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fristlose Kündigung


Sehr geehrte Damen und Herren,

 

nach dem mir an der Business Hotline keiner mehr weiterhelfen kann - versuche ich hier mein Glück...

 

-Seit monaten habe ich ununterbrochen Probleme mit dem Netz von O2 (München - München Umland)

-Bereits mehrfach habe ich beispiele dokumentiert und eingereicht

-Jedesmal wurde ich mit "tut uns leid" und "München ist grade schwierig" vertröstet

 

Nach zunehmenden Beschwerden von Kunden die mich veruscht haben zu erreichen, aber leider desöfteren dierekt auf meiner Mailbox landen, trotz vollem Empfang in meinem Büro, habe ich nun fristlos gekündigt. Diese wurde abgelehnt mit der Begründung:

"[...]In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass ein Anruf oder SMS einmal nicht ankommt, bzw. Verbindungsqualität gestört ist. Das passiert äußerst selten, aber lässt sich von keinem Netzbetreiber zu 100% ausschließen.[...]

 

Hier meine Fehldokumentation "nur" für die vergangenen zwei Tage:

Datum - Uhrzeit // Ort // Verbindung // Fehler // Häufigkeit
20.02 - 08:18 // St. Martin Str. // 3G 4 Balken // Anruf Fehlgeschlagen // 4x
20.02 - 10:16 // St. Martin Str. // 3G 4 Balken // Internetausfall für ca. 1 Stunde - keine Emails etc empfangen
20.02 - 16:20 // Perusastraße  // 3G // SMS Versand nicht möglich - Zeitüberschreitungsfehler
20.02 - 17:00 // Perusastraße  // 3G // Kein Internet

 

21.02 - 16:32// Anzingerstr. - München // 3G // Kein Internet, Keine Emails
21.02 - 16:48 // Anzingerstr. - München // 3G // Anruf Fehlgeschlagen 5x
21.02 - 18:44 // Orleansstr. - München // 3G // Anruf Fehlgeschlagen 2x
21.02 - 18:51 // Rosenheimerstr - München // 3G // Verbindungsabbruch - Anruf fehlgeschlagen, bitte wiederholen Sie den Vorgang.

 

Mein Anwalt rät mir sämtliche Zahlungen einzustellen und darauf zu warten bis O2 mich verklagt und dann vor Gericht zu gewinnen...ich hoffe das ist nicht im Sinne von O2 - aber langsam sehe ich keine andere Möglichkeit mehr als mich auf diese Art zu wehren.

 

Die von mir berichteten Ausfälle sind nicht "einmalig", nicht "äußerst selten" oder passen zu irgendeiner sonstige Ausrede.

 

Ich benutze den Anschluss geschäftlich, das Internet am Rechner zur Erfüllung meiner Aufträge - beides funktioniert "äußerst selten"! Das ruiniert mich!

 

Freundliche Grüße

 


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40 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Hallo!

 

Dies hier ist ein Kundenforum, wo Kunden versuchen anderen Kunden weiterzuhelfen. Hier gibts zig Beiträge zu dem Thema Kündigung. Vielleicht gibst du mal Kündigung in die Suchfunktion ein. Da dürfte sich einiges auftun.

 

Ein Ratschlag wegen des Netzes wäre, mal auf GSM umzustellen. Vielleicht hast du damit wenigstens Besserung!

 

Gruß Claudia

Hallo Claudia,

 

danke für deinen Hinweis.

 

- Auf www.wir-sind-einzelfall.de verweist das O2 socialmedia-Team darauf, künftig hier im Forum weiter zu diskutieren.

- Die Business Hotline ist ratlos und vertröstet mich täglich.

 

Ich will Hilfe und das Forum wird doch sicherlich von O2 Mitarbeitern moderiert. Vielleicht ist irgendjemand ja mal in der Lage weiterzuhelfen oder mir zu sagen an wen ich mich wenden kann. Ist denn bei O2 tatsächlich niemand gewillt oder in der Position weiterzuhelfen?

 

Gruß, A

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
BB_9900_MUC schrieb:

Mein Anwalt rät mir sämtliche Zahlungen einzustellen und darauf zu warten bis O2 mich verklagt und dann vor Gericht zu gewinnen...ich hoffe das ist nicht im Sinne von O2 - aber langsam sehe ich keine andere Möglichkeit mehr als mich auf diese Art zu wehren.

 

 

Wo hat der anwalt denn studiert?

Mit solch einem Vorgehen wird der Anwalt mit Sicherheit auf die Schnauze fallen.

Man kann nicht einfach so Zahlungen einstellen, solange ein Vertrag besteht. Und für eine vorzeitige Beendigung gibt es genaue Regeln. Das sollte auch der Anwalt wissen...

@stefanniehaus:

 

Wenn ich als Kunde die Zahlung einstelle, dann muss o2 letztendendes Klagen um das austehende Geld zu bekommen. In diesem Verfahren kann ich dann als Kunde darlegen, warum ich die Zahlungen gegenüber o2 eingestellt habe. Ein Vertrag bindet beide Seiten...wenn o2 nicht liefert, wie vertraglich vereinbart, dann muss ich auch nicht zahlen...

 

Das Gericht entscheidet dann ob das Einstellen meiner Zahlung gerechtfertigt war!

 

Alternativ könnte ich auch o2 verklagen...aber das wäre mit hohen Kosten für mich verbunden...sorum habe ich bei einem Sieg, keine (kaum) Kosten...

 

Dennoch, alles sinnlos und ich hoffe inständig das es nicht soweit kommen muss!

 

 

Du hast natürlich das  Recht es so zu machen. Das Verfahren wird in dem Falle sehr wahrscheinlich mit einem Vergleich enden, da du die gesetzlich festgesetzen Vorschriften für eine außerordentliche Kündigung nicht eingehalten hast. So ist ein Gewinnen auf ganzer Linie nicht möglich. Folglich werden somit auch alle Auslagen und die Gerichtskosten geteilt. 

 

 

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Eben. Das wollte ich damit auch sagen.

Es gibt genaue Vorgaben, die eingehalten werden müssen. und das sollte auch der anwalt wissen.

stefanniehaus schrieb:
Eben. Das wollte ich damit auch sagen.

Es gibt genaue Vorgaben, die eingehalten werden müssen. und das sollte auch der anwalt wissen.

Denke ich auch. Normal glaube ich erst einmal jedem TE. Aber hier denke ich, ist der Anwalt noch Wunsch. @TE verzeih mir, wenn es nicht so ist. Solltest du wirklich einen Anwalt haben, der dir das geraten hat, dann empfehle ich dir, ihn zu wechseln.

 

Eine außerordentliche Kündigung ist keine Hexenwerk und bei Störungen am Ende recht einfach zu vollziehen. Deine Dokumentationen sind schon ein sehr guter Anfang.

 

Schau mal ins BGB.

 

Edit: Ich kann auch nicht verstehen, wenn die Existenz einer Firma von einem Mobilfunkanschluss und dem Internet(stick) abhängt, dass man sich keine Notfalllösung schafft oder sich einen Geschäftskundenanschluss mit 24 Stunden Entstördienst anschafft. 

Ich versteh euch nicht so ganz!

 

Wie genau soll ich vorgehen....klar gibt es regeln...aber ich bin die kleine unbedeutende Partei und O2 interessiert sich bis jetzt nicht im geringsten für mich und meine fristlose Kündigung wurde abgelehnt. Es wurde sich offentlich nicht mal die Mühe gemacht, meine Akte durchzusehen, sonst hätte man festellen können, das es sich nicht um ausßnahmen handelt....Also was genau empfehlt ihr, wenn o2 nicht reagiert?

 

Ich kann klagen...kostet mich wesentlich mehr und vorallem vorleistung.

Ich kann mich verklagen lassen...kostet mich wesentlich weniger...

 

...den Anwalt gibts...und die argumentation ist doch schlüssig.

Der Anwalt sagt einfach, gerne kannst du mich beauftragen (bezahlen), kostet dann aber 250€ die stunde oder du lässt dich verklagen und versuchst zu gewinnen/vergleichen...

 

Wenn einer ein brauchbare IDee hat, wie ich o2 kontaktieren kann, sodass es o2 interessiert dann nur zu...Ich wäre sehr dankbar!

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Edit: Ich kann auch nicht verstehen, wenn die Existenz einer Firma von einem Mobilfunkanschluss und dem Internet(stick) abhängt, dass man sich keine Notfalllösung schafft oder sich einen Geschäftskundenanschluss mit 24 Stunden Entstördienst anschafft.

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Was soll das denn? Es geht hier nicht um meine Notlösung... Willst du mir gerade erklären, dass es sinnvoll ist 2 Verträge zu bezahlen nur weil der eine seine versprochene Leistung nicht bringt??

BB_9900_MUC schrieb:
 

 

...den Anwalt gibts...und die argumentation ist doch schlüssig.

Der Anwalt sagt einfach, gerne kannst du mich beauftragen (bezahlen), kostet dann aber 250€ die stunde oder du lässt dich verklagen und versuchst zu gewinnen/vergleichen...

 

Wenn einer ein brauchbare IDee hat, wie ich o2 kontaktieren kann, sodass es o2 interessiert dann nur zu...Ich wäre sehr dankbar!

Der Anwalt haut dir die Taschen voll. Es gibt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Danach wird er, auch wenn du klagst, nach dem Streitwert bezahlt. Was er sagt (250 EUR/h), wäre eine Honorarvereinbarung, die man für solche Fälle üblicherweise nicht abschließen braucht.

 

Auch wenn du verklagt wirst, kostet der Anwalt Geld. Die (notwendigen) Kosten bekommst du vom Kläger wieder, wenn du obsiegst. Eine Honorarvereinbarung wird vom Gericht garantiert nicht als Notwendig für diesen Fall erachtet. Im Falle eines Vergleiches, werden die Kosten geteilt. Da du die gesetzlichen Vorschriften für eine außerordentliche Kündigung nicht eingehalten hast, kannst du nicht gewinnen. Wenn du die Zahlung einfach einstellst, kannst du nicht gewinnen. Es wird auf einen Vergleich oder sogar Niederlage hinauslaufen.

 

Tipps, was du machen kannst, dürfen wir nicht geben, da dies u.U. verbotene Rechtsberatung sein kann.

 

Wäre ich in deiner Situation und bei mir würde kein Internet und Mobilfunk mehr gehen, würde ich alles fein säuberlich dokumentieren, dann O2 eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzen und dann, wenn die Frist fruchtlos verlaufen ist, würde ich unter Entzug der Einzugsermächtigung fristlos kündigen. Dies bedarf nicht der Annahme, da eine Kündigung ein einseitiges Rechtsgeschäft ist. Ich muss dabei aber beachten, dass die in den AGB geregelte Geschäftsgrundlage auch weggefallen ist. Ansonsten hätte ich keine Chance.

 

Ich kann anhand deiner Angaben derzeit nicht erkennen, das dies so ist. 

BB_9900_MUC schrieb:
 

 

Was soll das denn? Es geht hier nicht um meine Notlösung... Willst du mir gerade erklären, dass es sinnvoll ist 2 Verträge zu bezahlen nur weil der eine seine versprochene Leistung nicht bringt??

Nein, das wäre wirklich quatsch. Es gibt aber Prepaid, wohin man Anrufe umleiten kann und auch Internetsticks, wo man nach Verbrauch bezahlt.

 

Oder aber, man nimmt sich gleich einen Anschluss, der eine gewisse Entstörzeit garantiert. 

bielo schrieb:
Du hast natürlich das  Recht es so zu machen. Das Verfahren wird in dem Falle sehr wahrscheinlich mit einem Vergleich enden, da du die gesetzlich festgesetzen Vorschriften für eine außerordentliche Kündigung nicht eingehalten hast. So ist ein Gewinnen auf ganzer Linie nicht möglich. Folglich werden somit auch alle Auslagen und die Gerichtskosten geteilt. 

 

Wenn es seit Monaten ist und man das belegen kann, sehe ich schon eine sehr gute Chance für eine ausserordentliche Kündigung. Was mich hier eher stutzig macht. Der Op hat einen Anwalt und fragt hier nach Rat, hm.

 

Andererseits sieht man im Forum in letzter Zeit öfters Beschwerden für die Umgebung München. Das wär, mMn ein echtes Armutszeichen für o2, wenn sie am Firmenstandort mit Netzproblemen kämpfen muss.

 

Gruß sandroschubert

Benutzerebene 7
Abzeichen +2
Sandroschubert schrieb
 

Andererseits sieht man im Forum in letzter Zeit öfters Beschwerden für die Umgebung München. Das wär, mMn ein echtes Armutszeichen für o2, wenn sie am Firmenstandort mit Netzproblemen kämpfen muss.

 

Gruß sandroschubert

Das sind leider Tatsachen! Hab ein paar Freunde, die in München arbeiten und "sehr begeistert" sind..............

Sandroschubert schrieb:
Wenn es seit Monaten ist und man das belegen kann, sehe ich schon eine sehr gute Chance für eine ausserordentliche Kündigung. Was mich hier eher stutzig macht. Der Op hat einen Anwalt und fragt hier nach Rat, hm.
 

Das bestreite ich ja grundsätzlich nicht. Doch der Weg des Anwaltes kann doch nicht für einen Erfolg richtig sein. 

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten - alles gute Hinweise.

 

Gestern habe ich wieder ein schreiben bekommen, in dem mich o2 auffordert unter anderem folgendes zu tun:

 

Handy wechseln --> seit 2 Monaten benutze ich ein neues Telefon - Fehler bleiben --> das weiß auch der Kundensupport, in jedem Telefonat wird das gefragt...

 

Fehler dokumentieren und mit Uhrzeit und Rufnummer einsenden -> das mache ich seit monaten, wie man im ersten Beitrag sehen kann, dokumentiere ich sehr genau mit Uhrzeit, Ort, Fehler, Rufnummer etc. Die Informationen und Beispiele sind auch schon mehrfach schriftlich bei o2 eingegangen und trotzdem bekomme ich wieder mal ein standardschreiben...

 

Es macht sich keiner die Mühe meine "Akte" zu lesen und daran wird deutlich wie egal es o2 ist ob das Netz funktioniert  oder nicht...ich bin ja eh vertraglich gebunden... Für mich als Kunde wird das immer frustrierender und zunehmend auswegsloser...

 

Frage:

o2 schreibt: "[...]mitgeteilt haben, kann es im Großraum München auf Grund der hohen Nutzunh von Smartphones zu Beeinträchtigungen im UMTS Netz kommen. Sie können den Internet- und Telefondient aber weiterhin mit dem GSM Netz nutzen.[..]"

 

Ist das nicht schon ein ausreichendes Schuldeingeständnis von o2 das mich zu einer Kündigung berechtigt?

 

Gruß

Hallo, diese Abfagen sind normal. Dokumentiere jetzt alles mit Nummer und Uhrzeit. Falls du dies so genau schon hast, dann übersende (per Fax oder Einschreiben) diese Dokumentation und mach, was hier geschrieben wurde.

 

BB_9900_MUC schrieb:

 

Frage:

o2 schreibt: "[...]mitgeteilt haben, kann es im Großraum München auf Grund der hohen Nutzunh von Smartphones zu Beeinträchtigungen im UMTS Netz kommen. Sie können den Internet- und Telefondient aber weiterhin mit dem GSM Netz nutzen.[..]"

 

Ist das nicht schon ein ausreichendes Schuldeingeständnis von o2 das mich zu einer Kündigung berechtigt?

 

Gruß

Es könnte eine Grundlage sein, um die gesetzlich geforderten Schritte einzuleiten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
bielo schrieb:
Es könnte eine Grundlage sein, um die gesetzlich geforderten Schritte einzuleiten.
 

Sehe ich eigentlich nicht so, da die Leistungen trotzdem erbracht werden. Man hat ja kein Anrecht darauf immer im UMTS-Netz telefonieren und surfen zu können.

Gerade im Bereich des Surfens sehe ich das anders. Da kann es mal zu Ausfällen kommen. Es kommt wie so oft auf den Fall an. Eine Beurteilung ist deshalb mit den Angaben schlecht möglich. Aus diesem Grund schrieb ich:

 

Es könnte eine Grundlage sein, um die gesetzlich geforderten Schritte einzuleiten.

Benutzerebene 7
Abzeichen +3
Es liegt in dem Sinne aber ja kein Ausfall vor, wenn das GSM-Netz nutzbar ist.

Der TE hat wohl auch einen Surfstick. Da kann es ja wohl kaum im Sinne des Erfinders sein, diesen nur im GSM Netz zu nutzen. Für die Telefonate gebe ich dir recht.

nur noch als Ergänzung:

 

oft und das ist das eigentlich größere Problem, wird HSPA angezeigt (Handy und Laptop) und eine Verbindung ist gar nicht möglich - also es geht nicht nur um langsam sondern darum das es oft garnicht geht trotz vollem Signalausschlag.

 

Wie eine scheinverbindung, macht sich wohl optisch besser als kein Empfang. Bei mir im Büro hab ich vollen Signalausschlag (3G 4 Balken) und meine Anrufe landen regelmäßig auf der Mailbox...ich bekomm lediglich eine SMS, die mich darüber informiert das ich angerufen wurde...

 

 

Das ist ja die Beeinträchtigung im UMTS. Insoweit alles "korrekt".

 

Wenn du dein Telefon auf nur GSM umstellen kannst, dann mach dies mal bitte. So solltest du zumindest erreichbar sein. Geht dies mit deinem Handy nicht, nimm dir bitte eins, wo es geht und teste das mal dort.

 

Viele User können so zumindest wieder telefonieren und sind erreichbar.

Benutzerebene 6
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BB_9900_MUC schrieb:
Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten - alles gute Hinweise.

 

Gestern habe ich wieder ein schreiben bekommen, in dem mich o2 auffordert unter anderem folgendes zu tun:

 

Handy wechseln --> seit 2 Monaten benutze ich ein neues Telefon - Fehler bleiben --> das weiß auch der Kundensupport, in jedem Telefonat wird das gefragt...

 

Fehler dokumentieren und mit Uhrzeit und Rufnummer einsenden -> das mache ich seit monaten, wie man im ersten Beitrag sehen kann, dokumentiere ich sehr genau mit Uhrzeit, Ort, Fehler, Rufnummer etc. Die Informationen und Beispiele sind auch schon mehrfach schriftlich bei o2 eingegangen und trotzdem bekomme ich wieder mal ein standardschreiben...

 

Es macht sich keiner die Mühe meine "Akte" zu lesen und daran wird deutlich wie egal es o2 ist ob das Netz funktioniert  oder nicht...ich bin ja eh vertraglich gebunden... Für mich als Kunde wird das immer frustrierender und zunehmend auswegsloser...

 

Frage:

o2 schreibt: "[...]mitgeteilt haben, kann es im Großraum München auf Grund der hohen Nutzunh von Smartphones zu Beeinträchtigungen im UMTS Netz kommen. Sie können den Internet- und Telefondient aber weiterhin mit dem GSM Netz nutzen.[..]"

 

Ist das nicht schon ein ausreichendes Schuldeingeständnis von o2 das mich zu einer Kündigung berechtigt?

 

Gruß

Im Prinzip schon, aber du musst o2 in Verzug setzen, d.h. eine Frist zur Behebung der Störung setzen und die außerordentliche Kündigung für den Fall der Nichtbehebung androhen. Sollte sich bis zum Ablauf der Frist nichts wesentliches ändern, kannst du außerordentlich kündigen und es ist egal, ob o2 die anerkennt oder nicht. Als angemessene Frist werden in der Regel 14 Tage angesehen, weniger würde ich nicht machen. Was du auch machen kannst, ist die monatliche Grundgebühr um die Tage der Störung anteilig zu mindern. Auch diesen Schritt solltest du vorher schriftlich ankündigen, damit du im Zweifelsfall was in der Hand hast. Was du in jedem Fall machen solltest, ist o2 die Einzugsermächtigung zu entziehen und den Rechnungsbetrag zu überweisen, ggf halt gemindert oder nach außerordentlicher Kündigung nichts mehr. In jedem Fall wäre es so einfacher, Geld zurückzuhalten und mit Rücklastschriftgebühren brauchst du dich auch nicht rumzuärgern.

 

Nochwas: Bevor o2 klagt, wird wohl erstmal ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen (nicht zu verwechseln mit einer normalen Mahnung), bei dem vom Gericht übrigens nicht geprüft wird, ob die Forderung rechtmäßig ist. Wichtig ist aber, das du dann innerhalb der 14-Tage-Frist Widerspruch einlegst, sonst wird der Mahnbescheid vom Gerichtsvollzieher eingetrieben, egal wie absurd die Forderung wäre. Wenn du Widerspruch einlegst müsste o2 hingegen klagen. Aber das sollte dein Anwalt eigentlich auch wissen 😉 .

 

gruß, zündi

@Zündi, der TE hat sich doch anwaltschaftliche Beratung und Vertretung eingeholt. Dieser rät ihm einen anderen Weg.

@Zündi: vielen Dank für die ausführliche Beschreibung

 

@bielo: Wo genau ist der Unterschied, abgesehen von der professionelleren Ausdrucksweise?!

 

1. Seit monaten Berichte ich O2 von den Netzausfällen und Problemen. In meiner Akte gibt es zahlreiche Einträge und Tickets mit Fehlerdokumentation, Zeit, Ort und Rufnummern - also habe ich o2 mehrfach die Möglichkeit gegeben zu reagieren und den Fehler zu beheben.

 

2. Eine fristlose Kündigung ist erfolgt.

 

3. Jetzt kann ich darauf warten bis o2 mich verklagt um dann vor Gericht feststellen zu lassen, das meine Kündigung gerechtfertigt war. O2 hat ja die Kündigung nicht akzeptiert...

 

Für mich unterscheidet sich die Aussage von Zündi nicht von der meines Anwaltes...