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Roaming mit O2 in der Schweiz

  • 6 January 2018
  • 5 Antworten
  • 25892 Aufrufe

Bin hinreichend verwirrt: Ursprünglich hatte ich einen O2 Free M plus Online. Früher konnte ich damit kostenlos in der Schweiz Daten nutzen. Entsprechend hab ich gestern bei Grenzübertritt eine SMS bekommen: „Datenroaming in der Schweiz kostet in Ihrem Tarif nichts zusätzlich“. Alles wie gehabt. Heute bekomm ich eine SMS, dass die Surfgeschwindigkeit auf 2 kbit reduziert wird. Beim Nachschauen, wieviel Datenvolumen ich verbraucht habe, fällt mir in der O2 App auf, dass EU Roaming Basic aktiviert ist. Dort ist Daten-Roaming in der Schweiz aber doch nicht kostenlos, oder? Was gilt denn nun? Hotline ist natürlich wie immer nicht erreichbar...


5 Antworten

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Relevant ist der gebuchte Auslandstarif.

Wenn du den Tarif Roaming Basic gebucht hast, gilt für die Datennutzung in der Schweiz:

Volumenbasierte Abrechnung mit 0,23€ pro MB.

Drosselung ab 250MB (57,50€) auf 64 kBit/s

Drosselung ab 260MB (59,80€) auf 2 kBit/s

Danke Stefanie,

d.h. auf die SMS kann ich mich also nicht verlassen? Als die SMS zu Drosselung kam, waren laut Verbrauchsanzeige in der App allerdings rund 1 GB Verbrauch in Zone 2 aufgelaufen. Können da solche Verzögerungen auflaufen?

viele Grüsse

Hallo,

die spannendere Frage ist ob O2 Ihnen aufgrund der Falschinformation der ca. 60 € Datenkosten nachlässt. Die SMS würde ich jedenfalls mal aufbewahren.

Sind Sie häufiger in der Schweiz unterwegs wäre ein Wechsel der Auslandsoption eventuell sinnvoll.

Gruß

Hafe

In der Tat. In der Vergangenheit hat das mit der Auslandsoption immer gut funktioniert. Leider kann ich nicht mehr rekonstruieren, ob ich im Tran ins EU Roaming gewechselt habe oder ob das so aktiviert wurde. Werd berichten, wenn mir O2 in 4 Wochen die Rechnung schickt. Jedenfalls gut zu wissen, dass die SMS bei Grenzübertritt im Zweifel bedeutungslos ist.

Viele Grüsse

M.

Bedeutungslos ist sie sicher nicht. Es stellt sich ja zumindest als Außenstehender die Frage welche Tarifoption sie gebucht haben. Zur Zeit gibt es 2 sich widersprechende Informationen, die SMS und die App. 

Da Sie offenbar selbst nicht genau wissen was aktuell gebucht ist  wäre es zwecks einer eventuellen Rechnungsreklamation sinnvoll Beweismittel zu sichern und nicht zu löschen.

Die Rechtslage (bezüglich einer eventuell unzutreffenden SMS) kenne ich übrigens nicht. Vermutlich ist das Gültig was vertraglich vereinbart wurde. Selbst dies ist in Ihrem Beitrag nicht klar ersichtlich. Haben Sie selbst die Option geändert oder geschah dies eventuell im Rahmen einer VVL? 

Zunächst gilt es mal die kommende(n) Rechnung(en) abzuwarten.

Gruß

Hafe

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