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Warum O2
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Hallo!



 



Ich habe zur Zeit einen o2 o Vertrag. Der Vertrag wurde in einem Shop abgeschlossen, hat also keinen Online-Vorteil. Ab dem 17. Januar wird es nicht mehr möglich sein, Datenpakete zu buchen. Deshalb möchte ich jetzt noch ein Datenpaket buchen.



 



Meine Fragen:



1) Wenn ich das Paket M online buche, erscheint bei Mein O2 als Preis "10 Euro, mit Online-Vorteil 8,50 Euro". Kostet mich das Paket nun 10 Euro, weil der Vertrag keinen allgemeinen Online-Vorteil hat, oder 8,50, weil ich das Paket online buche?



2) Würde sich hier die Antwort ändern, wenn der Vertrag in einen Online-Vertrag geändert wird, auch wenn auf die sonstigen Gebühren kein 15%-Online-Vorteil gewährt wird? 



3) Wenn es in Zukunft die Daten-Pakete nicht gibt, kann ich dann auch nicht mehr das Datenpaket erweitern (von M auf L) oder verkleinern (von M auf S)?



 



Vielen Dank im Voraus fürs Antworten!



zündi schrieb: 



Liege ich richtig, wenn ich sage, das die neuen Packpreise dann für alle Alt-Verträge gelten, also alle Genions, alt o2o, Mobile Flat, Select, Starter (falls das noch jemand hat) und Inklusiv Pakete?



Ja, vorausgesetzt, das Pack wird ab dem 17.01.2012 gebucht.



 



Einzige Ausnahme: Bei Bestandskunden, die das Internet-Pack M bis zum 16.01.2012 aktivieren/aktiviert haben, wird der monatliche Pack-Preis automatisch von 10 EUR auf 9,99 EUR reduziert.




Sonnenklee schrieb:

Wenn ich aktiv etwas bestelle, dann muss man mich ja auch nicht mündlich über die Konditionen aufklären. Und sollte etwas vergessen worden sein, dann wäre es auch nicht Vertragsbestandteil. Dabei halte ich Tethering für eine ganz entscheidende und wichtige Sache. Zumindest sollte man wissen, ob es enthalten ist oder nicht.



Stimmt, allerdings konnte man sich bisher bei der 1414 auch die Tarifbedingungen der Packs ansagen und sogar per MMS zusenden lassen und da gab es nie einen Hinweis auf das Tethering-Verbot. Auch im Wap-Portal hatte man das vergessen. Als Tethering verboten wurde, stand es erst auch nicht in "mein o2", wenn dort die Details aufgerufen hat. Erst ein halbes Jahr später stand es auch dort. Und an der Hotline bekommt man Antworten, die von "kein Problem" bis "wird nicht so gerne gesehen, aber auch nicht berechnet" reichen. Also ehrlich gesagt, mir ist es schon lange egal, ob das jetzt erlaubt, nicht erlaubt, vielleicht erlaubt, teilweise erlaubt oder sonstwas ist.



Fakt ist jedenfalls:



1. Tethering und Surfsticknutzung sind mit allen Internet-Packs möglich



2. Es wird nichts berechnet und hat auch sonst keine Konsequenzen (kann man in zahlreichen Foren nachlesen)



3. Tethering ist mit legalen Mitteln ohnehin nicht nachweisbar



4. Moralisch hat man sich nichts vorzuwerfen, wenn man Regeln, die nur den Kunden gängeln sollen und wo man nicht mal eindeutig über das, was wann erlaubt ist und was nicht, aufgeklärt wird



 



Ich glaube auch nicht, das es irgendwen bei o2 tatsächlich interessiert, wie man seine Surf-Flatrate nutzt. Das Thema wird eigentlich auch immer nur von super-ängstlichen Usern oder absoluten Regelfetischisten hier im Forum hochgekocht. Da muss aber aber auch wirklich alles bis ins allerletzte Detail durchgekaut werden, z.B. ob man mit einer Spielekonsole tethern darf o.ä. (Antwort des Moderators war übrigens: Ja, aber nur wenns eine portable Spielekonsole ist z.B. Nintendo DS) und die Antwort hätte man dann am liebsten schriftlich in mehrfacher Ausfertigung. Fehlt nur noch, das jemand fragt, ob sein Internet-fähiger Kühlschrank über das Internet-Pack M Lebensmittel nachbestellen darf 😛 . Aber ab Dienstag ist ja auch ganz offiziell wieder alles erlaubt, ab dann erübrigt sich das nachfragen.



 



So, eben habe ich eine SMS auf einen meiner o2o bekommen, das der kostenlose Testmonat (Freesurf) ab sofort bis zum 14.02. aktiviert wurde. Jetzt könnte ich hier auch fragen, ob ich den im Surfstick nutzen darf. Aber da nirgendwo steht, das es verboten ist, mache ichs einfach. Da bin ich vor allem gespannt, ob man immer noch 1 GB pro Tag frei hat oder ob das ungedrosselte Volumen mitlerweile reduziert wurde 😉 .



 



gruß, zündi




o2_Vivian schrieb:

zündi schrieb: 



Liege ich richtig, wenn ich sage, das die neuen Packpreise dann für alle Alt-Verträge gelten, also alle Genions, alt o2o, Mobile Flat, Select, Starter (falls das noch jemand hat) und Inklusiv Pakete?



Ja, vorausgesetzt, das Pack wird ab dem 17.01.2012 gebucht.



 



Einzige Ausnahme: Bei Bestandskunden, die das Internet-Pack M bis zum 16.01.2012 aktivieren/aktiviert haben, wird der monatliche Pack-Preis automatisch von 10 EUR auf 9,99 EUR reduziert.



Super, wieder 1 Cent pro Monat gespart 😛



 



gruß, zündi




Deinem Beitrag zündi kann ich mich nicht anschließen. Man kann als Kunde nicht erwarten, dass o2 Verträge einhält und sich Kunden gegenüber loyal verhält, wenn man selbst sich nicht an bestehende Verträge hält. Das, was ich von meinem Vertragspartner erwarte, das muss ich auch selbst bereit sein zu investieren.



 



Wenn also Tethering nicht erlaubt ist, dann mache ich es auch nicht. Als Kunde bin ich einen Vertrag eingegangen und habe somit die Bedingungen akzeptiert. Dementsprechend halte ich mich an diesen. Tue ich es nicht, habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass o2 sich an bestehende Verträge hält.



 



Auch kann ich Kunden nicht verstehen, die sich ganz bewusst und regelmäßig über Vertragsbestandteile hinwegsetzen. Wer im absoluten Ausnahemfall mal kurzzeitig Tethering nutzt, okay, aber wer das regelmäßig und vor allem vorsätzlich macht, der müsste eigentlich mit Konsequenzen zu rechnen haben.



 



Theoretisch ist es möglich festzustellen, ob das Internet mit einem Handy oder einem Computer genutzt wird. Wenn der Zugang zum Internet jedoch über einen Router erfolgt, dann dürfte auch das nicht funktionieren. Man kann als Kunde da schon einiges umgehen. Allerdings geschieht dieses dann auch vorsätzlich.



 




Sonnenklee schrieb:

Deinem Beitrag zündi kann ich mich nicht anschließen. Man kann als Kunde nicht erwarten, dass o2 Verträge einhält und sich Kunden gegenüber loyal verhält, wenn man selbst sich nicht an bestehende Verträge hält. Das, was ich von meinem Vertragspartner erwarte, das muss ich auch selbst bereit sein zu investieren.



 



Wenn also Tethering nicht erlaubt ist, dann mache ich es auch nicht. Als Kunde bin ich einen Vertrag eingegangen und habe somit die Bedingungen akzeptiert. Dementsprechend halte ich mich an diesen. Tue ich es nicht, habe ich auch keinen Anspruch mehr darauf, dass o2 sich an bestehende Verträge hält.



 



Auch kann ich Kunden nicht verstehen, die sich ganz bewusst und regelmäßig über Vertragsbestandteile hinwegsetzen. Wer im absoluten Ausnahemfall mal kurzzeitig Tethering nutzt, okay, aber wer das regelmäßig und vor allem vorsätzlich macht, der müsste eigentlich mit Konsequenzen zu rechnen haben.



 



Theoretisch ist es möglich festzustellen, ob das Internet mit einem Handy oder einem Computer genutzt wird. Wenn der Zugang zum Internet jedoch über einen Router erfolgt, dann dürfte auch das nicht funktionieren. Man kann als Kunde da schon einiges umgehen. Allerdings geschieht dieses dann auch vorsätzlich.



 



Da muss ich gleich mehrfach widersprechen. Denn



 



1. steht nirgendwo in meinen Verträgen oder den AGB, das ich ich ein Internet-Pack nicht im Surfstick nutzen darf



 



2. gab es es ein solches Verbot bei Vertragsabschluss noch nicht, sondern wurde erst später eingeführt



 



3. Hält sich o2 auch nicht unbedingt an Verträge. Ich kann mich nicht daran erinnern, das o2 mir oder anderen Betroffenen in irgendeiner Weise mitgeteilt hat, das sich meine Roaming-Option geändert hat und ein Widerspruchsrecht wurde mir auch nicht eingeräumt. Als ich die falsche Rechnung beanstandet hatte, wurde erstmal einfach aufgelegt und erst beim 2. Anruf wurde das Geld erstattet. Bei der heimlichen 0180-Preiserhöhung vor 6 Jahren lief es ähnlich.



 



4. Wenn mein Vertragspartner selbst nicht weiß, was nun gilt und was nicht und ich völlig unterschiedliche Antworten/Leistungsbeschreibungen bekomme, dann suche ich mir eben die raus, die mir am besten gefällt, zumindest solange, bis mein Vertragspartner wirklich klare Regeln hat.



 



5. Die einzigen Konsequenzen, die o2 ziehen könnte, wäre die Verträge zu kündigen, womit sie sich nur selbst schaden (weniger Umsatz). Für mich wäre es hingegen kein Problem, einen Anbieter zu finden, der keine Surfsticknutzung bei kleinen Flatrates verbietet.



 



Und wenn du unter solchen Umständen dich an jeden Mist halten willst, den irgendein Marketing-Fuzzie in der o2-Chefetage sich im wohl nicht ganz nüchternen Zustand ausgedacht hat und für die es nichtmal eine vernünftige Erklärung gibt, dann ist das deine Sache. Aber ich betrachte die o2-Regeln eher als Richtlinien, wo man halt abwägen muss, was noch geht und was nicht. Ein bisschen klarer Menschenverstand sagt mir jedenfalls, das es unter den gegebenen Umständen kein Problem darstellt, dieses Pseudo-Surfstick-Verbot nicht zu beachten. Bisher hat es auch niemanden gestört und o2 sollte auch besser nicht mit der "Sie haben das so unterschrieben"-Geschichte kommen, denn das wäre ein verdammt schlechter Witz.



 



mfg, zündi




P.S: Nochwas: Wenn du klare Regeln und Bedingungen erwartest, dann bist du definitiv beim falschen Anbieter. Ich bin jetzt seit fast 12 Jahren Kunde bei o2 und ich kann dir aus Erfahrung sagen: Es läuft oft nicht so, wie vertraglich vereinbart oder wie es in der Preisliste steht 😉 . Es gibt immer wieder mal Überraschungen, viele davon sogar positiv, aber halt leider nicht immer.




Es geht doch nicht darum, was Du vielleicht hast zündi. Mit meinem IP M darf ich auch noch Tethering nutzen. Wenn man aber ein IP abschließt, in dem nur die Nutzung mit einem Handy erlaubt ist, dann ist dieses sehr wohl Vertragsbestandteil und auch klar geregelt. Eine Mißachtung ist dann klar ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.



 



Und wenn Du denkst, mit einer Kündigung würde sich nur o2 schaden, das sehe ich etwas anders. Wenn Vertragspartner sich nicht an Verträge halten, dann sollte man sie zunächst abmahnen und wenn das nichts bringt, dann muss man eben kündigen. Andernfalls schadet man sich selbst. Denn Vertragspartner, die sich nicht an Verträge halten, um die ist es nicht schade, wenn man sie los ist.



 




Sonnenklee schrieb:

Es geht doch nicht darum, was Du vielleicht hast zündi. Mit meinem IP M darf ich auch noch Tethering nutzen. Wenn man aber ein IP abschließt, in dem nur die Nutzung mit einem Handy erlaubt ist, dann ist dieses sehr wohl Vertragsbestandteil und auch klar geregelt. Eine Mißachtung ist dann klar ein Verstoß gegen die Vertragsbedingungen.



 



Und wenn Du denkst, mit einer Kündigung würde sich nur o2 schaden, das sehe ich etwas anders. Wenn Vertragspartner sich nicht an Verträge halten, dann sollte man sie zunächst abmahnen und wenn das nichts bringt, dann muss man eben kündigen. Andernfalls schadet man sich selbst. Denn Vertragspartner, die sich nicht an Verträge halten, um die ist es nicht schade, wenn man sie los ist.



 



Nun, wie schon gesagt, ob es meinem Fall erlaubt ist oder nicht, da gehen die Aussagen auseinander. Ich habe das Pack auch nicht durchgehend gehabt. Nach der o2-Logik würde dann vermutlich das Surfstick-Verbot greifen.



Aber wie gesagt, es ist eben nicht eindeutig ersichtlich. Denn je nachdem, wie und wo man das Pack bucht oder man nach den Bedingungen fragt, bekommt man eben keinen Hinweis auf ein Verbot. Folglicherweise könnte man sich darauf auch berufen.



Das ist aber nicht der springende Punkt, sondern das 300 MB eben 300 MB sind, egal mit welchem Gerät. Das dieses Verbot Schwachsinn war, das sagen unter vorgehaltener Hand auch etliche Mitarbeiter, ob an der Hotline oder die Moderatoren im Forum. Mitlerweile sieht man in der Chefetage wohl genauso, sonst würde man das Verbot ja jetzt nicht aufheben.



Wahrscheinlich hat man sich damit einfach zu viele Kunden vergrault. Und natürlich wird o2 nicht jedem Kunden kündigen, der minimal gegen irgendwelche Pack-Leistungsbeschreibungen verstößt, denn dann könnte o2 den Laden gleich dichtmachen. Denn wenn man sich in anderen Foren umschaut, dann wird man schnell feststellen, das dieses Tethering-Verbot von fast niemandem beachtet wird. Und ganz sicher wird sich niemand ein Pack L für 25 Euro buchen, wenn man mit 300 MB auskommt und davon vielleicht 50 MB auf dem Laptop nutzt. Das ist doch klar, was dann passiert. Die einen ignorieren das Verbot und die anderen werden zu einem anderen Anbieter wechseln, der günstiger ist und die Laptop-Nutzung eben nicht verbietet. o2 hat sich mit dem Tethering/Surfstick-Verbot nur selbst ins abseits gestellt und im Moment können sie froh sein, wenn die Leute nur kleine Pakete buchen, denn die großen können sie in großen Mengen gar nicht liefern, siehe: http://wir-sind-einzelfall.de/



 



Wenn o2 auf Kunden verzichten kann, nur weil sie ein paar MB mit dem Laptop verbraucht haben, dann sollen sie den Leuten halt kündigen. Und mit den Leuten, die sich eine bundesweite Homezone mit einer Fritzbox einrichten, können sie im DSL-Bereich gleich weitermachen. Und bei den anderen 10000 Tricks, die nicht 100 %ig AGB-konform sind am besten auch noch. Ein Vorteil hätte es. Netzprobleme wegen Überlastung wird o2 dann so schnell keine mehr haben 😛



 



gruß, zündi




Was Du hier versuchst zündi, das ist der Versuch einer Rechtfertigung für Dein Verhalten. Natürlich ist es auch in Deinem Fall klar geregelt. Es ist uninteressant, was mir ein Mitarbeiter von o2, in einem Shop oder sonst wo bei Vertragsabschluss erzählt. Entscheidend ist das, was schriftlich festgehalten ist. Zwar würden theoretisch auch mündliche Vereinbarungen gelten. Doch diese muss man erst einmal nachweisen und andererseits enthalten die meisten Verträge einen Passus, der besagt, dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen.



 



Ich stimme Dir zu, 300 MB sind 300 MB. Nur kann der Anbieter festlegen, wie diese 300 MB genutzt werden dürfen. Und mit dieser Nutzungsbeschränkung war jeder Kunde einverstanden. Wer sich über die Konditionen im Vorfeld nicht informiert hat, der ist selber schuld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nachzulesen ist alles.



 



Viele Anbieter haben in ihren Bestimmungen stehen, dass das Inklusivvolumen nur mit dem Handy verbraucht werden darf. Die Anbieter, bei denen es diesen Passus nicht gibt, die bieten aber generell auch keine Multicard an. Und damit ist das wieder unbrauchbar. Wenn ich sowohl für meinen Mobilfunkvertrag, mit dem ich telefoniere und surfe, als auch für den Surfstick einen eigenen Vertrag benötige, dann ist das ein sehr nutzloses Angebot.



 



Aber selbst wenn die Kunden sich einen anderen Anbieter suchen, da o2 ein Netzbetreiber ist, werden sie in vielen Fällen auch an Personen verdienen, die nicht direkt bei o2 Kunde sind.



 



Nicht jeder Trick ist verboten bzw. befindet sich in einer Grauzone. Wer einen ISDN-Anschluss besitzt bzw. einen Anschluss mit 2 "Leitungen", der kann natürlich in Verbindung mit einer Telefonanlage vieles realisieren. Da spricht auch nichts gegen.



 




Sonnenklee schrieb:

Was Du hier versuchst zündi, das ist der Versuch einer Rechtfertigung für Dein Verhalten. Natürlich ist es auch in Deinem Fall klar geregelt. Es ist uninteressant, was mir ein Mitarbeiter von o2, in einem Shop oder sonst wo bei Vertragsabschluss erzählt. Entscheidend ist das, was schriftlich festgehalten ist. Zwar würden theoretisch auch mündliche Vereinbarungen gelten. Doch diese muss man erst einmal nachweisen und andererseits enthalten die meisten Verträge einen Passus, der besagt, dass Nebenabreden der Schriftform bedürfen.



 



Ich stimme Dir zu, 300 MB sind 300 MB. Nur kann der Anbieter festlegen, wie diese 300 MB genutzt werden dürfen. Und mit dieser Nutzungsbeschränkung war jeder Kunde einverstanden. Wer sich über die Konditionen im Vorfeld nicht informiert hat, der ist selber schuld. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Nachzulesen ist alles.



 



Viele Anbieter haben in ihren Bestimmungen stehen, dass das Inklusivvolumen nur mit dem Handy verbraucht werden darf. Die Anbieter, bei denen es diesen Passus nicht gibt, die bieten aber generell auch keine Multicard an. Und damit ist das wieder unbrauchbar. Wenn ich sowohl für meinen Mobilfunkvertrag, mit dem ich telefoniere und surfe, als auch für den Surfstick einen eigenen Vertrag benötige, dann ist das ein sehr nutzloses Angebot.



 



Aber selbst wenn die Kunden sich einen anderen Anbieter suchen, da o2 ein Netzbetreiber ist, werden sie in vielen Fällen auch an Personen verdienen, die nicht direkt bei o2 Kunde sind.



 



Nicht jeder Trick ist verboten bzw. befindet sich in einer Grauzone. Wer einen ISDN-Anschluss besitzt bzw. einen Anschluss mit 2 "Leitungen", der kann natürlich in Verbindung mit einer Telefonanlage vieles realisieren. Da spricht auch nichts gegen.



 



Na, wie schon gesagt, da o2 sich selbst nicht an Verträge hält (z.B. bei der Roaming-Aktion), ist mir letztendlich egal. Und außerdem habe ich ja schon gesagt, das es bei o2 niemanden interessiert, wie man das Pack nutzt. Wenn sie es interessieren würde, dann hätten sie die Surfsticknutzung längst unterbunden, wie das die Telekom teilweise macht. Tethering ist nicht nachweisbar und wenn, dann nur mit Ausschnüffeln des Datenverkehrs und dann kann man sich ausrechnen, das damit kein Anbieter vor Gericht ziehen würde (Datenschutz) 😉 . Aber selbst wenn, mich würde mal interessieren, ob solche Laptop-Verbote  u.ä. Einschränkungen überhaupt zulässig sind. Nur weil es in irgendwelchen AGB und Leistungsbeschreibungen steht, heißt das noch lange nicht, das sie auch Gültigkeit haben. Es wird wohl gute Gründe geben, warum noch kein Anbieter gegen unerlaubte Surfsticknutzung vorgegangen ist, außer halt mit Sperren.



Was die Fritzbox-Geschichte angeht. Wenn man die AGB genau befolgt, dann wäre es bei o2 nicht erlaubt, Gespräche zusammenschalten zu lassen. Naja, streng genommen dürfte man auch keine Loop-Karte mit easy-money anrufen, weil ja der Angerufene Geld für angenommene Anrufe erhält. Egal, ich sag mal Pille-Palle.



In drei Tagen ist das Surfstick-Verbot eh Geschichte und selbst wenn nicht, würde ich vermutlich nicht unbedingt was ändern. Warum auch?



Den nächsten Monat werde ich allerdings kostenlos surfen können, und das ist auch mit dem Laptop vollkommen legal. Ist zwar kurios, aber so ist o2 halt  😛



 



Den Multicard-Einwurf kann ich allerdings nicht nachvollziehen. Beim Tethern braucht man keine Multicard und beim Surfstick auch nicht zwingend. Die Rufnummer, die eine Karte im Surfstick hat, ist schließlich irrelevant. Also könnte man bei einem günstigen Anbieter auch 2 Karten nutzen, wenn man nicht umstöpseln will. Bei Fyve (Vodafone-Netz) z.B. kostet die kleine Surfflat (500 MB) 10 Euro und das ohne Verbote, das größere Paket (1 GB) kostet 15 Euro. Ich hab selbst so eine Karte mit 20 Euro Guthaben (hat mich aber nur 5 Euro gekostet 😛 ). Werde das Guthaben früher oder später mal versurfen und ob ich die Karte dann nochmal auflade, weiß ich noch nicht.



Meistens brauche ich größere Datenmengen auf dem Laptop und das allerdings nur gelegentlich. Da wären 300 oder 500 MB schnell verbraucht und deshalb werden dann Dayflats gebucht (meistens auf o2-Freikarten, hab aber auch noch eine RTL-Surfstick-Freikarte und eine xtra-Web-n-walk Dayflat-SIM). Ich bin also auf die Laptop-Nutzung des Internet-Pack M nicht wirklich angewiesen, deshalb ist es auch ziemlich selten, das ich das so mache. Rechtfertigen muss ich mich dafür hier aber garantiert nicht.



 



mfg, zündi



 




Woraus schlussfolgerst Du, dass es bei o2 niemanden interessiert, ob man sich an Verträge hält? Du gehst wahrscheinlich davon aus, weil eine vertragswidrige Nutzung bisher nicht geahntet wurde. Das kann man aber nicht gleichsetzen damit, dass es egal ist.



 



Nach der aktuellen Preisliste können alle, die das IP M+ ab November 2011 gebucht haben, dieses auch mit einem Computer nutzen. Und wie Du schreibst zündi, das Thema hätte sich ab nächsten Dienstag erledigt, das trifft nur auf die zu, die ab dann buchen. Wer noch ein IP M+ aus 2010 hat, der darf auch weiterhin damit keinen Computer nutzen.



 



Wenn man es nur auf Tethering bezieht, dann stimmt Dein Einwand mit der Multicard. Ich habe das jetzt mal allgemein auf die PC-Nutzung bezogen. Und da vergleichst Du Äpfel mit Birnen. Wir befinden uns hier in der Rubrik der Vertragstarife. Da kommst Du nun mit einem Beispiel eines Prepaidanbieters. Das kann man nicht vergleichen.



 



Nur wenn ich das Beispiel sehe, dann zahlt man 10 Euro für die Datenflat fürs Handy und noch einmal 15 Euro für die Notebooknutzung. Da wären wir dann bei 25 Euro. Da kann man auch gleich das IP L nehmen. Zumal man das auch günstiger als für 25 Euro bekommen kann. Man muss da nur etwas Verhandlungsgeschick für haben.



 



Sicherlich kann man immer etwas hier und da noch günstiger haben. Die Frage ist nur, will man das? Ich nicht. Für mich zählt auch Komfort und Bequemlichkeit. Dafür zahle ich auch gerne ein paar Euro mehr. Besonders dann, wenn auch sonst der Kundenservice stimmt. Und da kann ich mich bei o2 absolut nicht beklagen.



 



Aber der Preis ist doch gar nicht ausschlaggebend. Wenn ein Kunde sich an den Vertrag nicht halten will, dann muss er diesen doch gar nicht abschließen. Hier haben wir beide sehr unterschiedliche Ansichten. Du bist auf Deine Vorteilsnahme aus, möchtest profitieren, wo es geht (auch wenn nicht erlaubt) und ich bin eben ein Mensch, der sich an Verträge und Absprachen hält.



 




Sonnenklee schrieb:

Aber der Preis ist doch gar nicht ausschlaggebend. Wenn ein Kunde sich an den Vertrag nicht halten will, dann muss er diesen doch gar nicht abschließen. Hier haben wir beide sehr unterschiedliche Ansichten. Du bist auf Deine Vorteilsnahme aus, möchtest profitieren, wo es geht (auch wenn nicht erlaubt) und ich bin eben ein Mensch, der sich an Verträge und Absprachen hält.



 



Vorab, Eure Diskussion dreht sich im Kreis. Wenn Zündi das so macht, macht er es so. Punkt.



Und du verteidigst permanent und vehemment o2. Eins lässt du, warum auch immer, aussen vor.



Das du als o2Mitarbeiter dich natürlich an alles Verträge hälst kann ich nachvollziehen.



 



O2 sollte sich in Bezug auf Vertragsangelegenheiten an die eigene Nase packen. Immer wieder wird o2 vertragsbrüchig und hält sich nicht an Absprachen. Wir werden mit den neuen Verträgen wieder sehen, wie sehr sich o2 an eigene Aussagen hält. Ich für meinen Teil gehe davon aus, das wieder das Chaos in Bezug auf Rechnungen, Informationen und Aussagen eintreffen wird. Aber schauen wir mal.



 



sandroschubert




Sandroschubert schrieb:

Sonnenklee schrieb:

Aber der Preis ist doch gar nicht ausschlaggebend. Wenn ein Kunde sich an den Vertrag nicht halten will, dann muss er diesen doch gar nicht abschließen. Hier haben wir beide sehr unterschiedliche Ansichten. Du bist auf Deine Vorteilsnahme aus, möchtest profitieren, wo es geht (auch wenn nicht erlaubt) und ich bin eben ein Mensch, der sich an Verträge und Absprachen hält.



 



Vorab, Eure Diskussion dreht sich im Kreis. Wenn Zündi das so macht, macht er es so. Punkt.



Und du verteidigst permanent und vehemment o2. Eins lässt du, warum auch immer, aussen vor.



Das du als o2Mitarbeiter dich natürlich an alles Verträge hälst kann ich nachvollziehen.



 



O2 sollte sich in Bezug auf Vertragsangelegenheiten an die eigene Nase packen. Immer wieder wird o2 vertragsbrüchig und hält sich nicht an Absprachen. Wir werden mit den neuen Verträgen wieder sehen, wie sehr sich o2 an eigene Aussagen hält. Ich für meinen Teil gehe davon aus, das wieder das Chaos in Bezug auf Rechnungen, Informationen und Aussagen eintreffen wird. Aber schauen wir mal.



 



sandroschubert





Das bringt die Sache ziemlich genau auf den Punkt. Und deshalb bin ich jetzt auch raus hier, sonst wird das zu einer Endlosdiskussion über Verträge, Vertragsrecht, legalen und nicht ganz legalen Tricks und vom ursprünglichen Thema bleibt nicht mehr viel übrig ☺️ .



 



gruß, zündi




http://forum.o2online.de/t5/iPhone/Tethering-mit-Internet-Pack-M-plus/m-p/197688/highlight/true#M11813



 



 




Was mich an dieser Diskussion am meisten stört, dass ist die Verlogenheit und Scheinheiligkeit der Deutschen. Die breite Masse regt sich über das Verhalten unseres Bundespräsidenten auf, stört sich an den Steueraffairen von Zumwinkel und Co und schreien auf, wenn es um die Flugmeilenvorteilsnahme von Politikern geht. Dabei vergisst man aber ganz, was man selber macht, was auch nicht korrekt ist. Die eigene Vorteilsnahme ist natürlich erlaubt. Ich will das Fehlverhalten von in der Öffentlichkeit stehender Personen gar nicht gutheißen oder verteidigen. Aber man darf sich darüber nicht aufregen, wenn man selbst nicht besser und nur auf seinen Vorteil aus ist. Da sollte sich jeder zunächst einmal an die eigene Nase fassen.



 



Die Aussage von dem o2 Moderator ist natürlich sehr ineressant.




Sonnenklee schrieb:

Was mich an dieser Diskussion am meisten stört, dass ist die Verlogenheit und Scheinheiligkeit der Deutschen. Die breite Masse regt sich über das Verhalten unseres Bundespräsidenten auf, stört sich an den Steueraffairen von Zumwinkel und Co und schreien auf, wenn es um die Flugmeilenvorteilsnahme von Politikern geht. Dabei vergisst man aber ganz, was man selber macht, was auch nicht korrekt ist. Die eigene Vorteilsnahme ist natürlich erlaubt. Ich will das Fehlverhalten von in der Öffentlichkeit stehender Personen gar nicht gutheißen oder verteidigen. Aber man darf sich darüber nicht aufregen, wenn man selbst nicht besser und nur auf seinen Vorteil aus ist. Da sollte sich jeder zunächst einmal an die eigene Nase fassen.



 



Die Aussage von dem o2 Moderator ist natürlich sehr ineressant.



Also ich fühle mich jetzt nicht wirklich angesprochen, auch wenns auf mich zielt. Denn du kennst mich nicht und daher kannst du das auch nicht beurteilen. Wenn ich wirklich so auf meinen Vorteil aus wäre, dann könnte ich auch kostenlos telefonieren oder hätte 10 Netzclub-Karten, die ich auf erfundene Personen registrieren würde. Tricks sind mir durch Internet-Foren viele bekannt (ohne das ichs deshalb mache) und da ist das Nutzen eines IP M im Surfstick nun wirklich eine Lapalie.



Und ja, natürlich nehme ich es nicht mehr so genau, das macht o2 doch auch nicht, siehe z.B. Roaming. Aber darauf gehst du ja ohnehin nicht ein. Deine Posts sind nichts weiter als dämliches Fanboy-Geschwafel. o2 macht ja immer alles richtig und immer ist der böse Kunde schuld, der den armen Netzbetreiber übers Ohr haut.



Ich gehe übrigens mit offenen Augen und Menschenverstand durchs Leben und nicht mit irgendwelchen AGB oder Paragrafen. Und worüber ich mich beschweren darf und worüber nicht, hast du ganz bestimmt nicht zu bestimmen 😛 .



 



mfg, zündi




Ich gehe auf das Roaming nicht ein, weil es mit dem Thema Datenpakete nichts zu tun hat. Und ich bleibe dabei zündi, Du rechtfertigst Dich. Weil das mit den Änderungen im Bereich Roaming nicht optimal gelaufen ist, muss man sich als Kunde auch nicht an alles halten. Damit sucht man eine Legitimation für eigenes Fehlverhalten. Nur weil andere Menschen bei rot über eine Fußgängerampel gehen, bleibt dieses immer noch eine verbotene Handlung. Oder anders ausgedrück, wenn ich mich selbst nicht an Verträge halte, dann darf ich auch nicht erwarten, dass o2 dieses macht.




Sonnenklee schrieb:

Ich gehe auf das Roaming nicht ein, weil es mit dem Thema Datenpakete nichts zu tun hat. Und ich bleibe dabei zündi, Du rechtfertigst Dich. Weil das mit den Änderungen im Bereich Roaming nicht optimal gelaufen ist, muss man sich als Kunde auch nicht an alles halten. Damit sucht man eine Legitimation für eigenes Fehlverhalten. Nur weil andere Menschen bei rot über eine Fußgängerampel gehen, bleibt dieses immer noch eine verbotene Handlung. Oder anders ausgedrück, wenn ich mich selbst nicht an Verträge halte, dann darf ich auch nicht erwarten, dass o2 dieses macht.



OT: Eine rote Fußgängerampel zu übertreten mag verboten sein, aber man macht es auf eigene Gefahr. Und es gibt sicherlich Situationen, wo es vertretbar ist.



 



Und was Roaming und Datenoptionen angeht, das mögen 2 verschiedene Themen sein, aber ich denke halt nicht in Schubladen. Und wenn o2 oder sonstwer mit hinterhältigen Tricks kommt, dann muss derjenige halt damit rechnen, das ich auch nicht immer alles korrekt mache. Das nennt man Recht auf Waffengleichheit. Und das nehme ich mir durchaus heraus und muss mich ganz sicher nicht hier belehren lassen, von Klugscheißern wie dir schon zweimal nicht. Du tust gerade so, als hättest du die Weisheit mit Löffeln gefressen und würdest dich immer brav an alle Regeln halten. Vielleicht solltest du mal mit deinem eigenen Fehlverhalten beschäftigen, bevor du hier anderen Vorschriften machst 😀 .



 




Da fühlt sich jetzt jemand aber ganz schön auf den Schlips getreten. Wenn man keine Argumente mehr hat und meint, sich verteidigen zu müssen, dann versucht man es eben, in dem man persönlich und beleidigend wird. Mich trifft so etwas nicht. Ganz im Gegenteil. Es sagt aber einiges über einen Menschen aus.




Wollt ihr das nicht vielleicht per PM klären?




Guter Vorschlag 😉