Auf GSM umschalten - dann kommen auch wieder SMS.
Wegen LTE kommen SMS nur verzögert oder gar nicht. Vor einer Kostenberechung muss der Verbraucher aber gewarnt werden, denn sonst ist er sich des Risikos nicht bewusst. Vor einer SMS-Info trägt man aber auch keine Kosten!
Eine SMS kommt bei Multi-Cards nur bei der priorisierten SIM an. Im Portal prüfen ob die SMS an die richtige SIM geht, wenn es mehrere Multicards im Vertrag gibt.
@morphe
du kannst von automatischer Netzeinwahl auf manuelle Netzeinwahl umschalten,
und dann das gewünschte Netz /Anbieter auswählen.
dann wählt sich das Handy auch nicht ins griechische Netz.
mfg
@morphe : Kommen bei dir überhaupt SMS an?
Teilweise kommen die SMS mit den Roaming-Infos nach 5-8 Minuten. Die Zeitspanne wird aber allmählich kürzer, letztens waren es nur noch 2-3 Minuten.
dann wählt sich das Handy auch nicht ins griechische Netz.
Du hast das Land verwechselt. Bessere noch aus, damit es nicht missverstanden wird.
@morphe
du kannst von automatischer Netzeinwahl auf manuelle Netzeinwahl umschalten,
und dann das gewünschte Netz /Anbieter auswählen.
dann wählt sich das Handy auch nicht ins griechische Netz.
mfg
sorry, ich meinte natürlich nicht ins türkische Netz.
Ich habe bis heute keine SMS bekommen und heute in der Abrechnung steht nun dass ich im EU Ausland war, was ich definitiv nicht war.
(Ich hatte mehrmals in der App geschaut, dort stand immer 0MB weltzone 2-4)
Was kann ich nun machen, ausser o2 das Geld in den Schlund stecken ?
Ja, SMS kommen grundsätzlich an. Im Portal steht auch, dass die Sim SMS empfängt.
Ganz einfach:
Schriftlich und nachweisbar reklamieren und auf die fehlende SMS-Kostenwarnung verweisen. Evtl. kam sogar zuvor eine EU-Kosteninfo?
Die Reklamation wird von o2 abgelehnt. Dann das Schreiben von O2 an die BNetzA mit Beschwerde weiterleiten. Die Nachfrage geht wieder an o2 und die buchen die Kosten nach bisheriger Erfahrung aus.
Andernfalls müsste o2 nachweisen wann, wie, wo eine Kostenwarnung kam. Wenn da aber nichts kam ...
Hallo @morphe,
wenn beim Roaming im Ausland versehentlich Kosten entstehen, ist das immer sehr ärgerlich, ich kann deinen Unmut über die zusätzlichen Gebühren gut nachvollziehen.
Grundsätzlich dient die Info-SMS, die bei der Einwahl in ein ausländisches Netz versendet wird, lediglich zur Information. Der Empfang kann nicht garantiert werden (z.B. bei fehlender Netzabdeckung oder Störungen im Netz des Roaming-Anbieters). Weiterhin können auch die Smartphone-Einstellungen den SMS-Empfang verhindern.
Ein Recht auf Erstattung der Kosten besteht leider nicht, wenn die SMS verspätet oder gar nicht empfangen wird.
Viele Grüße
Giulia
Ein Recht auf Erstattung der Kosten besteht leider nicht, wenn die SMS verspätet oder gar nicht empfangen wird.
Dem muss ich als Hobby-Verbraucherschützer eindeutig widersprechen! Die Rechtslage sieht nach BNetzA anders aus:
Auszug aus der Roaming-Info der BNetzA
Jeder International-Roaming-Nutzer erhält seit dem 1.07.2009 immer dann, wenn dieser in einen anderen Mitgliedstaat einreist, unentgeltlich individuelle Informationen über die für Roaming-Gespräche und SMS-Nachrichten geltenden Tarife. Eine entsprechende Tarifinformation erhält er ebenfalls bei der erstmaligen Nutzung eines Daten-Roaming-Dienstes. Diese Benachrichtigungen müssen die in der für einen leichten Empfang und ein leichtes Verstehen zweckmäßigsten Weise übertragen und per SMS, beim Datenroaming auch per E-Mail oder Pop-up-Fenster, auf dem Endgerät des Kunden angezeigt werden.
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/EURoaming/InfosRoamingVO.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Ich hatte persönlich einen Kontakt mit der BNetzA und dort wurde mir der Sachverhalt als MUSS-Regelung dargelegt. Und die Aussage endete mit “ ohne Kostenwarn-SMS keine Grundlage für eine Rechnungsstellung im Roaming”. Erst wenn die Netzbetreiber die Hausaufgaben gemacht haben kann der Kunde zur Kasse gebeten werden.
Bekanntlich hat o2 bereits Rechnungen bis ca. 2500€ ausgebucht, wenn die Rechtsvorschriften nicht eingehalten wurden. Liefere Links notfalls nach.
Nachtrag: vom Blog eines Rechtanwaltes (bezogen auf die Kostenwarn-SMS)
Dadurch liegt bereits ein Verstoß gegen die EU-Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union (EU 531/2012) vor. Gemäß Artikel 15 Abs. 1 der Verordnung sind Provider dazu verpflichtet, ihre Kunden über die Entgelte, die bei der Nutzung von Datenroamingdiensten anfallen, auch vorab zu informieren. Gemäß Art. 15 Abs. 6 gilt diese Aufklärungspflicht auch für Datenroamingdienste, die von Roamingkunden bei Reisen außerhalb der europäischen Union genutzt und von einem Roaminganbieter bereitgestellt werden.
In genau dieser EU-VO steht auch die Kostengrenze von 50€ netto(Nicht-EU). Warum soll also o2 den Text weiter unten akzeptieren und in die Preisliste einbauen und sich an dem Text der VO 5cm weiter oben nicht halten? Ich bleibe dabei - die Rechtsgrundlage ist eindeutig.
Ist diese Regelung für alle Länder gültig / erweitert worden oder gilt dies nur für Mitgliedsstaaten der EU?
Schau mal in meinen Nachtrag!
Die Regelung gilt weltweit. Die einzige Lücke, die EU-VO oder BNetzA lässt ist das Problem der Fähren und Kreuzfahrtschiffe, sowie die Flugzeuge(alle mit SAT-Betrieb), denn da geht es nicht um Ländergrenzen. Das kann vertrackt werden. Ansonsten gelten die Regeln in allen Ländern der Erde vom Nordpol bis Südpol, sofern es Anbieter aus dem EU-Raum sind. Die Info der BNetzA ist da noch recht freundlich und umgangssprachlich formuliert. Die Rechtsumsetzung ist dabei etwas verbindlicher. Vergl. EU-VO.
Zur Erläuterung:
Zuerst kam die EU-VO, die dann anschließend in nationales Recht umgesetzt wurde. Sollte es Lücken in der nationalen Umsetzung geben, kann man sich direkt mit einer Beschwerde an das EU-Parlament wenden. Sinnvoll ist der Weg über den jeweiligen EU-Abgeordneten.
Danke Klaus! Ich konnte auf die schnelle nichts finden und es ist immer besser, wenn man jemanden fragt, der sich mit dem Thema auseinandersetzt.
Gerne doch! Ich bin auch nur durch Zufall über diese Problematik gestolpert. Und ohne die Linksammlung an anderer Stelle hätte ich diese EU-VO vermutlich auch erst nach einer Woche Suche gefunden. Dafür hast Du die AT-Befehle für alle Sticks der Welt im Kopf.
Dafür hast Du die AT-Befehle für alle Sticks der Welt im Kopf.
Neeeee ……
at+clac (attention plus command list all commands)
Spart Raum im Kopf ….
O2 Kundenservice sagt, Sie müssen nicht informieren...
Es geht nur um 7 Euro. Aber auch ums Prinzip
Naja, die Hotline erzählt es mal so und mal so. Je nachdem wer dran ist.
Es gibt etliche Fälle, in denen Beträge bis 2500€ (!!!) ausgebucht wurden, wenn man sich mit der entsprechenden Rechtsgrundlage beschwert. Wird eine schriftliche Beschwerde von o2 abgelehnt, dann das Schreiben an die BNetzA weiterleiten mit Hinweis auf deren Roaming-Info. Spätestens dann wird es ausgebucht.
Würde sich bei 700€ natürlich eher lohnen als bei 7€.
Andererseits sind 7€ eher aus Kulanz ausgebucht. Bei 2500€ lief es über ein anwaltliches Schreiben.
Hallo @morphe ,
ich verstehe, dass es ärgerlich ist, wenn ungeplante Kosten bei der Auslandsreise entstehen.
Leider ist für uns die Preisliste bindend und die SMS dient nur zur Information.
Eine Erstattung der Kosten ist nicht möglich.
Weitere informationen zu unseren Auslandskonditionen findest du unter Mit o2 im Ausland - Tipps und Roaming Optionen
Ich wünsche dir trotzdem ein schönes Wochenende.
Gruß, Solveig