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Vertragsinhaberwechsel

  • 2 September 2016
  • 7 Antworten
  • 2031 Aufrufe

Hallo,

Ich habe ein "Problem" und weiß nicht, an wen ich mich damit wenden kann.

Wie wir alle wissen, hat eine Umstellung von Base zu O2 stattgefunden. Allein damit bin ich schon sehr unzufrieden. Ich hatte mich damals bewusst für einen Vertrag bei Base und nicht bei O2 entschieden. Meine Privatautonomie wurde einfach übergangen, ohne mich hinreichend über den Übergang zu informieren und mir damit die Gelegenheit zu geben, dem Wechsel zu widersprechen.

Aus diesem Grund sowie deshalb, weil ich meinen Vertrag nur sehr bedingt nutze, habe ich mich im vergangenen Monat dazu entschieden, meinen Vertrag auf eine andere Person zu übertragen. Am 01. August 2016 sendeten wir das entsprechende Online-Formular ab und bekamen auch direkt eine Bestätigung, dass innerhalb der nächsten zwei Wochen die Übertragung erfolgen sollte. Als dies nicht geschah, versuchte ich zunächst, mich über Chat und Telefon an O2 zu wenden. Ein Durchkommen war nie möglich. Deshalb besuchte ich einen Shop in Würzburg, wo ich dann nur gesagt bekam, dass man dort für solche Angelegenheiten nicht zuständig sei. Ich müsse das online lösen. Lediglich konnte man in dem Shop in Erfahrung bringen, dass es bei O2 wohl technische Fehler gegeben habe. Deshalb hat die Übertragung nicht funktioniert.

Wegen dieser schlechten Erfahrung nahm die Person, welche eigentlich den Vertrag übernehmen wollte, von diesem Vorhaben Abstand. Ich kann es ihr nicht verübeln.

Für mich bedeutet dies nun aber, dass ich monatlich 20€ für einen ungenutzten Vertrag bei einer Gesellschaft bezahlen darf, mit der ich diesen Vertrag nicht abschießen wollte.

Deshalb stellt sich mir doch die Frage, ob es da nicht eine Auswegsmöglichkeit gibt. Ich bin höchst unzufrieden, auch deshalb, weil man einfach keine Chance hat, irgendwie anständig beraten zu werden und sich weiterhelfen zu lassen - weder im Shop noch online.

Vielleicht kann mir jemand auf diesem Wege weiterhelfen. Das würde mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen


7 Antworten

Du hättest dieser Umstellung ohnehin nicht widersprechen können. Die andere Firma gibt es ja nicht mehr.

BtT: Wie kann man dir genau helfen?

Und sowas wie Privatautonomie des Vertragspartners wird demnach von O2 wohl nicht anerkannt?
Ich finde es etwas erschreckend, dass man nicht einmal gefragt wird, ob man mit einem Wechsel des Vertragspartners und somit mit einem neuen Inhalt des Vertrags überhaupt einverstanden ist.

Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob es keine Möglichkeit gibt, den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aufzulösen.
Dadurch, dass der Vertragsinhaberwechsel nicht sachgerecht bzw. gar nicht vollzogen wurde, entstehen mir nun monatlich Kosten von 20€, unfreiwillige Vermögenseinbußen, die mir bei funktionierendem Wechsel erspart geblieben wären. Online wird die Möglichkeit des Vertragsinhaberwechsels angeboten, sie gehört mithin zum Service von O2. In meinem Vertrauen darauf wurde ich nun offenkundig verletzt.



Und sowas wie Privatautonomie des Vertragspartners wird demnach von O2 wohl nicht anerkannt?
Ich finde es etwas erschreckend, dass man nicht einmal gefragt wird, ob man mit einem Wechsel des Vertragspartners und somit mit einem neuen Inhalt des Vertrags überhaupt einverstanden ist.



Das regelt das BGB alles.



Ich würde gerne in Erfahrung bringen, ob es keine Möglichkeit gibt, den Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit aufzulösen.
Dadurch, dass der Vertragsinhaberwechsel nicht sachgerecht bzw. gar nicht vollzogen wurde, entstehen mir nun monatlich Kosten von 20€, unfreiwillige Vermögenseinbußen, die mir bei funktionierendem Wechsel erspart geblieben wären. Online wird die Möglichkeit des Vertragsinhaberwechsels angeboten, sie gehört mithin zum Service von O2. In meinem Vertrauen darauf wurde ich nun offenkundig verletzt.



Einbußen sollten nicht entstehen, da alles so wie bei Base es war, umgestellt wird. Sollte da was nichgt stimmen, fordere o2 auf, vertragsmäßige Zustände herzustellen. Machen sie das nicht, kannst du nach angemessener Fristsetzung eine Kündigung aus wichtigem Grund einreichen.

Gerade weil es im BGB geregelt wird, ist doch anzunehmen, dass o2 dem Prinzip der Vertragsfreiheit ihrer "Kunden" nachkommt.

Als wesentliche Vertragsbestandteile gelten die Identität der Vertragsparteien. Als solche waren bei Abschluss des Vertrags Base und ich selbst festgelegt.

Die Änderung der Vertragsparteien kommt einer Vertragsänderung gleich. Deshalb muss ich als Kunde ja auch das Formular ausfüllen, an meinen Vertragspartner schicken und von ihm den Vertragsinhaberwechsel bestätigen lassen, wenn ich selbst den Vertragsinhaberwechsel vollziehen möchte.

Eine Vertragsänderung hingegen kann nicht einfach einseitig erfolgen. In der Folge können auch nicht die Vertragspartner beliebig ausgewechselt werden. Das gilt für mich genauso wie für die andere Vertragspartei.

Auch die Tatsache, dass ich nicht durch ein Schrieben etc. widersprochen habe, ändert daran nichts. Schweigen gilt nicht als Willenserklärung. Mithin ist in dem Schweigen auch kein konkludentes Einverständnis mit dem Wechsel meines Vertragspartners zu sehen.

Mein Problem besteht jetzt vor allem darin, dass ich nicht weiß, an wen ich mich da wenden kann. O2 ist, wie beschrieben, für mich nicht erreichbar, im Shop bekomme ich gesagt, man sei dafür nicht zuständig.

Du hast mit deiner Rechtsauffassung nicht Recht und sie entspricht auch nicht der geltenden Rechtslage. Hilfe willst du anscheinend nicht. In diesem Sinne: alles gute.

Kläre mich bitte auf, inwiefern meine Rechtsauffasung nicht zutreffend ist.

Würde ich die Hilfe nicht dringend benötigen, würde ich mich nicht an ein Forum wenden.

Benutzerebene 5
Hi @JosiSinger,

zu rechtlichen Fragen äußere ich mich nicht -> null Ahnung.

Wenn du eine Bestätigung bekommen hast, dass dein Auftrag eingegangen ist und es passiert nichts,dann hast du vermutlich auch eine Nachricht erhalten, dass irgendetwas nicht passt.

Dieses irgendetwas solltest du klären und dann kannst du den Vertragsinhaberwechsel erneut beantragen.

Grüße,

B.

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