Hallo,
traurigerweise muss ich ob des miserablen Service bei O2 fohlendes Anliegen erneut öffentlich eskalieren, da einem hierzu alternativ offensichtlich nicht weitergeholfen wird.
O2 hat mir in Summe für 14 Monate unrechtensGebühren für einen innerhalb der Alten Widerrufsfrist stornierten Vertrag eingezogen.
Mir wurde nach sehr viel eigenem Engagement die Rückerstattung dieser Beträge zugestanden. Nicht eingegangen wurde jedoch auf meinen nach Paragraph 288 BGB geltenden Anspruch auf Verzugszinsen. Das mir heute die „grosszügige“ und seitens O2 als erfreudige Nachricht deklarierte Erstattung via Gutschrift bekanntgegeben wurde, ist mehr als eine Farce. Ich sehe nicht vor auch nur einen Tag länger als meine Vertragspflicht mich bindet bei einem solch fadenscheinigen Anbieter zu bleiben. Nach stundenlangen Telefonaten, Weiterleitungen in „zuständige“ Abteilungen vbin ich schlichtweg einzig schockiert dass mir nicht ein Servicemitarbeiter im entferntesten weiterhelfen konnte. Stattdessen noch die Frechheit besessen wurde mir ein tolles und lukratives Vertragsverlängerungsangebot zu unterbreiten. Ich fordere die Rückerstattung der Beträge inklusive der gemäss Rechtssprechung geltenden Verzugszinsen und bitte um eine unmittelbare Rückmeldung zu diesem Sachverhalt.
mit freundlichen Grüssen