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Frage

Fair Use Policy des EU-Roaming-Tarifs: wie wirkt er sich bei meinem Vertrag aus?


Ich habe eine Frage zur Fair Use Policyder EU-regulierten Tarife. 



Ich habe gelesen, dass im Ausland nur die monatliche Grundgebühr für die Datenoptionen geteilt durch 7,70 als Inklusiv-Volumen im Ausland gewährt werden muss. 



Jetzt weiß ich aber nicht, auf was sich die monatlich Grundgebühr für die Datenoption bezieht. 



Ich habe einen Vertrag, der 20€ für Telefon- und Internetflat 500 kostet, plus 5,99€ für einen Datensnack über 4,5GB, minus einen Dauer-Rabatt. 



Welchen Betrag muss ich jetzt durch 7,7 teilen, um auf mein Inklusiv-Volumen im Ausland zu kommen? Oder gilt die Fair Use Policy für meinen Vertrag nicht und ich kann die kompletten 5GB nutzen?



6 Antworten

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Das Fair-Use-Policy bezieht sich auf die Dauer der Nutzung im Ausland über einen längeren Zeitraum und soll verhindern, dass Leute den Tarif vorwiegend im Ausland und nur gelegentlich in Deutschland nutzen. Für normale Auslandsaufenthalte steht dir im Abrechnungszeitraum das Restvolumen zur Verfügung, das du auch in Deutschland hättest.

Benutzerebene 1
Danke für die Antwort. Aber was ist mit dieser Passage aus der Tarif-Info:

Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division deines inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt  (9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 01. Januar 2022)) ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.

Hieraus geht doch hervor, dass irgendwelche Gebühren erhoben werden können, unabhängig vom Zeitraum o.Ä.  Auf die von mir oben erwähnten 7,70€ kommt noch die MwSt., daher die 9,163€.

Leider verstehe ich nicht, was das für eine Rechnung sein soll, die in dem Zitat aufgestellt wird.

  • inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets = meiine Grundgebühr?
  • das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt = 5GB * 9,163 ???
  • Da kämen bei mir (ohne Berücksichtigung des Rabattes und der inkludierten Telefon-Flat) 25,99/45,815 = 0,567 raus. Das Doppelte wären 1,13. Ich verstehe das Zitat jetzt so, dass bei einer Nutzung über 1,13GB (wenn meine Rechnung stimmen sollte) Aufschläge auf Datennutzung erhhoben werden können.

Ich bin weiter skeptisch, ob ich meine 5GB wirklich kostenfrei nutzen kann und hoffe auf Aufklärung, was das Zitat betrifft.

Benutzerebene 1
Hallo!

Wann bekomme ich denn endlich eine offizielle Antwort seitens o2??? 

Prognose: das wird auch für die Moderatoren schwer da geschickt zu antworten.

Das ist im gesamten Kontext der Roaming-Verordnung zu sehen und die 4-Monatsregel spielt auch mit. Dann heißt es auch "können" statt "O2 wird berechnen", was auf eine Absicherung für die Zukunft hindeutet. Wie sich das tatsächlich auswirkt und wovon O2 Gebrauch macht, das werden wir in 6-12 Monaten sehen.

Persönliche Prognose: Wenn es keinen übermässigen Mißbrauch gibt, wird es bei den Inlandpreisen bleiben und niemand regt sich darüber auf.

Ich persönlich achte eher auf die abgedeckten Länder (Problem Schweiz)

Wenn ich annehme, dass Endkundengesamtpreis das ist, was ich zahle, ergibt sich die folgende Rechnung.

Endkundengesamtpreis / Roamingvorleistungsentgelt  * 2

18€ /(9,163€/GB)*2 = ca 4GB

Das Roamingvorleistungsentgeld beschreibt vermutlich, was o2 maximal bezahlen muss. Wird das mehr als doppelt so viel wie ich bezahle, so kann o2 mir etwas in Rechnung stellen.

Benutzerebene 7
Spätestens 14 Tage vorher bekommst du eine Info von o2 wenn ein Aufschlag ansteht. Und dann muss man reagieren und begründen warum man sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhält. O2 schaut sich dann dein Protokoll an und entscheidet dann ob es Zuschläge gibt oder nicht. 

Lg

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