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Gymondo Fitness Flatrate - ungerechtfertigte Abbuchung Abbuchungen


Ich möchte hier meine Erfahrungen mit diesen unberechtigten Abbuchungen bei O2 teilen, da ich den Eindruck habe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.

Im Falle meiner Lebensgefährtin wurden über einen Zeitraum von fast 2 Jahren hinweg Beträge für diesen angeblichen Drittanbieterdienst "Gymondo Fitness Flatrate" abgebucht, ohne dass jemals ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Weder hat sie eine solche App heruntergeladen, noch einen Dienst bewusst genutzt oder eine Aktivierungsbestätigung (z. B. per SMS oder E-Mail) erhalten.

Rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht klar zu bewerten:
Ein wirksamer Vertrag setzt nach deutschem Zivilrecht, Paragraf 433 BGB zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme gem. Paragrafen 145 ff BGB). Ein solcher wirksamer Vertrag liegt hier schlicht nicht vor. Es fehlt bereits an einer nachweisbaren Willenserklärung durch den vermeintlichen Nutzer. O2 konnte auf Nachfrage keinen solchen konkreten Nachweis liefern, dass überhaupt ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Darüber hinaus:
Es gab keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung,
keine nachvollziehbare Bestellung
keine Nutzung der Leistung
keine Bestätigung des Vertragsschlusses. 

Allein die Aufführung eines Postens auf einer Rechnung ersetzt keinen Vertrag.

Besonders kritisch sehe ich die Argumentation von O2, dass Rechnungen innerhalb von 8 Wochen zu prüfen und zu beanstanden seien. Diese Frist mag sich aus AGB ergeben, ändert aber nichts an den grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag. AGB's können keine fehlende Willenserklärung ersetzen oder gesetzliche Regelungen aus dem BGB aushebeln.

Auch die Tatsache, dass die Abbuchungen über längere Zeit unbemerkt geblieben sind (in unserem Fall fast 2 Jahre), stellt kein konkludentes Handeln dar. Schweigen oder Nichtstun ist im Zivilrecht grundsätzlich keine Zustimmung zu einem Vertrag.

Wenn Geld ohne rechtlichen Grund eingezogen wird, liegt aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte Bereicherung nach Paragraf 812 BGB vor, die zurückgefordert werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und auch den Verbraucherschutz eingeschaltet. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor, auch die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Medien , um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Abschließend möchte ich deutlich sagen, dass ich von O2 sehr enttäuscht bin. Ein solches Geschäftsgebaren, bei dem offenkundig über Drittanbieterleistungen Einnahmen bzw. Provisionen generiert werden, ohne dass ein klarer und nachweisbarer Vertrag mit dem Kunden besteht, halte ich für äußerst problematisch und unseriös.

Ich kann nur jedem Betroffenen raten:
Drittanbietersperre aktivieren
Rechnungen zumindest stichprobenartig prüfen
Unberechtigte Forderungen konsequent zurückweisen
Rückforderungen geltend machen und in solchen Fällen den Rechtsweg auszuschöpfen.

10 Antworten

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

@ Bumer: Kannst du auch noch etwas Anderes als ständig deinen Link von O2 zur Abarbeitung der Probleme zu senden? Mal davon abgesehen, dass er nicht besonders hilfreich ist, könnte man meinen du trittst hier als Interessensvertreter der Telefonica GmbH auf. Es ist offenkundig ein problematische Geschäftsgebaren, das zahlreichen O2-Kunden hier widerfährt. Mal davon abgesehen, dass man als Kunde nicht verpflichtet ist regelmäßig seine Rechnungen zu überprüfen reicht es juristisch durchaus aus auch 2 Jahre später auf die ungerechtfertigte Zahlung hinzuweisen in dem Moment in dem man sie bemerkt. Entscheidend ist, dass von Seitens O2 kein wirksamer Nachweis für eine rechtmäßige Willenserklärung zum Antrag eines Kaufvertrages vorliegt. Keiner der Geschädigten hat wissentlich wohl solch einen Antrag geleistet. Auch fehlt in den Fällen eine offensichtlich eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Nachweisbar ist sicherlich auch, dass niemals der Dienst in Anspruch genommen wurde, bzw. die App heruntergeladen wurde. Eine Duldung der Zahlung aus Unkenntnis -weil zum Beispiel die Rechnungen in der Vergangenheit nicht gecheckt wurden- ist kein konkludentes Handeln für den Antrag oder die Annahme eines Kaufvetrages nach BGB, denn dieser setzt 2 übereinstimmende wirksame Willenserklärung voraus (Antrag und Annahme). Bei fehlenden Nachweis dieser Willenserklärung durch O2 , erfüllt sich der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung aus Paragraf 812 BGB.

Edit o2_Senay: Von Gymondo Fitness Flatrate/Telefónica Ge. für 9,99 Euro, Abo wurde nie bestellt, O2 hilft nicht | O₂ Community hierhin verschoben zum eigenen Topic!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

@ Bumer: Kannst du auch noch etwas anderes als ständig deinen Link von O2 zur Abarbeitung der Probleme zu senden? Mal davon abgesehen dass er nicht besonders hilfreich ist, könnte man meinen du trittst hier als Interessensvertreter der Telefonica GmbH auf.

unterlasse deine Unterstellungen, denn ganz sicher bin ich kein Interessenvertreter von o2!


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

 

Edit o2_Senay: Aus Gymondo Fitness Flatrate | O₂ Community hierhin verschoben samt Antwort von Bumer


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info, damit nicht alles doppelt angefasst werden muss:

Edit o2_Senay: Verlinkung entfernt, da Antwort hierhin verschoben!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info, inzwischen wird das Anliegen verteilt:

Edit o2_Senay: Verlinkung entfernt, da alle Antworten hierhin verschoben!

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

Ich möchte hier meine Erfahrungen mit diesen unberechtigten Abbuchungen bei O2 teilen, da ich den Eindruck habe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.

Im Falle meiner Lebensgefährtin wurden über einen Zeitraum von fast 2 Jahren hinweg Beträge für diesen angeblichen Drittanbieterdienst "Gymondo Fitness Flatrate" abgebucht, ohne dass jemals ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Weder hat sie eine solche App heruntergeladen, noch einen Dienst bewusst genutzt oder eine Aktivierungsbestätigung (z. B. per SMS oder E-Mail) erhalten.

Rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht klar zu bewerten:
Ein wirksamer Vertrag setzt nach deutschem Zivilrecht, Paragraf 433 BGB zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme gem. Paragrafen 145 ff BGB). Ein solcher wirksamer Vertrag liegt hier schlicht nicht vor. Es fehlt bereits an einer nachweisbaren Willenserklärung durch den vermeintlichen Nutzer. O2 konnte auf Nachfrage keinen solchen konkreten Nachweis liefern, dass überhaupt ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Darüber hinaus:
Es gab keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung,
keine nachvollziehbare Bestellung
keine Nutzung der Leistung
keine Bestätigung des Vertragsschlusses. 

Allein die Aufführung eines Postens auf einer Rechnung ersetzt keinen Vertrag.

Besonders kritisch sehe ich die Argumentation von O2, dass Rechnungen innerhalb von 8 Wochen zu prüfen und zu beanstanden seien. Diese Frist mag sich aus AGB ergeben, ändert aber nichts an den grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag. AGB's können keine fehlende Willenserklärung ersetzen oder gesetzliche Regelungen aus dem BGB aushebeln.

Auch die Tatsache, dass die Abbuchungen über längere Zeit unbemerkt geblieben sind (in unserem Fall fast 2 Jahre), stellt kein konkludentes Handeln dar. Schweigen oder Nichtstun ist im Zivilrecht grundsätzlich keine Zustimmung zu einem Vertrag.

Wenn Geld ohne rechtlichen Grund eingezogen wird, liegt aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte Bereicherung nach Paragraf 812 BGB vor, die zurückgefordert werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und auch den Verbraucherschutz eingeschaltet. Weitere rechtliche Schritte behalte wir uns ausdrücklich vor. Auch die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Medien um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Abschließend möchte ich deutlich sagen, dass ich von O2 sehr enttäuscht bin. Ein solches Geschäftsgebaren, bei dem offenkundig über Drittanbieterleistungen Einnahmen bzw. Provisionen generiert werden, ohne dass ein klarer und nachweisbarer Vertrag mit dem Kunden besteht, halte ich für äußerst problematisch und unseriös.

 

Edit o2_Senay: Von Gymondo Fitness Abofalle | O₂ Community hierhin zum eigenen Topic verschoben!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info hier wird ein Anliegen quer im Forum verteilt:

Edit o2_Senay: Verlinkungen entfernt, da Antworten hierhin verschoben!

 

 


Sandroschubert
Legende

Mods zur Info das hier wird ein Anliegen quer im Forum verteilt. Das ist jetzt der 4 Beitrag zum einem Thema. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

Ist es denn nicht der richtige Ort um diese Erfahrungen zu teilen? 


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Sicherlich kannst du deine Erfahrungen hier teilen, es ist aber nicht gestattet das gleiche Anliegen im Forum zu verteilen, weil es dadurch unübersichtlich wird.

Cross- und Mehrfachbeiträge, d.h. dieselbe Frage oder denselben Kommentar mehrfach veröffentlichen, ist zu vermeiden!