Ähnliches bei mir. Ich bin von Free L Boost auf Unlimited gewechselt. Bestätigungen erhalten, DataCarda deaktiviert. Weiter nichts passiert. Support sagt "Fehler in der Anzeige", wird behoben. Dafür bekomme ich jetzt eine Widerrufsbelehrung mit max. 120 GB, was weder der alte noch der neue Tarif haben. Antwort o2 = Schweigen...
Genau das gleiche habe ich auch… die Belehrung mit den 120GB… Support habe ich noch nicht versucht zu kontaktieren, ich hoffe mal, dass sich hier noch jemand meldet.
Ja, wobei Du Dich da ja zurück lehnen kannst. Eine nicht korrekt erfolgte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt, das heißt er ist auch innerhalb der geplanten Laufzeit jederzeit kündbar. Das will kein Unternehmen in den Büchern haben, also müssen die im eigenen Interesse auf uns und alle.anderen Betroffenen zukommen...
Ja gut, ich bin sowieso entspannt, bei mir steht ja auch überall, dass es die Flex-Tarife sind, also von dem her habe ich sowieso kein Problem mit den Laufzeiten :)
Ja, wobei Du Dich da ja zurück lehnen kannst. Eine nicht korrekt erfolgte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt, das heißt er ist auch innerhalb der geplanten Laufzeit jederzeit kündbar. Das will kein Unternehmen in den Büchern haben, also müssen die im eigenen Interesse auf uns und alle.anderen Betroffenen zukommen...
Ich kenne das so, dass eine nicht oder falsch erteilte Widerrufsbelehrung die Frist um 12 Monate verlängert . Du schreibst was von innerhalb der geplanten Laufzeit. Hat sich da was geändert?
Ja, wobei Du Dich da ja zurück lehnen kannst. Eine nicht korrekt erfolgte Widerrufsbelehrung hat zur Folge, dass die Widerrufsfrist nie zu laufen beginnt, das heißt er ist auch innerhalb der geplanten Laufzeit jederzeit kündbar. Das will kein Unternehmen in den Büchern haben, also müssen die im eigenen Interesse auf uns und alle.anderen Betroffenen zukommen...
Ich kenne das so, dass eine nicht oder falsch erteilte Widerrufsbelehrung die Frist um 12 Monate verlängert . Du schreibst was von innerhalb der geplanten Laufzeit. Hat sich da was geändert?
Nein, das mit den 12 Monaten stimmt definitiv nicht.
Die Widerrufsfrist beginnt mit der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung. Solange die Widerrufsbelehrung nicht oder fehlerhaft erteilt wurde, beginnt die Frist nie zu laufen - und Du kannst jederzeit widerrufen.
Frag mal bei Banken nach. Dort waren in vielen Widerrufsbelehrungen nur zwei Worte falsch. Und Kunden haben (bei sinkenden Zinsen) noch nach mehreren Jahren ihre Zinsvereinbarungen widerrufen und hohe Erwartungen bekommen...
Dann verstehe ich den § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB wohl falsch. Wie erklärst du mir das?
Mit meinem Nachsatz "Frag mal bei Banken...". Du hast ansonsten Recht, der endlose Widerruf wurde in 2014 für andere Verträge auf 12 Monate (plus 14 Tage eigentlicher Widerrufsfrist) begrenzt - was aber faktisch nichts ändert, auch 12 Monate will das niemand in den Büchern haben...
Also bei mir hat es jetzt geklapt, der Vertrag ist korrekt umgestellt.