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Warum O2
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Hi,
tldr: IMMER den Vertrag in den Status gekündigt setzen lassen (040 … anrufen, Angebot explizit ausschlagen und auf Kündigungsbestätigungsemail warten!) BEVOR man in Verhandlungen mit der Kundenrückgewinnung tritt.


Die Vormerkung wird bei Widerruf NICHT WIEDER HERGESTELLT, und die fristgerechte Kündigung ist dann, dank der mittelalterlich langsamen internen Abläufe bei O2, u.U. nicht mehr möglich!


Anmerkung: Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ist bei O2 auch immer telefonisch widerrufbar, die MA von der 040 sind da unter Umständen schlecht informiert.

 

 

Lange Version:

 

Ich habe fristgerecht (ca. 14 Tage vor der Frist) meine Kündigung bei O2 online vormerken lassen, und gleich darauf die 040 … Kundenrückgewinnung angerufen.
Dort habe ich ein Angebot erhalten, was ich annahm, jedoch nie im System eingebucht worden ist. Nach den mir genannten 3-5 Werktagen geschah immer noch nichts - wir sind nun mittlerweile bei nur noch einer Woche bis zur Kündigungsfrist - woraufhin ich nochmals bei der 040 anrief.

Angeblich alles kein Problem der gewünschte Tarif wird nun eingetragen und Vertrag verlängert. Nach ein paar Tagen kam auch die E-Mail (rechtlich bindend) jedoch mit einem komplett anderem Vertrag (fast doppelt so teuer wie telefonisch besprochen).
Nach erneutem Anruf bei der 040 … wurde mir nahegelegt das ganze SCHRIFTLICH zu widerrufen - eine Fehlinformation wie mir dann die Hotline mitteilte. Bei besagter Hotline konnte ich den Vertrag widerrufen - Dauer wieder 3-5 Werktage. Vertrag wurde zwar erfolgreich zurückgesetzt aber meine Kündigungsvormerkung war wieder raus.

Man muss kein Rechenkünstler sein, um zu ermitteln in welche Bedrängnis man nun gerät sollte man nicht 14 Tage vor dem eigentlichen Kündigungstermin die Vormerkung gemacht haben.

 

Der Witz ist, dass O2 sich hier vollkommen selbst im Weg steht dank semi-kompetenten Mitarbeitern. Ich möchte ja eine Vertragsverlängerung, aber die Konditionen darf mir nur die 040… anbieten, die aber macht zwei mal einen Fehler, der zum Ablauf meiner Kündigungsfrist führt, ich also gezwungen bin ordentlich zu Kündigen, da bei Widerruf meine Kündigungsfrist futsch ist.

Der interne Prozess ist an der Stelle komplett albern und fragil. Nehmt diesen Vormerkungsquark heraus, und schaltet die Kündigungen sofort aktiv. Das spart euch und uns sehr viel Ärger bei evtl. Fehlkommunikation oder “Wurstfingersyndrom” beim Klicken der Vertragsverlängerung im Call-Center.

 

vG.

Hallo,

 

wenn etwas nicht passt dann kündige wie es vorgesehen ist.

 

Gruß 


Ich werde nie verstehen, warum jemand über die Kündigungsvormerkung

kündigen will. Ohne Nachweis macht das doch nur (wenn überhaupt) Sinn,

sofern man Zeit hat  in den nächsten  1-3 Rechnungen nachzuschauen ob,

dass richtig  eingetragen wurde.


Die Vormerkung wird bei Widerruf NICHT WIEDER HERGESTELLT

 

Logisch, denn eine Vormerkung ist keine Kündigung.

 

Anmerkung: Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ist bei O2 auch immer telefonisch widerrufbar, die MA von der 040 sind da unter Umständen schlecht informiert.

 

Telefonisch nicht (bzw. nicht zu empfehlen, da du - genauso wie die telefonische Kündigung - keinen Nachweis hast), aber widerrufbar ja. dann wird der Vertrag in den vorherigen (hier: ungekündigten) Zustand zurückgesetzt.

 

Ich finde es nett, dass du offensichtlich andere Kunden hier “warnen” möchtest, aber ich hoffe du hast selber daraus gelernt ;-)


Hallo,

 

wenn etwas nicht passt dann kündige wie es vorgesehen ist.

 

Das ist explizit keine Lösung! Ich habe einen konkreten Fall beschrieben in dem eine Kündigung wie vorgesehen NICHT MEHR möglich ist bzw. sein wird.

 


Ich werde nie verstehen, warum jemand über die Kündigungsvormerkung

kündigen will. Ohne Nachweis macht das doch nur (wenn überhaupt) Sinn,

sofern man Zeit hat  in den nächsten  1-3 Rechnungen nachzuschauen ob,

dass richtig  eingetragen wurde.

 

danke für deine Antwort. O2 bietet diese Möglichkeit nun mal an (als explizit einen von DREI möglichen Wegen zu kündigen), und Kunden nutzen diese. Für O2 ist es die Hoffnung den Kunden in einem vermeintlich “letztem Gespräch” umzustimmen, was denke ich auch oft genug der Fall ist, da sich O2 vermutlich sonst nicht den Kostenfaktor 040-Call-Center ans Bein binden würde.

 

Sollte es nun aber bei der Vertragsverlängerung über die durch die Vormerkung ausgelöste Rückgewinnung zu Problemen kommen ist die Kündigungsfrist u.U. futsch, worauf aber nirgends hingewiesen wird - das war das Anliegen meines Posts.


Hallo,

 

wenn etwas nicht passt dann kündige wie es vorgesehen ist.

 

Das ist explizit keine Lösung! Ich habe einen konkreten Fall beschrieben in dem eine Kündigung wie vorgesehen NICHT MEHR möglich ist bzw. sein wird.

 


Nein, vorgesehen ist die Kündigung in Textform. Diese Vormerkung ist ein zusätzliches ‘Angebot’, das hier niemand empfehlen würde!


Die Vormerkung wird bei Widerruf NICHT WIEDER HERGESTELLT

 

Logisch, denn eine Vormerkung ist keine Kündigung.

 

Für mich ist das

 

a) nicht “logisch”:

Der Zustand des Vertrages ist aus meiner Sicht “in Kündigungsvormerkung” Es ist für einen Kunden nicht ersichtlich, dass Vertragsstatus “laufend” und “gekündigt” etwas anderes ist als Vertragsstatus “zur Kündigung vorgemerkt”.

 

und b) habe ich auf Nachfrage im Call-Center explizit die Antwort bekommen, dass auch eine Vormerkung wieder hergestellt werden würde. 

 

Anmerkung: Ein telefonisch abgeschlossener Vertrag ist bei O2 auch immer telefonisch widerrufbar, die MA von der 040 sind da unter Umständen schlecht informiert.

 

Telefonisch nicht (bzw. nicht zu empfehlen, da du - genauso wie die telefonische Kündigung - keinen Nachweis hast), aber widerrufbar ja. dann wird der Vertrag in den vorherigen (hier: ungekündigten) Zustand zurückgesetzt.

 

Das ergibt inhaltlich keinen Sinn. Was ist nun nicht telefonisch möglich?

 

 

 


Das ergibt inhaltlich keinen Sinn. Was ist nun nicht telefonisch möglich?

 

Wenn es für dich verständlicher ist: “o2 akzeptiert zwar den Widerruf telefonisch, es ist aber nicht zu empfehlen, da man im Zweifelsfall keinen Nachweis hat”.


Hallo,

 

wenn etwas nicht passt dann kündige wie es vorgesehen ist.

 

Das ist explizit keine Lösung! Ich habe einen konkreten Fall beschrieben in dem eine Kündigung wie vorgesehen NICHT MEHR möglich ist bzw. sein wird.

 


Nein, vorgesehen ist die Kündigung in Textform. Diese Vormerkung ist ein zusätzliches ‘Angebot’, das hier niemand empfehlen würde!

 

O2 bietet explizit 3 VORGESEHENE Wege der Kündigung an, das ist etwas anderes, als “was hier empfohlen werden würde” (so viele Konjunktive).


Anbieten kann man viel. In deinem Vertrag ist nur die Textform vereinbart.


Das ergibt inhaltlich keinen Sinn. Was ist nun nicht telefonisch möglich?

 

Ein Widerruf. Wenn es für dich verständlicher ist: “o2 akzeptiert zwar den Widerruf telefonisch, es ist aber nicht zu empfehlen, da man im Zweifelsfall keinen Nachweis hat”.


Eine E-Mail ist kein Nachweis? Und wenn man in so eine Situation, wie eingangs beschrieben, hinein gelangt, ist die schriftliche Form, zeitlich gesehen die schlechteste Wahl.

 

Und da hilft auch keine nachträgliche paternalistische Besserwisserei. Hier geht es um einen konkreten Fall, der sicher öfter so eintritt. Eine Antwort ala “Ja das war aber nicht der hier empfohlene Weg zu kündigen - selbst schuld” ist komplett redundant.

 

Es ist einfach unheimlich unhöflich jemanden, der in gutem Glauben nach den Vorgaben des Betreibers gehandelt hat, hier solche vollkommen sinnentleerten Ratschläge zu geben, die null Lösungsorientierung bieten.


In den AGB steht "eine Kündigung bedarf der ​​​​​​TEXTFORM ​​​​​​" ...

 

Auch trägt im Streitfall der Kunde die Beweislast für den fristgerechten Zugang der Kündigung beim Anbieter. 

 

Die online Vormerkung ist lediglich ein "Service", um sich ein Angebot einzuholen... Eine rechtssichere Kündigung ist das nicht. 


 

In den AGB steht "eine Kündigung bedarf der ​​​​​​TEXTFORM ​​​​​​" ...

 

Auch trägt im Streitfall der Kunde die Beweislast für den fristgerechten Zugang der Kündigung beim Anbieter. 

 

Die online Vormerkung ist lediglich ein "Service", um sich ein Angebot einzuholen... Eine rechtssichere Kündigung ist das nicht. 

 

Was genau hat das jetzt mit Kündigungsvormerkung und Ablauf der Kündigungsfrist zu tun? Hier kommen lauter “hättest du mal anders gehandelt, dann würdest du jetzt nicht so dumm aus der Wäsche gucken” - Kommentare - Relevanz null.

 

Ich bin ziemlich sicher nicht der erste und einzige, dem es so geht. Eine Lösung wäre hier, dass O2 eine schlichte Warnung bei der Kündigunsvormerkung bzw. telefonischen Kundenrückgewinnung ausspricht. Alles andere ist unnützes paternalistisches Geschwätz.


Wenn dir Meinungen und Kommentare anderer Personen nicht gefallen, steht es dir frei, diese zu ignorieren. Du kannst aber in einem Diskussionsforum nicht erwarten, dass alle anderen deine Ansicht teilen. Das hat nichts mit höflich oder unhöflich zu tun. Dass deine Erfahrung unschön war bestreitet damit niemand, die Falschaussage des Mitarbeiters am Telefon hätte natürlich auch nicht sein dürfen, kommt aber gerade bei Verkaufsgesprächen leider vor. Ändert alles nichts daran, dass eine Kündigungsvormerkung keinen vertraglichen Status hat.


Ich bin ziemlich sicher nicht der erste und einzige, dem es so geht. Eine Lösung wäre hier, dass O2 eine schlichte Warnung bei der Kündigunsvormerkung bzw. telefonischen Kundenrückgewinnung ausspricht.

@mwelt 

ja, du hast recht, das geschieht hin und wieder.

hilft dir auch nicht.

Es gibt andere Anbieter die eine Kündigungsvormerkung nicht anbieten.

O2 möchte diesen Weg nutzen um mit Kunden ins Gespräch zu kommen,

eine Kündigungsvormerkungs- Rücknahme bedarf nach meinem Verständnis keiner zusätzlichen  Warnung.


eine Kündigungsvormerkungs- Rücknahme bedarf nach meinem Verständnis keiner zusätzlichen  Warnung.

 

Wenn diese Kündigungsvormerkung im Falle eines Ablehnens / Ausschlagens des Angebotes der Kundenrückgewinnung nachträglich zu einer Kündigung wird unter Berücksichtigun des Datums der Kündigungsvormerkung, dann ist auf das Gegenteil, die Unwirksamkeit der Kündigung bei Annahme und evtl. Widerruf, mindestens hinzuweisen. Mindestens im entsprechenden rechtlichem Hinweis zum Widerruf bei Vertragsbestätigung per E-Mail, sollte der Hinweis stehen.

Alles andere ist nach meinem Verstädniss unlauter.

Und da das Datum der Vormerkung zum rechtlich bindlichen Kündigungstermin wird, bei ausgeschlagenemen Angebot, kann ich erwarten, dass bei Annahme des Angebots und dann erfolgtem Widerruf, eben jenes nachwirkend rechtlich verbindliche Datum rückwirkend wieder eingesetzt wird, da der Widerruf hier mit dem Ausschlagen des Angebotes gleichzusetzen ist. Zumal der Widerruf in meinem Falle aufgrund eines Fehlers Seitens O2 geschehen musste.

 


Wenn dir Meinungen und Kommentare anderer Personen nicht gefallen, steht es dir frei, diese zu ignorieren. Du kannst aber in einem Diskussionsforum nicht erwarten, dass alle anderen deine Ansicht teilen. Das hat nichts mit höflich oder unhöflich zu tun. Dass deine Erfahrung unschön war bestreitet damit niemand, die Falschaussage des Mitarbeiters am Telefon hätte natürlich auch nicht sein dürfen, kommt aber gerade bei Verkaufsgesprächen leider vor. Ändert alles nichts daran, dass eine Kündigungsvormerkung keinen vertraglichen Status hat.


Es geht nicht um das gefallen der Kommentare oder das Teilen einer Ansicht (was genau war eigentlich bspw. deine Ansicht zum Thema, ausser “Tja! Hättest du mal so gekündigt, wie wir das hier empfehlen!”) sondern um die Relevanz. Ich könnte nun in der gleichen schnippigen Art antworten: Wenn du zu einem Thema nichts Relevantes zu sagen hast, steht es dir frei, nicht zu antworten.
 

Was mich stört, ist das nun genau so eine Nicht-Antwort auch noch als offizielle Antwort markiert ist.


Ein Moderator kann die Lösung wieder entfernen. Ändert am Thema nichts, auch wenn es Dir nicht gefällt.


Ein Moderator kann die Lösung wieder entfernen. Ändert am Thema nichts, auch wenn es Dir nicht gefällt.

In wiefern ändert das am Thema nichts? Deine Antwort ist einfach irrelevant. Hier liegt ein Problem zwischen dem Verstädniss folgender zwei Prozessabläufe vor:

 

  1. Ich merke den Vertrag zur Kündigung vor und nehme das Angebot der Kundenrückgewinnung nicht an.
  2. Ich merke den Vertrag zur Kündigung vor und widerrufe das Angebot der Kundenrückgewinnung.

Zwei für den rechtlichen Laien relativ änliche Sachverhalte mit zwei unterschiedlichenen Ausgängen. Und deine Antwort war paraphrasiert, falls etwas schief geht, kündige “wie vorgesehen”. Dass, ich aber geschrieben habe, dass ich erstens nicht “wie vorgesehen” gekündigt habe, und zweitens im Nachgang dazu u.U. keine Zeit mehr ist (das eigentliche Thema meines Threads) greift diese “Antwort” nicht auf.

 

Das ist in etwa so, wie wenn du vor die Türe gehst und es anfängt zu regnen und auf die Frage nach einem Regenschirm die Antwort bekommst, dass du besser hättest einen mitnehmen sollen.
 

 


Hallo @mwelt 

Ich bin auch der Meinung, daß eine offiziell angebotene Kündigungsoption zu funktionieren hat.

Der Anruf des Kunden dient dazu ihn möglichst umzustimmen und die Eintragung der Kündigung erfolgt nicht zuverlässig.

Bei O2 ist m.E. keine Kündigungsvariante wirklich sicher.

Die Anzeige in der App kann man nicht vertrauen.

Die Kündigungsbestätigung erfolgt nur in einzelnen Fällen.

Die Kündigungsbestätigung erscheint erst offiziell in der nächsten oder übernächsten Rechnung auf der letzten Seite.

Eine angeblich sichere Kündigung per Fax oder Einwurfeinschreiben kann schon Zum Zeitpunkt der Bestätigung überholt sein.

Und und und ........…

Eine andere Frage ist, ob es sinnvoll ist auf den letzten Drücker zu kündigen. Deshalb kündige ich schon 4 Wochen nach Verlängerung.

Es bleibt letzten Endes nur immer wieder regelmäßig im Vertrag zu schauen, ob der Status gekündigt noch besteht.

Du weißt aber schon, daß auch in deinem Fall nicht alles verloren ist. Ich denke, du wolltest möglichst günstig verlängern. Die Vereinbarung würde falsch bestätigt. Keine Seltenheit und ein weiteres Ärgernis.

Du kannst dir aber immer noch hier im Forum ein Verlängerungsangebot geben lassen. Vielleicht nicht ganz so günstig. In MeinO2 kannst du dich schon mal vorab orientieren.

Gruß

Gmo

 


Was für dich irrelevant ist muss nicht für andere irrelevant sein, denn nicht jeder interpretiert die Sachlage so wie du.

Der eigentliche Unterschied zwischen 1 und 2 ist, dass bei 1 der Vertrag gekündigt wird, bei 2 war der Vertrag gar nicht gekündigt. Der eigentliche Fehler scheint die Falschinformation des Mitarbeiters zu sein.

Übrigens, nicht nur die Personen, die hier geschrieben haben, würden den Weg der Vormerkung nicht empfehlen. Auch die Verbraucherzentrale weist auf die Problematik hin.


Du weißt aber schon, daß auch in deinem Fall nicht alles verloren ist. Ich denke, du wolltest möglichst günstig verlängern. Die Vereinbarung würde falsch bestätigt. Keine Seltenheit und ein weiteres Ärgernis.

Du kannst dir aber immer noch hier im Forum ein Verlängerungsangebot geben lassen. Vielleicht nicht ganz so günstig. In MeinO2 kannst du dich schon mal vorab orientieren.

 

 

Hi,

 

endlich eine produktive Antwort, danke!

Ich habe jetzt auch das Problem, dass ich nicht weiss in welchem Zustand mein Vertrag wirklich ist. Nach der ganzen Aktion habe ich nach dem Zurücksetzen durch Widerruf nun den originalen Vertrag nochmal zur Kündigung vormerken lassen, nochmals 040 angerufen und die Kündigung durchwinken lassen. Online steht der Vertrag auf gekündigt, eine Bestätigung per E-Mail habe ich jedoch nicht. Für eine echte schriftliche Kündigung bleibt kaum Zeit (Mitte der Woche läuft die Frist nun entgülltig aus), dennoch habe ich die Kündigung per Fax und per Post zusätzlich auf den Weg gebracht. Meine Sorge ist nun, dass intern diese Kündigungen evtl. noch dem wiederrufenem Vertrag zugeordnet werden. Man hat schlicht überhaupt keinen Überblick über den tatsächlichen aktuellen Status des Vertrages.
 

Wie kann ich mir hier im Forum ein Verlängerungsangebot geben lassen? Die Angebote unter MeinO2 sind preißlich alle ziemlich weit weg von dem, was mir die Kundenrückgewinnung angeboten hat. Außerdem sind das alles Verlängerungsangebote, d.h. ich kann keinen “niedrigeren” Vertrag auswählen, was bei der 040 jedoch geht.

 

vG.


@Gmo

Du hast 100% Recht, dass die Kündigung auf dieser Weise funktionieren soll, und das tut sie wahrscheinlich in den meisten Fällen. Das Problem ist bekanntlich der fehlende Nachweis, falls etwas schief geht.

Hier geht es allerdings gar nicht darum, dass die Kündigung nicht funktioniert hat, denn es wurde gar nicht wirksam gekündigt. Leider scheint der Mitarbeiter eine falsche Information an den Kunden gegeben zu haben, nämlich, dass im Falle eines Widerrufs der Verlängerung, die Vormerkung wieder greift.


@mwelt

Also hat es doch noch zeitlich geklappt mit der erneuten Vormerkung?

Verlängern kannst du auch in einem niedrigen Tarif. Einfach hier angeben welchen Tarif du möchtest und ein Moderator schickt dir ein Angebot per E-Mail. Dauert allerdings einige Tage.


Was für dich irrelevant ist muss nicht für andere irrelevant sein, denn nicht jeder interpretiert die Sachlage so wie du.

 

Wie interpretiere ich denn die Sachlage deiner Meinung nach? Und welche verschiedene Interpretationen kommen dabei in Frage?

Die “Sachlage” ist; O2 bietet einen Service / möglichen Kündigungsweg, den ich als Kunde genutzt habe, woraufhin O2 zweimal einen Fehler macht, der mich als Kunde nun in eine unschöne Lage bringt. Eine andere Interpretation sehe ich da nicht.

Es spielt dabei überhaupt gar keine Rolle ob dieser Weg von wem auch immer empfohlen wird.
 

Der eigentliche Unterschied zwischen 1 und 2 ist, dass bei 1 der Vertrag gekündigt wird, bei 2 war der Vertrag gar nicht gekündigt.

 

Der Vertrag war bei der 2. Variante sehr wohl gekündigt, denn sonst hätte der neue Vertrag zu der Rufnummer nicht in Kraft treten können, dann hätte ich nämlich zwei Verträge gehabt. Rein rechtlich gibt es da einen Zustand, der bei 1. und 2. exakt gleich ist, nämlich dann, wenn der alte Vertrag ungültig wird und der neue Vertrag in Kraft tritt. Da gibt es auch nichts dran herum zu interpretieren.
 

 

Der eigentliche Fehler scheint die Falschinformation des Mitarbeiters zu sein.

 

Der eigentliche Fehler war, dass der Mitarbeiter mir am Telefon Tarif X anbietet und in der Bestätigung Tarif Y steht. Alles andere waren unglückliche Häufungen von mediokrer Inkompetenz und schlechter Kommunikation.

 

Übrigens, nicht nur die Personen, die hier geschrieben haben, würden den Weg der Vormerkung nicht empfehlen. Auch die Verbraucherzentrale weist auf die Problematik hin.

 

Das ist sehr nett von der Verbraucherzentrale darauf hinzuweisen, es ist für diesen konkreten Fall aber irrelevant. Relevanz hätte das lediglich, wenn es dazu irgend ein Urteil in irgend einer Form gibt, oder O2 irgendwie andersweitig verpflichtet wäre exakt diesen Ablauf so nicht geschehen zu lassen.

 

Nochmal, ich lass mir den Stiefel nicht anziehen, dass ich einen Fehler gemacht habe, weil ich nicht den in den Augen der Mitforisten “richtigen” Weg gegangen bin. Der Fehler liegt hier klar bei O2 und ich erwarte aus dieser Richtung auch eine Lösung. Der wiederholte Hinweis auf diese umgedrehte Tatsachenlogik ist schlicht der Versuch unproduktiver Rechthaberei. 
 


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