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Vertragswiderruf nach Abschluss im O2 Shop


Guten Tag, 

meine Freundin hat sich vor einigen Stunden etwas vorschnell einen Vertrag mit Handy im O2 Shop aufschwatzen lassen. 

Nachdem ich sie kurz danach darauf hingewiesen habe, dass es auf der O2 Homepage wesentlich bessere Handys mit ähnlichen Vertragskonditionen für weniger Geld pro Monat gibt, ist sie direkt zurück zum Shop und wollte den Vertrag widerrufen (es waren wohlgemerkt keine 3h später!). Das wurde aber abgelehnt da Widerrufsrecht nach Kauf im Laden keine gesetzliche Pflicht ist, sondern lediglich Kulanz. Der Gesetzgeber argumentiert, dass sich der Kunde das Produkt zuvor ja ausreichend anschauen konnte... Dass man dabei halt von einem Verkäufer/"Berater" bequatscht und mit psychologischen Tricks unter Druck gesetzt wird hat er wohl nicht bedacht. (So zumindest hier der Fall, sorry an alle aufrichtigen Verkäufer da draußen.) 

Nun meine Frage: Gibt es da wirklich keine Möglichkeit das Handy zurück zugeben und den Vertrag zu kündigen um anschließend das alternative Angebot auf der Homepage wahrzunehmen?

Viele Grüße, 

Tobias 

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Lösung von bs0 19 January 2020, 19:01

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15 Antworten

Spiegelt schrieb:

Gibt es da wirklich keine Möglichkeit

Nein. Wenn der Shop / Händler nicht will: keine Chance. Das Widerrufsrecht gilt im Shop nicht. 

Hallo ich sehe zwar dass dieser Threat nicht mehr kt ist aber ich will hier nur anmerken dass die Antwort hier nicht korrekt war. Widerruf ist auch bei einem Vertrag welches im Shop geschlossen wurde möglich wenn bei einem Vertragsabschluss ein Handy mit einem Wert über 250 € auf Raten gekauft wurde.

Vg Nesi

Widerruf ist auch bei einem Vertrag welches im Shop geschlossen wurde möglich

Du hast grundsätzlich Recht. 

Dass der Thread sehr alt ist, hast Du bemerkt?

Benutzerebene 7
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Nicht ganz. Es sind 200 Euro und auch nur wenn die Konditonen des Mobilfunkvertrags vom Handykauf abhängig sind (sonst gilt das Rücktrittsrecht nur für das Handy) ;-)

Also wenn der Vertrag mit dem. HANDY ZUSAMMEN abgeschlossen wurde? 

Ich habe selbst so einen Fall.

Mein neuer Vertrag beinhaltet eine Rabattierung von knapp 20€ für das Handy. Da ich es mit dem Handy zusammen angeschlossen habe.

In diesem Fall wäre also ein Widerruf möglich. Die 200€ Wertigkeit übersteigt natürlich das Gerät. 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ja, in dem Fall hättest du ein Widerrufsrecht für Handy und Mobilfunkvertrag.

Super. Vielen Dank. 

Ich habe jedoch eine weitere Problematik. Der Shop Mitarbeiter erklärt mir jedoch dass er den Widerruf nicht akzeptiert.

Verweist immer wieder auf das Fernabsatzgesetz. Welches hier jedoch nicht zutrifft. 

Da ich aber nicht mit dem Shop Inhaber sondern mit O2 der Vertrag abgeschlossen habe, müsste ich doch das alles schriftlich an eine postalische Adresse schicken können.

Oder wie ist da das Prozedere?

Benutzerebene 7
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Richtig. Du schickst deinen Widerruf an o2. Das geht auch per E-Mail:

widerruf@cc.o2online.de

Hallo @bs0,

Bislang war es so, daß der Widerruf an den shop zu richten war, wenn der Vertrag dort abgeschlossen wurde. Dies ist hier der Fall.

Nur wenn der Vertrag über O2 direkt abgeschlossen wurde, wurde der Widerruf von O2 akzeptiert. Hierbei war zu beachten, daß es sich um zwei getrennte Verträge handelt. Es mußte sowohl der Handyvertrag, als auch der Mobilfunkvertrag separat widerrufen werden.

Hat sich an der Vorgehensweise etwas geändert?

 

Gruß

Gmo

Hallo @Nesi,

Wurde der Vertrag definitiv mit O2 oder im shop abgeschlossen?

Gruß

Gmo

 

Benutzerebene 7
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Auch bei Verträgen im Shop muss bei Abschluss inkl Handy eine Widerrufsbelehrung beigefügt sein. Diese gilt wie bei Fernabsatz (per Fax, e-mail etc).

Der Tarif muss schriftlich widerrufen und die Hardware fristgerecht (innerhalb 14 Tagen nach Erhalt) zurückgesendet werden.

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nein, da hat sich nichts geändert. Bei einer Stornierung (also wenn es kein Widerrufsrecht gibt) muss man sich an den Shop wenden, da nur der Shop der Stornierung zustimmen kann. Bei einem Widerruf kann man sich ebenfalls an den Shop wenden, aber wenn sich der Shopbetreiber (wie hier) quer stellt, eventuell aus Unwissen, eventuell weil er seine Provision nicht verlieren möchte (?), muss man den Widerruf direkt an o2 richten und o2 muss diesen natürlich akzeptieren. Ich persönlich wurde nur den Weg direkt über o2 wählen.

Hallo, der Vertrag wurde im Shop abgeschlossen. Als ich paar Tage später im Shop widerrufen wollte, wurde dies prompt abgelehnt.Mit dem Hinweis das dies nur für Verträge gilt welche Telefonisch oder online abgeschlossen werden.

Ich habe danach weiter recherchiert und eben festgestellt dass ich durch das neue Gerät doch ein Widerrufrecht habe. Und da mein Tarif-Vertrag welches mit dem Gerät zusammen abgeschlossen wurde eine Rabattierung für das Gerät beinhaltet müsste der Widerruf auch für den reinen o2-Vertrag  gelten und nicht nur für das Gerät. Soviel zur Theorie. Jedoch weigerte sich der Händler vor Ort.

Die Vertragsunterlagen sind alle von O2. Für den Tarif habe ich laut Vertragsunterlagen keine Widerrufsbelehrung, für den Ratevertrag zum Gerät jedoch den Hinweis auf die AGB. 

So. Jetzt mein Dilemma. Also müsste ich jetzt alles schriftlich an O2 per Mal zusenden und das Gerät am besten versichert und mit Rückschein per Post verschicken?

Hallo @Nesi,

Du kannst nochmals versuchen mit Hinweis auf nachstehende threads den Shop zu bitten den Widerruf zu akzeptieren.

Der Widerruf für das Handy ist nur möglich, wenn es finanziert wird und einen Wert über 200 € hat. In dem Fall kann auch der Mobilfunkvertrag wiederrufen werden. 

https://hilfe.o2online.de/mobilfunk-vertrag-tarife-15/vertrag-widerrufen-in-shop-abgeschlossen-505785


Hast du einen Mobilfunkvertrag in Kombination mit einem Gerät abgeschlossen, gilt ein 14tägiges Widerrufsrecht. Voraussetzung: Der finanzierte Betrag für das Gerät liegt bei über 200 Euro (Gesamtpreis - Anzahlung = über 200 Euro) 
 

 

https://www.verbraucherzentrale.de/kundenrechte/vertrag-widerrufen-wann-das-geht-und-wie-sie-einen-widerruf-erklaeren-5117

Kann ich auch im Ladengeschäft geschlossene Verträge widerrufen?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es hier nicht. Allerdings zeigen sich viele Unternehmen kulant und bieten den Umtausch oder die Rückgabe von Waren innerhalb einer bestimmten Frist (zum Beispiel 30 Tage) an. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht aber für viele im Laden geschlossene finanzierte Verträge. Zahlen Sie das im Laden für über 200 Euro gekaufte Handy zum Beispiel in monatlichen Raten ab, können Sie den Vertrag mit einem Widerruf rückgängig machen. Zusammengefasst haben Sie ein Widerrufsrecht in den folgenden Fällen:

  1. bei Vertragsschluss wurde Ratenzahlung vereinbart
  2. der Kaufvertrag ist mit einem Kreditvertrag verbunden
  3. es wurde eine Finanzierungshilfegewährt – zum Beispiel beim Leasingvertrag mit Kaufverpflichtung oder wenn ein Handy zusammen mit Vertrag mehr als 200 Euro günstiger verkauft wird als ohne

Gruß

Gmo

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