Ergänzungen erwünscht bzw. willkommen
Ergänzungen erwünscht bzw. willkommen
Ich würde noch "... widerspreche den unberechtigten Forderungen (gemäß Hinweis auf jeder Rechnung) innerhalb der Frist von 8 Wochen ab Erhalt der jeweiligen Rechnung..." hinzufügen.
Wenn die Frist erstmal verstrichen ist.…
@Bollermann
auch eine regelmäßige und zeitnahe Rechnungsprüfung sollte Pflicht sein in eigenem Interesse allein aufgrund der Widerspruchsfrist von 8 Wochen. Spätestens mit der Abbuchung vom Bankkonto müßte auffallen, daß der Rechnungsbetrag vom bisherigen abweicht. Ausnahmen und besondere Umstände bestätigen natürlich, wie immer, die Regel. Ich werde regelmäßig per email über die Erstellung einer Rechnung von O2 informiert. Da steht sogar der Rechnungsbetrag drinnen. Einfacher geht es nicht.
Die Einstellung kann man unter Rechnungsnachricht verwalten in MeinO2.
Ergänzung: Wenn das Abo nicht von o2 ist muss der Widerruf an den jeweiligen Anbieter gerichtet werden. Widerspruch gegen die Rechnung geht ggf. an o2.
Hier eine weitere Möglichkeit, die sich offensichtlich laut einem anderen Post als hilfreich erwiesen hat
https://www.inside-digital.de/ratgeber/abofalle-handy-die-miesen-tricks-der-drittanbieter-so-holst-du-dir-dein-geld-zurueck
MOBILFUNKER MÜSSEN GELD ANSTANDSLOS ERSTATTEN
Sollte dennoch ein Abo eines Drittanbieters unfreiwillig auf deiner Rechnung landen, muss dein Anbieter dir nach einer Reklamation dein Geld bis zu einem Betrag von 50 Euro „unbürokratisch“ zurückzahlen. Begründen musst du deine Forderung etwa dann, wenn ein Kind mit deinem Handy etwas bestellt hat. Und ein minderjähriges Kind darf ohne Einwilligung oder Genehmigung der Eltern keinen Kaufvertrag abschließen.
ABOFALLE HANDY: DAS KÖNNEN BETROFFENE TUN
Sollte es trotz Gesetz vorkommen, dass du ein Abo eines Drittanbieters auf deiner Rechnung findest, solltest du umgehend reagieren. Hast du nichts bestellt, solltest du auf keinen Fall bezahlen. Du solltest das Abo auch nicht kündigen, schließlich hast du nichts bewusst abonniert. Vielmehr solltest du beim Drittanbieter (hier ist eine von Congstar bereit gestellte Liste vieler Unternehmen) bestreiten, dass überhaupt ein Vertrag zustande gekommen ist und das gesamte Geld zurückverlangen. Zudem solltest du dich an deinen Mobilfunkanbieter wenden. Er muss sich um Reklamationen kümmern. Ein Muster für den Einspruch gegen eine Telefonrechnung findest du beispielsweise auf der Internetseite des Verbraucherschutzes oder der Stiftung Warentest.
Beim Mobilfunkanbieter lässt sich die Handyrechnung bis zu acht Wochen nach der Rechnungszustellung beanstanden. Zwar kannst du auch per E-Mail widersprechen. Wir empfehlen aber die Beanstandung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Ohne Rückschein kann es passieren, dass der Widerruf seitens des Mobilfunkanbieters nicht weiter beachtet wird und in „Vergessenheit“ gerät.
→ Rufnummernmitnahme beim Handy: Darauf musst du achten
DRITTANBIETER ANZEIGEN
Sagt der Mobilfunkanbieter die Gutschrift nicht innerhalb von zwei Wochen zu, kannst du den gesamten abgebuchten Rechnungsbetrag von deiner Bank zurückholen. Überweise dann nur den Betrag für die eigentlichen Telefonkosten – abzüglich des Gelds für Abos der Drittanbieter.
Bist du in eine Abofalle geraten, solltest du den Drittanbieter wegen Betrugs bei der Polizei anzeigen und bei der Bundesnetzagentur melden. Damit diesen Unternehmen das Handwerk gelegt wird – wenn man dieses miese Vorgehen denn als Handwerk bezeichnen möchte.
DRITTANBIETER-SPERRE EINRICHTEN
Bist du schon einmal in die Abofalle getappt und möchtest das in Zukunft verhindern, kannst du Drittanbieter mit einer sogenannten Drittanbieter-Sperre von deinem Mobilfunkanbieter sperren lassen. Das funktioniert per Anruf bei der jeweiligen Kunden-Hotline oder online auf der jeweiligen Service-Seite deines Anbieters und ist kostenlos.
https://hilfe.o2online.de/digitales-leben-drittanbieterservices-o2-banking-o2-cloud-o2-protect-40
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form14Drittanbieter/node.html
Edit by o2_Katja: Vollzitat ersichtlich gemacht
Voreinstellung Drittanbieterdienste:
Bei manchen Discountern bereits vorab gesperrt, leider aktuell nicht bei O2.
Da sind manche günstigen Anbieter O2 offensichtlich bereits einen Schritt voraus und kümmern sich intensiv um den Kundenschutz
Ich würde es begrüßen, wenn O2 auch diesen Schritt gehen würde.
(Zwecks Vermeidung von Fremdwerbung keine links eingefügt)
Vielen Dank für die vielen guten und schnellen Antworten.
Einen Mobilfunkanbieter, dem man per Brief/Fax schreiben muss, hätte ich mir nicht vorstellen können.
Danke viel Mals, Mein Vertrag ist bereits gekündigt und ich werde keinen mehr bei O2 abschließen ist ne Frechheit, dass die noch so tun als wüssten sie von nichts wo so viele hier das Problem mit dem Music Abo haben und 100% nichts zugestimmt oder abonniert haben ich bin weder in der App aktiv noch bin ich auf der O2 Website um da irgendwas abonniert zu haben ist traurig mit welchen Methoden hier Geld gemacht wird.. Schade
O2 setzt das Redirektverfahren nicht korrekt um.
ich würde eine Beschwerde mit Fallbeispielen einreichen bei
https://www.bundesnetzagentur.de/_tools/RumitelStart/Form14Drittanbieter/node.html
https://www.verbraucherzentrale.de/beschwerde
Die meisten geben sich zufrieden, wenn O2 einen Teil erstattet und scheuen den Aufwand. So hôrt das nie auf.
Gruß
Gmo