Sehr geehrte Damen und Herren,
im Juli erhielt ich, datiert auf den 19.06.15, eine Mahnung, in der die Information geschildert war, ich würde mich im Rückstand befinden mit meiner Ratenzahlung. Dabei wurde die Rate für den Juni am 16.06.15 beglichen. Das war auch der Grund, warum ich den Satz „Sollte die Zahlung bereits angewiesen sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.“ beim Wort nahm und die Mahnung als gegenstandslos erachtete.
Zuvor im Mai hatte ich die Ratenzahlung für letzteren Monat übrigens auch erst am 16. des Monats überwiesen und bekam keine Mahnung.
Im Juli hatte ich das selbe Problem: Ratenzahlung am 16. überwiesen und Mahnung, datiert auf den 19.07. erhalten. Auch diese habe ich als gegenstandslos erachtet! Jedoch wurde aus den 5€ Mahngebür jetzt 7,50€!
Heute kam ebenfalls eine Mahnung rein, DIESMAL datiert auf den 12.08! Ich habe nämlich diesen Monat die Rate am 11.08.15 angezahlt. Das komische dabei, dass die Mahnung immer fast unmittelbar nach der jeweiligen Überweisung ausgestellt wurde, das erscheint mir äußerst seltsam!
Im System ist die nächste Rate, die in blauer Schrift geschrieben steht, fällig im September, jedoch steht in dieser Mahnung ein Rückstand von 35€ (wovon 27,50€ die Rate vom August zu sein scheint, diese im System aber aus grau hinterlegt ist). In der aktuellen Mahnung steht ein zu überweisender Betrag von 37,50€, jedoch im Informationskästchen im System 35,00€.
Fakt ist, nach meinem Erachten ist die gesamte Summe der Mahngebühren von 10€ gegenstandslos!
Fakt ist, die Rate des aktuellen Monats und die Raten der Monate, die Gegenstand der Mahnungen sind, sind allesamt noch vor Ausstellung der Mahnungen angewiesen worden.
Bezüglich der Mobilfunktrechnungen habe übrigens keine Mahnungen erhalten...
Ich habe die Überweisungsinformationen der Raten in .PDF-Dateien gespeichert, da stehen die Tage der Überweisungen jeweils mit drin. Ich möchte, da sensible Daten drinstehen, diese jedoch nicht posten, genausowenig die Mahnungen.
Also, was soll ich jetzt tun? Soll ich die PDF-Dateien ausdrucken und mit den Mahnungen zusammen in den nächstbesten o2-Shop rennen, oder kann mir hier von Mitarbeitern geholfen werden?
Seite 1 / 1
Wieso sollten die Mahngebühren nicht gerechtfertigt sein?
Wenn du beispielsweise am 11.08.2015 überwiesen hast, wird das Geld am 14.08. oder 17.08. bei o2 verbucht.
Da ist eine Mahnung am 12.08. natürlich gerechtfertigt.
Nicht gerechtfertigt wäre die Mahnung, wenn du diese vor Fälligkeitsdatum bekommen würdest oder das Geld zu dem Zeitpunkt bereits bei o2 VERBUCHT wäre.
Dafür, dass das Geld rechtzeitig bei o2 ist, bist du verantwortlich. Das Datum wann du überwiesen hast ist dabei irrelevant.
Wenn du beispielsweise am 11.08.2015 überwiesen hast, wird das Geld am 14.08. oder 17.08. bei o2 verbucht.
Da ist eine Mahnung am 12.08. natürlich gerechtfertigt.
Nicht gerechtfertigt wäre die Mahnung, wenn du diese vor Fälligkeitsdatum bekommen würdest oder das Geld zu dem Zeitpunkt bereits bei o2 VERBUCHT wäre.
Dafür, dass das Geld rechtzeitig bei o2 ist, bist du verantwortlich. Das Datum wann du überwiesen hast ist dabei irrelevant.
"Sollte das Geld bereits angewiesen sein, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.", heißt für mich soviel wie: Wenn ich das Geld am 11. überwiesen habe, aber am 12. eine Mahnung erstellt wurde, dann betrachte ich diese als gegenstandslos, weil das Geld bis dahin schon überwiesen ist.
Ich kann das nicht ändern, dass ich meinen Lohn erst bis zum 15. habe und am Ende des Monats nichts über habe. Ich bin ein Student, der Zeitungen verteilt. Es hat die ganze Zeit so geklappt. Warum wird mir auf einmal so an's Bein gepinkelt?
Ich kann das nicht ändern, dass ich meinen Lohn erst bis zum 15. habe und am Ende des Monats nichts über habe. Ich bin ein Student, der Zeitungen verteilt. Es hat die ganze Zeit so geklappt. Warum wird mir auf einmal so an's Bein gepinkelt?
Damit ist gemeint, dass die Aufforderung zur Begleichung ignoriert werden kann.
Die Mahnung hast du ja schon erhalten und diese ist auch entsprechend kostenpflichtig.
Wann du deinen Lohn bekommst ist für o2 ja erstmal nicht relevant. Es gibt einen fixen Fälligkeitstermin. Wird der nicht eingehalten, wird gemahnt. Ist ja nun nichts ungewöhnliches.
Die Mahnung hast du ja schon erhalten und diese ist auch entsprechend kostenpflichtig.
Wann du deinen Lohn bekommst ist für o2 ja erstmal nicht relevant. Es gibt einen fixen Fälligkeitstermin. Wird der nicht eingehalten, wird gemahnt. Ist ja nun nichts ungewöhnliches.
Das heißt jetzt im Klartext, dass ich jetzt die 10€ nochmal zusätzlich überweisen soll als Extra-Überweisung?
Die Raten sind, wie gesagt, allesamt schon beglichen.
Die Raten sind, wie gesagt, allesamt schon beglichen.
Natürlich musst du die Mahngebühren mitbezahlen. Und da könnten Monat für Monat welche dazu kommen.
Im worst case (wenn du öfter zu spät bezahlst) löst o2 den Vertrag vorzeitig auf und du musst die restlichen Raten in einer Summe bezahlen
Im worst case (wenn du öfter zu spät bezahlst) löst o2 den Vertrag vorzeitig auf und du musst die restlichen Raten in einer Summe bezahlen
Die Mahngebühren sind noch nicht bezahlt, aber die Raten. Das heißt jetzt, muss ich jetzt noch 37,50€ bezahlen, oder nur 10€, weil ich von den 37,50€ meine reguläre Rate angewiesen habe?
Ich bezahle nächsten Monat höchstwahrscheinlich sowieso das Handy komplett ab, weil es dann nur noch 110€ sind. Der Worst-Case tritt bereits ein, wenn ich den geforderten Betrag nicht bis zum 22.08. bezahlt habe.
So, das heißt jetzt, wenn ich unter Angabe des richtigen VW-Zwecks die restlichen 10€ noch extra bezahle, habe ich dann meine Ruhe?
Ich bezahle nächsten Monat höchstwahrscheinlich sowieso das Handy komplett ab, weil es dann nur noch 110€ sind. Der Worst-Case tritt bereits ein, wenn ich den geforderten Betrag nicht bis zum 22.08. bezahlt habe.
So, das heißt jetzt, wenn ich unter Angabe des richtigen VW-Zwecks die restlichen 10€ noch extra bezahle, habe ich dann meine Ruhe?
Du musst natürlich nur den offenen Betrag zahlen. Wenn die Raten beglichen sind, dann eben nur noch die Mahngebühren.
Mit Überweisung hättest du dann Ruhe bis zur nächsten Mahnung.
Mit Überweisung hättest du dann Ruhe bis zur nächsten Mahnung.
So, das heißt jetzt, wenn ich unter Angabe des richtigen VW-Zwecks die restlichen 10€ noch extra bezahle, habe ich dann meine Ruhe?
So ist das. Sicherheitshalber würde ich das an Deiner Stelle unverzüglich tun.
Ich würde mich mal mit der Mahnabteilung in telefonisch in Verbindung setzen und nett fragen, ob die Mahngebühren erlassen werden können. Du hast ja einen Tag vor der Mahnung überwiesen. Evt. hast du Glück und o2 ist kulant.
Wieso sollte ich dann noch eine Mahnung bekommen? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es bis jetzt immer gereicht hat, wenn ich die Rate am 11./12. rum beglichen habe, dass dann keine Mahnung gekommen ist.
Wenn ich jetzt die komplett offene Mahngebühr, von der 2,50€ laut System im September erst fällig ist, dann kriege ich doch keine weitere Mahnung mehr??
Also jetzt einfach 10€ überweisen, bis zum 22. ist das auf jeden Fall verbucht und dann habe ich doch meine Ruhe???
Wenn ich jetzt die komplett offene Mahngebühr, von der 2,50€ laut System im September erst fällig ist, dann kriege ich doch keine weitere Mahnung mehr??
Also jetzt einfach 10€ überweisen, bis zum 22. ist das auf jeden Fall verbucht und dann habe ich doch meine Ruhe???
Damit meinte ich, dass wenn du im September wieder nicht rechzeitig zahlen solltest, dann natürlich wieder eine Mahnung - verbunden mit einer Mahngebühr - dazu kommen kann.
Ich finde die Idee von @bielo gut, mit der Mahnabteilung zu telefonieren. Da können Deine Fragen verbindlich geklärt werden. Und Du kannst freundlich nachfragen, ob man Dir die Mahngebühr(en) kulanterweise erlässt.
Ich habe jetzt die 10€ überwiesen... Damit ich meine Ruhe habe. Ich habe keine Lust, keine Zeit und keinen Nerv, mich mit der Abteilung auseinanderzusetzen.
Deine Antwort
Werde Teil der O₂ Community!
- Melde dich bei Mein O₂ an (oder registriere dich schnell)
- Wähle deinen Nutzernamen für die Community
- Erstelle dein Thema oder deinen Kommentar und lass dir schnell und unkompliziert helfen
Anmelden
Enter your E-mail address. We'll send you an e-mail with instructions to reset your password.