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K.-Nr. 10205467



Sehr geehrte Damen und Herren,

am 05.05.2017 habe ich meinen O2 Mobilfunk-Tarif auf O2 Free S Flex verändert. Der Wechsel wurde telefonisch mit der O2-Beraterin Fr. X vereinbart und gilt seit dem 06.05.2017. Frau X sicherte mir eine monatliche Tarifgebühr von 24,99 Euro zu.



Seit der Umstellung auf den neuen Tarif wird die vereinbarte monatliche Gebühr von 24,99 Euro auf meinem O2 -Online-Zugangskonto angezeigt. Als Beleg wurde ein Screenshot angefertigt. 



Nach Überprüfung der Rechnung vom 29.06.2017 (R.-Nr. 1501037033/05 ) wurde klar, dass ihre Rechnungsabteilung anstatt 24,99 Euro den Betrag von 29,98 abgebucht hat. Auch die Überprüfung der Rechnung vom 31.05.2017 (R.-Nr. 1471669683/05) lässt vermuten, dass ein höherer Betrag abgebucht als vereinbart.



Nach telefonischer Beschwerde am 08.06.2017 über die Vertragsverletzung bei ihrem Kundenservice teilte mir Herr X mit, dass Frau X den höheren Tarif Betrag von monatlich 29,98 Euro vermerkt hat und von ihrem Recht auf Rabattgewährung, den sie mir jedoch zugesichert hatte, keinen Gebrauch gemacht hat. Offensichtlich liegt hier ein Fehler ihrer Mitarbeiterin oder anderer Sachbearbeiter vor. Zugesichert wurde mir auch, dass sich die O2-Vertragsabteilung dem Sachverhalt annimmt und sich bei mir meldet. Geschehen ist bisher nichts.



Hiermit fordere ich Sie auf den gewährten O2 Free S Flex Tarif von 24,99 Euro monatlich (inclusive Rabatt) einzuhalten und für die kommenden Monate beizubehalten. Ich fordere Sie ebenfalls auf die im Monat Juni und Juli 2017 zu viel abgebuchten 4,99 Euro zurückzuerstatten.



Dieser Text wurde bereits an O2 in Nürnberg verschickt. Falls sich hier im Forum Jemand darum kümmern könnte wäre das ebenfalls sehr willkommen.



Grüße



Edit by Frechnuss: Namen anonymisiert



Welche Konditionen wurden nach der Verlängerung per Mail bestätigt?



Grüße, Katja




Es gab keine Mail. 



Nur eine SMS mit Link auf die O2 Online Seite.



Das ist der Tarif der mir angezeigt wird. (Abgebucht werden 4,99 Euro mehr)



O2 Free S Flex

24,99 € monatlich

  • Flat ins deutsche Festnetz
  • Flat in alle deutschen Mobilfunknetze
  • SMS-Flat in alle deutschen Mobilfunknetze

Hallo @DrCosmo ,



eine Bestätigungsmail kannst du nicht erhalten haben, da in deinem Dtansatz keine E-Mail-Adresse hinterlegt ist.



Am 04.05.2017 hast du ein Angebot für den Tarif o2 Free M Plus erhalten. Der Tarifwechsel fand allerdings in den o2 Free S Flex statt. Der Link auf die o2 Seite führt zu einem Neukundenangebot. Selbst dort wird allerdings nur ein Rabatt von 6 x 4,99 € gewährt.



Da inzwischen auch die Widerrufsfrist abgelaufen ist, kannst du nun nichts mehr ändern.



Beste Grüße



Markus




Nachtrag:



nach erneuter Prüfung muss ich mich korrigieren. Es besteht Nach wie Vor ein Widerrufsrecht, da in deinem Fall kein Brief versendet wurde. Da du aber sowieso jeden Monat kündigen kannst (Flex-Vertrag), steht es dir frei zu widerufen oder den Vertrag zu kündigen.



Beste Grüße und Sorry für die anfängliche Fehlinformation.



Markus




Wie bitte ?



Ich fasse mal zusammen: Eine O2 Kundenberaterin verspricht mir einen neuen Tarif, den ich auch annehme.



Das Gespräch mit der Beraterin wurde aufgezeichnet. Die Frau hatte offensichtlich das Recht Rabatte zu gewähren.



Der neue Tarif von 24,99 Euro wird mir seit 2 Monaten auf "Mein O"  Online angezeigt. Trotz der einwandfrei belegbaren Konditionen bucht O2  5 Euro im Monat mehr ab. 



Und alles was man mir hier anbietet ist, dass ich ein Widerrufsrecht habe ? Weder eine Rückzahlung der zu hohen Abbuchung geschweige denn die Einhaltung des Vertrags wird in Aussicht gestellt ? 



Ich bin jetzt über 10 Jahren O2 und Alice Kunde. In der Zeit habe mehr als 5000 Euro bei dem Unternehmen gelassen. Bisher dachte ich, dass es sich bei den hohen Abbuchungen um ein Versehen handeln könnte. Doch jetzt ist klar, dass es sich um eine Betrugsmasche handelt. 



Ich weiß noch nicht ob ich einen Anwalt einschalten soll oder einfach den Laden verlassen soll. 




Das Geld für einen Anwalt kannst du dir sparen, denn dieser wird mangels Vertragsbestätigung kaum etwas machen können. Du hast ja ein Widerrufsrecht, und das sogar heute immer noch weil o2 es versäumt hat, dir eine Bestätigung mit Widerrufsbelehrung zu schicken.



Wegen der Betrugsvorwürfe solltest du dich an die Polizei wenden.




Wenn es nie eine Vertragsbestätigung gegeben hat dann dürfte der angezeigte neue Tarif auf Mein O2 auschlaggebend sein um zu beweisen, wie die Vertragskonditionen aussehen. Screenshots und Zeugen können den Tarif glasklar bestätigen.



Bei meinem Fall könnte es sich um Vortäuschen falscher Tatsachen nach § 263 StGB handeln. Das wäre übrigens nicht das erste Mal bei O2. Um mich in einen teureren Tarif hineinzuquatschen hat mir eine O2 Beraterin weiszumachen versucht, dass meine neue Fritzbox nichts mehr taugt.



Der ganze Umgang mit einem langjährigen Kunden wie mir  ist eine Paradebeispiel dafür wie man sich den Kundenstamm kontinuierlich verkleinert.




Dann handle entsprechend. Kündige und Anzeige erstatten.




Fazit:



Sowohl der Telefon Kundendienst als auch die Online Moderatoren bestehen auf den zu hohen Abbuchungen von meinem Konto. Zugesagt wurde mir ein Tarif von 24,99 Euro im Monat. Dieser Tarif wird seit dem Wechsel auf meinem Online Konto auf "Mein O2" angezeigt. Dennoch bucht O2 5 Euro mehr ab und signalisiert, dass sie es auch in Zukunft tun werden. Keine Entschuldigung, keine Rückerstattung der zuviel abgebuchten Beträge wird angeboten.



Ich kann nur alle hier Forum warnen. Die telefonische Kundenberatung von O2 ist systematisch auf kriminelle Vorgehensweise eingestellt. Unter falschen Versprechungen werden die Kunden in Tarife gelockt, die später nicht eingehalten werden. 



(Ein weiteres Unding: Den langjährigen Bestandskunden wird nicht erlaubt, günstige Verträge abzuschließen, die für jedoch alle Neukunden zu buchen sind)




DrCosmo schrieb:



Die telefonische Kundenberatung von O2 ist systematisch auf kriminelle Vorgehensweise eingestellt. Unter falschen Versprechungen werden die Kunden in Tarife gelockt, die später nicht eingehalten werden. 







Na dann hoffe mal, dass o2 nicht auf die Idee kommt, Dich für diese Äußerung strafrechtlich zu verfolgen. Das Internet ist kein straffreier Raum. Üble Nachrede, Verleumdung, etc. können sehr teuer werden, vor allem in einem weltweit einsehbaren öffentlichen Forum. 😉




@Fuchs



Wenn hier Jemand eine Klage anstrengt dann bin es ja wohl ich.



So stinksauer in einer Vertagsbeziehung war ich noch nie, wie nach diesem Vorfall.



Nicht nur, dass falsche Versprechungen mir gegenüber vorgetäuscht wurden, nein, auch der Umgang mit den nachgewiesenen Fehlern ist äußerst dreist.



Letztendlich ist die Position von O2: "Du zahlst den höheren Tarif, egal was unsere Kundenberatung gesagt hat".  UND: "Es ist uns auch egal was auf Deinem Online Zugang angezeigt wird, Du zahlst einen höheren Preis als abgemacht."




DrCosmo schrieb:



@Fuchs



Wenn hier Jemand eine Klage anstrengt dann bin es ja wohl ich.



Dann mach das doch. Über die Erfolgsaussichten mangels "Papierlage" bist Du hier ja mehrfach aufgeklärt worden.



Im Gegensatz zu Dir, der nichts beweisen und belegen kann, kann o2 Deine nicht sehr kluge Äußerung belegen. Du hast sie ja freundlicherweise auch noch in fetter Schrift geschrieben.




Fazit:



Du bist ein Laberhannes.



Wenn in deinem online System ein Tarif mit 24,99€ ausgewiesen ist aber mehr abgebucht wird, ist das kein Betrug sondern ein Fehler.



würdest du weniger Zeit mit lamentieren verbringen und mehr mit korrektem Verhalten, dann würdest du das Dokumentieren und wie unter jeder Rechnung ersichtlich, eine schriftliche Rechnungsreklamation an o2 senden und auf die Gutschrift warten.



Ansonsten hilft es, darüber nachzudenken, das Mobilfunk ein anonymes Massengrschäft ist und der einzelne Kunde unwichtig ist.



Du hast auch nicht 5.000 Euro Spende geleistet, sondern für 5.000 Euro Leistungen in Anspruch genommen.



Der Spruch 



Auch andere Mütter haben schöne Töchter, gilt bei Mobilfunk nicht, dort lautet es



Alle Mobilfunkmütter haben hässliche Töchter. 




DrCosmo schrieb:



@Fuchs



Wenn hier Jemand eine Klage anstrengt dann bin es ja wohl ich.



Der Unterschied zwischen Klage und Anklage ist dir bewusst?



DrCosmo schrieb:



 



Letztendlich ist die Position von O2: "Du zahlst den höheren Tarif, egal was unsere Kundenberatung gesagt hat".  



Und genau für solche Fälle gibt es ein Widerrufsrecht!



DrCosmo schrieb:



UND: "Es ist uns auch egal was auf Deinem Online Zugang angezeigt wird, Du zahlst einen höheren Preis als abgemacht."



Die Anzeige in einem Kundenportal ist nunmal nicht rechtsverbindlich. Aus diesem Grund gibt es Vertragsunterlagen, die dir leider nicht vorliegen. Daher das immer noch bestehende Widerrufsrecht.



Mangels Nachweise hast du nach wie vor 2 Möglichkeiten: 1) Widerrufen oder 2) den Vertrag so akzeptieren. Ich denke, du wirst dich für Option 1 entscheiden.




Was soll das heißen, "die Anzeige im Kundenportal ist nicht rechtsgültig". Wenn kein Vertrag existiert dann ist doch wohl der Tarif Vermerk auf meinem Kunden-Zugang auschlaggebend. Selbst, wenn der Vertrag vorliegt wäre die günstigere Anzeige auf "Mein O2" eine Irreführung zu der man seitens O2 Stellung beziehen müsste. 



Ein Widerruf kommt eher nicht in Frage, da die vorherigen Vertragsbedingungen sehr veraltet waren. Einen neuen modernen Vertrag, den alle Neukunden abschließen dürfen, nur keine Bestandskunden wie ich, kommt ebenfalls nicht in Frage. Firmenpolitik.



Ich habe mich bereits bei congstar umgeschaut. Falls sich bei O2 nichts bewegt bin ich weg. 




Mir fällt noch ein 3. Weg ein. Verklage o2 auf Vertragserfüllung. Mehr Wege wüsste ich dann auch nicht mehr.




DrCosmo schrieb:



Was soll das heißen, "die Anzeige im Kundenportal ist nicht rechtsgültig". Wenn kein Vertrag existiert dann ist doch wohl der Tarif Vermerk auf meinem Kunden-Zugang auschlaggebend. Selbst, wenn der Vertrag vorliegt wäre die günstigere Anzeige auf "Mein O2" eine Irreführung zu der man seitens O2 Stellung beziehen müsste. 







Nein. Wenn der Vertrag falsch ist, widerruft man, wenn der Vertrag etwas anderes aussagt als online angegeben, warum auch immer, dann gilt natürlich der Vertrag als rechtsverbindliche Vereinbarung. o2 würde auf Wunsch Stellung nehmen: Die Anzeige ist leider falsch.




bielo schrieb:



Mir fällt noch ein 3. Weg ein. Verklage o2 auf Vertragserfüllung. Mehr Wege wüsste ich dann auch nicht mehr.



Auch möglich natürlich aber sicherlich unverhältnismäßig teuer und ohne Nachweise wohl nicht besonders erfolgsversprechend.




Da sind wir uns einig. Wollte nur die Aufzählung vollständig machen. 😉




@Denner



Falls es Dir entgangen sein sollte. Den Text den ich hier anfangs  gepostet habe wurde bereits an die Vertragsabteilung geschickt. Vor 2 Wochen. Ich habe außerdem den Namen der Kundenberaterin, die mir eine 24,99 Euro Tarif versprochen hat. Vorher, vor einem Monat, habe ich mit einem weiteren Kundenberater gesprochen, der zugesichert hat, die Chose zu bearbeiten. Geschehen ist beides mal nichts. Das posten des Vorfalls hier ist die allerletzte Anstrengung von meiner Seite aus, denn ich habe nicht vor in den kommenden Monaten weitere zu hohe Abbuchungen zu akzeptieren.




Ich glaube, du solltest rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Du verrennst dich ein wenig.




Ich habe mich gestern bereits bei meiner Polizeidienststelle beraten lassen.



Die Recherche im Netz hat bisher ebenfalls die relevanten Paragraphen ergeben.



Die Konkurrenzangebote, die vorteilhafter erscheinen, sind ausgecheckt.



Und nebenbei: ich verrenne mich nicht.



Ich will das O2 seine Absprachen einhält. Die bei mir auf "Mein O" bestätigt sind.



Ich will mein Geld zurück. 9,98 Euro.



Ich will in Zukunft nur so viel zahlen, wie vereinbart wurde.



Alles sind nachvollziehbare Anliegen, die jeder Kunde in zig x-beliebigen Geschäftsbeziehungen einfordern würde.




Doch, du verrennst dich. Die Polizei hat dich beraten? Das hier ist doch aber ein zivilrechtliches Problem, kein straftrechtliches.



Du must abwägen, wie deine Chancen im Zivilprozess sind. Du bist da in der Beweispflicht. Ob da ein Auszug von Mein o2 reicht? Gerade wenn o2 damit immer wieder Probleme hat, was die Darstellung angeht? Du willst doch nicht ernsthaft aus einem (etwaigen) Darstellungsfehler einen Anspruch ableiten? Daher der Rat mit der rechtlichen Beratung. Sowas macht die Polizei nicht. Sie gibt allenfalls Unterstützung in strafrechtlichen Fragen.



Dann alles gute, wir drehen uns im Kreis.




Sehe ich genauso. Es hat hier wirklich keinen Sinn weiter zu diskutieren. Der TE ist fest davon überzeugt, dass er die Bedingungen bekommen muss, die im Kundenportal stehen und will nicht den vorgesehenen Weg des Widerrufs gehen. Aus diesem Grund ist eine Rechtsberatung sehr sinnvoll (wenn ich schon lese, das Paragrafen im Internet gefunden wurden), nur muss der TE natürlich abwägen ob es sich bei der Beweislage lohnt.




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