Sehr geehrte Damen und Herren,
in der unten angefügten Anlage können Sie die Verbindung zu Ihnen für 83,6134€
sehen,
wobei wir definitiv nicht miteinander gesprochen haben!
Also möchten wir von Ihnen einen beweisfähigen Nachweis haben welche
Dienstleistung wir den von Ihnen
erhalten hätten.
Wir erwarten eine kurzfristige Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Hemsing
________________________________________________________________________________
Ich bin langjähriger Kunde von O2 und würde mir etwas mehr Kulanz wünschen!
Edit: Dokument entfernt. Wende dich bitte schriftlich an O2 für die Rechnungsreklamation
Seite 3 / 3
Du wirst von MoCoPay keine Rechnung bekommen, da die Rechnungslegung über deine Mobilfunkrechnung von o2 erfolgt. MoCoPay ist der Gläubiger und damit formal erstmal anspruchsberechtigt.
Drittanbietersperren werden erst ab dem Moment der Einrichtung wirksam. Vorher in Anspruch genommene Leistungen und entstandene Kosten sind nicht abgedeckt. Das ist nichts unseriöses, sondern dient dem Schutz der Kunden eben vor solchen Anbietern und deren Methoden.
Drittanbietersperren werden erst ab dem Moment der Einrichtung wirksam. Vorher in Anspruch genommene Leistungen und entstandene Kosten sind nicht abgedeckt. Das ist nichts unseriöses, sondern dient dem Schutz der Kunden eben vor solchen Anbietern und deren Methoden.
Ich wollte mal ein kleines Update geben.
Wir sind zum Anwalt gegangen. Schließlich ist die Haftpflichtversicherung ja für sowas da. Der Anwalt hat uns auch direkt dazu geraten, den Betrag komplett zurückzubuchen und o2 nur den Teil zu überweisen, der rechtsmäßig ist. Gleichzeitig hat der Anwalt an o2 ein Schreiben geschickt, wo er sie unter anderen dazu aufgefordert hat, ihm mitzuteilen um wen genau es sich bei dem Dienstleister 11111 handelt, denn das hat o2 auf der Rechnung nicht mit einem Wort angegeben. Das ganze ist jetzt zwei Wochen her, o2 übt sich bislang noch im schweigen.
Wir sind zum Anwalt gegangen. Schließlich ist die Haftpflichtversicherung ja für sowas da. Der Anwalt hat uns auch direkt dazu geraten, den Betrag komplett zurückzubuchen und o2 nur den Teil zu überweisen, der rechtsmäßig ist. Gleichzeitig hat der Anwalt an o2 ein Schreiben geschickt, wo er sie unter anderen dazu aufgefordert hat, ihm mitzuteilen um wen genau es sich bei dem Dienstleister 11111 handelt, denn das hat o2 auf der Rechnung nicht mit einem Wort angegeben. Das ganze ist jetzt zwei Wochen her, o2 übt sich bislang noch im schweigen.
@Nienna
Vielen Dank für das Update!
Wäre super, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hieltest!
Viel Glück und Erfolg!
Gruß,
Fuchs
Vielen Dank für das Update!
Wäre super, wenn Du uns weiter auf dem Laufenden hieltest!
Viel Glück und Erfolg!
Gruß,
Fuchs
Hallo,
ich habe im forum gelesen, dass du auch von dieser Mocopay betroffen bist. Ich bin leider auch heut durch meine hohe Rechnung in Höhe von 83, 6134 auf diese Mocopay aufmerksam geworden. Ich habe einen solchen Anruf nicht getätigt. Was mir aufgefallen ist, ist der Umstand, dass wir beide die gleichen Daten bzgl. Verbindungszeit, Höhe der Verbnidungskosten aufweisen. Siehe hier meine Daten:
05.07.2014 07:15:12 Anruf zu 11111/MoCoPay Gm .
00:49:02 83,6134
Ich wollte dich fragen, ob du was erreicht hast in der Sache?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
latika
ich habe im forum gelesen, dass du auch von dieser Mocopay betroffen bist. Ich bin leider auch heut durch meine hohe Rechnung in Höhe von 83, 6134 auf diese Mocopay aufmerksam geworden. Ich habe einen solchen Anruf nicht getätigt. Was mir aufgefallen ist, ist der Umstand, dass wir beide die gleichen Daten bzgl. Verbindungszeit, Höhe der Verbnidungskosten aufweisen. Siehe hier meine Daten:
05.07.2014 07:15:12 Anruf zu 11111/MoCoPay Gm .
00:49:02 83,6134
Ich wollte dich fragen, ob du was erreicht hast in der Sache?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
latika
Mit wem sprichst du?
Mein Beitrag ging an den User Paul11, ich wollte ihn privat schreiben, hat aber irgendwie nicht geklappt....ich würde wissen, ob jemand was erreichen konnte?
abzockemocopay schrieb:Mußt du per privater Nachricht machen. --> Klick
Mein Beitrag ging an den User Paul11, ich wollte ihn privat schreiben, hat aber irgendwie nicht geklappt.
abzockemocopay schrieb:Das liegt daran das die Anrufkosten gedeckelt werden müssen, hier sind es 100 Euro/Anruf.
Was mir aufgefallen ist, ist der Umstand, dass wir beide die gleichen Daten bzgl. Verbindungszeit, Höhe der Verbnidungskosten aufweisen.
Gruß
Moin Moin,
da schaue ich mir heute meinen Bankauszug an und falle um: O2 bucht bei mir unberechtigterweise einen Betrag für einen sogenannten "Premiumdienst" (Tel. 77777) der Firma MoCoPay .. ab. Die Banklastschrift (Euro 67,92 !!!) habe ich sofort zurückgebucht. Diesen "Premiumdienst" habe ich nie in Anspruch genommen. Wie auch: ich besitze lediglich ein sogenanntes Einfach-Handy: nur Telefon und SMS; kann weder Klingeltöne noch sonstige Absonderlichkeiten laden, noch fotografien etc....; angeblich soll ich über eine halbe Stunde telefoniert haben.
Wenn denn O2 die Güte hätte und die Rechnungen der vergangenen Monate anschauen würde, wäre leicht festzustellen, dass hier irgendetwas nicht stimmt...., ausserdem ist es nicht erlaubt, ohne konkrete Spezifizierung und ausdrückliches Einverständnis des Kunden solche speziellen "Drittleister" abzurechnen. Ach ja, Ihre AGBS geltend hier übrigens nicht...., glauben Sie nicht... nun ja, dann klären wir das über die rechtliche Schiene einschließlich der Bundesnetzagentur.
da schaue ich mir heute meinen Bankauszug an und falle um: O2 bucht bei mir unberechtigterweise einen Betrag für einen sogenannten "Premiumdienst" (Tel. 77777) der Firma MoCoPay .. ab. Die Banklastschrift (Euro 67,92 !!!) habe ich sofort zurückgebucht. Diesen "Premiumdienst" habe ich nie in Anspruch genommen. Wie auch: ich besitze lediglich ein sogenanntes Einfach-Handy: nur Telefon und SMS; kann weder Klingeltöne noch sonstige Absonderlichkeiten laden, noch fotografien etc....; angeblich soll ich über eine halbe Stunde telefoniert haben.
Wenn denn O2 die Güte hätte und die Rechnungen der vergangenen Monate anschauen würde, wäre leicht festzustellen, dass hier irgendetwas nicht stimmt...., ausserdem ist es nicht erlaubt, ohne konkrete Spezifizierung und ausdrückliches Einverständnis des Kunden solche speziellen "Drittleister" abzurechnen. Ach ja, Ihre AGBS geltend hier übrigens nicht...., glauben Sie nicht... nun ja, dann klären wir das über die rechtliche Schiene einschließlich der Bundesnetzagentur.
HellaJohn schrieb: Die Banklastschrift (Euro 67,92 !!!) habe ich sofort zurückgebucht.Warum macht man das, ohne vorher den Weg der Klärung zu suchen. Selbst wenn man im Recht wäre, macht man sich damit das leben schwer. Nun laufen automatische Prozesse, wie Mahnung, Sperre, Inkasso.
HellaJohn schrieb: Diesen "Premiumdienst" habe ich nie in Anspruch genommen. Wie auch: ich besitze lediglich ein sogenanntes Einfach-Handy: nur Telefon und SMS; kann weder Klingeltöne noch sonstige Absonderlichkeiten laden, noch fotografien etc....; angeblich soll ich über eine halbe Stunde telefoniert haben.Dann such mal im Internet nach "Taschencall".
Kannst du das näher erläutern und auch begründen. Andere Kunden haben bestimmt Interesse an der Grundlage deiner Aussage.
, ausserdem ist es nicht erlaubt, ohne konkrete Spezifizierung und ausdrückliches Einverständnis des Kunden solche speziellen "Drittleister" abzurechnen.
nun ja, dann klären wir das über die rechtliche Schiene einschließlich der Bundesnetzagentur.
Das wäre in gangbarer Weg, auch ohne Rückbuchung. halt uns auf dem Laufenden.
Die von O2 evtl. eingeforderten Beträge für "Premiumdienste", also Tel.nr. 11111 usw. wie auch 77777 könnt ihr alle m.E. unbesorgt ablehnen, denn O2 kommt der gesetzlichen Preisauszeichnungspflicht nicht nach.
In § 66b des TKG findet sich der explizite Hinweis, dass Verbraucher nicht nur bei 0900er-Nummern über die Kostenstruktur umfassend informiert werden müssen: "Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung müssen die Endverbraucher schnell und eindeutig identifizieren können. Das fehlt bei O2.
Wendet euch alle an die Bundesnetzagentur und meldet den Rufnummermissbrauch im Bereich der Preisangabe etc.
In § 66b des TKG findet sich der explizite Hinweis, dass Verbraucher nicht nur bei 0900er-Nummern über die Kostenstruktur umfassend informiert werden müssen: "Wer gegenüber Endnutzern Premium-Dienste, Auskunftsdienste, Massenverkehrsdienste, Geteilte-Kosten-Dienste, Neuartige Dienste oder Kurzwahldienste anbietet oder dafür wirbt, hat dabei den für die Inanspruchnahme des Dienstes zu zahlenden Preis zeitabhängig je Minute oder zeitunabhängig je Inanspruchnahme einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben. Die gesetzlich vorgeschriebene Preisauszeichnung müssen die Endverbraucher schnell und eindeutig identifizieren können. Das fehlt bei O2.
Wendet euch alle an die Bundesnetzagentur und meldet den Rufnummermissbrauch im Bereich der Preisangabe etc.
HellaJohn schrieb:Bist du dir da sicher? Reicht da diese Preisliste nicht?
Die von O2 evtl. eingeforderten Beträge für "Premiumdienste", also Tel.nr. 11111 usw. wie auch 77777 könnt ihr alle m.E. unbesorgt ablehnen, denn O2 kommt der gesetzlichen Preisauszeichnungspflicht nicht nach.
http://hilfe.o2online.de/o2de/attachments/o2de/2202@tkb/147/24/2014-09-15_Wholesale-Voice-SMS.PDF
... das ist nicht erlaubt... die Preisauszeichnung hat deutlich sichtbar zu erfolgen.... und das hat O2 versäumt, die Bundesnetzagentur ist unterrichtet. Eine Preisauszeichnung irgendwo im allgemeinen Hinweisgemuse - komplett versteckt und nicht eindeutig - ist verboten.
HellaJohn schrieb:Wie ich auch in deinem anderen Thread geschrieben habe, verwechselt du die Pflicht des TK-Anbieters (o2) und die des Diensteanbieters (MoCoPay).
... das ist nicht erlaubt... die Preisauszeichnung hat deutlich sichtbar zu erfolgen.... und das hat O2 versäumt, die Bundesnetzagentur ist unterrichtet. Eine Preisauszeichnung irgendwo im allgemeinen Hinweisgemuse - komplett versteckt und nicht eindeutig - ist verboten.
Wie ich bereits an anderer Stelle erläuterte, ist diese Auskunft m.E. purer Quatsch.
O2 verdient nicht schlecht an den Drittanbietern und hat demgemäss die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Und übrigens sind diese Preishinweise auch noch aus anderen Gründen rechtlich nicht fundiert.
Aber: dann wird man das eben gerichtlich klären müssen.
O2 verdient nicht schlecht an den Drittanbietern und hat demgemäss die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Und übrigens sind diese Preishinweise auch noch aus anderen Gründen rechtlich nicht fundiert.
Aber: dann wird man das eben gerichtlich klären müssen.
Wer verdient und wer nicht verdient ist hier vollkommen irrelevant.
Relevant ist wer Leistungserbringer ist, und das ist in diesem Fall MoCoPay
Relevant ist wer Leistungserbringer ist, und das ist in diesem Fall MoCoPay
Hallo latika,
leider habe ich erst jetzt Deine private Nachricht gesehen. Hier trotzdem noch die Antwort:
Ja, ich habe den Betrag zurückbekommen von Mocopay, nach einem langen Hin- und Her mit Einschaltung des Anwaltes. Aber es wurde dann alles erstattet. Dass ich damit ca. 8h verbracht habe, hat mir natürlich niemand ersetzt...
Falls Du nähere Infos brauchst, und was ich so geschrieben habe, melde dich einfach direkt bei mir per privater Nachricht:
http://hilfe.o2online.de/t5/notes/privatenotespage/tab/compose/note-to-user-id/7489580
Hoffe, Du hast dein Geld auch zurück bekommen!
LG
leider habe ich erst jetzt Deine private Nachricht gesehen. Hier trotzdem noch die Antwort:
Ja, ich habe den Betrag zurückbekommen von Mocopay, nach einem langen Hin- und Her mit Einschaltung des Anwaltes. Aber es wurde dann alles erstattet. Dass ich damit ca. 8h verbracht habe, hat mir natürlich niemand ersetzt...
Falls Du nähere Infos brauchst, und was ich so geschrieben habe, melde dich einfach direkt bei mir per privater Nachricht:
http://hilfe.o2online.de/t5/notes/privatenotespage/tab/compose/note-to-user-id/7489580
Hoffe, Du hast dein Geld auch zurück bekommen!
LG
hallo leute
hilfe sich voe 11111 zu schützen oder andere dieser fallen nummern
keine handys mit tasten
wenn mit tasten dann unbedingt tastatursperre- prüfen ob tasten haken oder festklemmen-rgelmässige reinigung
beim anbieter..... drittanbietersperre einrichten .
bei bereits enstandenen kosten den anbieter um eine einigung bitten wenigstens teilweise die kosten zu erlassen.
hoffe ich kann helfen . ich hatte grosses glück mit o2 und jetzt ein touchhandy
lg nadja
hilfe sich voe 11111 zu schützen oder andere dieser fallen nummern
keine handys mit tasten
wenn mit tasten dann unbedingt tastatursperre- prüfen ob tasten haken oder festklemmen-rgelmässige reinigung
beim anbieter..... drittanbietersperre einrichten .
bei bereits enstandenen kosten den anbieter um eine einigung bitten wenigstens teilweise die kosten zu erlassen.
hoffe ich kann helfen . ich hatte grosses glück mit o2 und jetzt ein touchhandy
lg nadja
Hallo, bin auch Mocopay-Opfer. Wie kann ich eine PN schreiben, deaktiviert??
Kann man für diese Nummern 11111-99999 denn überhaupt eine Drittanbietersperre einrichten lassen?
Mit einer normalen Drittanbietersperre wohl nicht, aber es scheint eine Möglichkeit zu geben, auch solche Anrufe zu sperren. Das geht aber anscheinend nur über die Kundenbetreuung. Wie das genau funktioniert, weiß ich jedoch nicht. Ich habe dazu nur kürzliches Thema in diesem Forum in Erinnerung: https://
Hallo, hätte gerne eine drittanbietersperre, leider ist schon geld abgebucht worden, da ich nicht weis wie das geht bitte ich sie um die sperre. Mfg
Moin,
da meine Schwester auf dern Betrug der Firma MoCoPay GmbH per angeblich getätigten Bestätigungsbutten hereingefallen ist,
möchte ich darauf hinweisen das O2 sich nicht einfach aus der Verantwortung stelen kann.
Dazu gibt es ein Urteil des LG Potsdam hinzuweisen, das die Verbraucherzentrale Hamburg erstritten hat:
LG Potsdam, Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14.
Danach darf E-Plus seine Kunden nicht mehr an den Drittanbieter verweisen, wenn diese Geld für das Abo zurück haben wollen.
Aber wenn man sich das Urteil mal durchliest, dann behauptete E-Plus im Verfahren, man habe dem Kunden gar nicht gesagt, er müsse sich an den Drittanbieter wenden, um Geld zurück zu holen, sondern er könne, um den Sachverhalt aufzuklären.
Das Gericht verlor dann auch klare Worte und stellte fest, dass der Verweis an den Drittanbieter den Verbraucher darüber täusche, dass er seine Einwendungen nach §§ 45h Abs. 3 TKG und 404 BGB gegen den Mobilfunkanbieter selbst geltend machen kann.
In § 45h Abs 3 TKG heißt es wörtlich:
Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
Quelle: Abofalle auf Telefonrechnung - was man tun kann kanzlei-thomas-meier
da meine Schwester auf dern Betrug der Firma MoCoPay GmbH per angeblich getätigten Bestätigungsbutten hereingefallen ist,
möchte ich darauf hinweisen das O2 sich nicht einfach aus der Verantwortung stelen kann.
Dazu gibt es ein Urteil des LG Potsdam hinzuweisen, das die Verbraucherzentrale Hamburg erstritten hat:
LG Potsdam, Urteil vom 26. November 2015, Az. 2 O 340/14.
Danach darf E-Plus seine Kunden nicht mehr an den Drittanbieter verweisen, wenn diese Geld für das Abo zurück haben wollen.
Aber wenn man sich das Urteil mal durchliest, dann behauptete E-Plus im Verfahren, man habe dem Kunden gar nicht gesagt, er müsse sich an den Drittanbieter wenden, um Geld zurück zu holen, sondern er könne, um den Sachverhalt aufzuklären.
Das Gericht verlor dann auch klare Worte und stellte fest, dass der Verweis an den Drittanbieter den Verbraucher darüber täusche, dass er seine Einwendungen nach §§ 45h Abs. 3 TKG und 404 BGB gegen den Mobilfunkanbieter selbst geltend machen kann.
In § 45h Abs 3 TKG heißt es wörtlich:
Das rechnungsstellende Unternehmen muss den Rechnungsempfänger in der Rechnung darauf hinweisen, dass dieser berechtigt ist, begründete Einwendungen gegen einzelne in der Rechnung gestellte Forderungen zu erheben.
Quelle: Abofalle auf Telefonrechnung - was man tun kann kanzlei-thomas-meier
Das ist doch alles bekannt. Was nutzt es, wenn o2 es anders macht.
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