Ich beziehe mich auf meine Mobilfunkabrechnung vom 6. Februar 2020. In dieser Rechnung haben Sie mir ein Videotelefoniegespräch (31:02 Minuten) im Januar 2020 in Rechnung gestellt.
Dieses Gespräch hat zwar stattgefunden allerdings als normales Telefongespräch. Ein Videotelefoniegespräch hat nicht stattgefunden.
Insegsamt wurden hierfür 26,6218 Euro zzgl. MWSt berrechnet.
Nach zweifacher telefonischer Rückmeldung wurde mir mitgeteilt, dass ich als Kunde kein Recht haben kann. Ich als Kunde werde sozusagen als Lügner dargestellt! Dies werde ich mir nicht gefallen lassen!
Eigentlich habe ich mit dem Gedanken gespielt meinen Vertrag in Ihrem Hause zu verlängern. Nach dieser äußerst negativen Erfahrung mit Ihrem sogenannten Kundensupport schließe ich dies nunmehr kategorisch aus.
Folgende Schritte werde ich einleiten, sollte die in meinem Schreiben vom 12.02.2020 gesetzte Frist fruchtlos bleiben:
• Erstens: Beschwerde bei der Bundesnetzagentur
• Zweitens: Strafanzeige wegen Betruges gemäß § 263 Strafgesetzbuch
• Drittens: Abgabe dieses Vorgangs an meinen Rechtsanwalt zur Durchsetzung meiner In-teressen (Zivilklage). Diese Kosten wären in diesem Fall von Ihnen zu tragen
• Viertens: Rückgabe Ihrer letzten Lastschrift (Die um den strittigen Betrag reduzierte Summe wird Ihnen überwiesen).
Sollten Sie als Reaktion auf „Viertens“ den Vertrag sperren, so ist mein Schreiben als außerordentliche Kündigung zu werten.
Zudem erwarte ich den einen Nachweis über die geführte Videotelefonie sowie das Ergebnis der technischen Prüfung nach § 45i TKG.
In beiligendem Screenshot meine Smartphones Samsung Galaxy S9 ist offensichtlich zu erkennen, dass das berechnete Gespräch als normales Telefongespräch geführt wurde.
Wer zum Teufel nutzt heute überhaupt noch Videotelefonie?