Hallo,
Es geht um folgendes Problem:
Ich wurde gestern den 09.10.2019 vom O2-Rückgewinnungsteam wegen Vertragskündigung kontaktiert.
Ich habe dem Mitarbeiter am Telefon erklärt, dass ich schon einen neuen Vertrag im O2-Shop abgeschlossen, den alten gekündigt habe. O2-Shop hat auch dafür gesorgt, dass ich meine Rufnummer mit dem neuen Vertrag behalte.
Daraufhin hat er mir gesagt, dass ich diesem Vertrag widerrufen kann. Er hat dann ein besseres Angebot gemacht.
Ich habe ihn explizit zur Bestätigung gefragt, ob ich den Vertrag im O2-Shop widerrufen darf und der hat mehrmals das bestätigt.
Daraufhin habe ich sein Angebot angenommen und einen neuen Vertrag mit ihm telefonisch abgeschlossen.
Ich ging zum Shop und der Mitarbeiter da hat abgelehnt, meinen Vertrag zu widerrufen. Daraufhin habe ich mit dem Kundenrückgewinnungsteam telefoniert und ein anderer Kollege hat mir erklärt, dass der Widerruf eines im O2-Shop abgeschlossenen Vertrag nicht möglich ist.
Soviel hin und her und Zeit-Vergeudung!!!!
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In der Tat ist ein Widerruf eines im Shop abgeschlossenen Mobilfunkvertrages nur aus Kulanz des Shops möglich. Du solltest daher den anderen Vertrag widerrufen.
A
Widerruf im Shop wäre so oder so etwas wackelig. Ich denke daran, dass die Rufnummer flöten gehen könnte, weil die Mitnahme (vermutlich zu sofort) beauftragt wurde.
Bei Handy und Tarif als Bundle wäre ein Widerruf u.U auch im Shop möglich. Wann war der Abschluss im Shop?
Den Widerruf aber gut begründen. Verweise dabei darauf, dass du ein Mobilfunkvertrag und ein MyHandyVertrag als Bundle gekauft hast und da ein Widerruf auch im Shop aufgrund der Ratenzahlung und des Preises (> 200 EUR) möglich ist.
A
Das sehe ich genauso. Und da wahrscheinlich ein paar Zeilen mehr als üblich erforderlich sind, würde ich nicht das Widerrufs-Formular der Widerrufsbelehrung dafür verwenden, sondern freitextlich arbeiten. Hierbei muss klar der Wille zum Widerruf zum Ausdruck gebracht werden und auch deutlich sein, um welche konkreten Verträge es geht (Tarif und Gerät).
Besonders in diesem Fall würde ich den Widerruf nachweisbar versenden, also entweder als Fax mit Sendebeleg, E-Mail oder Einschreibe-Brief. Die Belege würde ich gut aufheben bzw. die E-Mail gut archivieren und ggfs. sogar sicherheitshalber ausdrucken.
Ich drücke Dir die Daumen, dass alles für Dich glatt geht. Halte uns hier bitte auf dem Laufenden. Besonders solche speziellen Widerrufe interessieren uns hier sehr, weil wir da noch keine richtigen Erfahrungswerte haben, wie o2 damit umgeht und wie es tatsächlich abläuft.
Dabei Fristen beachten. Ggf darauf hinweisen, dass man nicht belehrt wurde (aber nur, wenn du wirklich keine Widerrufsbelehrung erhalten hast).
Danke an alle! Ich habe aber den einen Vertrag storniert. Und möchte nicht mehr Zeit für einen zweiten Widerruf investieren. Ich bedanke mich bei allen und wünsche euch allen ein schönes WE.
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