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Frage

Vertragsverlängerung im o2 Shop - höherer Preis als online


Nachdem ich mich nach längerer Überlegung dazu entschlossen habe, meinen O2 Vertrag doch wieder zu verlängern, wollte ich dies dieses Mal nicht online machen, sondern mit einer Beratung im O2 Shop in Landsberg. Voller Freude über ein neues Handy fuhr ich dann blöderweise hin, anstatt das ganze im Internet abzuschließen....



Leider wurde ich so schlecht beraten (man versprach mir noch, dass ich im O2 Shop immer das beste Angebot bekäme!!!), dass ich unterm Strich 65€ für den Tarif O2 Free 15 inclusive Iphone 7 128 GB (1€ Anzahlung) zahlen muss. Bei meinem Angebot zur Vertragsverlängerung auf Ihrer Homepage bekomme ich aber die gleiche Leistung für 59€...wenn ich ein Neukunde wäre, müsste ich dafür lediglich 49,99€ (59,99€ ab dem 13. Monat) zahlen!!!!!



Als ich den Shop Mitarbeiter darauf angesprochen habe und sofort widerrufen wollte, wurde ich im Nachhinein (!!!!) darüber aufgeklärt, dass ein Widerruf im O2 Shop nicht geht. Plötzlich wurde das Gespräch auch sehr einseitig und meine Argumente interessierten nicht mehr. Der Filialleiter hat mir dann versprochen, den Fall an den Gebietsleiter zu geben, doch dieser hat sich nicht gemeldet! Zudem bat ich, das Handy an eine andere Adresse liefern zu lassen, da ich noch die nächsten zwei Wochen im Urlaub bin, aber auch das hat nicht funktioniert!



Ich bin bereits seit fast 20 Jahren Kundin bei O2 und dann wird man auf diese Art und Weise so abgezockt???? Bekommt also ein langjähriger Kunde den schlechtesten Tarif überhaupt, ohne darüber aufgeklärt zu werden?? Sie wissen sicherlich, dass es bereits zwei Urteile (Landgericht Lüneburg & Dortmund) zu diesem Fall (kein Widerrufsrecht im O2 Shop) gibt und dies werden nicht die letzten sein! Laut § 495 Abs 1 BGB handelt es sich hiebei um einen Verbraucherdarlehnsvertrag, da ich das Handy für 1€ erworben habe. Solche Darlehnsverträge besitzen aber ein Widerspruchsrecht!



Sollte mein Widerruf nicht durchgehen, werde ich auf jeden Fall weitere rechtliche Schritte einleiten und auch die Presse über diese Masche informieren. Stern TV freut sich immer über solch interessante Themen...



Edit by o2_Katja: Überschrift angepasst

12 Antworten

Benutzerebene 7
Im Shop hast du kein Widerrufsrecht, das kannst du drehen und wenden wie du willst. Es ist immer eine reine Kulanz des jeweiligen Shops. Die Shops haben übrigens eigene Konditionen, die am Telefon/Online nicht realisiert werden können und auch anders rum nicht!

Im Online- und Telefonhandel hast du bessere Karten, weil du da ein gesetzliches Widerrufsrecht hast, was es im stationären Handel nicht gibt. 

Du kannst nur noch einmal an den Shop appellieren, aber o2 wird sich als Anbieter nichts davon annehmen. Und die TV-Drohung wird eher für ein müdes Lächeln sorgen, wenn überbaupt.

lg

Wenn man sich inhaltlich auf Urteile bezieht wäre es gut diese zu verlinken oder zumindest die Aktenzeichen zu nennen, damit man nachvollziehen kann in welche Richtung deine Argumentation gehen soll.

"Finanzierungshilfe" fällt schon mal raus, da du für das iPhone und den Mobilfunkvertrag den Vollpreis zahlst.

Grüße, Katja

Benutzerebene 7
Hier geht es um das Lüneburger Urteil: Widerrufsrecht für Mobilfunkvertrag bei gleichzeitigem Handykauf – verbraucherrechtliches… 

lg

Dann hab ich ja richtig gedacht, die Argumentation fällt raus da es um subventionierte Geräte ging.

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo @lea23,

ich denke nicht dass man hier von "Abzocke" sprechen kann. Oder wirfst du einen kleinen Schuh-Händler um die Ecke auch gleich selbiges vor, nur weil dieser bei Onlinepreise nicht mithalten kann?

Bei Apple direkt kostet das iPhone 7 übrigens monatlich 38,54.... kombiniert mit einen Free 15 (29,99) liegt man hier bei 68,53€ 

Ebenfalls Abzocke? 😮

Ich denke es ist halt sinnvoll, sich vorher zu informieren, und dann bei der VVL etwas ordentliches zu verhandeln. Im Nachhinein (wenn die Verträge unterzeichnet sind) wird es schwierig zu verhandeln. Das trifft allerdings überall zu, und nicht nur bei o2..

Viele Grüße ☺️
Tom

--

ich versuche hier im Forum zu helfen, ich bin Kunde, kein o2 Mitarbeiter

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Sorry, aber ich finde es etwas peinlich, wenn man sich nicht informiert hat, und dann hinterher - auch noch mit unpassenden Urteilen - versucht, andere für die eigenen Fehler verantwortlich zu machen. Man sollte sich also über sich selber ärgern und in Zukunft den gleichen Fehler nicht nochmal machen. Überflüssige Satzzeichen machen das auch nicht besser. Und wenn man mit den angebotenen Konditionen nicht zufrieden ist, sollte man den Vertrag nicht unterschreiben.

Sollte mein Widerruf nicht durchgehen, werde ich auf jeden Fall weitere rechtliche Schritte einleiten und auch die Presse über diese Masche informieren. Stern TV freut sich immer über solch interessante Themen... 

Ein Anwalt klärt dich sicherlich gerne kostenpflichtig auf, dass man in solchen Fällen kein Widerrufsrecht hat, und erklärt dir bestimmt gerne auch die genannten Urteile und warum sie hier nicht passen. Die sinnlose Drohung mit Presse und TV interessiert hier natürlich niemanden, aber an deiner Stelle würde ich erstmal überlegen ob ich mich damit nicht vielleicht blamiere.

Vielen Dank für eure Antworten. Anscheinend seid ihr ja alle super toll zufrieden mit O2 und steht nicht wirklich auf der Seite der Verbraucher...

1. Im BGB ist extra ein Widerspruchsrecht zum Schutze des Verbrauchers verankert. Selbst ich, die hobbymäßig noch ein Kleingewerbe hat, muss meinen Kunden ein Widerrufsrecht anbieten. Und wo liegt der Unterschied, ob ich einen Vertrag im Shop mache oder online? Zumindest sollte man seine Kunden darauf hinweisen, dass es kein Widerrufsrecht gibt, denn darauf kommt man nicht! Bei jedem Vertrag MUSS man auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden, aber sobald es wegfällt, kann man das einfach so übergehen??? Was ist daran bitteschön gerecht?  

2. Katja, was ist in deinen Augen denn dann ein subventioniertes Handy??? Ich bekomme es bei O2 für 1€ und zahle es 24 Monate ab. Das ist genau der Fall beim Lüneburger Urteil und so verhält es sich auch bei mir. 

3. Tom, das ist mal ein schlechter Vergleich, denn hierbei handelt es sich nicht um irgendeinen kleinen Schuhhändler ums Eck, sondern immer um

ein und die selbe Firma: O2. Wenn ich in einem O2 Laden gehe, dann muss ich auch davon ausgehen, dass ich dort die Preise von O2 bekomme, sonst könnte ich gleich wo anders hingegen, zumal mir versprochen wurde, dass ich im Shop die besten Preise bekomme... Das ist in meinen Augen arglistige Täuschung! Auch der Vergleich mit Apple ist unpassend, da das wieder eine völlig andere Firma ist, die auch ihre anderen Preise machen kann! Man kann aber nicht 3 völlig unterschiedliche Preise anbieten, obwohl es sich um das gleiche Unternehmen handelt. 

LG 

Lea 

lea23 schrieb:

1. Im BGB ist extra ein Widerspruchsrecht zum Schutze des Verbrauchers verankert.

- aber nur bei Fernabsatzgeschäften, d.h. bei allen Verträgen über Internet, Telefon etc., wenn keine Ware geprüft werden kann und dem Verbraucher u.a. zwecks Prüfung der Bedingungen mehr Zeit gegeben werden sollte.

Auch wenn ich Shop möglichst umgehe (warum wohl?), hat es keinen Sinn Dir nach dem Mund zu reden, wenn die Rechtslage anders ist. In vielen Situationen ist der Verbraucher auch vera....t, da er keine Belege oder Zeugen hat. Aber da nützt das Jammern nicht, wenn man sich selbst nicht ausreichend vorbereitet oder lieber noch ein 2.Mal einen Shop besucht.

Zu 1.:



§ 312g BGB Widerrufsrecht - dejure.org 



Art. 246a EGBGB Informationspflichten bei außerhalb von... - dejure.org 

zu 2.:

Du zahlst für das iPhone 7 128GB 841€, genauso viel wie wenn du es ohne Mobilfunkvertrag abgeschlossen hättest.

Du hast (voll geschäftsfähig nehme ich an) ein Angebot innerhalb der Geschäftsräume eines o2-Shops angenommen über einen Mobilfunkvertrag und einen Handykaufvertrag. Beide Verträge stehen einzeln und es gibt keinerlei Rabattierung von dem einen zum anderen.

Ich sehe in keinster Weise mit welcher Begründung du diese Verträge auflösen willst.

("irgendwo gibt es das billiger wie ich nachträglich gesehen habe" ist keine Begründung)

lea23 schrieb:

steht nicht wirklich auf der Seite der Verbraucher...

Der Verbraucher hat auch Pflichten nicht nur Rechte und man sollte sich bevor man Verträge eingeht informieren und zu seinen Entscheidungen stehen, und wenn man selbst einen Fehler macht diesen nicht anderen in die Schuhe schieben.

Benutzerebene 7
Blöd ist nur, dass sich das besagte Recht nur auf den Fernabsatzmarkt bezieht. Und Läden zählen  nun einmal nicht dazu, dort muss man immer auf Kulanz der MA/Inhaber hoffen. 

Benutzerebene 7
Und zu drei: Natürlich kann man unterschiedliche Preise machen. Die Shops haben ganz andere Konditionen zur Verfügung und können anders kalkulieren - weil es in der Regel externe sind. Bei o2 sind die Preise fix und die MA haben einen anderen Rahmen für Rabatte. Wie gesagt ein Shop kann nicht die Konditionen anbieten die man per Telefon oder Online bekommt und andersrum können CC-Agents/Onliner nicht die Shop-Angebote machen.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Wie ich bereits geschrieben habe, suchst du weiterhin die Schuld bei anderen.

1. Es ist nicht schlimm wenn man selber Gesetze nicht versteht, aber man sollte nicht darauf bestehen, dass man im Recht ist, wenn das so ist. Wenn du ein Gewerbe hast, musst du auch nur denjenigen Kunden ein Widerrufsrecht gewähren, die bei dir im Fernabsatz etwas kaufen oder beauftragen.

2. Hier siehst du Ähnlichkeiten mit deinem Fall, aber im Detail sind die Fälle eben nicht 1:1 übertragbar. Und auch wenn das so wäre, müsstest du ggf. selber klagen.

3. Diese Argumentation ist einfach nicht haltbar. Der Vergleich war sehr wohl passend. Es besteht in Deutschland Vertragsfreiheit und nirgendwo steht, dass ein Unternehmen über verschiedene Vertriebswege - und auch sogar im Einzelfall mit jedem einzelnen Kunden - unterschiedliche Preise für ein Produkt oder eine Dienstleistung nicht vereinbaren darf. Es ist dabei unerheblich ob man Preise verschiedener Anbieter oder Preise des gleichen Anbieters vergleicht. Als voll geschäftsfähige Erwachsene ist man verpflichtet, sich vor Vertragsschluss umfassend zu informieren und ggf. Preise zu vergleichen. Wie wirksame Verträge zustande kommen ist dir als Gewerbetreibende sicherlich bekannt.

lea23 schrieb:

Vielen Dank für eure Antworten. Anscheinend seid ihr ja alle super toll zufrieden mit O2 und steht nicht wirklich auf der Seite der Verbraucher...

Ich bin tatsächlich zufrieden, aber das hat nichts damit zu tun wie ich eine Situation beurteile. Als Verbraucher stehe ich natürlich auf dessen Seite, weiss allerdings, dass man als Verbraucher sowohl Rechte als auch Pflichten hat. Und manchmal hat der Verbraucher eben nicht Recht. Sicherlich habe ich mich auch mal über unglückliche Situationen geärgert, aber wenn der Fehler bei mir liegt, dann muss ich das eben akzeptieren.

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