Hallo zusammen,
meine Frau (Vertragsinhaberin und Bestandskundin seit > 15 Jahren) hatte vor einiger Zeit einen Anruf (wohl aus dem Vertrieb), in dessen Verlauf man ihr sagte, dass ihr bestehender Tarif doch sehr teuer wäre und es neue günstige Alternative mit erheblich erhöhter Datennutzung gibt.
Um diese Dinge kümmere ich mich i. d. R. (wir man jetzt wieder sieht aus guten Gründen), aber ich war dienstlich unterwegs und das hat sich für meine Frau sinnvoll angehört. Auch wurde ihr bestätigt, dass nach Aktivierung der neuen SIM der alte Tarif stillgelegt wird. Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel hatten wir in der Vergangenheit schon öfters und das hat dann auch immer funktioniert, so dass ich auch keinen Grund gesehen habe, hier einzuschreiten.
Jetzt kamen vor ein paar Tagen die Unterlagen, ich habe heute die SIM-Karte für meine Frau aktiviert und jetzt hat sie eine neue Nummer bekommen, was von unserer Seite definitiv nicht gewünscht und im Telefonat nicht besprochen war. Im Telefonat war laut den Angaben meiner Frau definitiv von einer neuen Nummer NICHT die Rede. Allerdings sieht das für mich dann doch sehr nach einem neuen Vertrag und nicht nach einer reinen Vertragsverlängerung mit Tarifwechsel aus.
Wir sind über dieses Vorgehen extrem verärgert, weil der Rufnummernwechsel massive administrative Änderungen mit sich bringt (die Nummer wird mannigfach genutzt - nicht nur Whatsapp - und meine Frau ist selbständig und nutzt das Handy durchgehend für die Terminvereinbarungen, d. h. sie muss sehen, wie sie ihre Patienten informiert, ganz zu schweigen von sämtlichen Online-Portalen, wo die alte Nummer drin ist).
Frage: Kann man den Nummernwechsel rückgängig machen, d. h. den aktuellen Tarif auf die alte Nummer ziehen? Das wäre das Mindeste, was hier passieren muss, und zwar schnell.
Ich hätte jetzt 3 weitere Neukunden, für die ich den gleichen Tarif wie für meine Frau buchen würde, werde dann aber lieber zur Konkurrenz gehen, wenn hier Neuverträge ohne saubere und verständliche Aufklärung abgeschlossen werden. Der Kunde muss m. E. über die Vergabe einer neuer Nummer (und damit den Umstand eines Neuvertrages vs. Tarifwechsels) klar und deutlich informiert werden, und zwar im Verlauf des Beratungsgesprächs!