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Gelöst

Gelten Flatrates nicht im EU Ausland?


In meinen letzten beiden Rechnungen wurde mir ein nicht unerheblicher Betrag für Verbindungen aus Großbritannien ins deutsche Festnetz und ins O2 Netz berechnet. Ich hatte zuvor jedoch eine SMS erhalten, dass für Gespräche und Datennutzung im Ausland die gleichen Konditionen wie im Inland gelten. Im Inland gilt meine Flatrate. Wieso werden mir Gespräche aus London an die gleichen Nummern dann teuer in Rechnung gestellt?



Welchen Tarif hast Du mit welcher Flatrate?



Warst Du in einem WLAN, als Du telefoniert hast?



Hast Du vielleicht Sonderrufnummern angerufen?




Mein Tarif ist O2 Blue Select und enthält eine Flat ins deutsche o2 Mobilfunknetz sowie eine SMS-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze. Soweit ich mich erinnern kann, durfte ich beim Abschluss eine weitere Flatrate auswählen und hatte mich für die Festnetz-Flatrate entschieden. Online wird sie mir als hinzugefügte Tarifoption angezeigt. Im Inland funktioniert dies auch prima. Es kann schon sein, dass ich beim Telefonieren in London im WLAN des Hotels war. Ich weiß aber nicht, warum dies entscheidend sein soll, habe kein Facetime oder ähnliches verwendet, sondern ganz reguläre Telefonate geführt.



Es handelt sich bei den angerufenen Nummern um die O2 Nummer meiner Freundin und eine Frankfurter Festnetznummer. Sonderrufnummern wären ja auch in Deutschland nicht durch die Flatrates abgedeckt.




Deine Flatrates sind sogenannte "On Net"-Leistungen und gelten nicht im EU-Roaming. Schau mal hier die Aussage von o2: https://hilfe.o2online.de/thread/193513-roaming-kosten-trotz-eu-reguliertem-tarif#comment-1043330




Danke für die schnelle Antwort. Ich bin schockiert und kann dazu nur sagen, dass der Vertrag zum Glück zum Dezember gekündigt ist. Ich hatte mir bisher eine Weiterführung offen gehalten, aber davon nehme ich wohl endgültig Abstand. Wenn ich eine SMS erhalte, die sagt, dass Gespräche im besuchten Land zu den gleichen Konditionen abgerechnet werden, wie im Inland, muss ich genau darauf vertrauen dürfen und möchte nicht im Nachhinein diese böse Überraschung erleben. Die SMS war der Grund, warum ich überhaupt erst angerufen habe. Für den abgerechneten Preis hätte ich das keine Sekunde in Erwägung gezogen. Nunja, O2 macht das mit mir genau einmal. Vielleicht sollte man das mal an Verbraucherschutzorganisationen melden.




Ich enttäusche dich nur ungern, aber selbst die Bundesnetzagentur schreibt unter dem Punkt "Angemessene Nutzung und zusätzliche Roaminggebühren"



Welcher Preis gilt, wenn ich Teilnehmer aus einer bestimmten, zuvor definierten Gruppe anrufe (z.B.: ausgewählte Rufnummer von Familienmitgliedern oder Teilnehmer eines bestimmten Netzes)?

Innerhalb Deutschlands unterscheiden die Mobilfunkanbieter teilweise bei Anrufen innerhalb einer bestimmten Nutzergruppe oder innerhalb eines bestimmten Netzes (on-net) und außerhalb dieser Gruppe/ dieses Netzes (off-net). Naturgemäß verlassen Sie beim Roaming Ihr Heimatnetz und wechseln in ein anderes Netz. Sie befinden sich beim Roaming insoweit „off-net“. Ihr Mobilfunkanbieter kann Ihnen insoweit für Verbindungen, die im Heimatnetz als „on-net“ Verbindungen gelten würden (bspw. innerhalb Ihrer Familiengruppe), beim Roaming maximal den Preis berechnen, den Sie für „off-net“-Verbindungen bezahlen würden.



Bundesnetzagentur - FAQ zu RLAH




Ich habe kein Problem mit den Tarifen. Ich habe ein Problem mit der irreführenden Kommunikation per SMS. Bisher konnte ich darauf vertrauen, genau den Preis zu zahlen, der mir per SMS mitgeteilt wurde. Nun gleicht es einer Lotterie. Als Reaktion vermeide ich jegliche Anrufe im Ausland und weiche auf Alternativen wie Skype oder WhatsApp aus und vertraue im Ergebnis meinem Anbieter nicht mehr. Was ist daran so schwer, mir diese Einschränkung per SMS mitzuteilen, statt dass ich mich hier im Forum auf die Suche nach Antworten begeben muss?




Ja das stimmt leider, dass dies nicht eindeutig und klar kommuniziert wurde. Man hätte vielleicht in der SMS darauf hinweisen können, dass dies nur bei All-Net-Flats gilt und bei sonstigen Tarifkonditionen abweichende Sachen gelten können.



Der Endverbraucher sollte sich nicht extra darüber informieren müssen, was eine "On-Net Flatrate" ist. Es ist aber alles im legalen Bereich und es wurde korrekt abgerechnet. Bei Vertragsverlängerung bekommst du aber eh sicherlich gute Angebote zu billigen Preisen. Eine All-Net Flat ist heutzutage eigentlich schon Standard. Wenn du einen solchen Tarif von o2 hast, dann hast keine Probleme (gilt für alle aktuellen o2-Free Tarifen) und auch keine Kostenfalle mehr.




Hallo,



gießen wir doch noch etwas Öl ins Feuer   .



Zunächst einmal besagt der Text der BNA



"Innerhalb Deutschlands unterscheiden die Mobilfunkanbieter teilweise bei Anrufen innerhalb einer bestimmten Nutzergruppe oder innerhalb eines bestimmten Netzes (on-net) und außerhalb dieser Gruppe/ dieses Netzes (off-net)."



Wichtig! 



... unterscheiden die Mobilfunkanbieter teilweise ...



also nicht alle! Woher soll der Kunde wissen ob O2 dies unterscheidet?



Des Weiteren steht dort



"Ihr Mobilfunkanbieter kann Ihnen insoweit für Verbindungen, die im Heimatnetz als „on-net“ Verbindungen gelten würden ... beim Roaming maximal den Preis berechnen, den Sie für „off-net“-Verbindungen bezahlen würden."



Auch hier die gleiche Frage! Woher soll der Kunde wissen ob seitens O2 dies berechnet wird?  Dies ist m. W. bisher nirgends dokumentiert. Eher das Gegenteil ist der Fall!



Im Rahmen der Windows App weist O2 bei den Kosten (Tarif O2 Basic mit O2 Flat und Freiminuten) in der EU explizit darauf hin, dass die nationale Flat auch aus dem Ausland gültig ist. Die hier zitierte SMS besagt dies ebenfalls (siehe oben).



O2 hat dem Kunden mit der SMS eindeutig erklärt, "dass Gespräche im besuchten Land zu den gleichen Konditionen abgerechnet werden, wie im Inland". 



Meines Erachtens entspricht die SMS einer verbindlichen Preisauskunft. Daher rate ich dazu, die Rechnung unter Hinweis auf den Text der SMS schriftlich zu reklamieren. O2 ist dann in der Pflicht die Rechtmäßigkeit der Berechnung nachzuweisen. Hierzu reicht die grundsätzliche Aussage der BNA in der Möglichkeitsform (kann - muss aber nicht bzw. unterscheiden ... teilweise) nicht aus. Die Berechnung muss sich aus den für Kunden frei zugänglichen Informationen zum Vertrag ergeben. Die SMS beispielsweise ist so eine Information, ebenso wie die FAQ von O2.



Sollte die SMS, deren wörtlicher Text nicht genannt wurde, die "Berechnung wie im Inland" mitteilen, sollte eine Reklamation gute Aussicht auf Erfolg haben.



Gruß



Hafe




Foto von der App




Oh, vielen Dank für den Hinweis mit der App. Diese bestätigt mir sogar die Anwendung der O2 Flatrate explizit für Großbritannien. Damit hätten zumindest die beiden Anrufe an meine Freundin kostenfrei sein müssen.








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