Hallo liebes O2 Team,
ich habe vor kurzem meinen alten Alice Vertrag schriftlich gekündigt. Dazu habe ich auch eine Kündigungsbestätigung zugeschickt bekommen. Allerdings stand in dem Brief letztlich, dass dieser Termin vorgemerkt sei und ich dazu aber noch ein weiteres Schreiben erhalte.
Bis zu diesem Zeitpunkt stand auch noch die korrekte Laufzeit im Benutzerportal (kündbar 4 Wochen zum Monatsende). Nach erhalt der Kündigungsbestätigung wurde dies im Benutzerportal geändert und mir eine 12 Monatige Laufzeit zugeordnet, ich habe aber kein Produkt verändert oder dazu gebucht, ich wollte nur meinen Vertrag kündigen. Nun habe ich einen von mir nicht gebuchten Tarif, für welchen mir anscheint immer noch die selbe Summe abgebucht wird. Diesen Monat hätte diese Summe allerdings nicht mehr abgebucht werden sollen. Auf weitere Schreiben, insbesondere dass ich keinen Termin vormerken wollte sondern gekündigt habe, habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort mehr erhalten und nach den nicht angekündigten Änderungen wie u.a. die Laufzeitverlängerung hab ich den Verdacht das hier etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, insbesondere da ich auch in diesem Forum viele mit ähnlichen Problemen gefunden habe. Ich bin noch guter Dinge, dass es sich hier um ein Missverständnis handelt und in kürze geregelt werden kann.
Gelöst
Kündigung wurde anscheint trotz Bestätigung nicht angenommen
Lösung von Klaus_VoIP
Gab es nach der für 2015 bestätigten Kündigung noch einen Telefonkontakt? Es folgen nach Kündigung regelmäßig Rückgewinnungsanrufe, bei denen die CC-Agents nicht unbedingt seriös vorgehen (erfundene Vertragsänderungen/-verlängerungen).
Das O2 den endgültigen Kündigungstermin nochmals per Post mitteilen will ist juristisch betrachtet Unfug, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Der Vertrag endet unzweifelhaft zum Laufzeitende und in Abhängigkeit von der Kündigungsfrist. Ausnahme: Portierung der Rufnr. und Weiterversorgungsverpflichtung.
Zur Antwort springenDas O2 den endgültigen Kündigungstermin nochmals per Post mitteilen will ist juristisch betrachtet Unfug, da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist. Der Vertrag endet unzweifelhaft zum Laufzeitende und in Abhängigkeit von der Kündigungsfrist. Ausnahme: Portierung der Rufnr. und Weiterversorgungsverpflichtung.
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