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Geldeinzug ohne Vertrag


Liebes O2,

trotz meiner Kündigung vor enem halben Jahr zieht ihr weiter Geld von meinem Konto ein. Telefonisch ereiche ich leider niemanden, hing gestern mal wieder 2 Stunden in der Warteschlange.  Da ich kein Kunde mehr bei euch bin, kann ich die Hotline auch nicht nutzen. Ich habe ein Schreiben an Telefonica verfasst - in welchem ich den eigngezogenen Betrag zurück fordere. Leider habe ich bislang noch immer keine Antwort erhalten. Stattdessen bekam ich vor zwei Tagen eine Mahung von O2, für die eingezogenen Beträge, die ich von der Bank habe zurück buchen lassen.


10 Antworten

Hi, was hattest du für einen  Vertrag?

Wann hast du gekündigt?

Wann sollte der Vertrag beendet werden?

hoffentlich  hast du nachweisbar gekündigt.

mfg

Ja habe ich. ich habe gerade erfahren, dass ich angeblich einen weiteren Vertrag habe, O2 GO. Ich habe niemals so einen Vetrag abgeschlossen oder eine zweite Sim Karte erhalten. Vor ca. einem Jahr habe ich im o2 shop angegeben, dass alles via App gekündigt werden soll. Die Kündigung habe ich dann auch schriftlich an Telefonica versandt. Hänge jetzt wieder seit zwei Stunden in der Warteschleife und werde von einem zum nächsten Mitarbeiten durchgestellt. Unglaublich.

Ist die Kundennummer deine alte Kundennummer?

Dann hätte der O2Go-Vertrag ja mit auf Rechnung stehen müssen.

oder ist das eine andere Kundennummer?

 

Ja genau. Stand wohl mit auf der Rechnung, ist aber nie aufgefallen. Habe immer den anfallenden Betrag gezahlt. Allerdings hätte dafür nie was berechnet werden dürfen. Und ich habe seit 2015 dafür bezahlt. Habe jetzt auf Rat des Mitarbeiters von meinem Sonderkündigungsrecht per Brief an Telefonica Gerauch gemacht und eine Kostenübersicht über die genauen geleisteten Zahlungen gefordert, sowie die Rückerstattung von Kosten. O2 wollte sich am Montag spätenstens bei mir zurückmelden (die Fachabteilung) haben sie nicht gemacht. Ich soll wohl Geld zurück bekommen, hieß es letzte Woche. Bislang ist garnix passiert, sollte das so bleiben werden ich mir einen Anwalt nehmen, den Verbraucherschutz habe ich bereits informiert. Bislang konnte O2 mit auch keinen Vetrag mit meiner Unterschrift vorlegen (O2 GO), den ich abgeschlossen haben soll. Im Prinzip ist das alles komplett rechtswidrig.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Verträge benötigen keine Unterschrift, aber natürlich muss es Unterlagen dazu geben. Was genau hast du die Verbraucherzentrale gefragt?

Benutzerebene 7

@JessiKas 

Zu erst, ja es ist wirklich blöd gelaufen bei Dir. Doch gestatte mir einen freundlichen Hinweis: Du hast geschrieben, der Betrag von O2 Go (Datenkarte) stand immer auf den Rechnungen und Du hast diese immer mitbezahlt? Hm, warum prüfst Du Deine Rechnungen nicht? Dann wäre es doch schon früher aufgefallen und Du hättest bereits vorher reagieren können. Ich denke, darauf wird Dich auch die Verbraucherzentrale hinweisen.

@bs0 hat es ja schon geschrieben, Verträge brauchen keine Unterschriften. Muss ich aber ergänzen: Dieses trifft hauptsächlich bei Vollkaufleuten zu und oder bei Verträgen über das Internet.

Hallo @JessiKas 

Natürlich muß dir O2 den Vertragsabschluß nachweisen.

Von daher würde ich den Vertrag anzweifeln und den Nachweis verlangen mit Terminsetzung drei Wochen (bis spätestens .......) 

Das Problem ist m.E eher, daß O2 sich darauf berufen wird, daß man Rechnungen innerhalb 8 Wochen lt AGB widersprechen muß.

Bei der Verbraucherberatung bist du ja gut aufgehoben.

Gruß

Gmo

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Bei der Verbraucherberatung bist du ja gut aufgehoben.

 

Im Prinzip ja, dürfte auch günstiger sein als einen Anwalt aufzuschen, aber die Verbraucherzentrale wird höchstwahrscheinlich auch nur dazu raten können, schriftlich den Vertrag anzuzweifeln bzw. Nachweise anzufordern. Nicht kontrollierte Rechnungen führen nicht unbedingt zu einem Ausschluss von Ansprüchen, können dennoch natürlich wegen der damit verbundenen Duldung ein Problem sein. Primäres Ziel dürfte jetzt die sofortige Kündigung sein.

@bs0 

Ich bin auch kein Freund von Rechtsstreitigkeiten.

Dann wäre m.E. der richtige Weg Vertrag anzweifeln und ersatzweise vorsorglich kündigen zum sofortigen bzw. schnellstmöglichen Termin.

Wie immer ist alle Theorie grau. 

Am besten wohl auf dem Nachweis bestehen und dann entscheiden.

Eine Regelung in beiderseitigem Einverständnis würde ich immer bevorzugen. Dazu gehören ja bekanntlicherweise immer zwei.

Ich bin mal auf das Ergebnis gespannt.

@JessiKas 

magst du uns berichten?

Hallo @JessiKas ,

 

leider haben wir keine Kundendaten und können deshalb noch nicht schauen, wie der Stand ist.

Du hast ja aber bereits eine Menge Tipps bekommen und auch schon viel angestoßen.Ich hoffe, dass die Fachabteilung dir die beantragten Daten und Antworten schicken kann.

Halte uns hier gerne auf dem Laufenden, und wenn wir in die PN zwecks Datenaustausch wechseln sollen, sag gerne Bescheid.

 

Danke für die Antworten, @ All!

 

Viele Grüße,

Kurt

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