besteht bei O2 inzwischen die Möglichkeit, aus einem laufenden Mobilvertrag die Rufnummer zu portieren (aufgrund der Novelle des TKG) ?
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Bisher nur auf Kulanz.
Offiziell geht das erst wenn die TKG-Novelle in Kraft tritt.
Offiziell geht das erst wenn die TKG-Novelle in Kraft tritt.
Ich meine aber auch gelesen zu haben, dass o2 diese Kulanz bereits ausübt. Man bekommt wohl eine vorläufige Nummer und hat dann 4 Wochen Zeit, die alte (Nummer) zu protieren.
Nur weiß offensichtlich die Hotline nichts davon. Drei Anrufe,dreimal geht nicht!
hollydark schrieb:Dann schreib einfach eine E-Mail an:
Nur weiß offensichtlich die Hotline nichts davon. Drei Anrufe,dreimal geht nicht!
vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de
Gruß Claudia
Ich habe das auch schriftlich schon versucht - hat bisher nicht geklappt. Dafür bekomme ich regelmäßig Anrufe von O2 zu allen möglichen Themen. Wenn ich jedoch das Thema Portierung anspreche, kann mir seltsamerweise keiner helfen.
Stefan hatte oben geschrieben, dass es manchmal auf Kulanz gemacht wird. Versuch macht klug. Also einfach noch mal besonders höflich schreiben. Sonst wirst du leider warten müssen, bis es offiziell geht.
Habe gerade nochmal eine Antwort von der Kundenbetreuung bekommen. Diese schreibt,das es erst nach Ablauf des Vertrages geht. (Das zum Thema Kulanz ) - dann warte ich halt das Inkrafttreten des Gesetzes ab. Das Lustige an der Sache ist nur, das sie mich bei jedem Anruf fragen,was sie tun können,damit ich Kunde bleibe. Aber wenn ein Anbieter so unflexibel ist,warum sollte ich als Kunde dann flexibel sein?
hollydark schrieb:Weil es (in Sachen Portierung) keine besseren Alternativen gibt. Punkt.
Aber wenn ein Anbieter so unflexibel ist,warum sollte ich als Kunde dann flexibel sein?
Diese Logik muss ich jetzt aber nicht verstehen, oder ? Ich soll also meine Kündigung zurückziehen, dann Portierung beantragen und hoffen, das vielleicht möglicherweise jemand zustimmt und anschließend wohl wieder kündigen ?????
Warum solltest du deine Kündigung zurückziehen?
Die hat doch mit der Portierung erstmal nichts zu tun.
Die hat doch mit der Portierung erstmal nichts zu tun.
Das ist eine längere Geschichte. Es fing damit an, das ich nach einem beruflichen Wechsel am neuen Arbeitsplatz gemerkt habe, das dort das O2-Netz, sagen wir mal, sehr bescheiden ist. Daraufhin habe ich im Netz-Forum nachgefragt, ob in absehbarer Zeit dort das Netz ausgebaut wird. Nachdem dies dort verneint wurde, habe ich als erstes versucht, aus diesem Grunde meinen Blue 100 vorzeitig zu kündigen. Dieses wurde von O2 abgelehnt. Nun ja, Vertrag ist Vertrag, das ist nicht unbedingt das Problem. Dann sitz ich halt den Vertrag ab und besorg mir eine Karte von einem anderen Anbieter. Nur eben meine Rufnummer hät ich schon gerne (bereits seit sehr langer Zeit in meinem Besitz). Also habe ich die Rufnummernportierung beantragt (habe gelesen, das O2 dies im Einzelfall macht). Nachdem dies jedoch ebenfalls abgelehnt wurde, habe ich im Anschluß daran alle weiteren O2-Mobilfunkkarten und meinen DSL-Anschluß gekündigt. Und genau darauf hin wurde ich schon mehrmals angerufen, was O2 machen kann, damit ich die Kündigungen zurückziehe.
Aber dir wurde doch nicht zugesagt, dass du die Nummer wegportieren kannst wenn du die Kündigung zurückziehst, oder?
Wann tritt denn jetzt die Novelle offiziell in Kraft?
Die Vertragshotline hat mir natürlich erwartungsgemäß mitgeteilt, dass die Portierung nicht Möglich ist.
Tja, das wird wohl dazu führen, dass sich o2 ins eigene Fleisch schneidet.
Ich wollte ansonsten den Datentarif (L) weiternutzen und nur meine Telefonie wo anders hin ziehen.
Nun muss ich dann wohl beides kündigen....
Die Vertragshotline hat mir natürlich erwartungsgemäß mitgeteilt, dass die Portierung nicht Möglich ist.
Tja, das wird wohl dazu führen, dass sich o2 ins eigene Fleisch schneidet.
Ich wollte ansonsten den Datentarif (L) weiternutzen und nur meine Telefonie wo anders hin ziehen.
Nun muss ich dann wohl beides kündigen....
Wann sie in Kraft tritt, kann noch niemand sagen.
Es kann übermorgen sein (morgen wird ein neues Bundesgesetzblatt veröffentlicht), es kann aber auch erst in ein paar Monaten sein.
siehe passend dazu auch: http://www.teltarif.de/tkg-novelle-gauck-verzoegerung-warteschleife/news/46529.html
Es kann übermorgen sein (morgen wird ein neues Bundesgesetzblatt veröffentlicht), es kann aber auch erst in ein paar Monaten sein.
siehe passend dazu auch: http://www.teltarif.de/tkg-novelle-gauck-verzoegerung-warteschleife/news/46529.html
Lt. teltarif.de tritt die TKG-Novelle morgen in Kraft. Vielleicht könnte ein Moderator mal Auskunft geben,ob O2 damit die Portierung der Rufnummer aus einem laufenden Vertrag nun endlich ermöglicht
hollydark schrieb:Wenn das Gesetz in Kraft ist, dann hat man ja auch einen Anspruch darauf. O2 wird es möglich machen müssen.
Lt. teltarif.de tritt die TKG-Novelle morgen in Kraft. Vielleicht könnte ein Moderator mal Auskunft geben,ob O2 damit die Portierung der Rufnummer aus einem laufenden Vertrag nun endlich ermöglicht
Ich sehe jetzt schon die ganzen Altklugen Kunden morgen anrufen und genau das fordern, während die armen O2 Mitarbeiter wahrscheinlich noch garnichts davon wissen.
Wer mit diesen GEdanken spielt etc., sollte vielleicht noch 2 - 3 Tage warten
Wer mit diesen GEdanken spielt etc., sollte vielleicht noch 2 - 3 Tage warten
Lieber noch etwas länger. Das ganze muss sich ja erstmal einspielen.
Nicht, dass die Portierung nicht klappt und man dann erstmal ne Zeit lang nicht erreichbar ist. Sicher ist sicher.
Nicht, dass die Portierung nicht klappt und man dann erstmal ne Zeit lang nicht erreichbar ist. Sicher ist sicher.
Aber nachdem das Gesetz ja nicht von heute auf morgen geändert wurde,hatten ,meiner Meinung nach,die Firmen mehr als genug Zeit,den Kundensupport darauf einzustellen.
Zwischen Theorie und Praxis liegen aber manchmal Welten...
Es hätte ja sein können, dass Gauck die Unterschrift verweigert ;-)
Es hätte ja sein können, dass Gauck die Unterschrift verweigert ;-)
Das Artikelgestz wurde gestern veröffentlicht und der einschlägige § 46 "Anbieterwechsel und Umzug" tritt heute in Kraft. Liest man den Absatz 4, so sind dort jedoch keine Zeitangaben gemacht worden, wie lange der Anbieter sich für diese Portierung Zeit lassen kann. Insoweit dürfte man in der Annahme fehl gehen, dass heute verlangt werden kann, die Portierung bis morgen zu erledigen. Einzige Zeitangabe ist zur technischen Aktivierung enthalten. Dies bedeutet, dass man nicht länger als ein Kalendertag ohne Rufnummer sein darf.
Auszug:
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu
gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten insbesondere
sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen
zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des
Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten
entsprechend Absatz 3 beibehalten
können. Die technische Aktivierung der
Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich
zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit
der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die
Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen
kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer
und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher
Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt;
hierauf hat der aufnehmende Anbieter den
Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall
verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden
Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat
der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue
Rufnummer zuzuteilen.
Auszug:
(4) Um den Anbieterwechsel nach Absatz 1 zu
gewährleisten, müssen Anbieter von öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdiensten insbesondere
sicherstellen, dass ihre Endnutzer ihnen
zugeteilte Rufnummern bei einem Wechsel des
Anbieters von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten
entsprechend Absatz 3 beibehalten
können. Die technische Aktivierung der
Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen. Für die Anbieter öffentlich
zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit
der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die
Übertragung der zugeteilten Rufnummer verlangen
kann. Der bestehende Vertrag zwischen Endnutzer
und abgebendem Anbieter öffentlich zugänglicher
Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt;
hierauf hat der aufnehmende Anbieter den
Endnutzer vor Vertragsschluss in Textform hinzuweisen.
Der abgebende Anbieter ist in diesem Fall
verpflichtet, den Endnutzer zuvor über alle anfallenden
Kosten zu informieren. Auf Verlangen hat
der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue
Rufnummer zuzuteilen.
Ich habe das jetzt mal angestossen. Bin gespannt, wie lange es bis zur Portierung dauert.
ich bin gespannt, was bei raus kommt
O2 hat bereits am nächsten Tag die alte Nummer abgeschaltet und eine Ersatznummer zugewiesen. Verwunderlich für mich nur, das lt. Aussage des neuen Anbieters ,O2 die Nummer erst zum 23.5 für die Portierung freigibt. Somit bin ich zwei Wochen unter meiner bekannten Nummer nicht erreichbar. Ich dachte,das genau diese lange Zeit mit der neuen TKG-Novelle der Vergangenheit angehört. Aber vielleicht täusche ich mich da auch.
zitat bielo:
Die technische Aktivierung der
Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen.
Wenn man das so liest, ist es schon lange. Aber vielleicht geht es ja technisch nicht früher.
Die technische Aktivierung der
Rufnummer hat in jedem Fall innerhalb eines Kalendertages
zu erfolgen.
Wenn man das so liest, ist es schon lange. Aber vielleicht geht es ja technisch nicht früher.
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