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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen o2 Vertrag inkl. Telefon für monatlich 16,99 Euro bestellt, allerdings stand in meinem o2 Konto, dass ich monatlich 25 Euro für das Telefon zahlen soll und das ich 8,01 laut Email gutgeschrieben bekomme. Nun habe ich die Kundenhotline angerufen um zu wissen wie genau das mit dem Guthaben abläuft, dort hat man mir einfach 18 Euro Rabatt gestrichen und mir wurde gesagt ich solle 34,99 zahlen und wenn ich damit nicht einverstanden bin soll ich mich per Post an o2 melden! Ich bitte um Korrektur.



Mit freundlichen Grüßen


  1. Weil dir das bereits gesagt wurde und die Moderatoren sowas nicht einfach so machen (können)
  2. Habe ich etwas anderes behauptet? Wäre aber trotzdem meiner Meinung nach unverständlich


Und wenn ich jetzt Post nach Nürnberg schicke wird mir eher geholfen oder wie? Bis da eine Antwort kommt, erlischt mein Widerrufsrecht und mit Sonderkündigung etc. wegen falschen Konditionen habe ich keine Lust, eher fechte ich den Vertrag mit Rechtsbeistand an, ist letztendlich derselbe Aufwand und lohnt sich auch eher
… und dann dafür sorgen, dass sowas in Zukunft technisch unterbunden wird.
Und wenn ich jetzt Post nach Nürnberg schicke wird mir eher geholfen oder wie?



Vielleicht nicht, aber dort sitzen Leute, die mehr Entscheidungskompetenz haben. Was du möchtest ist eine Kulanzentscheidung und sowas macht eine Fachabteilung.






  1. Weil dir das bereits gesagt wurde und die Moderatoren sowas nicht einfach so machen (können)
  2. Habe ich etwas anderes behauptet? Wäre aber trotzdem meiner Meinung nach unverständlich
eher fechte ich den Vertrag mit Rechtsbeistand an, ist letztendlich derselbe Aufwand und lohnt sich auch eher




Was willst du denn anfechten? Du kannst noch widerrufen! Wieso würde sich das eher lohnen? Anwälte kosten auch Geld und eine Rechtsschutzversicherung zahlt für sowas nicht. Am Ende würde o2 den Vertrag rückabwickeln und du bleibst auf die Kosten sitzen.


Und wenn ich jetzt Post nach Nürnberg schicke wird mir eher geholfen oder wie?Vielleicht nicht, aber dort sitzen Leute, die mehr Entscheidungskompetenz haben. Was du möchtest ist eine Kulanzentscheidung und sowas macht eine Fachabteilung.








  1. Weil dir das bereits gesagt wurde und die Moderatoren sowas nicht einfach so machen (können)
  2. Habe ich etwas anderes behauptet? Wäre aber trotzdem meiner Meinung nach unverständlich
eher fechte ich den Vertrag mit Rechtsbeistand an, ist letztendlich derselbe Aufwand und lohnt sich auch eher
Was willst du denn anfechten? Du kannst noch widerrufen! Wieso würde sich das eher lohnen? Anwälte kosten auch Geld und eine Rechtsschutzversicherung zahlt für sowas nicht. Am Ende würde o2 den Vertrag rückabwickeln und du bleibst auf die Kosten sitzen.


Wie gesagt ich hab keine Ahnung wer wo eine Entscheidungskompetenz hat, ich war noch nie Kunde von o2, bei anderen Anbietern konnte ich mein Anliegen stets per Mail klären. Ich habe mich noch nie per Post beschwert oder Ähnliches, deshalb will ich auf einen Moderator warten.
[...] deshalb will ich auf einen Moderator warten.

Hallo yd97,



@o2_Andrea hat dir ja bereits eine entsprechende Antwort zu deinem Anliegen geschrieben. Welche konkrete Frage ist noch offen geblieben?



Beachte bitte, dass ein Rabatt eine Vergünstigung der Grundgebühr ist. Ist keine Grundgebühr mehr vorhanden, kann auch nichts weiter rabattiert werden.



Eine Diskussion über Kulanzentscheidungen, die bei anderen Kunden getroffen wurde, wird uns an dieser Stelle leider nicht weiterbringen. Wie hier bereits erwähnt, handelt es sich dabei stehts um individuell betrachtete Anliegen.



Es steht dir frei dich schriftlich auf dem postalischen Weg separat dazu zu informieren, dort erneut um eine Kulanzprüfung zu bitten oder den Vertrag zu widerrufen.



VG

Dennis


[...] deshalb will ich auf einen Moderator warten.Hallo yd97,



@o2_Andrea hat dir ja bereits eine entsprechende Antwort zu deinem Anliegen geschrieben. Welche konkrete Frage ist noch offen geblieben?



Beachte bitte, dass ein Rabatt eine Vergünstigung der Grundgebühr ist. Ist keine Grundgebühr mehr vorhanden, kann auch nichts weiter rabattiert werden.



Eine Diskussion über Kulanzentscheidungen, die bei anderen Kunden getroffen wurde, wird uns an dieser Stelle leider nicht weiterbringen. Wie hier bereits erwähnt, handelt es sich dabei stehts um individuell betrachtete Anliegen.



Es steht dir frei dich schriftlich auf dem postalischen Weg separat dazu zu informieren, dort erneut um eine Kulanzprüfung zu bitten oder den Vertrag zu widerrufen.



VG

Dennis


Hallo Dennis, vielen Dank für die Information. Dann können Sie den Thread für mich schließen, ich werde es dann schriftlich versuchen.

Schönes Wochenende euch Allen!
Ich schließe dann hier.