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Vertrag trotz Kündigung verlängert


Hallo,



mein Vertrag wurde schon Ende 2014 zum 03.02.2016 gekündigt, inkl. diverser Bestätigungen z.B. per Mail nach dem Motto "Schade, dass Sie gehen, wir haben hier noch ein tolles Angebot....".



Zwischenzeitlich gab es einen Vertragsinhaberwechsel und zwar um den 16.01.2016 herum.



Jetzt steht im Kundencenter jedoch, dass der Vertrag automatisch verlängert wurde.



Die dazugehörige SIM wird schon seit Ende Januar nicht mehr genutzt und der Vertrag besteht rechtlich seit dem 03.02.2016 nicht mehr.



Ich bitte darum den Fehler im System umgehend zu beheben und etwaige in Rechnung gestellte Beträge zu erstatten!



16 Antworten

Benutzerebene 7
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Da gibt es keinen Fehler zu beheben. Bei Inhaberwechsel erlischt eine bestehende Kündigung und der neue Inhaber muss bei Bedarf erneut kündigen.

Richtig das steht auch klar und deutlich auf dem Vordruck für den Inhaberwechsel. Heisst konkret der Vertrag läuft jetzt bis Februar 2017 weiter.

Eine Kündigung ist vom neuen Inhaber erforderlich.

Gruß

Die Kündigung vom neuen Inhaber kann in diesem Fall aber nicht mit der Frist von 3 Monaten geschehen. Trotzdem ist es kein Problem, dass dieser den Kündigungswunsch bestätigt.

Dann soll meinetwegen ein Widerrufsrecht greifen, dieser Vertrag soll definitv seit dem 03.02. NICHT mehr weiterlaufen!

edit: Es steht dort "Eine ausgesprochene Kündigung Ihrerseits wird unwirksam und muss, sofern gewünscht, vom neuen Vertragspartner erneut schriftlich eingereicht werden."

Nun ist es so, dass die Kündigung soweit ich weiß hier oft erst online vorgemerkt und dann telefonisch bestätigt wird. Diese schriftlich einzureichen ist aber auch kein Problem.

Der Knackpunkt ist nur, dass definitiv zum 03.02.2016, also dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit dieser Vertrag nichtig sein soll. Da in den Vertragsbedigungen dazu nicht weiter steht, heißt das, dass eine Bestätigung der "abgelaufenen" Kündigung ausreichen muss um sie wieder gültig zu machen oder sehe ich das falsch?

Die SIM wird nämlich absolut nicht mehr genutzt und es ist logischerweise nicht im Interesse des Vertragsinhabers, dass jeden Monat Geld für nichts gezahlt wird (nein, die Karte doch zu nutzen ist keine Option).

Benutzerebene 7
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Auch für einen Inhaberwechsel gibt es eine Widerrufsmöglichkeit, aber halt auch nur die üblichen 14 Tage.

Pfiffiger wäre es gewesen, den Vertrag früher zu übertragen, um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen.

Wenn nun überhaupt noch etwas zu machen ist, dann wäre das eine reine Kulanzregelung.



Die Kündigung vom neuen Inhaber kann in diesem Fall aber nicht mit der Frist von 3 Monaten geschehen. Trotzdem ist es kein Problem, dass dieser den Kündigungswunsch bestätigt.

Kann er/sie gern schriftlich vornehmen für 2017

Dann soll meinetwegen ein Widerrufsrecht greifen, dieser Vertrag soll definitv seit dem 03.02. NICHT mehr weiterlaufen!

Dafür ist es zu spät der Inhaberwechsrl kann, wie bereits geschrieben, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dafür ist es aber jetzt zu spät.

Warum nehmt ihr denn kurz vorm Ende einen Wechsel vor und lest die Bedingungen nicht? Ihr könnt Euch gern schriftlich an o2 wenden, vielleicht wird aus Kulanz der Vertrag beendet oder der Inhaberwechsel storniert.

Gruß



Auch für einen Inhaberwechsel gibt es eine Widerrufsmöglichkeit, aber halt auch nur die üblichen 14 Tage.

Pfiffiger wäre es gewesen, den Vertrag früher zu übertragen, um die Kündigungsfrist nicht zu versäumen.

Wenn nun überhaupt noch etwas zu machen ist, dann wäre das eine reine Kulanzregelung.

Da gebe ich dir Recht, allerdings wurde der Inhaber im Endeffekt nur gewechselt, um die Rufnummer kurzfristig übernehmen zu können.

Ich werde mal eine Kündigungsbestätigung durch den neuen Inhaber veranlassen und auf Verständnis hoffen.

Danke für die Hilfe!

Benutzerebene 7
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Warum ein Inhaberwechsel, nur um die Nummer zu übernehmen? 😀



leoje schrieb:

Die Kündigung vom neuen Inhaber kann in diesem Fall aber nicht mit der Frist von 3 Monaten geschehen. Trotzdem ist es kein Problem, dass dieser den Kündigungswunsch bestätigt.

Kann er/sie gern schriftlich vornehmen für 2017

Dann soll meinetwegen ein Widerrufsrecht greifen, dieser Vertrag soll definitv seit dem 03.02. NICHT mehr weiterlaufen!

Dafür ist es zu spät der Inhaberwechsrl kann, wie bereits geschrieben, innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Dafür ist es aber jetzt zu spät.

Warum nehmt ihr denn kurz vorm Ende einen Wechsel vor und lest die Bedingungen nicht? Ihr könnt Euch gern schriftlich an o2 wenden, vielleicht wird aus Kulanz der Vertrag beendet oder der Inhaberwechsel storniert.

Gruß

Der Wechsel wurde nur gemacht, damit eine Rufnummerportierung auf den nun neuen Inhaber stattfinden konnte. Das hängt zusammen mit einem neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter, deswegen gegen Ende der Laufzeit.

Die Sache mit der Kündigung wurde tatsächlich leider übersehen beim Wechsel.



Warum ein Inhaberwechsel, nur um die Nummer zu übernehmen?

Weil der neue Vertrag beim anderen Anbieter ebenfalls auf den Namen des neuen Inhabers läuft! Dafür mussten der Name und die Adresse exakt übereinstimmen.

Benutzerebene 7
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Ahhh... okay, dann ist das klar. Also zumindest technisch. 😀

Die Adresse spielt keine Rolke aber das nur nebenbei. Was ihr machen könnt wurde bereits geschrieben, ich drücke die Daumen.

Gruß

Ja, war leider etwas umständlich, ich hätte das auch lieber gelassen mit dem Inhaberwechsel...

Benutzerebene 7
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Anders funktioniert die Portierung ja nicht. Ich hätte eh keine Lust, die alte Rufnummer eines anderen zu übernehmen, wer weiß was ich da für Anrufe erhalte 😀 aber auch von mir viel Glück!

Danke

Danke!😀

Benutzerebene 1
Ich hätte dazu auch noch eine Frage. Bei mir besteht genau das selbe Problem, jedoch befinde ich mich noch innerhalb der 14-tätigen Widerrufsfrist. Wo und wie kann ich den Vertragsinhaberwechsel noch stornieren/widerrufen?

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