gern ein eigenes Thema erstellen.

35 Antworten

Du warst letzte Woche in den USA und hast jetzt schon die Rechnung bekommen? Und schreibst hier einen ellenlangen Text. Für eine Reklamation schaffst du es nur dich telefonisch zu melden? Hast du die Rechnung schon schriftlich reklamiert?

 

Gruß sandroschubert

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die weitere Frage wäre natürlich, welchen Auslands-Datentarif der TO gewählt hat.

Die Regelung gilt ja nicht generell! o2 muss nur einen Tarif anbieten, wo diese begrenzung gilt.

Ob der TO genau diesen gewählt hat, ist sicherlich relevant.

Sandroschubert schrieb:
Du warst letzte Woche in den USA und hast jetzt schon die Rechnung bekommen?

Ja - Neukunde

 

Und schreibst hier einen ellenlangen Text.

Ja. Die Problematik rechtfertigt doch eine genaue Klaerung und es ist aktuell.

 

Für eine Reklamation schaffst du es nur dich telefonisch zu melden?

Nein, aber ist doch als erster Versuch sicher besser als nur/gleich schriftlich, findest du nicht?

 

 

Hast du die Rechnung schon schriftlich reklamiert?

Ja. Warte noch auf Antwort.

 

Gruß sandroschubert

 

Hallo ! 

 

Welche Tarife gibt es denn noch ausser dem Standard "Ausland Mobil" und dem EU Daypack ?

 

Benutzerebene 6
Abzeichen
simonputz schrieb:
Hallo ! 

 

Welche Tarife gibt es denn noch ausser dem Standard "Ausland Mobil" und dem EU Daypack ?

 

Auf jeden Fall keinen mit einem Kostenstopp von 60 Euro außerhalb der EU: http://www.o2online.de/tarife/auslandstarife/preise-im-ausland/.

 

Offenbar will o2 nichts davon wissen, viele andere Anbieter auch nicht, wenn man sich die Preislisten so anschaut. Egal, der Kostenstop ist Gesetz und seit 1.7.2012 gültig, außer ein Kunde würde aktiv etwas anderes beauftragen. Von daher würde ich die Rechnung einfach schriftlich beanstanden und das Geld zurückfordern. Sollte o2 nicht freiwillig auf den Betrag oberhalb des Kostenstopps verzichten, kannst du die Rechnung kürzen. Eine Sperre hast du auch nicht zu befürchten. Unter 75 Euro und bei widersprochenen Forderungen darf die Sim-Karte nicht mehr gesperrt werden.

 

Ich würde mich außerdem auch an die BNetzA wenden und vielleicht auch mal an Teltarif. Die könnten dann direkt mal bei o2 anfragen wegen des Kostenstopps 😉

 

gruß, zündi

Benutzerebene 6
Abzeichen
stefanniehaus schrieb:
Die weitere Frage wäre natürlich, welchen Auslands-Datentarif der TO gewählt hat.

Die Regelung gilt ja nicht generell! o2 muss nur einen Tarif anbieten, wo diese begrenzung gilt.

Ob der TO genau diesen gewählt hat, ist sicherlich relevant.

Da du ja der Tarif-Experte bist, hättest du ihm ja gleich den Tarif nennen können, wo Daten-Roaming max 60 Euro außerhalb der EU kostet 😛 . Ich habe jedenfalls keinen gefunden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Die Seite ist offensichtlich nicht aktuell; es steht aber klar und deutlich dabei, was der EU-Tarif ist!

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
@simonputz:

Was meinst du mit "Ausland mobil"?
Einen solchen Tarif gibt es bei o2 nicht.

Da gibt es nur 4 Optionen:
- Reiseoption
- Smartphone Day Pack EU
- Internet Day Pack
- Mobiles Internet Ausland

Welchen Tarif hast du gebucht?
Wenn der Tarif "Mobiles Internet Ausland" gebucht ist, dürftest du gute Chancen haben, da das der Tarif nach vorgaben der EU-Kommision ist.
Hast du einen anderen Tarif, stehen deine Chancen wohl sehr schlecht.

Benutzerebene 6
Abzeichen
stefanniehaus schrieb:
@simonputz:

Was meinst du mit "Ausland mobil"?
Einen solchen Tarif gibt es bei o2 nicht.

Da gibt es nur 4 Optionen:
- Reiseoption
- Smartphone Day Pack EU
- Internet Day Pack
- Mobiles Internet Ausland

Welchen Tarif hast du gebucht?
Wenn der Tarif "Mobiles Internet Ausland" gebucht ist, dürftest du gute Chancen haben, da das der Tarif nach vorgaben der EU-Kommision ist.
Hast du einen anderen Tarif, stehen deine Chancen wohl sehr schlecht.

Aber nur, wenn er selbst einen anderen Tarif ausgewählt hätte. Wäre der Tarif automatisch eingestellt worden (z.B. Reise-Option Daten) stehen die Chancen recht gut, da dann der Kostenstopp automatisch gilt. Aber wie gesagt, er sollte sich auch mal an die Bundesnetzagentur wenden.

Ich würde die Antwort der schriftlichen Beanstandung/Reklamation abwarten. Je nach Antwort dann reagieren. Die Bnetzagentur kann man immer noch einschalten. Im Moment ist es nicht sinnvoll, so sehe ich das, da man den Ausgang noch nicht kennt.

 

Gruß sandroschubert

Benutzerebene 7
Hallo Simon,

 

du hattest bei Abschluss den EU Regulierten Tarif, hast aber selber vor Reiseantritt am 07.07. online von Mobiles Internet Ausland auf das Smartphone Day Pack umgestellt.

 

Gruß

Stefan

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Das würde die Kosten natürlich erklären.

Nur wie sollen Verbindungen nach dem 07.07. bereits jetzt auf der Rechnung stehen?

Na klar hab ich den day pack fuer einen tag gebucht, fuers umsteigen in london. Der day pack eu ist doch auch gar kein anderer tarif sondern eine aufpreispflichtige tarifzusatzoption damit es in der eu billiger ist. Die regulierung in den usa kann davon nicht betroffen sein.

Ich wuerde mich ueber eine kulante loesung seitens o2 freuen.
simonputz schrieb:
... Andernfalls muessen wohl leider, insbesondere im Sinne aller anderen ebenfalls ins nicht-EU Ausland reisenden O2 Kunden rechtliche Schritte und der Gang zur Bundesnetzagentur folgen.Anhänge:http://o2de.i.lithium.com/skins/images/DD9DC325DF147F6FA5227AFAF47C3B40/base/images/icon_attachment.png20120423ATT43744EN.pdf 320 KB

Hallo simonputz,

schön das du die Datei angehängt hast. In dieser Datei auf Seite 88 steht der entscheidende Auszug.

 

Hier der Auszug aus deiner angehängten Datei:

 

"6. This Article, with the exception of paragraph 5, and subject to the second and third subparagraph of this paragraph, shall also apply to data roaming services used by roaming customers travelling outside the Union and provided by a roaming provider.
Where the customer opts for the facility referred to in the first subparagraph of paragraph 3, the requirements provided in paragraph 3 shall not apply if the visited network operator in the visited country outside the Union does not allow the roaming provider to monitor its customers' usage on a real-time basis.
In such a case the customer shall be notified by an SMS message when entering such a country, without undue delay and free of charge, that information on accumulated consumption and the guarantee not to exceed a specified financial limit are not available. ..."

 

In Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung ist festgelegt, dass die Data-Obergrenze von 59,50 EUR im regulierten Roaming-Tarif ab dem 1.7.2012 auch für Länder außerhalb der EU gilt, also weltweit.

Diese Pflicht gilt nur dann nicht, „wenn der Betreiber eines besuchten  Netzes in dem besuchten Land außerhalb der Union es nicht zulässt, dass der Roaminganbieter das Nutzerverhalten seines Kunden in Echtzeit überwacht. In einem solchen Fall wird dem Kunden bei seiner Einreise in ein solches Land mit einer SMS ohne unnötige Verzögerung und kostenlos mitgeteilt, dass die Informationen über den bisherigen Nutzungsumfang und die Garantiefunktion, wonach ein angegebener Höchstbetrag nicht überschritten wird, nicht zur Verfügung stehen.“

 

Wir informieren darüber via SMS z.B. „Lieber Kunde, Datenroaming in der Türkei für 12,29€/MB. Sie erhalten keine weitere SMS über Ihre Nutzung. Abrechnung nach Verbrauch ohne Höchstgrenze.“

 

Also wenn keine Echt-Zeit-Übermittlung stattfindet, können und brauchen wir keine Obergrenze einrichten. Darum informieren wir via SMS.

 

Wenn du natürlich einen anderen Tarif fürs Ausland wählst, welcher eine andere Tarifstruktur beinhaltet (Smatphone-Day-Pack-EU), gibt es keine Obergrenze. Die Tarife des Smartphone-Day-Pack-EU findest du ebenfalls unter www.o2.de/goto/ausland

 

Kulanz-Anfragen kannst du natürlich jederzeit telefonisch oder via E-Mail anfragen www.o2.de/kontakt stellen.

 

Beste Grüße,

Björn

Benutzerebene 6
Abzeichen
o2_Björn schrieb:
simonputz schrieb:
... Andernfalls muessen wohl leider, insbesondere im Sinne aller anderen ebenfalls ins nicht-EU Ausland reisenden O2 Kunden rechtliche Schritte und der Gang zur Bundesnetzagentur folgen.Anhänge:http://o2de.i.lithium.com/skins/images/DD9DC325DF147F6FA5227AFAF47C3B40/base/images/icon_attachment.png20120423ATT43744EN.pdf 320 KB

Hallo simonputz,

schön das du die Datei angehängt hast. In dieser Datei auf Seite 88 steht der entscheidende Auszug.

 

Hier der Auszug aus deiner angehängten Datei:

 

"6. This Article, with the exception of paragraph 5, and subject to the second and third subparagraph of this paragraph, shall also apply to data roaming services used by roaming customers travelling outside the Union and provided by a roaming provider.
Where the customer opts for the facility referred to in the first subparagraph of paragraph 3, the requirements provided in paragraph 3 shall not apply if the visited network operator in the visited country outside the Union does not allow the roaming provider to monitor its customers' usage on a real-time basis.
In such a case the customer shall be notified by an SMS message when entering such a country, without undue delay and free of charge, that information on accumulated consumption and the guarantee not to exceed a specified financial limit are not available. ..."

 

In Artikel 15 Absatz 6 der Verordnung ist festgelegt, dass die Data-Obergrenze von 59,50 EUR im regulierten Roaming-Tarif ab dem 1.7.2012 auch für Länder außerhalb der EU gilt, also weltweit.

Diese Pflicht gilt nur dann nicht, „wenn der Betreiber eines besuchten  Netzes in dem besuchten Land außerhalb der Union es nicht zulässt, dass der Roaminganbieter das Nutzerverhalten seines Kunden in Echtzeit überwacht. In einem solchen Fall wird dem Kunden bei seiner Einreise in ein solches Land mit einer SMS ohne unnötige Verzögerung und kostenlos mitgeteilt, dass die Informationen über den bisherigen Nutzungsumfang und die Garantiefunktion, wonach ein angegebener Höchstbetrag nicht überschritten wird, nicht zur Verfügung stehen.“

 

Wir informieren darüber via SMS z.B. „Lieber Kunde, Datenroaming in der Türkei für 12,29€/MB. Sie erhalten keine weitere SMS über Ihre Nutzung. Abrechnung nach Verbrauch ohne Höchstgrenze.“

 

Also wenn keine Echt-Zeit-Übermittlung stattfindet, können und brauchen wir keine Obergrenze einrichten. Darum informieren wir via SMS.

 

Wenn du natürlich einen anderen Tarif fürs Ausland wählst, welcher eine andere Tarifstruktur beinhaltet (Smatphone-Day-Pack-EU), gibt es keine Obergrenze. Die Tarife des Smartphone-Day-Pack-EU findest du ebenfalls unter www.o2.de/goto/ausland

 

Kulanz-Anfragen kannst du natürlich jederzeit telefonisch oder via E-Mail anfragen www.o2.de/kontakt stellen.

 

Beste Grüße,

Björn


@o2 Björn

 

Mit anderen Worten: Die Roaming-Abzocke geht außerhalb der EU genauso weiter wie bisher 😖 .

Der Trick mit der "Echtzeit-Übermittlung" dürfte wohl dazu führen, das es in keinem Land außerhalb der EU diesen Daten-Airbag gibt. Das dürfte wohl auch der Grund sein, warum sich in den Preislisten nichts zu einem Daten-Airbag außerhalb der EU findet, denn es gibt ihn wohl schlichtweg nicht. Also müssen am ende wohl wieder die Gerichte in jedem Einzelfall entscheiden, ob solche Kartenspieler-Tricks zulässig sind oder nicht. Interessant ist dabei, das es diese "Echtzeit-Übermittlung" auch nicht in allen EU-Ländern gibt und trotzdem gilt dort der Daten-Airbag von 59,50 Euro.

 

Es ist auch sehr schade, das der  "Netzbetreiber mit den zufriedensten Kunden"

sich hier wieder einmal von seiner kundenfeindlichen Sicht zeigt.Eigentlich sollte o2 aus dem Roaming-Desaster vom letzten Jahr gelernt haben: KLICK MICH

Mich würde jetzt auch interessieren, was für die "Reise-Option Daten" gilt, die ja bis vor kurzem die Standard-Option für Neuverträge war und in die viele Bestandskunden im letzten Jahr Zwangsumgestellt wurden. Gilt dort der Kostenairbag außerhalb der EU oder nicht? Laut den Preislisten gilt sowohl bei der Reise-Option als auch bei "Mobiles Internet Ausland" der Datenairbag von 59,50 Euro innerhalb der EU und was außerhalb der EU gilt, wird mit keinem Wort erwähnt. Ergo kann man davon ausgehen, das es diesbezüglich keinerlei Unterschied gibt. 

 

Dann noch die Sache mit der angeblichen SMS: Ich bezweifle sehr stark, das es diese Warn-SMS tatsächlich in jedem Fall gibt. Schon innerhalb der EU funktioniert die Info-SMS mit den Roaming-Kosten, die man bei Einbuchen in ein ausländisches Netz erhalten soll und zu der o2 eigentlich gesetzlich verpflichtet ist, nicht zuverlässig. Ich habe z.B. seit einem Jahr keine solche Info-SMS mehr erhalten, obwohl ich regelmäßig in luxemburger Mobilfunknetzen roame. Bei vielen anderen Kunden ist es genauso. Warum sollte die Warn-SMS in Ländern außerhalb der EU nun zuverlässiger funktionieren?

 

Da o2 wohl weiterhin die Kunden mit überzogenen Roaming-Preisen (12,29 Euro/MB) abzocken will, bleibt hier nur der Ratschlag, auf Roaming außerhalb der EU vollständig zu verzichten und sich eine günstige Prepaid-Karte in dem jeweiligen Land zu kaufen. Desweiteren sollten diejenigen, die eine höhere Rechnung als 59,50 Euro erhalten, schriftlich Widerspruch einlegen und sich zudem an die Bundesnetzagentur wenden und ggf auch an Teltarif und an die Verbraucher-Zentralen.

 

 

mfg, zündi

 

 

Hallo zündi,

 

die Auszüge von simonputz und mir sind nicht aus unseren AGBs oder Tarif-Tabellen, sondern gehören zu der entsprechenden Verordnung. Und wenn uns hier vorgeworfen wird dass wir uns nicht dran halten, finde ich es wichtig dies aufzuklären. Auch um den Sachverhalt an sich zu klären.

 

Eine Kulanzanfrage kann simonputz und jeder andere Kunde gerne an die Kundenbetreuung richten. Dort wird jeder Fall individuell bearbeitet.

 

Die entsprechenden Informations-SMS gehen raus, von aktuellen Einschränkungen ist mir nichts bekannt. Auch hier kann sich jeder Kunde gerne bei uns melden der sie nicht bekommen hat. Darüber hinaus nehme ich mir das Thema gerne mit und werde es in der kommenden Woche hinterfragen.

 

Dir einen schönen Sonntag.

Beste Grüße,

Björn

 

Danke Bjoern,

 

danke fuer die Aufklaerung hinsichtlich der Richtlinie und dem Tipp mit dem Kontaktformular.

Genau das werde ich machen.

Anstatt den Einzelfall hier oeffentlich weiter breitzutreten, hoffe ich wir koennen gemeinsam eine gute Loesung finden.

 

Leider gibt es wohl noch nicht viele gleich gelagerte Faelle in der Community, denn einen echten Post habe

ich bis jetzt noch nicht gelesen.

 

Zu dem Post von @Zuendi, ich glaub nicht, dass primaeres Ziel von O2 ist, maximale Margen fuer US-Roaming umzusetzen, sondern eher eine gute Kundenzufriedenheit sicherzustellen.

 

Vielmehr denke ich, dass es wohl intern sehr schwierig ist dieses Roaming in den USA mit den Vertragspartnern zu verhandeln und abzurechnen.

Wer viel mit grossen Firmen in den US, und insbesondere im Telco Bereich zu tun hat, versteht das.

 

Ich denke das Thema als gesamtes ist eine komplexe Baustelle fuer den Kunden wie auch fuer O2, was die technische Ecke (Abrechnung, Echtzeitdatenuebertragung, Roamingpreise Agreements mit Providern in den USA, Zeitzonen !! usw.) angeht, wie auch den Business Aspekt, also Tarifgestaltung, Tarifwahl durch den Kunden, Transparenz fuer den Kunden usw.

 

Es ist schwierig hier immer auf allen Frequenzen einen gemeinsamen Standpunkt zu finden.

 

Generell kann in Deutschland in der Regel eine vertragliche Vereinbarung, sei es durch Tarif, AGB oder sonstiges nicht schlechter stellen als geltendes Recht, dazu zaehlt auch die EU Verordnung.

 

Die Frage ob generell eine andere Datenoption jetzt im Sinne der EU Verordnung als anderer Tarif zu sehen ist und somit automatisch die Verordnung insgesamt nicht mehr anwendbar ist, ist m.E. auf Grund der Formulierung und der Charakteristik, also als Aufpreis zum Basistarif und Benamung als Zusatz und auch "EU" schon im Namen, mit fehlender Differenzierung zum Standardtarif was die USA angeht (es gibt z.B. keinerlei Hinweis "In diesem Tarif gilt die EU Verordnung nicht" oder Aehnliches) sicherlich ein Punkt den man auch zu Laengen gerichtlich Ausdiskutieren koennte.

 

Ebenfalls muesste dann geklaert werden, ob tatsaechlich seitens T-Mobile und AT&T in den USA keine Live-Abrechnungsdaten zur Verfuegung gestellt werden koennen, und ob diese Regelung allein

 

Die manuelle Veranlassung einer Sperre seitens O2 zeigt ja, dass der Provider das Thema ernst nimmt

und deshalb hoffe ich dass man viel einfacher gemeinsam eine Loesung findet.

 

Persoenlich waere mir anstatt einer Info-SMS, die man evtl. gar nicht erhaelt eine art Opt-In, also eine komplette Datenroamingsperre in USA, bis man manuell mit PKK freischaltet wesentlich lieber.

 

Naja wie gesagt, schauen wir mal ☺️

Benutzerebene 6
Abzeichen
Es gibt wieder was neues in Bezug auf Daten-Roaming 😛 :

 

http://www.teltarif.de/daten-roaming-schockrechnung-urteil-keine-zahlpflicht/news/47477.html

Hallo,

 

danke fuer den Link.

Denke der Fall ist aehnlich aber etwas anders gelagert, insbesondere was den Betrag angeht.

 

Mein Fall hat sich insofern erledigt, dass ich eine Kulanzgutschrift ueber einen Teilbetrag erhalten habe und 

fuer mich das Thema gegessen ist.

 

In Zukunft nur noch WiFi in den USA ☺️

 

 

Hier ein Beitrag dazu bei Teltarif.

http://www.teltarif.de/daten-roaming-eu-roaming-verordnung-cut-off-mechanismus-schlupfloch-luecke/news/47645.html

 

o2 sieht hier, aus meiner Sicht, nicht sehr gut aus.

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Das hast du sehr freundlich formuliert sandroschubert............ 😖

Benutzerebene 6
Abzeichen
Sandroschubert schrieb:
Hier ein Beitrag dazu bei Teltarif.

http://www.teltarif.de/daten-roaming-eu-roaming-verordnung-cut-off-mechanismus-schlupfloch-luecke/news/47645.html

 

o2 sieht hier, aus meiner Sicht, nicht sehr gut aus.

Richtig schlecht triffts wohl eher. Die Story mit der Echtzeitkontrolle halte ich ohnehin für ein Märchen. Wieso sollte es bei o2 nicht möglich sein, wenn die Telekom und Vodafone es problemlos schaffen, den Kostenstopp von 59,50 Euro weltweit anzubieten. Die einfache Antwort ist: o2 will lieber weiter die Leute abzocken und versteckt sich hinter faulen Ausreden und angeblich verschickter SMS. Interessant ist auch, das es in allen Ländern außerhalb der EU nicht funktionieren soll, diesen Kostenstopp zu realisieren. Am ende werden wohl wieder die Gerichte entscheiden müssen, ob und in welcher Höhe der Kostenstopp gilt. Horror-Rechnungen von mehreren hundert oder Tausen Euro haben ja meist keine hohen Chancen.

 

Bis o2 zur Vernunft gekommen ist, wirds wohl noch ein bisschen dauern und bis dahin ist es halt nicht empfehlenswert, eine o2-Vertragskarte mit ins Nicht-EU-Ausland zu nehmen.

Eine zeitlang hatte ich mein mobiles internet von O2 im Ausland komplett gesperrt bin mir aber nicht sicher ob dies nach dem vertragswechsel immer noch steht. Vor meinem USA Aufenthalt werde ich dies einfach nochmal abklären und dann hat die Abzocke von O2 keine chance 😉

Benutzerebene 7
Abzeichen
mirgleich schrieb:
 

Vor meinem USA Aufenthalt werde ich dies einfach nochmal abklären und dann hat die Abzocke von O2 keine chance 😉

Wenn ich mich nicht täusche dann ist es so, dass nach einem Tarifwechsel die Sperre nicht mehr besteht.

Ich meine da etwas gelesen zu haben. Den Beitrag finden ist die andere Sache. (wird nachgereicht)

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
LMSMDK schrieb:

Wenn ich mich nicht täusche dann ist es so, dass nach einem Tarifwechsel die Sperre nicht mehr besteht.

Ich meine da etwas gelesen zu haben. Den Beitrag finden ist die andere Sache. (wird nachgereicht)


War genau umgekehrt LMSMDK. Die Sperre wurde nicht automatisch aufgehoben 😉 Wenn ich den Beitrag noch finde, reiche ich ihn nach.