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Warum O2
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Hallo,

habe eine Rechnung für eine nicht geänderte Rechnungsadresse i.H.v. 2,01 EUR bekommen. Zunächst habe ich aufgrund eines beruflich bedingten Wechsels der Arbeitsortadresse eine Nachsendung bei Deutsche Post AG an eine Adresse am Arbeitsort beauftragt. An meiner aktuellen Meldeadresse, die 400km von meiner Arbeitsortadresse entfernt ist, läuft o2-DSL weiter. Nach Telefonat mit dem o2-Service, ob eine vorübergehende Stilllegung von DSL an der Meldeadresse möglich wäre, wurde ich freundlich abgewiesen. Ich kann also meinen DSL-Anschluss an der Arbeitsortadresse nicht nutzen und musste ihn an meiner Meldeadresse belassen. Kurzfassung: keine neue Meldeadresse, DSL am Arbeitsort nicht nutzbar, aber wegen Nachsendeauftrag soll eine neue Rechnungsadresse gelten.

Achso, zur Erklärung: die aktuelle Postadresse ist der Wohnsitz und die Meldeadresse einer Freundin und ab 01.06. kann ich erst die neue Meldeadresse bekannt geben.

Was sagt o2 dazu?

p.s. Die online-Beauftragung eines DSL-Umzugs scheitert daran, dass der Umzugsstatus meines vorhergehenden Wechsels von meiner vorvorletzten Meldeadresse zur aktuellen Meldeadresse noch nicht auf “erledigt” umgestellt wurde. So muss ich also o2 anrufen, um einen DSL-Umzug zu beauftragen, für den ich a) aktuell wegen Nichtnutzbarkeit umsonst bezahle und b) unrechtmäßig sanktioniert werde, weil o2 annimmt, ich hätte meine Meldeadresse nicht rechtzeitig im o2-Account (Rechnung, Wohnung) geändert.

 

Hallo,

der Nachsendeauftrag hat die Gebühr ausgelöst.

LG


Du hättest beim Antrag nicht zustimmen dürfen, dass Vertragspartner deine neue Adresse von der Post bekommen.

Eine Gutschrift für die € 2,01 kann ein Moderator erstellen.


Hallo @PT03 ,

 

erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Kundenforum. :butterfly:

Das mit dem Umzug ist ja tatsächlich blöd gelaufen. :confused:

Ich habe dir aus Kulanz die Gebühr für die Adressrecherche per Guthabenbuchung gutschreiben lassen.

Danke an @Vilureef und @bs0 für die Unterstützung.

 

Viele Grüße,

Andrea


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