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Warum O2
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 So, jetzt mal Butter bei die Fische! Auf meiner letzten Rechnung erschienen vier Posten eines Drittanbieters, mit dem ich keinen Vertrag abgeschlossen habe und der mir auch nicht bekannt ist! Ich habe O2 daraufhin schriftlich mitgeteilt, dass ich mit diesem Unternehmen keinen Vertrag über was-auch-immer abgeschlossen habe, mir dieses Unternehmen nicht bekannt ist und ich diesen Betrag nicht zahlen werde. Gleichzeitig hatte ich O2 die Einzugsermächtigung entzogen - abgebucht wurde trotzdem! Ich habe das Geld über meine Bank zurückgeholt und den unstrittigen Betrag sofort beglichen. Der auf dem EVBN angegebene "Anbieter", zu deren Angabe O2 verpflichtet ist, ist aber nicht der Anbieter, sondern nur ein Unternehmen, dass das Geld einziehen soll!Das ist schon mal der erste Verstoß, da lt. Telekommunikationsgesetz §45p Abs. 1  O2 verpflichtet ist, den Namen und eine ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters bereitzustellen.Dies hat O2 aber nicht getan, weder im EVBN, noch in der Antwort auf mein Schreiben, da es sich, wie oben geschrieben, bei der angegebenen Firma eben NICHT um den Drittanbieter handelt! Ich gehe davon aus, dass O2 das durchaus bekannt ist!Es handelt sich um die wohl auch bei O2 schon wohlbekannte Firma "net mobile". Des weiteren wurde mir jetzt von O2 der Internetzugang gesperrt, da ich ja angeblich Rückstände hätte und so lange diese nicht beglichen sind, wird der Internetzugang nicht freigeschaltet.Damit verstößt O2 WISSENTLICH gegen das Telekommunikationsgesetz! §45k Abs. 2 sagt deutlich:  (2) Wegen Zahlungsverzugs darf der Anbieter eine Sperre durchführen, wenn der Teilnehmer nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit Zahlungsverpflichtungen von mindestens 75 Euro in Verzug ist und der Anbieter die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die Möglichkeit des Teilnehmers, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht titulierte Forderungen, die der Teilnehmer form- und fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte bestrittene Forderungen Dritter im Sinne des § 45h Absatz 1 Satz 1 außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese Forderungen abgetreten worden sind. Die Bestimmungen der Sätze 2 bis 4 gelten nicht, wenn der Anbieter den Teilnehmer zuvor zur vorläufigen Zahlung eines Durchschnittsbetrags nach § 45j aufgefordert und der Teilnehmer diesen nicht binnen zwei Wochen gezahlt hat. Des weiteren gibt es, was O2 wohl auch gerne unter den Tisch fallen läßt, schon ein Urteil in einem solchen Fall, zu finden bei google unter Az.: 37 O 21210/11 Am Telefon wurde mir von O2-Mitarbeitern allen ernstes erklärt, dass die Sperre rechtens wäre und O2 ja “nur die angefallenen Gebühren ohne Prüfung der Richtigkeit einzieht”.Ein anderer Mitarbeiter erklärte mir, dass ich, sollte ich die von mir bestrittene Summe nicht zahlen, “eben die Konsequenzen tragen müsse”. Sollte das eine Drohung sein?! Will mich O2 quasi zwingen für etwas zu zahlen, von dem ich gar nicht weiß worum es sich handelt?Damit macht es O2 sich verdammt einfach und zu Gehilfen eines Unternehmens, das ich bisher namentlich nicht mal kenne. Da O2 mir freundlicherweise nachfolgendes schriftlich gab, werde ich Anzeige gegen O2 wegen Betruges erstatten:“Da O2 diese Positionen als eigene Rechnungsposten betrachten muss, führt auch ein Rückhalt der strittigen Rechnungsbeträge zum Zahlungsverzug.”Ich muss also davon ausgehen, dass O2 sich wissentlich an einem Betrug beteiligt und dieses anscheinend, wie der oben zitierte Satz impliziert, sogar in eigenem Namen. Weiterhin werde ich auch gegen die net mobile AG und gegen Unbekannt Anzeige wegen Betruges erstatten. Gegen Unbekannt, da mir weder O2 noch net mobile die Firmierung des Unternehmens nennen können oder wollen, die hinter diesem Betrug steckt! Des weiteren werde ich O2 bei der Bundesnetzagentur melden, da sie wissent- und willentlich gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt! Wäre schön, wenn sich hier jetzt mal jemand von O2 zu Wort melden könnte, der nicht nur mit dummen Ausreden um die Ecke kommt, sondern auch mal SINNVOLLES und vor allem RECHTLICH HALTBARES dazu äußern könnte!Es reicht mir wirklich langsam! 
Würde mich freuen, wenn meine Beiträge anderen helfen könnten.




Denke schon @Susib du bist echt ein guten Beispiel.