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Sehr geehrtes o2 Team,



derzeit befinde ich mich in einem o2 DSL (Alice M) Vertrag.



Nach meinem Umzug musste ich feststellen, dass ich an meinem neuen Wohnort weniger als die Hälfte der Bandbreite (6608 kbit/s) habe. Berufen auf das TKG 46 Absatz 8 ist es mir möglich in diesem Fall von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch kann ich mit dieser niedrigen Bandbreite nichts anfangen.



 



Nach einem Kündigungsschreiben, berufen auf dieses Gesetz bekam ich von o2 einen Brief, dass dies nach Prüfung nicht möglich sei.



Also nahm ich den Hörer zur Hand und quälte mich erst einmal 15 min durch die Warteschleife, bevor ich mit einem o2 Mitarbeiter des Kundencenters sprach. Nach Schilderung der Situation verwies diese mich darauf, dass ich erst einmal mit der Technik sprechen sollte. Auch diese sagte mir, dass mehr aus der Leitung nicht herausgeholt werden kann und auch keine „Speed-Option“ bestünde weil die Leitungen schlecht sind.



 



Nun wurde ich zur Kündigungszentrale weitergeleitet. Nach erneuter Schilderung der Situation vertröstete mich auch dieser Mitarbeiter mit der Argumentation, dass das Sonderkündigungsrecht nach Umzug nur möglich sei, wenn an meinem neuen Standort die Geschwindigkeit unter 1000 kbit/s betragen würde, dass dies von o2 so festgelegt worden sei. Jedoch finde ich in den AGBS, die Grundlage meines DSL Vertrages sind und die Konditionen der Vertragsbasis darstellen, keinen einzigen Punkt wo dies festgelegt ist.



 



Ich bin verärgert und fühle mich als Kunde betrogen und hoffe, dass Sie mir in Zeiten von Customer Relationship entgegenkommen können.



padibazz schrieb:

Sehr geehrtes o2 Team,



derzeit befinde ich mich in einem o2 DSL (Alice M) Vertrag.



Nach meinem Umzug musste ich feststellen, dass ich an meinem neuen Wohnort weniger als die Hälfte der Bandbreite (6608 kbit/s) habe. Berufen auf das TKG 46 Absatz 8 ist es mir möglich in diesem Fall von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Auch kann ich mit dieser niedrigen Bandbreite nichts anfangen.



 



In diesem Fall hast du leider kein ausserordentliches Kündigungsrecht. Das TKG sieht eine solche Kündigung nur dann vor, wenn am neuen Wohnort das bisher benutzte Produkt nicht bereitgestellt werden kann. 100 kbit/s ist zwar Quatsch, aber solange du mindestens 5000 bekommst ist das noch im vertraglichen Rahmen (siehe AGB). Betrogen wurdest du allerdings wirklich nicht.



 




In den mir vorliegenden AGBS ist "100 kbit/s ist zwar Quatsch, aber solange du mindestens 5000 bekommst ist das noch im vertraglichen Rahmen (siehe AGB)" nicht so festgelegt.



 



TKG 46 Absatz 8: "Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt."



 



Fügen Sie mir doch bitte eine Quelle bei.




Ich warte noch auf die Quelle. Oder müssen Sie erst noch die AGB's entsprechend ändern 🙂?




Die Mindestbandbreite für dein Produkt steht ganz klar in den AGB's.



Siehe: Leistungsbeschreibung O2 DSL-Produkte (PDF; 141 KB) -->



http://static2.o2.de/blob/11028004/v=13/Binary/agb-leistungsbeschreibung-dsl.pdf



 



Auszug aus den AGB's: (auf der ersten Seite links unten)O2 DSL All-in M: Das Produkt All-in M bietet eine Übertragunsgeschwindigkeit in einem Bereich zwischen 5000 und 16000 kbit/s 



 



In deinem Fall besteht die Leistung aus dem Produkt "O2 All-in M" und genau das wird dir auch geliefert.

Der Provider kann nichts für deinen Umzug und den damit verbundenen Qualitätseinbußen in der DSL Leitung.



 



Du kannst vielleicht im Rahmen einer Vertragsverlängerung deinen Tarif auf O2 All-in S (bis zu 8 Mbit/s) umstellen, sparst damit zumindest 5 Euro monatlich.