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Wieso zahle ich sms im Ausland, wenn es neue gesetzliche Regelungen gibt und ich eine Sms Flat habe


Seit dem 1.6.17 ist es gesetzlich geregelt, dass man im ausland zahlt wie im Innland und wer im Innland eine sms flat hat, zahlt im eu Ausland keine Roaming gebühren. Ich hab ja sogar noch eine Auslandflat.

Wenn es hier keine Regelung gibt. Möchte ich meinen Vertrag zum frühestmögliche Zeitpunkt kündigen.


33 Antworten

Und was soll ich jetzt machen ? Am besten mal das tablet aus u an die luft gehen. Aber mit deinen tips der Verbraucherzentrale werde ich wohl mal in so einen Laden gehen? 

Das Problem haben auch andere da bist du nicht allein

Netzfund aber schon heftig wenn man bedenkt das die Netzbetreiber bei einer Bestimmten Summe den Verbraucher informieren müssen.

Quelle: Roaming: Kunde erhält 30.000-Euro-Rechnung von O2 - Video - FOCUS Online 

Er hatte sich im Vorfeld sogar um eine Daten-Flatrate für seinen Urlaub in den Niederlanden gekümmert. Gebracht hat es ihm wenig: Fast 30.000 Euro wollte O2 von einem Kunden für das Auslandssurfen haben. Ursache war ein Abrechnungsfehler. Wie Sie in solchen Situationen vorgehen sollten.

Der Schock saß tief: Nach einem Urlaub in den Niederlanden standen auf der Handy-Rechnung des O2-Kunde Sascha K. 28.510 Euro und 46 Cent zu Buche. Und das obwohl er einen O2-Tarif nutzt, der Datenroaming, also Surfen im EU-Ausland, beinhaltet. Das berichtet die NDR-Sendung „Markt“.

Offenbar waren K. jedoch trotzdem extrem hohe Roaming-Kosten in Rechnung gestellt worden. Mehrere tausend Euro pro Reisetag. Nach mehreren Beschwerden bei O2 wurde der Kunde beruhigt, das Geld jedoch trotzdem abgebucht. Nach einer weiteren Beschwerde erhielt er das Geld zurück sowie eine kleine Wiedergutmachung. Offenbar war ein Buchungsfehler bei O2 die Ursache.

Quelle: Roaming: Kunde erhält 30.000-Euro-Rechnung von O2 - Video - FOCUS Online 

Was soll der "Laden" denn machen? Die Shops sind eigentlich hauptsächlich dazu da, Tarife und Handys zu verkaufen.

Ich habe schon weiter oben empfohlen, auf eine/n o2_Moderator/in zu warten. Solltest Du keine aus Deiner Sicht befriedigende Antwort oder Lösung erhalten, bliebe Dir höchstens noch, die Rechnung schriftlich zu reklamieren.

Problem beschreibt man schriftlich per Einschreiben mit Rückschein und am besten Per Fax mit Dokumentation auf der ersten Seite, egal ob es nötig ist oder nicht . 

Es ist sicherer soviel steht fest ! 
Noch leben wir in einem Rechtsstaat und da gelten die Gesetze dessen und nicht die Aussagen die Foren gepostet werden.

So mal ein Auszug aus dem Gesetz dieses Staates 

Ja genau der Rechtsstaat 

Quelle : Bundesnetzagentur - EU-Roaming 

EU-Roaming-Verordnung

Besondere Regelungen im Hinblick auf das Internationale Roaming gelten in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Auf Basis der "Roaming-Verordnung ", die seit 2007 in Kraft ist und zuletzt im November 2015 geändert wurde , können Kunden, die im EU-Ausland über ein Mobiltelefon telefonieren, SMS versenden oder mobil das Internet nutzen, beim jeweiligen Anbieter in Deutschland von den regulierten Preisen für Gespräche, SMS und Daten profitieren. Bislang galten für diese Fälle besondere Kostenobergrenzen.

Die Verordnung gilt in den Mitgliedsländern der EU sowie in weiteren Ländern, die sich der EU-Roaming-Verordnung angeschlossen haben (insb. Liechtenstein, Norwegen, Island).

Die Europäische Kommission, der Ministerrat der EU und das Europäische Parlament haben im November 2015 die weitgehende Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung von Mobiltelefonen im EU-Ausland für Anrufe, SMSund Internetzugang zum 15. Juni 2017 beschlossen.

Quelle:Bundesnetzagentur - EU-Roaming 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und was willst du uns jetzt damit sagen? Das ist alles bekannt. Aus dem Gesetz? Aus welchem? Die EU-Verordnung ist jedenfalls kein Gesetz.

Dass die Verordnung existiert ist unbestritten. Es geht hier um deren Anwendung und inwieweit Kunden, die vertraglich andere Vereinbarungen getroffen haben automatisch (also einseitig) umgestellt werden. Die Anbieter sagen nein, die Verbraucherschutzzentrale sagt ja. Die Verordnung sagt hierzu (zum Thema bestehender Vereinbarungen) nichts konkretes aus. Ich denke man müsste eventuell auch zwischen Auslandsoptionen unterscheiden, die Bestandteil des Tarifs sind und denjenigen, die extra gebucht wurden.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Talus45888 schrieb:

Das Problem haben auch andere da bist du nicht allein

Netzfund aber schon heftig wenn man bedenkt das die Netzbetreiber bei einer Bestimmten Summe den Verbraucher informieren müssen.

Quelle: https:///external-link.jspa?url=http%3A%2F%2Fwww.focus.de%2Fdigital%2Fvideos%2Froaming-kunde-erhaelt-30-000-euro-rechnung-von-o2_id_6484649.html 



Was hat ein Rechnungsfehler mit der EU-Verordnung zu tun?

Benutzerebene 4
Hallo,

mir erscheint mit Angabe des Tarifes mit gebuchter O2 Roaming Flat data der Sachverhalt eindeutig geklärt.

1. Es gibt einen Tarif, der nicht dem EU regulierten Tarif entspricht.

2. Die gebuchte Option "Roaming data" enthält m. W. nur eine Auslandsdatenflat, keine Telefonie- oder SMS-Flat. Daher sind SMS und Telefonie im Ausland kostenpflichtig. In wieweit diese Option dem Vertrag mit Base entspricht kann ich nicht beurteilen. Allerdings frage ich mich warum man eine Auslandsdatenflat bucht wenn man nur ein Handy hat? Da wäre eine Auslandstelefonie-/SMS-Flat sinnvoller.

3. Ob O2 den Tarif hätte automatisch umstellen müssen kann und will ich nicht beurteilen. Dazu wäre eine aufwändige exakte Recherche der EU Roaming Verordnung inklusive eventueller Auslegungsmöglichkeiten notwendig. Dazu gibt es Anwälte und Gerichte.

Die Umstellung können Sie selbst in Mein O2 durch Ändern der Auslandsoption vornehmen. Alternativ geht dies auch per SMS. Siehe hierzu die FAQ.

Gruss

Kafe

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