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Warum O2
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Ich habe gestern einen Ping Anruf aus den Seychellen zurückgerufen muß ich diesen Betrugs Anruf Bezahlen ?


DietmarG
Besucher:in
Ich habe gestern einen Ping Anruf aus den Seychellen zurückgerufen muß ich diesen Betrugs Anruf Bezahlen ?

Lösung von Frechnuss

Von dir getätigte Anrufe musst du bezahlen, ja.

Warum auch nicht?

Grüße, Katja

11 Antworten

Frechnuss
Einsteiger:in
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  • Lösung
  • June 8, 2017
Von dir getätigte Anrufe musst du bezahlen, ja.

Warum auch nicht?

Grüße, Katja


Argonait
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 26, 2017
Auch ich habe eine Ping Anruf erhalten. O2 wird mir die Kosten erstatten. Das ist keine Bitte. Verweis - Bundesnetzagentur.


bs0
Legende
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  • July 26, 2017
Was heißt hier Verweis - Bundesnetzagentur? Du kannst dort eine Beschwerde einreichen (Bundesnetzagentur - Ping-Anruf) Das befreit dich aber nicht von der Zahlungspflicht. Wenn dir o2 etwas erstattet, dann aus Kulanz. Schließlich hast du eine dir unbekannte Nummer zurückgerufen!


Argonait
Besucher:in
  • Besucher:in
  • July 26, 2017
Laut der Bundesnetzagentur wird ein Inkassierverbot verhängt und die Nummer gesperrt. Was macht O2 nochmal gleich?


bs0
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  • July 26, 2017
Wenn die BNetzA im Einzelfall ein Inkassoverbot verhängt - und das auch rückwirkend - dann wird sich o2 sicherlich daran halten. Ist das in deinem Fall bereits erfolgt? Wenn ja, kannst du dich schriftlich an o2 wenden und das Schreiben der BNetzA beifügen.


Denner
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  • July 26, 2017
Mal unabhängig von der Rechtslage, aber wie blöd ist man, wenn man eine Nummer aus dem Ausland zurückruft, die man nicht kennt?


Sächsin
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  • July 26, 2017
Es könnte doch der Anwalt der reichen Erbtante sein ... und das will man doch nicht verpassen 😉


Frechnuss
Einsteiger:in
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  • July 26, 2017
@Argonait  schrieb:

Laut der Bundesnetzagentur wird ein Inkassierverbot verhängt und die Nummer gesperrt. Was macht O2 nochmal gleich?



Und welche Nummer ist das genau?


Denner
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  • July 26, 2017
Der Anwalt ruft noch mal an.


o2_Jelena
  • August 16, 2017
Hallo @Argonait,

erstmal herzlich willkommen in der Community ☺️ Entschuldige, dass ich nicht schneller antworten konnte, wir haben recht viele Anfragen zurzeit.

Die Rufnummer die du zurückgerufen hast, ist nicht auf der Liste der Bundenetzagentur. Daher ist in dem Fall auch keine Gutschreibung möglich.

Nachdem du recht frisch dabei bist, ist das vielleicht ganz interessant für dich: Dein Einstieg in die Community

 

Viele Grüße

Jelena

 

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JVNRW
Besucher:in
  • Besucher:in
  • August 17, 2017
Moin,

es wurde ja schon festgestellt, dass die Nummer noch nicht auf der Liste steht und damit gibt es also noch keine Maßnahmen von der Netzagentur.

Hier ist die Liste: Bundesnetzagentur - Maßnahmenliste.

Also bleibt dir nur ein Missbrauch zu melden, damit die Nummer auf die Liste kommt.

lg