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Gelöst

Rückforderung des Gerätes


Guten Tag, 

meine Freundin hat einen Vertrag über eine Freundin am laufen. Den Simkarten Vertrag hat sie vor kurzem auf sich umschreiben lassen. 

Der Handyvertrag jedoch läuft noch über Ihre Freundin,

Meine Freundin zahlte ihr bis dato monatlich Geld für den Handyvertrag, das Handy ist ¾ abbezahlt, Geldüberweisungen aber wie auch Barzahlungen an die ihre Freundin.

Da ihre Freundin nun private Probleme hat. 

Fordert sie das Gerät zurück.

Wer liegt im Recht, was kann man machen? 


Edit: verschoben aus Austausch rund um die Community, 27.5., 12.45 Uhr, o2_Micha

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Lösung von RhobarDerIII 27 May 2023, 11:09

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6 Antworten

Benutzerebene 7

Guten Morgen @Donidoni42,

Herzlich willkommen in der O₂ Community!

vielen Dank, dass du dich mit deiner Frage an die Community wendest.  

 

Nun, da der MyHandy auf dem Namen der Freundin läuft, ist es laut dem Vertrag ihr Gerät. Und wenn sie inzwischen in finanziellen Schwierigkeiten gekommen ist und jetzt wie du sagst es zurück haben möchte um es evtl. sogar zu verkaufen würde sie ein Vertragsbruch begehen, da das Smartphone bis zur vollständigen Abzahlung Eigentum von O₂ ist.

Ich Rate jeden sowas nie über Freunde zu machen. Wenn  überhaupt über die Familie.

Was sagt denn deine Freundin? Was wurde genau ausgemacht zwischen den beiden Parteien?

 

Beste Grüße | RhobarDerIII 

Ausgemachr ist wie gesagt, dass meine Freundin Ihr das monatlich abbezahlt und das Handy ist auch fast abbezahlt, nur jetzt fordert Ihre Freundin das halt zurück.

Benutzerebene 7

@Donidoni42 Hm, ich verstehe. Wie gesagt, laut dem Vertrag ist es ihr Gerät. Wenn du mich fragst rein vom Gesetzt ist es das Eigentum von O₂ bis das Smartphone abbezahlt ist. Erst dann geht das Eigentumsrecht an den Kunden in diesem Fall deiner Freundin ihre Freundin.

Vielleicht, einigen sich die beiden Partien? So ein Fall

hatte ich noch nicht, aber vielleicht weiß einer der Moderatoren mehr.

 

Bis hier ein Moderator vorbeischaut, kann es bis zu 14 Tagen dauern aufgrund von hoher Nachfrage an Hilfe.

 

Beste Grüße | RhobarDerIII 

Benutzerebene 7
Abzeichen +4

Das Gerät gehört nicht o2, sondern o2 hat einen Eigentumsvorbehalt.

o2 interessiert sich nicht für das Gerät sondern nur für die Kohle.

Hier sitzt deren Freundin sogar am Schlechteren Ende, denn sie ist für die Bezahlung haftbar. 
 

Wenn sich Zahlungen nachweisen lassen durch Quittungen und Kontoauszüge ist ein nicht schriftlicher Vertrag nachweisbar.

 

ich würde schauen, wie hoch die Restschuld ist, der Freundin anbieten, das in einem Rutsch zu zahlen und das Handy natürlich behalten, was will die denn machen? 
 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +7

Naja, so einfach ist das nicht, @Denner. Die Vertragsinhaberin erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung das Eigentum an dem Gerät, denn erst zu dem Zeitpunkt erlischt der Eigentumsvorbehalt von o2. Ja, o2 interessiert sich nur für das Geld, aber das ändert nichts an den rechtlichen Verhältnissen. Zwischen den Freundinnen ist es eine rein private Vereinbarung gewesen, dann kommt es im Zweifelsfall darauf an was nachgewiesen werden kann. Wenn die Zahlungen nachweisbar sind (hoffentlich nicht bar und ohne Quittung bezahlt), dann gibt es eben zwei Möglichkeiten: Die Vertraginhaberin zahlt die bereits geleisteten Beträge zurück und bekommt das Handy, oder die Freunbdin zahlt die restlichen Raten auf einmal und behält dasa Handy.

Die Freundin wird hoffentlich daraus lernen, sowas nicht nochmal zu machen. Zwar ist das Risiko aufseiten der Vertragsinhaberin, da sie für die Zahlungen haftet, aber sowas kann schnell Freundschaften zerstören. Ob sich das wegen eines Handys wert ist?

Benutzerebene 7

@Donidoni42,
danke das du dich an die Community gewendet hast. 💙
Die rechtliche Situation um Eigentum und Besitz wurden ja bereits von Rhobar, Denner und bs0 erörtert, vielen Dank hierfür. 

Bezüglich der Beziehung zwischen deiner Freundin und unserer Kundin ist es wahrscheinlich gar nicht so leicht und vermutlich ein Fall für die Juristen, wenn sie sich nicht gütlich einigen. 
bs0 hat dies in seinem Post bereits zusammen gefasst. Und auch Denner hat mit Quittungen und Belege wichtige Hinweise geliefert. 

Einen Leitfaden gibt es leider in einem solchen Falle nicht. 

Bitte informiere uns wie es ausgegangen ist. 😊

vg
Michael

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