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Fehlerhafte Abbuchung


Hallo,

traurigerweise muss ich ob des miserablen Service bei O2 fohlendes Anliegen erneut öffentlich eskalieren, da einem hierzu alternativ offensichtlich nicht weitergeholfen wird. 
O2 hat mir in Summe für 14 Monate unrechtensGebühren für einen innerhalb der Alten Widerrufsfrist stornierten Vertrag eingezogen. 
Mir wurde nach sehr viel eigenem Engagement die Rückerstattung dieser Beträge zugestanden. Nicht eingegangen wurde jedoch auf meinen nach Paragraph 288 BGB geltenden Anspruch auf Verzugszinsen. Das mir heute die „grosszügige“ und seitens O2 als erfreudige Nachricht deklarierte Erstattung via Gutschrift bekanntgegeben wurde, ist mehr als eine Farce. Ich sehe nicht vor auch nur einen Tag länger als meine Vertragspflicht mich bindet bei einem solch fadenscheinigen Anbieter zu bleiben.  Nach stundenlangen Telefonaten, Weiterleitungen in „zuständige“ Abteilungen vbin ich schlichtweg einzig schockiert dass mir nicht ein Servicemitarbeiter im entferntesten weiterhelfen konnte. Stattdessen noch die Frechheit besessen wurde mir ein tolles und lukratives Vertragsverlängerungsangebot zu unterbreiten. Ich fordere die Rückerstattung der Beträge inklusive der gemäss Rechtssprechung geltenden Verzugszinsen und  bitte um eine unmittelbare Rückmeldung zu diesem Sachverhalt. 
mit freundlichen Grüssen 


7 Antworten

Benutzerebene 7
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Wann hast du denn o2 das erste Mal schriftlich über die unrechtmäßigen Abbuchungen informiert und angemahnt? 

 

Benutzerebene 7
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In einem Forum kannst du nichts fordern. Du solltest dich erneut schriftlich an o2 wenden. Ich glaube zwar nicht, dass auch Verzugszinsen bezahlt werden (gemäß welcher Rechtsprechung?) aber diese kannst du ggf. gerichtlich geltend machen.

Benutzerebene 7
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Für Verzugszinsen muss man jemanden über den Fehler und Verzug informieren. 

 

Wenn man sich erst nach über 1 Jahr meldet, kann man nicht für 14 Monate "Verzugszinsen" verlangen. 

Benutzerebene 7
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Ich habe den Text so interpretiert, dass die Reklamation bereits länger läuft. Maßgeblich ist allerdings nicht der Zeitpunkt der Reklamation sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit einer Zahlung (bzw. des Bestehens der Schuld). Anhand des hier geschilderten Sachverhalts kann man nur spekulieren, ob und für wie lange dem TE tatsächlich Verzugszinsen zustehen würden. Ich bezweifle aber, dass es sich in diesem Fall lohnen würde, diese gerichtlich einzufordern. Wie dem anderen Thread zum Thema zu entnehmen ist, wurden über viele Monate die Rechnungen nicht kontrolliert, was sich natürlich nachteilig auf die Forderungen auswirkt.

Vielleicht erfahren wir noch wie o2 auf die (erneute) Forderung reagiert.

@Kim_ri 

Warum hast du in dem Beitrag nicht geantwortet?

 

Hallo @Kim_ri,

lass uns doch am besten bitte in deinem bisherigen Beitrag bleiben und uns dort weiter austauschen, damit es für alle übersichtlich bleibt 🤗

Danke und Liebe Grüße

Kathi

@Kim_ri,

ich sehe, der andere Beitrag bezog sich auf die Beendigung des von dir 2022 widerrufenen Vertrages und die erfolgte Erstellung einer Guthabenbuchung.

Für die Reklamation der Verzugszinsen wende dich bitte schriftlich an uns, etwa über unser Kontaktformular.

Viele Grüße,

Gerrit

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