Eine Standard-Wartezeit in der Hotline von 45 Minuten ist unzumutbar. Ich lasse die rechtlichen Optionen durch einen Anwalt prüfen.
Lösung von o2_Emanuel
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Zur Antwort springensvx schrieb:https://de.wikipedia.org/wiki/Dunning-Kruger-Effekt
Puh... das alles hier liest sich wie eine unselige Kombination aus typisch deutschem Anschwärzertum gepaart mit einer ordentlichen Prise Dunning-Kruger-Effekt. Nett...
pmpreuss schrieb:Auf Durchschrift deines Anwalts warten.
Was muss ich eigentlich tun, um eine offizielle Reaktion von o2 zu bekommen?
pmpreuss schrieb:War meiner so schwer zu verstehen?
Sorry, aber ist mein Text eigentlich so schwer zu verstehen?
bielo schrieb:
O2 ist keine Behörde. Wenn sie nicht antworten mögen, dann kannst du sie nicht zwingen. Es gibt hier keine Untätigkeit wie in der VwGO. Musst du dein Recht, wo meinst, dass du es besitzt, eben einklagen.
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