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Schadensersatz nicht zurückgesendetes Leihgerät

  • 29 November 2023
  • 4 Antworten
  • 100 Aufrufe

Hallo, ich habe eine Schadensersatzforderung für ein nicht zurückgesendetes Gerät iHv 270€ bekommen. 

Nun habe ich vor zwei Monaten einen Homespot gekauft welcher Defekt war. Dann habe ich reklamiert und einen neuen bekommen. Beide habe ich bezahlt. Ich wurde weder telefonisch noch schriftlich darauf hingewiesen, dass ich das Gerät zurücksenden muss und habe auch nie ein Rücksendelabel erhalten. Geschweige denn ein Hinweis, dass ich das zurücksenden muss bzw eine Fristsetzung. Was kann man da tun? 

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Lösung von bs0 29 November 2023, 01:51

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4 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Dass es sich um Leihgeräte handelt steht im Vertrag, es muss also nicht extra darauf hingewiesen werden, dass diese zurück müssen. Ein Etikett für die Retore bekommst du hier: https://www.o2online.de/service/retoure/

Wenn der Router innerhalb von 3 Monaten zurück geschickt wird, wird der berechnete Schadensersatz erstattet.

Nach 282 BGB ist eine Mahnung/Fristsetzung erforderlich.

 

Zudem ist der Vertrag nicht einsehbar

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Nein, es ist keine Mahnung oder Fristsetzung erforderlich. Der Ersatz ist der Zeitwert des Geräts und kein Schadensersatz statt Leistung, und wird noch erstattet wenn die Rückgabe auch nach der Berechnung erfolgt.

Wenn der Vertrag nicht einsehbar war, hättest du ihn anfordern können.

Schicke den Router zurück, dann bekommst du den Betrag wieder. 3 Monate sind doch sehr großzügig für die Rücksendung.

Hallo @xerxe,

wie von bs0 beschrieben, ist es notwendig, uns den betroffenen Router zurückzusenden. Anschließend wird dann auch die Erstattung durchgeführt, sofern von uns bereits abgebucht wurde. Für die Retoure kannst du bei uns im Portal das Retourenlabel anfordern

VG
Dennis

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