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Frage

Roaming widerspruch Rechnung

  • 5 September 2017
  • 7 Antworten
  • 1602 Aufrufe

Hallo zusammen,



da man sich hier ja per Email rar macht, folgt hier nun der Widerspruch gegen die völlig überhöhte Rechnung.



Die Gesamtkosten belaufen sich auf über 80,00 Euro ! Wir waren 3 Wochen n Spanien im Urlaub. Roaming ist soweit ich weiß nicht mehr kostenpflichtig.



Weiter teile ich noch mit, dass ich selbst nicht der Kunde bin und eine " lumpige Prepaid-Karte" von einem Discounter habe. Ich musste aber meinem Mann täglich den Hotspot anschalten damit dieser ins Internet kam. Und dafür sollen wir jetzt 80,00 Euro zusätzlich zahlen.



Ich widerspreche der Rechnung Rg.Nr. 1556804764/05.



Ich fordere Sie weiter auf, mir dazu die detaillierten Posten verfügbar zu machen.



Wir behalten uns vor die o.g. Rechnung an die Verbraucherzentrale sowie an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.



Vielen Dank für Ihre Mühen im Voraus.



7 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +6
Hallo @MelBie,

ich vermute bei dir sind noch die Daypacks im Vertrag inkludiert? Wie du dem Infos auf den Rechnungen vom April, Mai, Juni und Juli entnehmen kannst, ist es notwendig auf die neuen EU Roaming Konditionen umzustellen, sobald du diese nutzen möchtest. Wichtige Informationen dazu findest du hier --> Die neue EU Roaming Verordnung 

Beachte allerdings, dass bei den EU regulierten Konditionen die Schweiz, Isle of Man, Andorra nicht inkludiert sind. Die Daypacks gelten auch in diesen Ländern. Das ist auch ein Grund, warum o2 den Kunden selbst die Wahl lässt, welche Roaming Option man möchte..

Und selbst wenn du dich nicht vorher informiert hast, solltest du bei Grenzübertritt über die anfallenden Kosten per SMS informiert worden sein?

Viele Grüße ☺️
Tom

--

ich versuche hier im Forum zu helfen, ich bin Kunde, kein o2 Mitarbeiter

Benutzerebene 7
Abzeichen +1
Hallo MelBie,

du schreibst folgendes:

Roaming ist soweit ich weiß nicht mehr kostenpflichtig.

Wenn du den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif, der ab dem 15. Juni 2017 gültig ist, als aktive Option für das EU-Ausland hast, dann hast du nicht ganz recht. Das ganze besagt nur, dass du im EU-Ausland genauso abgerechnet wirst, wie im deutschen o2 Netz. Nur mit einer Allnet-Flat wären die Telefonate gratis. Und du verbrauchst dein Inklusiv-Volumen für das mobile Internet zusammen im Inland und EU-Ausland. Siehe dazu auch die folgende Seite Die neue EU Roaming Verordnung 

Solltest du aber eine andere Abrechnungsoption (z. B. das Roaming Day Pack oder das EU Day Pack) für das EU-Ausland bis einschließlich 14. Juni 2017 gehabt haben, dann hast du diese ab dem 15. Juni 2017 auch weiterhin behalten und wurdest darüber abgerechnet. Wolltest du aber in den neuen regulierten EU-Roaming-Tarif wechseln, dann must du selber wechseln. Wie das geht, steht unter anderem hier auf dieser Seite Die neue EU Roaming Verordnung erklärt.

Schau mal auf der o2 Homepage in dem "Mein o2"-Bereich nach oder schau mal in die "Mein o2"-App. Da kannst du sehen, was für eine Abrechnungsoption für das EU-Ausland bei dir aktiv ist.

Falls du jetzt meinst, o2 hätte die Kunden nicht darüber informiert, dann schau mal unter anderem in deine Mobilfunkrechnung vom Mai 2017 nach. Da steht auf der letzten Seite im Kleingedruckten folgendes mit der Überschrift "Gut zu wissen":



So etwas (oder ähnliches) solltest du da finden. Außerdem hat o2 auch auf dieser Seite Die neue EU Roaming Verordnung informiert.

Du schreibst auch folgendes:

Ich widerspreche der Rechnung Rg.Nr. 1556804764/05.

Ich fordere Sie weiter auf, mir dazu die detaillierten Posten verfügbar zu machen.

Kannst du gerne tun. Aber bitte schriftlich per klassischer Briefpost oder Fax, denn hier im o2 Kundenforum geht das nicht. Ich glaube aber nicht, dass du damit durchkommst, wenn du eine Abrechnungsoption aktiv hast, die nicht dem regulierten EU-Roaming-Tarif entspricht und diese kostenpflichtig ist (z. B. das Raoming Day Pack oder das EU Day Pack).

Du schreibst noch folgendes:

Wir behalten uns vor die o.g. Rechnung an die Verbraucherzentrale sowie an die Bundesnetzagentur zu übermitteln.

Kannst du gerne tun. Wird dir aber sehr wahrscheinlich nichts bringen, wenn ich mit dem, was ich vermute, recht habe.

Gruß, Sonic28

Tom__ schrieb:

Das ist auch ein Grund, warum o2 den Kunden selbst die Wahl lässt, welche Roaming Option man möchte..

Ergänzung: dem Kunden sogar die Wahl lassen muss, weil o2 sonst Vertragsbruch beginge.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Und um Missverständnisse vorzubeugen: Der Rechnung hast du hier nicht widersprochen, da das in einem (Kunden-)Forum nicht möglich ist. Prüfe daher die im Vertrag eingestellte Auslandsoption und vergleiche die entsprechenden Konditionen mit der Abrechnung. Passen diese nicht zusammen, kannst du ggf. reklamieren.

Benutzerebene 7
Abzeichen +4
80€ sind der Preis den man zahlen muss für

“soweit ich weiß“

Leute, die keine 80€ zahlen wollen informieren sich 

Hallo zusammen,

warten wir ab.

https://www.golem.de/news/sms-verbraucherzentrale-klagt-gegen-eu-roaming-praxis-von-o2-1708-129342.html

http://www.vzbv.de/pressemitteilung/eu-roaming-nur-auf-abruf

Dennoch erklärt dies nicht warum trotz korrekter Einstellung für den EVN keiner hinterlegt ist.

Weiter weise ich darauf hin, dass der Internet / Telefonempfang jenseits von Gut und böse war, sodass ein anderer Anbieter Schützenhilfe leisten sollte / musste.

ich sehe das ähnlich wie die VBZ , das grenzt an eine Täuschung.

PS: eine SMS haben wir nicht erhalten !

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Ja, abwarten, denn noch hat die VZ nicht entschieden ob und wie sie handeln. Die BNetzA ist auch nicht der gleichen Meinung wie die VZ. 

In der Zwischenzeit kannst du ggf. reklamieren.

Bezüglich des EVNs: Was sagt die Kundenbetreuung dazu?

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