Hier noch die relevante Passage, § 54 TKG
"Die Wirksamkeit des Vertrages hängt davon ab, dass der Verbraucher nach Erhalt der Vertragszusammenfassung den Vertrag in Textform genehmigt. Genehmigt der Verbraucher den Vertrag nicht, so steht dem Anbieter, wenn er gegenüber dem Verbraucher in Erwartung der Genehmigung den Telekommunikationsdienst erbracht hat, kein Anspruch auf Wertersatz zu."
Das ist bekannt. Was soll dein Beitrag über eine dritte Person bezwecken?
Vielleicht eine Stellungnahme von o2, die darauf weiter gar nicht eingehen. Und vielleicht ist es auch nicht allen bekannt, dass sie schriftlich zustimmen müssen...
Und vielleicht ist es auch nicht allen bekannt, dass sie schriftlich zustimmen müssen…
In der SuFu findest du viele Beispiele.
Tatsächlich finde ich dazu nichts, würde im konkreten Fall ja aber auch nicht weiterhelfen...
So wie die Auftragsbestätigung wurde sicher auch die vorvertragliche Information übersehen.
Es macht doch keinen Sinn für Dritte ohne Kenntnis der tatsächlichen Umstände nachzufragen. Die Moderatoren können weder im Kundenkonto nachschauen, noch kann man sich sicher sein als Fragesteller, das alle Angaben des Dritten stimmen.
In den anderen Threads steht dazu die Auffassung von o2. Auch wenn man dazu geteilter Meinung sein kann, hat bisher wohl niemand diese widerlegt. Bleibt somit der Rechtsweg oder per Umweg über den Verbraucherschutz.
OK, Danke für Eure Infos Weg über Verbraucherschutz wurde bereits eingelegt.
Entsprechende Daten, damit sich ein Moderator damit befassen kann, liegen ja vor und könnten problemlos übermittelt werden
Vielleicht kann ich hier trotzdem noch über den Ausgang berichten. Schönes Wochenende
Dann soll doch der Kumpel, den Nachweis für die Zustimmung des Vertrages anfordern.
Den sollte O2 ja liefern können.
Also kündigen zum Monatsende und O2 dann gleich um Nachweis für die Verlängerung bitten falls O2 die Kündigung ablehnt.
Man könnte auch die VZ um Hilfe bitten.
Wurde gemacht, also Nachweis der Zustimmung verlangt. Darauf geht o2 gar nicht ein, sondern beruft sich auf das mögliche 14-tägige Widerrufsrecht.
"Besonders für solche Situationen ist das Widerrufsrecht auf gesetzlicher Basis angedacht. Dieses bietet Ihnen die Sicherheit, auch nach einem Vertragsabschluss noch innerhalb 14 Tagen widersprechen zu können. Eine Belehrung hierüber erhielten Sie per E-Mail an die bei uns hinterlegte Anschrift. Somit waren Sie zeitnah informiert und in der Lage, entsprechend reagieren zu können. Da wir jedoch keinen Widerruf erhielten, müssen wir davon ausgehen, dass der Vertrag in Ihrem Sinne angenommen und akzeptiert wurde.
Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Stornierung der Vertragsverlängerung anbieten."
Vielleicht kann mir aber jemand folgende Frage beantworten:
Im Statement von o2 ist von Vertragsverlängerung die Rede. Bei einer Vertragsverlängerung wäre die eigentliche Laufzeit theoretisch (im vorliegenden Fall definitiv) verstrichen und damit würde wieder eine einmonatige Kündigungsfrist einsetzen?
Geht zur VZ.
Ich vermute mal das hier:
Zu der lange Zeit strittigen Frage, ob es erlaubt ist, dass bei einer vorzeitigen Vertragsverlängerung eine neue Vertragslaufzeit von 24 Monaten einfach angehängt wird, gibt es inzwischen zwei Gerichtsurteile: Vertrag über mehr als zwei Jahre rechtswidrig und Handy-Vertrag mit mehr als 24 Monaten möglich.
Unter Umständen ist es also tatsächlich erlaubt, dass eine Vertragslaufzeit an den bereits bestehenden Vertrag angehängt werden darf - und zwar dann, wenn der Kunde das von sich aus möchte und die vorzeitige Vertragsverlängerung explizit von sich aus bestellt hat. Hierzu zählt auch der Fall, dass der Provider anruft und den Kunden zu einer vorzeitigen Vertragsverlängerung "anstachelt". Wenn Sie das nicht möchten, sollten Sie den Vertrag nicht von sich aus vorzeitig verlängern. Bei der vorzeitigen Verlängerung eines Vertrags bekommt man meist schlechtere Konditionen, eine Kündigung schafft in der Regel eine bessere Position für Verhandlungen mit dem Provider.
Danke
Dann sollen sie mal die schriftliche Zustimmung vorlegen.
Hallo @Bullrott
Die Mods können hier nur Hilfe und Auskunft geben, wenn der Vertragsinhaber selbst angemeldet und verifiziert ist.
Ich persönlich würde eine schriftliche Vertragsanzweiflung der Vertragsverlängerung mit Begründung (Vertragsverlängerung nicht in Textform zugestimmt) an
Telefonica Germany GmbH & Co OHG
Vertragsanzweiflung.
90345 Nürnberg
senden.
Viel Erfolg
Danke
Ein Schwachpunkt in der Story ist es “angeblich nichts mitbekommen zu haben”.
Habe gerade selbst verlängert und ich wurde von Mails und SMS überschüttet.
Auch im Kundenportal und in der Rechnung wird alles aufgeführt.
Wie man das übersehen kann ...
Wo genau steht "nichts mitbekommen"? Ich habe geschrieben, dass eine E-Mail mit entsprechenden Informationen nach dem Telefonat durchaus versandt wurde. Darauf bezieht sich o2 ja auch (Stichwort Widerrufsrecht). Natürlich kann man sagen, "selbst schuld, hättest halt mal alles richtig gelesen und rechtzeitig widerrufen."
Das ändert aber nichts daran, dass keine schriftliche Zustimmung vorliegt, worauf seitens o2 ja gar nicht eingegangen wird. Gäbe es eine solche, hätten sie diese sofort vorgelegt.
Zudem bezweifle ich, dass o2 in so einem Fall den Kunden dann mit Mails und SMS überhäuft. Das werde ich grad, nachdem ich gekündigt habe Andersrum wäre es ja "schön blöd", den Kunden noch auf seine Unachtsamkeit hinzuweisen.
Es geht hier auch nicht darum, ob der rechtzeitige Widerruf "verpennt" oder "verschlampt" oder was auch immer wurde. Das TKG besagt, dass die aktive und schriftliche Zustimmung des Verbrauchers vorliegen muss. Punkt. Und diese wurde nicht gegeben und lässt sich bei o2 offensichtlich auch nicht auffinden, sonst würde man sich nicht in Schweigen hüllen.
Auf mehrere E-Mails, in denen auf den Umstand der fehlenden Zustimmung hingewiesen wurde, kam eine Kündigungsbestätigung zum Juni 2026. Also einfach mal geflissentlich ignorieren und hoffen, der Kunde gibt irgendwann verzweifelt auf.
Wir werden uns jetzt an die genannten Ratschläge halten, dann wird man weitersehen.
Das hier
Zwar erhielt er eine E-Mail mit einer entsprechenden Zusammenfassung, diese ist aber, wie es manchmal eben so ist, im Alltagsstress untergegangen.
ist meine Auslegung für die Aussage. Das ist nicht stimmig, da ich andere Erfahrung gemacht habe.
Da sind wir eben bei der Frage der Glaubwürdigkeit.
Die E-Mail mit den relevanten Daten und den Hinweis auf das Widerrufsrecht existiert ja, das ist unstrittig und steht im Ausgangspost. Also zunächst "Fehler" des Verbrauchers, diese zu ignorieren. Jupp, das mag sein. Aber wo ist die im Anschluss erforderliche schriftliche Bestätigung? Bei o2 offensichtlich nicht und darum geht es.
"Da wir jedoch keinen Widerruf erhielten, müssen wir davon ausgehen, dass der Vertrag in Ihrem Sinne angenommen und akzeptiert wurde."
So das Statement zur Frage nach der schriftlichen Genehmigung...
Aber dreht sich im Kreis. Ich würde hier abschließend nochmal gerne posten, sollte sich in dieser Angelegenheit etwas in irgendeiner Richtung getan haben. Vorerst Danke an alle "Schreiber"
Kurzes Update (sehr viel früher als erwartet):
Der Vertrag wurde seitens o2 storniert.
Ende gut, alles gut
Hallo @Bullrott,
vielen Dank für deinen Beitrag. Ich finde es toll, dass du dich für deinen Bekannten stark machst und offenbar hat es ja nun auch zu einer Lösung geführt, das freut mich.
Grundsätzlich möchte ich aber noch einmal feststellen, dass wir uns an alle gesetzlichen Vorgaben halten, was die Verlängerung von Verträgen angeht.
ich vermag natürlich in diesem Fall nicht zu sagen, was hier genau schief gelaufen ist und ob der Vertrag bei der Zustimmung in Schriftform vorgelegen hatte oder nicht. Da uns keine Daten zu diesem Fall vorliegen, können wir darüber auch nur spekulieren.
Ich hoffe, dass dein Bekannter mit der Lösung dann zufrieden ist.
Wenn du dazu noch weitere Fragen hast, lass es uns gerne wissen.
Viele Grüße
Giulia
Hm, nun ja, ein Schelm, wer Böses dabei denkt, dass erst gewisse Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit sich an die gesetzlichen Vorgaben erinnert wird Ob es nun das Einschalten des Verbraucherschutzes oder der Hinweis auf Meldung bei der Bundesnetzagentur war, ist unklar... Fakt ist, plötzlich ging die Stornierung ganz schnell.
Es war o2 von Beginn an klar, dass die schriftliche Zustimmung nicht vorliegt, dennoch wollte man sich mit Verweis auf das Widerrufsrecht "herauswinden". Aber wie gesagt, Ende gut, alles gut.
@Bullrott
Welchen Weg habt ihr denn für euer Anliegen gewählt?
Abteilung Vertragsanzweiflung?
Mehrere Wege. Eine E-Mail direkt an die Geschäftsleitung (ungewiss, ob diese auch den richtigen Ansprechpartner erreicht hat). Einschalten des Verbraucherschutzes (haben sich unmittelbar selbst mit o2 in Verbindung gesetzt) sowie eben der Hinweis mit Beschwerde bei der Bundesnetzagentur.
Und siehe da, auf einmal stand einer Stornierung nichts mehr im Wege. Wie gesagt sehr schade, dass man erst zu solchen Maßnahmen greifen muss und zuvor lapidar abgespeist wird.
Aber aus Fehlern lernt man bekanntlich. Zukünftig wird keine E-Mail mehr übersehen, dann kann man sich den Ärger ersparen
Ja, man muss hartnäckig bleiben. Ich hatte solche Probleme bei o2 noch nie... aber bei anderen Anbietern.
Ja, ich muss an dieser Stelle auch eine Lanze für o2 brechen. Bin (noch) Kunde und war bisher auch immer zufrieden. Glauben wir mal, dass es ein unglücklicher Einzelfall war