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Hallo,

ich habe seit längerer Zeit die Telefonrechnungen von meinem Papa ( 80 Jahre alt) durchgesehen und musste feststellen das er tatsächlich einen o2 blue s Vertrag (18€) zzgl. 29€ für 3 GB mobiles Internet (gesamt 48€ /Monat) bezahlt.

hier meine Frage: 

1: dieses Surfupgrade L wird nicht mehr angeboten-ist es rechtens das man ihm dieses ‚angedreht‘ hat?

2: ist o2 verpflichtet Kunden auf Änderungen im Tarif(in diesem Fall eine Reduzierung der Grundgebühr) hinzuweisen?

3: gehört es zum gutem Ton von o2 alten Leuten 48€ im Monat für 3 GB abzunehmen-somal doch wesentlich günstgere Verträge mit mehr Datenvolumen angeboten werden.

Ich bin mir bewusst das ich die Kosten/den Vertrag schon früher hätte prüfen müssen, aber ich erwarte von einem (hoffentlich) Kundenorientiertem Unternehmen einen Hinweis über neue Optionen erhalte…

Meinen Mitarbeitern habe ich o2 Verträge zur Verfügung gestellt, werde nun wohl den Anbieter wechseln da ich gerade bei älteren Leuten die keine Ahnung haben es als eine Unverschämtheit empfinde diesen auch noch die letzten Taler abzunehmen…

 

vielen Dank für eure Antworten und VG aus Berlin!!!

Hallo!

  1. Das Suf Upgrade wird bei älteren Tarifen weiterhin angeboten und kann auch gebucht werden. Sollte das Upgrade nicht mehr gewünscht sein, dann kann es wieder abgestellt werden, wenn wieder das Inklusiv-Volumen aus dem Vertrag kostenlos gebucht wird. Hier ist eine Anleitung hierzu: https://hilfe.o2online.de/packs-optionen-ausland-18/internet-option-online-ueber-mein-o2-aendern-468689
  2.  Es ist die Frage, ob sich die Grundgebühr zu dem Tarif überhaupt reduziert hat. Hier findest du die Produktinformationsblätter zu den Tarifen: https://www.o2online.de/recht/produktinformationsblatt/
  3. Hier kommen einige Faktoren zusammen: Gibt / Gab es eine Zustimmung, dass der o2 Kundenservice deinen Vater zu Vertragsfragen kontaktieren darf? Gab es vielleicht Versuche der Kundenbetreuung deinen Vater zu kontaktieren, auf die nicht geantwortet wurde? Auf eigene Faust kann o2 keine Verträge ändern.

Wenn ein Dienstleister Millionen von Kunden hat, dann kann man nicht erwarten, dass alle Kunden einzeln überprüft werden können. Es sollte aber möglich sein, dass 1-2 Kinder oder Verwandte sich um einen älteren Menschen kümmern können. Du hast ja bereits selber festgestellt, dass aus deiner Richtung scheinbar etwas schief gelaufen ist.

Natürlich kannst du den Anbieter wechseln. Klingt aber seltsam, wenn man die Schuld anderen in die Schuhe schieben will.

 

Auf Wunsch kann aber geprüft werden, ob der Vertrag dem Nutzungsverhalten deines Vaters abgepasst werden kann.


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