Warum O2
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unbegründete Rechnung


Es geht um ein Türkei Ausland Aufenthalt.

Bei Ankunft am Flughafen Türkei, bekam eine Sms mit dem Text,  dass Sie in Ihrem  Tarif eine Drosselung durch Kostenschutz , der Datenverbindungen maximal 59.50 Eur gilt.

Obwohl die Einstellungen deaktiviert wurden,  gab es laut O2 eine Internet Verbindung.

Nun gibt es eine Rechnung von mehr als  2000 Euro. O2 meint, dass die Drosselung vorher abgeschaltet wurde.  Selbst wenn es der Fall wäre, ist die SMS ganz klar bedeutsamer. Damit sollte o2 endlich nachgeben!!! der juristische weg möchte eigentlich umgehen, da die Sache eindeutig ist. o2 hätte diese SMS nicht versenden dürfen,  da der kunde davon ausgeht,  dass es wieder aktiviert ist. Das ist logisch!

 

 

 

 

 

 

 

 


22 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Dien kostenschutz deaktivieren, deaktiviert den kostenschutz, nicht die mobilen Daten.

 

Warum deaktivierst du im Ausland nicht roaming und mobile Daten, wenn du es nicht nutzen willst?

 

Hallo @Fk22017,

 

vielen Dank für deine Nachricht.
Die Rechnung ist bestimmt ein Schock gewesen, gerne gehen wir den Sachverhalt hier gemeinsam durch.
Geht es denn um die Rufnummer mit der du hier angemeldet bist?
Dort sehe ich nur die Rechnung vom 20.04.2020, welche den ganz normalen monatlichen Betrag beinhaltet.
 

Gruß
Antje

nein es geht um eine andere Nummer. 01520  ....2880

Stell doch die SMS mal hier rein. Ich fürchte ein Problem wegen der Türkei. Eigentlich hätte in einer der SMS stehen müssen “ … Kostenschutz in der Türkei nicht möglich … “. Wurde ein Kostenschutz per SMS zugesichert und nicht von DIR(!!!) aufgehoben, dann ist das eine rechtsverbindliche Zusage von O2 und sowas führt sehr oft zum Ausbuchen. Da gab es schon genügend Beispiele. :wink:

@Fk22017 Ich möchte mich der Bitte von @Klaus_VoIP direkt anschließen.
Stell die SMS hier bitte einmal (ohne persönliche Daten) ein.
Damit wir uns den betroffenen Vertrag genauer ansehen können, erhältst du gleich eine private Nachricht von @o2_Support.

 

Gruß
Antje

da ist die sms

 

Und hattest Du nur am Handy die Daten deaktiviert oder eine SMS zur Aufhebung des Kostenschutzes gesendet? Wenn es keinen Auftrag von Dir zur Aufhebung gab, dann gilt die SMS. :grin:

Nachtrag: Bist Du sicher, das das alle SMS waren? Normalerweise ist noch eine SMS dabei mit Telefonnr. zur Klärung von Fragen etc. 

Die SMS ist eine rechtsverbindliche Mitteilung, die stimmen muss. Ist per EU-Verordnung geregelt und bei der Bundesnetzagentur nachlesbar. 

Hintergrund: in manchen Ländern erfolgt keine Übermittlung der Verbrauchsdaten an o2. Damit kann o2 nicht begrenzen!

Habe nach der Sms , keine SMS zur Aufhebung geschickt.

 

Ja dann verstehe nicht warum O2 mit Händen und Füßen versucht den Spieß umzudrehen 

 

habe schon per Einschreiben alles gesendet. Aber meine Tatsachen werden ignoriert .

ich gebe o2 eine chance, da einige Verträge bei denen habe. 

Hallo @Fk22017,

 

vielen Dank für die private Nachricht.
Ich habe gerne nachgesehen.
Am 24.11.2019 ist per Kurzwahl eine SMS an die 80112 mit dem Inhalt “KOSTENSCHUTZ AUS” gesendet  worden, die daraus resultierende Deaktivierung ist danach ebenfalls per SMS bestätigt worden.

In der Türkei erhaltenen Info-SMS siehst du deshalb auch zusätzlich den Hinweis: 

“Bei Deaktivierung des Kostenschutzes können höhere Verbindungen anfallen”

Ich sehe Rechnungen in dieser Höhe ebenfalls nicht täglich und verstehe deine Bestürzung, allerdings muss auch ich an dieser Stelle bestätigen, dass es Datenverbindungen gegeben hat und diese korrekt abgerechnet worden sind.
Ich bedaure wirklich sehr dir in diesem Fall keine andere Auskunft geben zu können.

 

Gruß
Antje

Allerdings steht in der SMS ganz klar, **" in Ihrem Tarif ... max. 59,50 Eur**

 

 

in Ihrem Tarif" ist eine klare Bezeichnung , dass es aktiviert ist und der aktuelle Tarif gemeint ist.

 

Was in der Vergangenheit war, ist mit dieser SMS ganz klar aufgehoben..

Ich merke sie wollen , es auch nicht einsehen.

 

Was in der Vergangenheit war, ist mit dieser SMS ganz klar aufgehoben..

o2 steht offenbar auf dem m.E. nicht ganz abwegigen Standpunkt, dass mit dem Satz Bei Deaktivierung des Kostenschutzes können höhere Kosten anfallen” ausreichend darauf hingewiesen wurde, dass höhere Kosten entstehen können, wenn der Schutz deaktiviert wurde, und man von Dir durchaus verlangen kann, dass Du Dich daran erinnerst, den Kostenschutz aufgehoben zu haben. Das ist ja nun auch nicht so sehr lange her, dass Du den Kostenschutz selbst deaktiviert hast.

Mit der Sms kann man m.E auch schließen,  dass der Kostenschutz wieder seitens O2 wieder aktiviert wurde .

 

Ein Richter würde, ebenfalls die erste Passage der SMS für eindeutig erklären.

Denn dort steht, dass ein Tarif mit einer Zahl in diesem Beispiel.... max. 59,50Eur ein Tatsache beschreibt, die von einem Kunden so wahrgenommen wird.

 

( Wenn O2 ihre SMS versenden ohne den Inhalt genau zu überprüfen, ist sie dafür zur Rechenschaft anzufechten!

 

 

 

Hast Du die SMS  “KOSTENSCHUTZ AUS” gesendet oder nicht?

Das scheint hier die entscheidende Frage!

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Nein, das er die sms gesendet hat, steht außer Frage.

 

Die Frage hier dürfte sein:

 

Für Urlaub im November kostenschutz aufgehoben, danach bis März wieder in Deutschland, dann wieder Reise in die Türkei.

 

jetzt ist die Frage, ist die Aufhebung noch gültig?

Wenn sie noch gültig ist, hätte dann nicht eine sms kommen müssen wie

 

Sie Surfen ohne kostenschutz, das wird teuer, statt einer irreführenden sms?

 

Bei 2.000€ würde selbst ich zu einem Anwalt gehen.

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Letzten Endes müsste ein Richter die gesamte SMS bewerten und auslegen. Der erste Teil ist zwar eindeutig, aber der 2. Teil kann man so lesen, dass der erste Teil nicht zutrifft wenn der Kostenschutz deaktiviert wurde. Das ist von o2 auch so gemeint und lässt in dem Zusammenhang schwer eine andere Auslegung zu. Ein Richter müsste also meines Erachtens nur entscheiden, ob o2 nicht auch noch verpflichtet wäre, gezielt auf den deaktivierten Kostenschutz bei der entsprechenden SIM  hinzuweisen. Schließlich gibt es in dem Fall gar keine Kostenbegrenzung mehr. Hier sollte man bei einer eventuellen rechtlichen Prüfung ansetzen.

Und hattest Du nur am Handy die Daten deaktiviert oder eine SMS zur Aufhebung des Kostenschutzes gesendet? Wenn es keinen Auftrag von Dir zur Aufhebung gab, dann gilt die SMS. :grin:

Nachtrag: Bist Du sicher, das das alle SMS waren? Normalerweise ist noch eine SMS dabei mit Telefonnr. zur Klärung von Fragen etc. 

Die SMS ist eine rechtsverbindliche Mitteilung, die stimmen muss. Ist per EU-Verordnung geregelt und bei der Bundesnetzagentur nachlesbar. 

Hintergrund: in manchen Ländern erfolgt keine Übermittlung der Verbrauchsdaten an o2. Damit kann o2 nicht begrenzen!

 

 

ne es gab keine weitere Sms wie man sehen kann

Komisch. Egal - solche Feinheiten wie im vorliegenden Fall werden im Einzelfall zu entscheiden sein. Im TKG kann ich mich nicht an Hinweisklauseln erinnern. Durch Ausschalten des Kostenschutzes bist Du erst mal verantwortlich für Dein eigenes Handeln.  

O2 ist dafür verantwortlich,  sich eindeutig auszudrücken. Wer so eine SMS formuliert muss zur Verantwortung gezogen werden. 

Dort steht, in der ersten Passage ganz klar, dass es eine maximale Preis gedeckelt wird.

Wenn es zwei widersprüchliche Sätze gibt, dann hat O2 die Kosten zu erstatten. 

 

Vor Gericht werden Sie sowieso verlieren. 

Vor Gericht werden Sie sowieso verlieren. 

Ich glaube nicht, dass Du damit Recht hast. Wenn Du das anders siehst:

Was hält Dich davon ab, den Weg zum Gericht zu gehen, wenn Du Dir so sicher bist?

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ich finde es immer toll wenn Leute die Einzelfallentscheidung eines Gerichts im voraus kennen wollen. Vor allem in einem Fall wo der Kläger auch verantwortlich ist. Das sehen die Gerichte immer gern.

Hast du denn schon geklagt? Wenn du dir so sicher bist ist wäre das doch der nächste Schritt.

Natürlich hätte o2 die SMS klarer formulieren können. Andererseits wird es verdammt schwer fallen alle Konstellationen vorherzusehen und passende Standard-SMS skriptgesteuert zu versenden.  Sich nur auf die Formulierung der einen SMS zu beziehen scheint mir eine zu schwache Argumentation.

Den deaktivierten Kostenschutz sehe ich vergleichbar mit einer gebuchten Option, die solange läuft bis eine Kündigung erfolgt. Bei gebuchten Zusatzoptionen erfolgt auch keine Warnung “Sie haben noch die kostenpflichtige Zusatzoption gebucht”. 

Daher sehe ich wenig Aussicht auf Erfolg, es sei denn man könnte o2 weitere Mängel in den gesetzlich geregelten Info-SMS nachweisen. Daher wäre es vielleicht geschickter per freundlichem Anschreiben an o2 eine Kulanzregelung zu treffen. Bei überhohen Roamingrechnungen gab es bisweilen ein Entgegenkommen.

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