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DSL-Vertrag kündigen nach Umzug in Wohngemeinschaft


Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember '23 wieder von meiner 2-Zimmer-Wohnung in eine WG gezogen. Da dort schon ein DSL-Anschluss vorhanden ist wollte ich meinen bestehenden DSL-Vertag mit dem Sonderkündigungsrecht zum 31. Januar '24 außerordentlich kündigen. Informationen dazu hab ich mir da geholt:

https://www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/themen/internet-telefon/sonderkuendigung-des-internetanschlusses-auch-bei-umzug-wohngemeinschaft-moeglich

Ich habe bis heute keine Kündigungsbestätigung bekommen, nur steht auf dem Internetportal meines Anbieters, das mein Vertrag zum 30.11. endet. Ich hab auch schon mit einer Dame in der Kundenbetreuerin telefoniert, die dem nachgehen möchte aber da ist auch noch nichts passiert.

Wie soll ich da weitervorgehen?

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Lösung von o2_Gerrit 29 February 2024, 12:34

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24 Antworten

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Wie genau bist du vorgegangen?

Ein Sonderkündigungsrecht greift nur wenn das Produkt an der neuen Adresse nicht verfügbar ist. ist das der Fall? Hattest du den Umzug des Anschlusses beantragt? An einer Adresse kann in der Regel ein zweiter Anschluss geschaltet werden, der bereits vorhandene Anschluss begründet also alleine keine Sonderkündigung.

Ja, dass ist der Fall. Wir haben nur einen DSL-Anschluss und der ist bereits durch einen anderen Anbieter blockiert.

Hallo @Bueddi ,

herzlich willkommenb bei uns in der o2 Community 💙.

Da du hier ja bereits umgezogen bist, hast du auch entsprechend deine Kontaktdaten bei uns aktualisiert, nicht das eventuell verschickte Schreiben dann noch an deiner alten Adresse gelandet sind, während du bereits wieder in der Wohngemeinschaft weilst. Das du noch gar keine Antwort auf dein Schreiben erhalten hast, kann ich mir erstmal fast nicht denken.

 

Schöne Grüße, Sven

Benutzerebene 7
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Wir haben nur einen DSL-Anschluss und der ist bereits durch einen anderen Anbieter blockiert.

Die APL von Mehrfamilienhäusern sind meist überdimensioniert, so dass auch weitere DSL-Anschlüsse geschaltet werden können. Wir hatten hier im Forum erst kürzlich so einen Fall, wo sich jemand einen zweiten DSL-Anschluss in seiner Wohnung hat einrichten lassen. Von “blockiert” würde ich daher nicht generell sprechen. Im rechtlichen Sinne kommt es wohl darauf an, ob tatsächlich der Anschluss an der neuen Adresse geschaltet werden kann - es sei denn, o2 entlässt dich ohne so eine Prüfung aus dem Vertrag. 

Ich habe lediglich eine Eingangsbestätigung per E-Mail bekommen, eine formelle Kündigungsbestätigung steht noch aus.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Ja, dass ist der Fall. Wir haben nur einen DSL-Anschluss und der ist bereits durch einen anderen Anbieter blockiert.

Und das hat wer bestätigt? o2? Der Hauseigentümer? Oder ist das lediglich eine Annahme deinerseits?

Dass das Datum 11.2024 eingetragen wurde kann zwei Gründe haben: Ein 2. Anschluss ist möglich oder es fehlen Unterlagen, z.B. die Meldebescheinigung.

Bitte auch die Frage beantworten wie du vorgegangen bist.

Hallo @Bueddi,

wenn nach deinem Antrag auf vorzeitige Kündigung bereits eine Kündigung zum regulären Vertragsende eingetragen wurde, benötigen die Kollegen unserer Fachabteilung in der Regel noch Unterlagen. Es kann sein, dass dich das Antwortschreiben der Kollegen nicht erreicht hat. 

In der Regel benötigen die Kollegen eine  Anmeldebescheinigung der örtlichen Behörde.

Ist an der neuen Adresse Festnetz über uns verfügbar, aber es besteht bereits ein Anschluss, benötigen die Kollegen einen Nachweis über einen in der neuen Wohnung ggf. bereits bestehenden Festnetzvertrag und, soweit bekannt, Informationen zur Anschlusstechnologie des ggf. in der neuen Wohnung bereits bestehenden Festnetzvertrages (z. B. DSL, Kabel, Glasfaser).

Viele Grüße,

Gerrit

Hallo @o2_Gerrit,

danke für die Antwort. :)

Die Meldebescheinigung habe ich bereits mitgeschickt und den Nachweis über den bestehenden Festnetzvertrag kann ich besorgen. An welche E-Mail soll ich den schicken oder wie lasse ich den euch am besten zukommen?

Benutzerebene 7

Die Kündigung wird abgewiesen, spar Dir die Mühe! Dort wird theoretisch geprüft ob möglich und da dort geschalten wurde, ist DSL verfügbar, Lass einen Umzug anlegen, dann wird auch praktisch durch Anfrage beim Vordienstleister geprüft ob möglich.

 

Und lies vllt mal was unter § 60 Abs. 2 TKG steht. Dein link bzw. das dort geschrieben ist Wunschdenken.

Benutzerebene 7
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Ein Nachweis über einen bestehenden Festnetzanschluss begründet keine Sonderkündigung. Du musst o2 prüfen lassen, ob ein weiterer Anschluss geschaltet werden kann.

Leider ist der verlinkte Artikel nicht besonders gut bzw. etwas unpräzise geschrieben, denn nicht das Vorhandensein eines Anschlusses an der neuen Adresse alleine ist maßgeblich für eine vorzeitige Auflösung gem. TKG.

@Bueddi, am Besten kannst du uns den Nachweis über den bestehenden Festnetzvertrag per Post zusenden an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Kundenbetreuung 90345 Nürnberg.

Füge zur Sicherheit, falls du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, auch die genaue Lage der neuen Wohnung: Vorder- o. Hinterhaus, Etage, Lage der Wohnung (links/rechts/Mitte) hinzu.

Viele Grüße,

Gerrit

 

@o2_Gerrit danke dir für die Info.

Hallo Zusammen,
ich habe genau das gleiche vor, ziehe zum 01.06.2024 in eine WG. Habe es letzte Woche über die außerordentliche Kündigung (Anbei Kündigung und Rechnung der neuen WG.) gemacht. Bisher noch keine Rückmeldung erhalten. Ist postalisch hier Pflicht oder reicht auch der meinige Weg?
Viele Grüße :)

Benutzerebene 7
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Hast du den Umzug beauftragt? Gleich eine Kündigung zu schicken ist der falsche Weg, denn o2 muss erstmal prüfen, ob am neuen Wohnort der Vertrag erfüllt werden kann. Was möchtest du o2 mit der Rechnung von der neuen WG zeigen? Rechne damit, dass o2 die Kündigung zum Laufzeitende einträgt und dich auffordert, entweder den Umzug des Anschlusses zu beauftragen oder auf die Vertragserfüllung zu verzichten und die Kosten bis Laufzeitende weiter zu zahlen.

@Friedjoll 

eine Kündigung zum Laufzeitende sollte kein Problem sein,

ein Sonderkündigungsrecht hast du, wenn O2 nach einem Umzug nicht schalten kann.

Aber nicht “nur” weil du umziehst.

 

@Bueddi, am Besten kannst du uns den Nachweis über den bestehenden Festnetzvertrag per Post zusenden an: Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Kundenbetreuung 90345 Nürnberg.

Füge zur Sicherheit, falls du in einem Mehrfamilienhaus wohnst, auch die genaue Lage der neuen Wohnung: Vorder- o. Hinterhaus, Etage, Lage der Wohnung (links/rechts/Mitte) hinzu.

Viele Grüße,

Gerrit

 

Nun ich hatte mich vor allem auf diesen Post bezogen, der einen anderen Weg zeigt. 

@Friedjoll

das kannst du probieren,

aber grundsätzlich ist es nicht unmöglich 2 DSL-Anschlüsse in einer Wohnung

zu schalten.

Daher kann O2 auf einen Umzug mit Prüfung bestehen

oder die Restlaufzeit-Kosten berechnen.

wenn bereits ein O2 Vertrag besteht, ist O2 manchmal kulanter.

wie hast du die außerordentliche Kündigung eingereicht?

online?

Eigentlich muss dafür auch eine Meldebestätigung vorliegen.

Sonst wird die außerordentliche Kündigung abgelehnt.

@poales Ja die außerordentliche Kündigung habe ich vor einer Woche abgeschickt. Eingangsbestätigung bekommen, aber danach keine Rückmeldung, bzw. Ablehnung…

 

vielleicht kann auch @o2_Gerrit hier helfen?

 

Was ich auch noch nicht rausgefunden habe, ob sich bei Umzug der Tarif auf 24h Monate verlängert..

Benutzerebene 7
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Die Entscheidung über eine Sonderkündigung nach TKG wird nach Prüfung alleine von der entsprechenden Fachabteilung getroffen. Die Moderation kann nur Hinweise geben, was man für Unterlagen einreichen soll. Sehr wichtig ist z.B. die Meldebescheinigung.

Die Bearbeitung kann schon ein paar Wochen dauern.

Bei einem Umzug wird die Laufzeit nicht verlängert, man kann aber einer neuen Laufzeit zustimmen und dabei die 50 Euro für den Umzug des Anschlusses sparen.

Mein Vertrag wurde jetzt zum Ende der Laufzeit gekündigt. Ich habe das nur gesehen weil ich mich im Online Portal eingeloggt habe. Keine E-Mail oder sonst was. 

Scheinbar wurden meinen Anlagen ignoriert oder es fehlt etwas, der Kundenservice meinte, dass meine gesendeten Analgen die richtigen waren. Was kann ich jetzt noch tun?

Wahrscheinlich nicht viel, wie ihr oben auch schon beschrieben habt.

Benutzerebene 7
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Dann wurde bestimmt festgestellt, dass der Anschluss umgezogen werden kann. Du solltest demnächst ein Schreiben bekommen, mit der Bitte, ggf. einen Umzug zu beantragen.

Es werden Kündigungen meist zuerst als ordentliche Kündigungen zum Laufzeitende eingetragen. Die Entscheidung über die vorzeitige Kündigung ist damit oft noch nicht gefallen!

Besser sind Umzugsaufträge oder sich die Möglichkeiten am neuen Wohnort ansehen. Wenn der Vertrag nicht wie zuvor (nur 50 MBit/s statt 250 MBit/s oder Kabel statt DSL) erfüllbar ist, dann besteht damit eine viel bessere Möglichkeit den Vertrag vorzeitig zu beenden. Und die Schaltung einer neuen Leitung scheitert oft an baulichen Problemen.

Übrigens: Die Aussage der niedersächsischen Verbraucherzentrale(Link oben) basiert auf dieser Regelung:

(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen.

Dies wird vermutlich durch die Fehlannahme verursacht, das pro Wohnung nur eine DSL-Leitung möglich ist. Das ist falsch.

Benutzerebene 7
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@Friedjoll 

Falls ein Sonderkündigungsrecht besteht, gilt dieses erst nach Vorlage der Ummeldebestätigung. 

Ich persönlich würde regulär den Umzug beauftragen. 

Hallo @Friedjoll ,

die Antwortschreiben bei einer Anfrage bezüglich der außerordentlichen Kündigung werden generell postalisch versandt. Wenn hier jetzt eine reguläre Kündigung eingetragen wurde, dann wurde deine Anfrage zunächst einmal abgelehnt. Dies kann an fehlenden Nachweisen liegen, oder daran dass die Kriterien für eine Sonderkündigung nicht erfüllt sind mit dem Umzug. Das wird dir dann genauer in dem Brief mitgeteilt.

 

Schöne Grüße, Sven

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