Hallo, ich habe am 26.11.2019 meine airpods über o2 my Handy erworben aber anscheinend sind sie defekt. Wenn ich telefoniere hört mich mein Gesprächspartner entweder gar nicht oder sehr leise, der rechte airpod ist komplett leise geworden und am Handy kann es nicht liegen da es auch neu mit den airpods zusammen gekauft wurde. Meine Frage wäre was ich damit machen soll: die an o2 zur Reparatur schicken oder an einen Apple store? Lg
Da die Kopfhörer über O2 und nicht direkt von Apple erworben wurden ist auch O2 für die Gewährleistung zuständig. Außer, was ich leider nicht weiß, O2 hat diesbezüglich eine Korporation mit Apple und man kann daher direkt über Apple kostenfrei einen Austausch oder Reparatur veranlassen. Wenn, dann müsste dies aber auch so im Kaufvertrag stehen bzw. geregelt sein.
Generell ist aber zunächst immer der Verkäufer, also in Ihrem Fall O2, der erste Ansprechpartner bei Gewährleistungs- und Garantiefällen.
Hier findet man auch alles rund um Reparatur bzw. allg. Informationen zum Thema der Garantie, auch wenn es sich laut Überschrift nur um defekte Handys handeln soll, denke ich mal, dass damit auch das bei O2 erworbene Zubehör abgedeckt ist, und auch die Möglichkeit für einen Reparaturauftrag : Handy defekt?
Apple Store natürlich!
WIE GEHT APPLE IM GARANTIEFALL VOR?
Wenn Sie während der Garantiezeit gegenüber Apple gemäß dieser Garantie einen Garantieanspruch erheben, kann Apple nach eigener Wahl:
(i) das Apple-Produkt mit Neuteilen oder Teilen, die in Leistungsfähigkeit und Funktionsfähigkeit Neuteilen entsprechen, reparieren oder
(ii) das Apple-Produkt durch das gleiche Modell (oder, mit Ihrer Zustimmung, durch ein ähnliches Produkt) ersetzen, das aus neuen und/oder zuvor bereits benutzten, im Hinblick auf Leistung und Funktionsfähigkeit neuwertigen Teilen besteht, oder
(iii) den Kaufpreis gegen Rückgabe des Apple-Produkts zurückerstatten.
Wenn ein Produkt oder Teil ersetzt wurde oder der Kaufpreis rückerstattet wurde, geht der Ersatzgegenstand in Ihr Eigentum und der Gegenstand, der ausgetauscht oder für den der Kaufpreis zurückerstattet wurde, in das Eigentum von Apple über.
Ersatzteile, Ersatzprodukte oder reparierte Apple-Produkte unterliegen der verbleibenden Garantiezeit für das ursprüngliche Apple-Produkt oder erhalten neunzig (90) Tage Garantie ab dem Tag des Ersatzes oder der Reparatur, je nachdem, welcher Zeitraum günstiger für Sie ist.
Wenn Service für das Apple-Produkt außerhalb Deutschlands angefordert wird, behält sich Apple vor, Produkte und Teile mit vergleichbaren Produkten und Teilen, die dem lokalen Standard entsprechen, zu reparieren oder durch solche zu ersetzen.
würde ich
Denkst du ernsthaft, der TE würde sofort Neuware als Ersatz bei Inanspruchung der Gewährleistung erhalten?
Nee, nee ... erst 3 Reparaturversuche, dann Ersatz (was ziemlich viel Zeit in Anspruch nimmt).
Nee, nee ... erst 3 Reparaturversuche, dann Ersatz (was ziemlich viel Zeit in Anspruch nimmt).
Diese Aussage ist leider nicht richtig, da nach § 439 Abs. 1 BGB alleine der Kunde die Form der Nacherfüllung wählt und nicht der Händler. Und ich denke mal, dass bei O2 § 439 Abs. 4 BGB nicht zum tragen kommt, da für O2 ganz sicher keine “unverhältnismäßigen Kosten” bei einem 1:1 Tausch entstehen.
Ich bin nicht der Theoretiker, ich bin seit 6 Jahren Apple Kunde mit zig Geräten.
hingehen mit termin
gerät mit defekt zeigen
neues Gerät bekommen
heimgehen.
Es steht natürlich jedem frei,zu machen was er will.
Wenn es zum Beispiel jeweils 1 Woche Bearbeitungszeit benötigt aber man bei der Garantie Kosten in Form von Versand und/oder Weg hat, dann ist die Gewährleistung besser.
Wenn hingegen ein Apple Store in direkter Nähe liegt und man die neuen oder reparierten Kopfhörer direkt mitnehmen kann aber über die Gewährleistung, durch den Versand, 1 Woche benötigt, dann ist in diesem Fall die Garantie die bessere Wahl.
Wie sich am Ende der TE entscheidet bleibt alleine ihm überlassen. Ich will nur auf die Möglichkeiten und das jeweilige pro und contra hinweisen.
Nee, nee ... erst 3 Reparaturversuche, dann Ersatz (was ziemlich viel Zeit in Anspruch nimmt).
Diese Aussage ist leider nicht richtig, da nach § 439 Abs. 1 BGB alleine der Kunde die Form der Nacherfüllung wählt und nicht der Händler. Und ich denke mal, dass bei O2 § 439 Abs. 4 BGB nicht zum tragen kommt, da für O2 ganz sicher keine “unverhältnismäßigen Kosten” bei einem 1:1 Tausch entstehen.
Dann sollte der TE deinem Rat folgen ... viel Glück und langen Atem wünsche ich dann schon mal.
Das ist soweit richtig, es kommt aber auf den Fehler an. Und Apple-Geräte sind ja nicht ganz billig.
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