Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem mir an der Business Hotline keiner mehr weiterhelfen kann - versuche ich hier mein Glück...
-Seit monaten habe ich ununterbrochen Probleme mit dem Netz von O2 (München - München Umland)
-Bereits mehrfach habe ich beispiele dokumentiert und eingereicht
-Jedesmal wurde ich mit "tut uns leid" und "München ist grade schwierig" vertröstet
Nach zunehmenden Beschwerden von Kunden die mich veruscht haben zu erreichen, aber leider desöfteren dierekt auf meiner Mailbox landen, trotz vollem Empfang in meinem Büro, habe ich nun fristlos gekündigt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung:
"r...]In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass ein Anruf oder SMS einmal nicht ankommt, bzw. Verbindungsqualität gestört ist. Das passiert äußerst selten, aber lässt sich von keinem Netzbetreiber zu 100% ausschließen.1...]
Hier meine Fehldokumentation "nur" für die vergangenen zwei Tage:
Datum - Uhrzeit // Ort // Verbindung // Fehler // Häufigkeit
20.02 - 08:18 // St. Martin Str. // 3G 4 Balken // Anruf Fehlgeschlagen // 4x
20.02 - 10:16 // St. Martin Str. // 3G 4 Balken // Internetausfall für ca. 1 Stunde - keine Emails etc empfangen
20.02 - 16:20 // Perusastraße // 3G // SMS Versand nicht möglich - Zeitüberschreitungsfehler
20.02 - 17:00 // Perusastraße // 3G // Kein Internet
21.02 - 16:32// Anzingerstr. - München // 3G // Kein Internet, Keine Emails
21.02 - 16:48 // Anzingerstr. - München // 3G // Anruf Fehlgeschlagen 5x
21.02 - 18:44 // Orleansstr. - München // 3G // Anruf Fehlgeschlagen 2x
21.02 - 18:51 // Rosenheimerstr - München // 3G // Verbindungsabbruch - Anruf fehlgeschlagen, bitte wiederholen Sie den Vorgang.
Mein Anwalt rät mir sämtliche Zahlungen einzustellen und darauf zu warten bis O2 mich verklagt und dann vor Gericht zu gewinnen...ich hoffe das ist nicht im Sinne von O2 - aber langsam sehe ich keine andere Möglichkeit mehr als mich auf diese Art zu wehren.
Die von mir berichteten Ausfälle sind nicht "einmalig", nicht "äußerst selten" oder passen zu irgendeiner sonstige Ausrede.
Ich benutze den Anschluss geschäftlich, das Internet am Rechner zur Erfüllung meiner Aufträge - beides funktioniert "äußerst selten"! Das ruiniert mich!
Freundliche Grüße
Seite 2 / 2
@bielo
Was ist das für ein Anwalt, der dem Mandanten mitteilt, er möge alle Zahlungen einfach einstellen und warten bis er seitens o2 verklagt wird? Ist das ein geldgieriger Anwalt oder eher eine Lusche, wie man es hier nennen würde?
Fakt ist, wie die Verbaucherzentrale erst kürzlich geraten hat, o2 ist in Verzug zu setzen mit einer Frist der Störungsbehebung innerhalb 14-Tage bis 3 Wochen. Dabei ein Protokoll legen, welches man in den 3 Wochen angefertigt hat und welches genau dokumentiert...wann - wo - wie die Störungen waren.
Nach dem Fristablauf kann dann fristlos gekündigt werden, falls o2 keine Abhilfe geschaffen hat.
Einfach nicht mehr zu zahlen und sich seitens o2 verklagen zu lassen, wird definitiv nach hinten losgehen.
Was ist das für ein Anwalt, der dem Mandanten mitteilt, er möge alle Zahlungen einfach einstellen und warten bis er seitens o2 verklagt wird? Ist das ein geldgieriger Anwalt oder eher eine Lusche, wie man es hier nennen würde?
Fakt ist, wie die Verbaucherzentrale erst kürzlich geraten hat, o2 ist in Verzug zu setzen mit einer Frist der Störungsbehebung innerhalb 14-Tage bis 3 Wochen. Dabei ein Protokoll legen, welches man in den 3 Wochen angefertigt hat und welches genau dokumentiert...wann - wo - wie die Störungen waren.
Nach dem Fristablauf kann dann fristlos gekündigt werden, falls o2 keine Abhilfe geschaffen hat.
Einfach nicht mehr zu zahlen und sich seitens o2 verklagen zu lassen, wird definitiv nach hinten losgehen.
BB_9900_MUC schrieb:Für mich schon:
@bielo: Wo genau ist der Unterschied, abgesehen von der professionelleren Ausdrucksweise?!
Für mich unterscheidet sich die Aussage von Zündi nicht von der meines Anwaltes...
Du hast hier nichts etwas von einer angemessenen Fristsetzung deinerseits oder durch den Anwalt geschrieben. Diese kann auch nicht konkludent erfolgen. Wenn du meinst, durch die Tickets und Kontakte mit der Hotline eine Frist gesetzt zu haben, dann ziehe es so durch.
Dies ist der Unterschied zu Zündis Angaben. Aber den rechtlich korrekten Weg habe ich dir auch schon beschrieben gehabt.
webtalk schrieb:Ich weiß das schon und gebe dir recht. Ich habe im ganzen Thread nichts anderes geschrieben.
@bielo
Was ist das für ein Anwalt, der dem Mandanten mitteilt, er möge alle Zahlungen einfach einstellen und warten bis er seitens o2 verklagt wird? Ist das ein geldgieriger Anwalt oder eher eine Lusche, wie man es hier nennen würde?
Fakt ist, wie die Verbaucherzentrale erst kürzlich geraten hat, o2 ist in Verzug zu setzen mit einer Frist der Störungsbehebung innerhalb 14-Tage bis 3 Wochen. Dabei ein Protokoll legen, welches man in den 3 Wochen angefertigt hat und welches genau dokumentiert...wann - wo - wie die Störungen waren.
Nach dem Fristablauf kann dann fristlos gekündigt werden, falls o2 keine Abhilfe geschaffen hat.
Einfach nicht mehr zu zahlen und sich seitens o2 verklagen zu lassen, wird definitiv nach hinten losgehen.
BB_9900_MUC schrieb:
Für mich unterscheidet sich die Aussage von Zündi nicht von der meines Anwaltes...
Für dich nicht; rechtlich unterscheiden sich die Aussagen schon.
Anwalt sagt: Zahlung einstellen und gut is.
--> Wird vor Gericht nicht stand halten, da ein gültiger Vertrag besteht.
Richtig wäre: Nachweisbar (z.B. mit Einschreiben) eine angemessene Frist zur Behebung der Probleme setzen (z.B. 10 Werktage) und wenn sich dann nichts getan hat ebenfalls nachweisbar außerordentlich kündigen
--> Soweit eine Nichterbringung von Leistungen vorliegt ist der Vertrag dann beendet und die Zahlungen können ab der Kündigung eingestellt werden.
Zwischen den beiden Vorgehensweisen liegen Welten!
@ TE: Hast du das denn mal gemacht?
bielo schrieb:Was ist dabei raus gekommen?
Wenn du dein Telefon auf nur GSM umstellen kannst, dann mach dies mal bitte. So solltest du zumindest erreichbar sein. Geht dies mit deinem Handy nicht, nimm dir bitte eins, wo es geht und teste das mal dort.
Ja, das habe ich bereits gemacht:
Ergebnis: Telefonieren ist möglich...
Das ist Internet ist auf GSM/EDGE sogut wie kaum vernünftig nutzbar...
Ergebnis: Telefonieren ist möglich...
Das ist Internet ist auf GSM/EDGE sogut wie kaum vernünftig nutzbar...
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@bielo
Wenn du meinst, durch die Tickets und Kontakte mit der Hotline eine Frist gesetzt zu haben,...
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@bielo: Ist es nicht so? Gilt das nicht als dokumentiert? Ist dadurch keine Frist gesetzt den Fehler zu beheben und abhilfe zu schaffen?
@bielo
Wenn du meinst, durch die Tickets und Kontakte mit der Hotline eine Frist gesetzt zu haben,...
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@bielo: Ist es nicht so? Gilt das nicht als dokumentiert? Ist dadurch keine Frist gesetzt den Fehler zu beheben und abhilfe zu schaffen?
Ist eine Auslegungssache und wäre mir zu gewagt. Am Ende musst du es ja nachweisen, dass eine Frist gesetzt wurde. kannst du das anhand deiner Unterlagen?
BB_9900_MUC schrieb:Damit ist für den Mobilfunkvertrag eine fristlose Kündigung in meinen Augen aussichtslos. Eine UMTS-Verfügbarkeitsgarantie hast du bestimmt nicht erhalten.
Ja, das habe ich bereits gemacht:
Ergebnis: Telefonieren ist möglich...
Das ist Internet ist auf GSM/EDGE sogut wie kaum vernünftig nutzbar...
bielo schrieb:Das ist umgefähr so wie wenn du ein Auto kaufst und das fährt dann nur mit 50km/h die meiste Zeit...da gibt auch keine Garantie das das schneller geht...
BB_9900_MUC schrieb:Damit ist für den Mobilfunkvertrag eine fristlose Kündigung in meinen Augen aussichtslos. Eine UMTS-Verfügbarkeitsgarantie hast du bestimmt nicht erhalten.
Ja, das habe ich bereits gemacht:
Ergebnis: Telefonieren ist möglich...
Das ist Internet ist auf GSM/EDGE sogut wie kaum vernünftig nutzbar...
Wir reden hier immerhin von München und nicht von irgendeinem ländlichen, nicht versorgtem Gebiet...
Ich bin mir sicher, hier darf ich als Kunde gutgläubig davon ausgehen, dass die entsprechende Leistung und Geschwindigkeit in einem Ballungsgebiet wie München erbracht wird...
BB_9900_MUC schrieb:
Ich bin mir sicher, hier darf ich als Kunde gutgläubig davon ausgehen, dass die entsprechende Leistung und Geschwindigkeit in einem Ballungsgebiet wie München erbracht wird...
O2 hat mir dir aber keinen Mobilfunkvertrag für München gemacht und Vertragsgrundlage sind die AGB.
Dein Vergleich hinkt auch total. Mit einem Mobilfunkvertrag telefoniert man vordergründig. Das kannst du ohne weiteres. Auch Internet am Handy ist mir EDGE durchaus angemessen.
Aber wenn du dir so sicher bist, dann mache es. Es wäre für viele Kunden eine Bereicherung, wenn du in der Sache einen Prozeß gewinnen würdest.
bielo schrieb:Ich bin mir nicht sicher, sonst wäre ich wohl kaum hier.... Aber das Verhalten und die Qualität von o2 kann doch niemand gutheißen?! Abgesehen davon kann man an o2 ja nicht ran...auf emails bekommt man standard floskeln, die business hotline sagt nur es tut ihr leid und sie darf und kann nichts tun...
O2 hat mir dir aber keinen Mobilfunkvertrag für München gemacht und Vertragsgrundlage sind die AGB.
Dein Vergleich hinkt auch total. Mit einem Mobilfunkvertrag telefoniert man vordergründig. Das kannst du ohne weiteres. Auch Internet am Handy ist mir EDGE durchaus angemessen.
Ich glaube in den vergangenen Monaten (Jahren) hat sich das deutlich geändert. Ein Mobilfunkvertrag ist schon länger nicht mehr ausschließlich zum telefonieren da. Da sieht, denke ich, auch o2 so, sonst würden die nicht permanent Werbung für das Surfen mit dem Handy machen...
Aber du hast doch einen Anwalt. Warum machst du für ihn die ganze Arbeit?
Natürlich ändert sich das Nutzungsverhalten mit dem Telefon. Ich selbst telefoniere kaum. Ich schreibe viel, lese Emails und surfe auch. Alles keine Frage. Dennoch würde ich nie auf die Idee kommen, wegen Nichtverfügbarkeit von UMTS eine Sonderkündigung loszutreten. Man kann doch rechtlich gesehen keinen Unterschied machen, ob jemand aus der Stadt oder vom Land kommt.
Ich will die Probleme mit dem UMTS in keinster Weise gut heißen. Ich ärgere mich auch jedesmal, wenn ich nur EDGE habe.
PS: Ich muss jetzt noch mal nachfragen. Du hast einen Mobilfunkvertrag und einen Datenvertrag?
Natürlich ändert sich das Nutzungsverhalten mit dem Telefon. Ich selbst telefoniere kaum. Ich schreibe viel, lese Emails und surfe auch. Alles keine Frage. Dennoch würde ich nie auf die Idee kommen, wegen Nichtverfügbarkeit von UMTS eine Sonderkündigung loszutreten. Man kann doch rechtlich gesehen keinen Unterschied machen, ob jemand aus der Stadt oder vom Land kommt.
Ich will die Probleme mit dem UMTS in keinster Weise gut heißen. Ich ärgere mich auch jedesmal, wenn ich nur EDGE habe.
PS: Ich muss jetzt noch mal nachfragen. Du hast einen Mobilfunkvertrag und einen Datenvertrag?
bielo schrieb:Ich habe einen Anwalt konsultiert - nicht beauftragt (aufgrund der Kosten)
Aber du hast doch einen Anwalt. Warum machst du für ihn die ganze Arbeit?
Natürlich ändert sich das Nutzungsverhalten mit dem Telefon. Ich selbst telefoniere kaum. Ich schreibe viel, lese Emails und surfe auch. Alles keine Frage. Dennoch würde ich nie auf die Idee kommen, wegen Nichtverfügbarkeit von UMTS eine Sonderkündigung loszutreten. Man kann doch rechtlich gesehen keinen Unterschied machen, ob jemand aus der Stadt oder vom Land kommt.
Ich will die Probleme mit dem UMTS in keinster Weise gut heißen. Ich ärgere mich auch jedesmal, wenn ich nur EDGE habe.
PS: Ich muss jetzt noch mal nachfragen. Du hast einen Mobilfunkvertrag und einen Datenvertrag?
Ich habe einen o2on Business upgrade (Telefon-Flat, Internet-Flat und 2te SIM-Karte für den Latpop und Datenvolumenupgrade, dazu kommen noch einige Zusatzoptionen wie Festnetznummer, Weiterleitungsoption, SMS-Flat)
Ok, danke für die Auskunft. Du hast hier ja nun eine Reihe von Informationen erhalten. Du hast also einen Mobilfunkvertrag. Ich schreibe dies bewusst so noch einmal. Ich finde Zündi hat dir noch mal schön aufgeschlüsselt, was du machen könntest.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich folgendes tun. Ich würde o2 schon eine Frist setzen, um die UMTS Versorgung wieder in Gang zu bringen. Gleichzeitig würde ich die außerordentliche Kündigung androhen. Zeitversetzt (eine Woche) würde ich o2 um einen Vorschlag zur Beilegung dieser Streitigkeit bitten. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen, o2 einen Vorschlag zu unterbreiten. So denke ich an 50% Senkung der Grundgebühr bis die vollständige Versorgung mit UMTS wieder hergestellt ist. Mit dem ersparten Geld würde ich mir einen Prepaid-Surfstick eines anderen Anbieters holen. Das Upgrade des Datenvolumens würde ich mir so lange sparen. Ich könnte damit so lange leben.
Jedweden Schriftverkehr ab heute würde ich nur noch nachweisbar mit der guten alten Post erledigen.
Wenn ich an deiner Stelle wäre, würde ich folgendes tun. Ich würde o2 schon eine Frist setzen, um die UMTS Versorgung wieder in Gang zu bringen. Gleichzeitig würde ich die außerordentliche Kündigung androhen. Zeitversetzt (eine Woche) würde ich o2 um einen Vorschlag zur Beilegung dieser Streitigkeit bitten. Alternativ könnte ich mir auch vorstellen, o2 einen Vorschlag zu unterbreiten. So denke ich an 50% Senkung der Grundgebühr bis die vollständige Versorgung mit UMTS wieder hergestellt ist. Mit dem ersparten Geld würde ich mir einen Prepaid-Surfstick eines anderen Anbieters holen. Das Upgrade des Datenvolumens würde ich mir so lange sparen. Ich könnte damit so lange leben.
Jedweden Schriftverkehr ab heute würde ich nur noch nachweisbar mit der guten alten Post erledigen.
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