Skip to main content
Warum O2
Warenkorb
Service
Frage

Gymondo Fitness Flatrate - ungerechtfertigte Abbuchung Abbuchungen

  • April 20, 2026
  • 17 Antworten
  • 100 Aufrufe

Ich möchte hier meine Erfahrungen mit diesen unberechtigten Abbuchungen bei O2 teilen, da ich den Eindruck habe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.

Im Falle meiner Lebensgefährtin wurden über einen Zeitraum von fast 2 Jahren hinweg Beträge für diesen angeblichen Drittanbieterdienst "Gymondo Fitness Flatrate" abgebucht, ohne dass jemals ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Weder hat sie eine solche App heruntergeladen, noch einen Dienst bewusst genutzt oder eine Aktivierungsbestätigung (z. B. per SMS oder E-Mail) erhalten.

Rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht klar zu bewerten:
Ein wirksamer Vertrag setzt nach deutschem Zivilrecht, Paragraf 433 BGB zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme gem. Paragrafen 145 ff BGB). Ein solcher wirksamer Vertrag liegt hier schlicht nicht vor. Es fehlt bereits an einer nachweisbaren Willenserklärung durch den vermeintlichen Nutzer. O2 konnte auf Nachfrage keinen solchen konkreten Nachweis liefern, dass überhaupt ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Darüber hinaus:
Es gab keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung,
keine nachvollziehbare Bestellung
keine Nutzung der Leistung
keine Bestätigung des Vertragsschlusses. 

Allein die Aufführung eines Postens auf einer Rechnung ersetzt keinen Vertrag.

Besonders kritisch sehe ich die Argumentation von O2, dass Rechnungen innerhalb von 8 Wochen zu prüfen und zu beanstanden seien. Diese Frist mag sich aus AGB ergeben, ändert aber nichts an den grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag. AGB's können keine fehlende Willenserklärung ersetzen oder gesetzliche Regelungen aus dem BGB aushebeln.

Auch die Tatsache, dass die Abbuchungen über längere Zeit unbemerkt geblieben sind (in unserem Fall fast 2 Jahre), stellt kein konkludentes Handeln dar. Schweigen oder Nichtstun ist im Zivilrecht grundsätzlich keine Zustimmung zu einem Vertrag.

Wenn Geld ohne rechtlichen Grund eingezogen wird, liegt aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte Bereicherung nach Paragraf 812 BGB vor, die zurückgefordert werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und auch den Verbraucherschutz eingeschaltet. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns ausdrücklich vor, auch die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Medien , um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Abschließend möchte ich deutlich sagen, dass ich von O2 sehr enttäuscht bin. Ein solches Geschäftsgebaren, bei dem offenkundig über Drittanbieterleistungen Einnahmen bzw. Provisionen generiert werden, ohne dass ein klarer und nachweisbarer Vertrag mit dem Kunden besteht, halte ich für äußerst problematisch und unseriös.

Ich kann nur jedem Betroffenen raten:
Drittanbietersperre aktivieren
Rechnungen zumindest stichprobenartig prüfen
Unberechtigte Forderungen konsequent zurückweisen
Rückforderungen geltend machen und in solchen Fällen den Rechtsweg auszuschöpfen.

17 Antworten

  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

@ Bumer: Kannst du auch noch etwas Anderes als ständig deinen Link von O2 zur Abarbeitung der Probleme zu senden? Mal davon abgesehen, dass er nicht besonders hilfreich ist, könnte man meinen du trittst hier als Interessensvertreter der Telefonica GmbH auf. Es ist offenkundig ein problematische Geschäftsgebaren, das zahlreichen O2-Kunden hier widerfährt. Mal davon abgesehen, dass man als Kunde nicht verpflichtet ist regelmäßig seine Rechnungen zu überprüfen reicht es juristisch durchaus aus auch 2 Jahre später auf die ungerechtfertigte Zahlung hinzuweisen in dem Moment in dem man sie bemerkt. Entscheidend ist, dass von Seitens O2 kein wirksamer Nachweis für eine rechtmäßige Willenserklärung zum Antrag eines Kaufvertrages vorliegt. Keiner der Geschädigten hat wissentlich wohl solch einen Antrag geleistet. Auch fehlt in den Fällen eine offensichtlich eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Nachweisbar ist sicherlich auch, dass niemals der Dienst in Anspruch genommen wurde, bzw. die App heruntergeladen wurde. Eine Duldung der Zahlung aus Unkenntnis -weil zum Beispiel die Rechnungen in der Vergangenheit nicht gecheckt wurden- ist kein konkludentes Handeln für den Antrag oder die Annahme eines Kaufvetrages nach BGB, denn dieser setzt 2 übereinstimmende wirksame Willenserklärung voraus (Antrag und Annahme). Bei fehlenden Nachweis dieser Willenserklärung durch O2 , erfüllt sich der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung aus Paragraf 812 BGB.

Edit o2_Senay: Von Gymondo Fitness Flatrate/Telefónica Ge. für 9,99 Euro, Abo wurde nie bestellt, O2 hilft nicht | O₂ Community hierhin verschoben zum eigenen Topic!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

@ Bumer: Kannst du auch noch etwas anderes als ständig deinen Link von O2 zur Abarbeitung der Probleme zu senden? Mal davon abgesehen dass er nicht besonders hilfreich ist, könnte man meinen du trittst hier als Interessensvertreter der Telefonica GmbH auf.

unterlasse deine Unterstellungen, denn ganz sicher bin ich kein Interessenvertreter von o2!


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

 

Edit o2_Senay: Aus Gymondo Fitness Flatrate | O₂ Community hierhin verschoben samt Antwort von Bumer


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info, damit nicht alles doppelt angefasst werden muss:

Edit o2_Senay: Verlinkung entfernt, da Antwort hierhin verschoben!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info, inzwischen wird das Anliegen verteilt:

Edit o2_Senay: Verlinkung entfernt, da alle Antworten hierhin verschoben!

 

 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

Ich möchte hier meine Erfahrungen mit diesen unberechtigten Abbuchungen bei O2 teilen, da ich den Eindruck habe, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt.

Im Falle meiner Lebensgefährtin wurden über einen Zeitraum von fast 2 Jahren hinweg Beträge für diesen angeblichen Drittanbieterdienst "Gymondo Fitness Flatrate" abgebucht, ohne dass jemals ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Weder hat sie eine solche App heruntergeladen, noch einen Dienst bewusst genutzt oder eine Aktivierungsbestätigung (z. B. per SMS oder E-Mail) erhalten.

Rechtlich ist die Sache aus meiner Sicht klar zu bewerten:
Ein wirksamer Vertrag setzt nach deutschem Zivilrecht, Paragraf 433 BGB zwei übereinstimmende wirksame Willenserklärungen voraus (Angebot und Annahme gem. Paragrafen 145 ff BGB). Ein solcher wirksamer Vertrag liegt hier schlicht nicht vor. Es fehlt bereits an einer nachweisbaren Willenserklärung durch den vermeintlichen Nutzer. O2 konnte auf Nachfrage keinen solchen konkreten Nachweis liefern, dass überhaupt ein Vertragsschluss zustande gekommen ist.

Darüber hinaus:
Es gab keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung,
keine nachvollziehbare Bestellung
keine Nutzung der Leistung
keine Bestätigung des Vertragsschlusses. 

Allein die Aufführung eines Postens auf einer Rechnung ersetzt keinen Vertrag.

Besonders kritisch sehe ich die Argumentation von O2, dass Rechnungen innerhalb von 8 Wochen zu prüfen und zu beanstanden seien. Diese Frist mag sich aus AGB ergeben, ändert aber nichts an den grundlegenden gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vertrag. AGB's können keine fehlende Willenserklärung ersetzen oder gesetzliche Regelungen aus dem BGB aushebeln.

Auch die Tatsache, dass die Abbuchungen über längere Zeit unbemerkt geblieben sind (in unserem Fall fast 2 Jahre), stellt kein konkludentes Handeln dar. Schweigen oder Nichtstun ist im Zivilrecht grundsätzlich keine Zustimmung zu einem Vertrag.

Wenn Geld ohne rechtlichen Grund eingezogen wird, liegt aus meiner Sicht eine ungerechtfertigte Bereicherung nach Paragraf 812 BGB vor, die zurückgefordert werden kann.

Zusätzlich haben wir eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur eingereicht und auch den Verbraucherschutz eingeschaltet. Weitere rechtliche Schritte behalte wir uns ausdrücklich vor. Auch die Kontaktaufnahme zu entsprechenden Medien um auf diese Problematik aufmerksam zu machen.

Abschließend möchte ich deutlich sagen, dass ich von O2 sehr enttäuscht bin. Ein solches Geschäftsgebaren, bei dem offenkundig über Drittanbieterleistungen Einnahmen bzw. Provisionen generiert werden, ohne dass ein klarer und nachweisbarer Vertrag mit dem Kunden besteht, halte ich für äußerst problematisch und unseriös.

 

Edit o2_Senay: Von Gymondo Fitness Abofalle | O₂ Community hierhin zum eigenen Topic verschoben!


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Zur Info hier wird ein Anliegen quer im Forum verteilt:

Edit o2_Senay: Verlinkungen entfernt, da Antworten hierhin verschoben!

 

 


Sandroschubert
Legende

Mods zur Info das hier wird ein Anliegen quer im Forum verteilt. Das ist jetzt der 4 Beitrag zum einem Thema. 


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 20, 2026

Ist es denn nicht der richtige Ort um diese Erfahrungen zu teilen? 


Bumer
Legende
  • April 20, 2026

Sicherlich kannst du deine Erfahrungen hier teilen, es ist aber nicht gestattet das gleiche Anliegen im Forum zu verteilen, weil es dadurch unübersichtlich wird.

Cross- und Mehrfachbeiträge, d.h. dieselbe Frage oder denselben Kommentar mehrfach veröffentlichen, ist zu vermeiden!

 


o2_Maria
  • Team
  • April 29, 2026

Hallo ​@Pado07 ,

dass es bei deiner Frau über so einen langen Zeitraum zu Berechnungen eines Gymondo Abos gekommen ist,
ist nicht schön. Und ich kann eure Verägerung dahingehend gut verstehen.
Dennoch hat man auch als Kunde eine Mitwirkungspflicht, die darin besteht, seine Rechnungen anzuschauen und 
bei Auffälligkeiten Widerspruch einzulegen. Ein Rechnungswiderspruch kann innerhalb von 8 Wochen schrifltich eingereicht werden.

Habt ihr auch schon eine schriftliche Beschwerde über unser Kontaktformular dazu eingereicht? 
Ich gehe mal davon aus, dass ihr das Abo schon deaktiviert habt.

Bitte beachte auch, dass du dein Anliegen nicht über mehrere Beiträge verteilst, das erschwert die Bearbeitung und macht 
es auch unübersichtlich. Bleibe daher bitte immer nur in einem Beitrag mit deinem Anliegen.

Bedenke auch, dass es sich hier um ein Kunden-helfen-Kunden Forum handelt und unsere User dir hier mit Rat und Tat zu Seite stehen.
Das kann auch bedeuten, dass dir hier als erstes, so zu sagen als Notfall-Kit, einen passenden Beitrag verlinken. 
Dies ist in keiner Weise böse gemeint, sondern dient der schnellen Unterstützung.

Viele Grüße
Maria


  • Autor
  • Besucher:in
  • April 30, 2026

Hallo Maria,

selbstverständlich haben wir eine Beschwerde über das Kontaktformular eingereicht. Dort wurde uns lediglich die Erstattung der letzten 5 Monatsbeiträge angeboten. Das streitige ABO wurde umgehend gekündigt.

Der pauschale Verweis auf eine „Mitwirkungspflicht“ durch regelmäßige Rechnungsprüfung greift aus meiner Sicht zu kurz und wird dem konkreten Sachverhalt nicht gerecht.

Unabhängig davon, ob eine Rechnung geprüft wurde oder nicht, ist zunächst entscheidend, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag über den abgerechneten Dienst zustande gekommen ist. Genau daran bestehen hier erhebliche Zweifel. Weder liegt eine bewusste Bestellung vor, noch eine Registrierung, Nutzung oder auch nur eine Bestätigung (z. B. im Rahmen eines Double-Opt-in-Verfahrens). Ebenso erfolgte keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Eine Nutzung des Dienstes hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden.

Besonders problematisch ist, dass selbst der angebliche Anbieter Gymondo kein entsprechendes Kundenkonto zuordnen kann. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage überhaupt über O2 Telefónica über einen Zeitraum von 21 Monaten Entgelte in der Gesamthöhe von 209,79 € abgerechnet wurden.

Der Verweis auf eine 8-Wochen-Frist für Rechnungswidersprüche ändert daran nichts. Diese Frist betrifft die technische Prüfpflicht im Rahmen von Abrechnungen, ersetzt aber keinen erforderlichen Vertragsnachweis. Wenn kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist, besteht ein Rückforderungsanspruch unabhängig davon. (§ 812 BGB)

Hinzu kommt der Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB): Zu Beginn des Vertragsverhältnisses wurden die Rechnungen geprüft und waren korrekt. Vor diesem Hintergrund bestand kein Anlass, jede weitere Rechnung dauerhaft zu hinterfragen. Die streitige Abbuchung wurde erst später aufgenommen und nach Kenntnis unverzüglich beanstandet.

Im Übrigen handelt es sich hier keineswegs um einen Einzelfall. Ähnliche Konstellationen wurden bereits vielfach geschildert, was zumindest Fragen hinsichtlich der zugrunde liegenden Prozesse aufwirft.

Der Vorgang befindet sich inzwischen im Schlichtungsverfahren bei der Bundesnetzagentur. Zusätzlich wurde eine Beschwerde bei der Verbraucherzentrale eingereicht. Eine abschließende Bewertung erfolgt daher nicht mehr im Forum.

Das bisherige Angebot einer Erstattung von lediglich fünf Monatsbeiträgen wird dem Sachverhalt nicht gerecht. 

Darüber hinaus habe ich meine bestehenden Verträge mit der telefónica GmbH (o2-home-Tarif und o2 Mobilfunk)  umgehend gekündigt.


Forum|alt.badge.img+7
  • Mentor:in
  • May 1, 2026

Hallo ​@Pado07 

Zur Info,

Das Problem besteht seit über 4 Jahren, s. hier

 

 

ich möchte dein Augenmerk insbesondere auf das Redirektabkommen richten, s. Link Verbraucherberatung und Bundesnetzagentur in obigem Thread am Ende.

O2 könnte das Problem erheblich mildern, wie es viele Provider tun, indem Sie die Drittanbietersperre vorab aktivieren.

 

Daher könnte man die Vermutung hegen, daß es sich um reine Abzocke handelt.

Warum deine einleuchtenden Argumente hier nicht greifen, kann ich nicht beurteilen.

Eine regelmäßige Rechnungsprüfung halte ich auch für unerläßlich. 

 


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • May 12, 2026

Guten Morgen ​@Pado07 🙂

Wir verstehen deine Verärgerung dazu. Sehr schade, dass du nun gekündigt hast. Wie / worüber genau ein Abo gebucht wurde und ob es dann genutzt wurde, können wir nicht nachvollziehen.

Wenn bei dir dazu gerade ein Schlichtungsverfahren läuft, dann warte bitte die Bearbeitung ab. 

Viele Grüße

Kathi


o2_Kathi
  • Moderatorin
  • May 12, 2026

Moin ​@Knuddeler2

Schade, dass du dabei von einer bewussten Abzocke sprichst. Wir haben nichts von den Reklamationen und Beschwerden, die dazu dann eingehen. Wir buchen keine Abos auf Verträge um uns dazu zu “bereichern”. Eine regelmäßige Rechnungsprüfung ist immer und überall wichtig.

Gruß, Kathi 🌷


  • Autor
  • Besucher:in
  • May 12, 2026

@o2_Kathi 

Hallo Kathi,

ehrlich gesagt irritiert mich weniger der Inhalt deiner Antwort als vielmehr die Art, wie hier ein seit Jahren bekanntes Problem mit freundlichen Standardfloskeln und Blumen-Emojis kommentiert wird, während Verbraucher teilweise über viele Monate oder – wie in unserem Fall – über 21 Monate mit Leistungen belastet werden, deren Zustandekommen am Ende offenbar niemand konkret nachvollziehen kann.

Wir sind durchaus in der Lage, Rechnungen zu lesen, Verträge zu verstehen und Sachverhalte juristisch wie tatsächlich einzuordnen. Es geht hier nicht darum, dass ein Kunde „versehentlich etwas übersehen“ hat. Es geht um die wesentlichere Frage, wie über einen Zeitraum von 21 Monaten Entgelte für einen angeblich wirksam geschlossenen Dienst abgerechnet werden können, obwohl weder wir, noch der angebliche Anbieter Gymondo, noch bislang O2 Telefónica selbst einen nachvollziehbaren Vertragsnachweis vorlegen konnten.

Wenn selbst auf Nachfrage niemand erklären kann, wann, wie und wodurch ein Vertrag zustande gekommen sein soll, dann darf man die zugrunde liegenden Prozesse nicht nur kritisch rechtlich hinterfragen – dann muss man das sogar.

Hinzu kommt ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion häufig ausgeblendet wird: Bei der Abrechnung solcher Mehrwert- bzw. Drittanbieterdienste tritt O2 Telefónica nicht lediglich als neutraler technischer Durchleiter auf. Solche Abrechnungsmodelle sind typischerweise provisionsbasiert ausgestaltet, das heißt, der abrechnende Mobilfunkanbieter partizipiert selbst wirtschaftlich sehr wohl an den vereinnahmten Entgelten. Dass hierbei ein eigenes wirtschaftliches Interesse an jeder erfolgreich abgerechneten Drittanbieterleistung besteht, ist ein objektiver Umstand, den man bei der Bewertung solcher Fälle nicht ausblenden kann.

Dass bei einem Thema, das seit Jahren immer wieder von Kunden geschildert wird, der Fokus dennoch nahezu ausschließlich auf der angeblichen „Mitwirkungspflicht“ des Kunden liegt, überrascht mich daher ehrlich gesagt nicht. Wo an solchen Abrechnungen wirtschaftlich partizipiert wird, darf man sehr wohl kritisch hinterfragen, mit welcher Konsequenz interne Prüf-, Freigabe- und Kontrollmechanismen tatsächlich hinterfragt werden, wenn Verbraucher über Monate oder sogar Jahre Leistungen bezahlen, deren Zustandekommen im Streitfall anschließend weder vom abrechnenden Unternehmen noch vom angeblichen Vertragspartner nachvollziehbar dokumentiert werden kann.

Genau darin liegt aus meiner Sicht das eigentliche Problem für den Verbraucher: Solange solche Abrechnungsmodelle für alle Beteiligten wirtschaftlich attraktiv bleiben und viele Verbraucher unberechtigte Belastungen entweder nicht bemerken oder sich später nicht zur Wehr setzen, funktioniert dieses System faktisch weiter.

Dass wir diesen Vorgang nicht einfach hinnehmen, sondern vollständig überprüfen lassen, dürfte inzwischen deutlich geworden sein

Genau diese Frage werden nun nicht mehr Forenbeiträge, sondern die Bundesnetzagentur sowie weitere zuständige Stellen bewerten.

Viele Grüße
Patrick


Forum|alt.badge.img+7
  • Mentor:in
  • May 12, 2026

@o2_Kathi 

Hallo Kathi,

Es sind nicht nur O2 fremde Abos, die hiervon betroffen sind, sondern auch ein Großteil O2-eigene. 

Nicht nur, daß O2 das Redirect-Verfahren nicht korrekt umsetzt, O2 weigert sich sogar dem Missbrauch vorzubeugen,  indem O2 die Drittanbietersperre bewußt nicht vorab setzt.

Da kann sich jedermann seinen Teil denken.

Besser wäre es gewesen, bei der Vereinbarung über das Redirect-Verfahren  den Providern die Vorab-Aktivierung der Drittanbietersperre vorzuschreiben.

Vielleicht kommt das ja noch.

Liebe Grüße