Hast du ein konkretes Anliegen?
Ja, das mir O2 hilft. Da mich die O2 Hotline abweist habe ich gehofft das mir hier jemand weiter helfen kann ohne das ich Blind einem Inkasso jede X-beliebige Summe überweisen muss.
Ich verstehe das Geschäftsgebaren hier nicht. Auf der einen Seite will mich O2 unbedingt als Kunden behalten und auf der anderen Seite hetzen sie mir einen Anwalt auf den Hals. Wobei ich dazu sagen muss das mir die O2 Hotline noch nicht mal bestätigen konnte ob sie das Inkasso Unternehmen beauftragt haben.
Mir würde schon ausreichen wenn mir einer einen Tipp geben kann wie ich herausfinden kann ob das Inkasso Unternehmen wirklich von O2 beauftragt wurde.
Sofern dein Vertrag ans Inkasso übergeben wurde, kann und wird dir die Hotline nicht weiterhelfen. Die alleinige Bearbeitung deiner Anliegen liegt beim Inkasso Büro.
Danke für deine Antwort.
Sie hätten mir doch wenigstens bestätigen können ob sie das Inkasso Unternehmen beauftragt haben.
Ich verstehe nicht warum da so ein Geheimnis daraus gemacht wird.
Wenn das Inkasso Unternehmen auf meine Bitte eingehen würde mir den Beweis der Rechnung und Mahnungen zu schicken wäre das ja alles kein Problem. Wenn von mir Geld gefordert wird ist doch das mindeste eine gewisse Transparenz zu gewährleisten, da nicht ausgeschlossen ist das hier ein Fehler seitens E-Plus vorliegen könnte.
Das ist O2.. kein Service und schlechte Behandlung.. ABER Hauptsache ein Vertrag wird abgeschlossen egal WIE!!..
ich hab gekündigt!! O2 fragt bloß nicht WARIUM !!-- lach..
Ich hoffe O2 lernt durch die Foren Einträge. Da kann man es sich ja in Ruhe durchlesen.
Nein, o2 wertet das nicht aus.
Setzte Dich mit dem Forderer in Verbindung - Stichwort Verjährung.
Gruß
Hallo,
lassen Sie sich nicht verrückt machen. Ein Inkasso Unternehmen ist auch nur eine Firma. Diese Firma muss die Forderung ggf. nachweisen sowie die gesetzliche Verjährungsfristen beachten (Verjährungsfrist meines Wissens 4 Jahre, beginnend mit dem 31.12.2012, daher ist die Forderung verjährt sofern keine Hemmung der Verjährung bestand). Des Weiteren fehlt Ihnen jedweder Nachweis, dass die Forderung überhaupt berechtigt ist (Rechnung, Mahnungen seitens eplus,...).
Sie sollten die Forderung ablehnen. Hierzu teilen Sie dem Inkassobüro einmalig mit, dass Sie den Forderungen widersprechen. Sparen Sie sich alle weiteren Antworten. Es hilft ohnehin nicht. Lediglich bei einem gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie die Forderungen bestreiten (wichtig Frist beachten!!!). Dazu reicht es aus, dass Sie an der entsprechenden Stelle dies ankreuzen. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Die dem Mahnbescheid beigefügte Erläuterung ist einfach zu verstehen. Also, auch hierbei keine Panik. Das Gericht prüft bei einem Mahnbescheid nicht ob die Forderung berechtigt ist. Ggf. sollten Sie sich hier rechtlich beraten lassen.
Falls das Inkassobüro weiterhin auf die Forderung besteht bleibt nur der Weg einer Klage durch das Inkassobüro, sofern Sie der Forderung nicht freiwillig entsprechen. Dies hätte nur Sinn wenn es eine Erfolgsaussicht gäbe. Diese erkenne ich aufgrund Ihrer Schilderung nicht!
Sind Sie unsicher hilft ein Besuch in einer Verbraucherberatungsstelle. Dort hilft man Ihnen sicher für einen geringen Betrag oder sogar kostenlos.
Bitte beachten Sie, dass mein Beitrag keine Rechtsberatung ist sondern lediglich eine allgemeine Information.
Gruß
Hafe
Danke für die ausführlichen Infos.
Die Verjährungsfrist liegt bei 3 Jahren
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__195.html
Die Forderung mit dem Mahnbescheid habe ich bereits widersprochen.
Jetzt werde ich noch die Schufa über die Verjährungsfrist informieren und sie auffordern den Negativ Eintrag zu löschen.
Ich bedanke mich für die rege Beteiligung und Hilfen.
Hallo @schillermann ,
eine Vertragsverlängerung ist mir nicht ersichtlich. Am 03.02.2016 begann (noch bei BASE) die Vertragslaufzeit und am 02.05.2016 wurde der Tarif dann auf o2 umgestellt. Eingetragen ist hier genau diese Laufzeit: 03.02.2016 bis 02.02.2018 (regulär 24 Monate). Aufgrund der Kündigung wurde der Deaktivierungstermin auf das Laufzeitende gelegt, d.h. den Folgetag 03.02.2018.
Geht es evtl. um eine Verlängerung vor dem 03.02.2016, damals bei BASE?
Viele Grüße,
Michi
Danke für die Info.
Ich habe zum Zeitpunkt der Übernahme genau das wissen wollen.
Leider gab es zu diesem Zeitpunkt keine Hotline mit einer menschlichen Stimme.
Es geht bei der GFKL nicht um die Verlängerung, sondern um die Rechnung vom 4.2012 mit 30,25 €.
Bis heute hat die GFKL auf meine Bitte, mir die Rechnung und die Mahnungen welche ich bekommen haben sollte als Beweis zuzusenden, nicht reagiert. Die Schufa Holding AG habe ich darüber informiert das die Forderung verjährt ist. Darauf hin hat sie die GFKL angeschrieben und die Verjährung wurde von seiten der GFKL nicht bestätigt. Mich hätte es auch stark gewundert wenn sich die GFKL freiwillig ihre Einnahmen entgehen lassen würde. Also bleib mir nichts anderes übrig als darauf zu warten das die GFKL vor Gericht zieht.
Schade finde ich nur das ein Mobilfunk Vertrag so negative Folgen auf alle andere Lebensbereiche haben kann, wenn man einmal in der Schufa steht.
schillermann schrieb:
Schade finde ich nur das ein Mobilfunk Vertrag so negative Folgen auf alle andere Lebensbereiche haben kann, wenn man einmal in der Schufa steht.
Das stimmt so nicht. Für einen negativen Eintrag sind hohe Hürden angesetzt. Ich habe Dir auch bereits einen Hinweis gegeben, so wie es aussieht hast du es nicht genutzt.
Gruß
Bis jetzt hat das Inkasso Unternehmen auf meine Bitte des Nachweis der Forderung nicht reagiert. Gegenüber der Schufa haben sie die Verjährung dementiert. Und du bist dir sicher das das Inkasso Unternehmen die Verjährung nicht dementieren würde wenn ich sie selber damit konfrontiere?
Mit welcher Begründung wurde das dementiert? Eine Verjährung wird nur in bestimmten Fällen unterbrochen. Falls das so ist haben sie das auch darzulegen. Unabhängig davon wenn noch nicht einmal die Forderung begründet wird besteht, aus meiner Sicht, auch keine Zahlungspflicht.
Zu dem Thema hier etwas zum nachlesen ->
Verjährung: Das Aus für viele Forderungen | Smartlaw-Rechtstipps
Grüße
Aus dem Schreiben der Schufa kann ich keine Begründung, weshalb die Verjährung nicht zutreffen sollte, erkennen.
Schufa Rückmeldung:
".. Unser Vertragspartner bestätigte uns hierzu das Vorliegen der Meldevoraussetzung. Demnach sind Sie am 16.5.2012, 6.3.2017 sowie 24.3.2017 zur Zahlung des offenen Betrages aufgefordert worden. ... Ferner teilte uns unser Vertragspartner mit, dass die Forderung bei erster Mitteilung an die SCHUFA Holding AG nicht bestritten war. Seitens unseres Vertragspartners konnte uns die Erhebung der Einrede der Verjährung hierzu nicht bestätigt werden."
Hab nun am 12.11.2017 Briefe an die Inkasso GFKL Collections, Schufa Holding AG und O2 versendet. In den Briefen habe ich um eine rechtliche Begründung gebeten warum die Verjährung nicht gelten sollte. O2 habe ich auch noch den Link zum diesem Forum mit beigefügt.
Rückmeldungen
- Schufa Holding AG hat geschrieben das ihnen keine Vertragsdaten vorliegen und sie daher nichts zu dem Vorfall sagen können. Daher gehe ich davon aus das die Schufa Holding AG Ansprüche nicht überprüft und daher jeder dort einen Eintrag machen könnte.
- O2 hat bist jetzt noch keine Rückmeldung gegeben. Da ich noch nie eine direkte Antwort auf meine Briefe bekommen habe, gehe ich davon aus das auch dieser Brief nicht beantwortet wird, Wahrscheinlich gibt es für meine Antwort kein passenden Textbaustein, aber man soll ja die Hoffnung nicht aufgeben.
- GFKL Collections hat ebenfalls noch nicht auf meinen Brief geantwortet.
Mal sehen wie es weiter geht.
Es bleibt spannend.
zu 1. Wenn kein Titel vom Gericht vorliegt muss die Schufa den Eintrag sperren und der Gläubiger muss die Rechtsgrundlage nachweisen. Du solltest also die Schufa mit Festsetzung auffordern den Eintrag zu sperren (nicht löschen). Gleichzeitig würde ich die Inkassofirma mit Festsetzung auffordern die Rechtsgrundlage für die Forderung zu bestätigen oder den Eintrag löschen zu lassen.
Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Sowas wird normalerweise übernommen und wäre der nächste Schritt. Das solltest du sowohl der Schufa als auch dem Inkasso mitteilen. Falsche Schufa-Einträge können dem Inkasso sehr teuer werden.
Der Tipp mit dem Eintrag bei der Schufa sperren lassen hat geholfen. Ich habe die Schufa Holding AG und das Inkasso Unternehmen GFKL Collections angeschrieben. Wieder mal hat nur die Schufa geantwortet und sich mit dem Inkasso Unternehmen in Verbindung gesetzt. Die Schufa habe ich in dem Brief darauf hingewiesen das mir das Inkasso Unternehmen bis heute keine Rechtsgrundlage für die Forderung nennen konnte. Darauf hin hat die Schufa den Eintrag gelöscht.
Nein ich habe keine Rechtsschutzversicherung. Bis jetzt bin ich auch so gut weiter gekommen, vor allem wenn man gute Tipps wie hier in dem Forum bekommt. Es wäre schade wenn man nur noch durch Rechtsanwälte zu seinem Recht kommen würde.
Danke an alle die hier fleißig mitgewirkt hatte.