Hallo,
wir werden im Sommer umziehen. Im Moment haben wir VDSL und der Vertrag läuft noch 12 Monate (Mindestvertragslaufzeit ist vorbei). Am neuen Wohnort kann O2 kein VDSL anbieten, sondern lediglich eine 6000er Leitung.
Nun meine Frage: Haben wir hier nun ein Sonderkündigungsrecht, da O2 VDSL am neuen Wohnort nicht anbieten kann?
Vielen Dank!
Grüße
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Wenn o2 die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen kann, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Hallo MiJeMa,
eine definitive Auskunft kann ich dir hier nicht geben. Die Rechtslage beurteilen kann ich nicht und die Entscheidung bei uns liegt bei der zuständigen Fachabteilung. Auf welchen Grundlagen deren Entscheidung dan beruht ist mir nicht bekannt. Es gibt hierzu keinen definierten Prozess.
Gerne können wir hier die Meinungen der Community sammeln, ich bin gespannt wer unserer User das Thema wie sieht.
Gruß
Stefan
eine definitive Auskunft kann ich dir hier nicht geben. Die Rechtslage beurteilen kann ich nicht und die Entscheidung bei uns liegt bei der zuständigen Fachabteilung. Auf welchen Grundlagen deren Entscheidung dan beruht ist mir nicht bekannt. Es gibt hierzu keinen definierten Prozess.
Gerne können wir hier die Meinungen der Community sammeln, ich bin gespannt wer unserer User das Thema wie sieht.
Gruß
Stefan
Ich habe bisher auch nur die gesetzliche Regelung genannt.
Um ein entsprechendes Recht in Anspruch zu nehmen, müssen natürlich die notwendigen Bedingungen erfüllt sein.
U.a.
- vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt: Dazu muss geprüft werden, ob es bei diesem eine vertragliche Mindestgeschwindigkeit gibt und ob diese unterschritten wird
- wenn gar nicht geschaltet werden kann, dann muss dies auch offiziell mitgeteilt werden. Ein Verfügbarkeitscheck ist da nicht aussagekräftig.
So oder so muss erstmal der Umzug beauftragt werden. Dann wird man sehen was in diesem Fall dabei raus kommt.
Um ein entsprechendes Recht in Anspruch zu nehmen, müssen natürlich die notwendigen Bedingungen erfüllt sein.
U.a.
- vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt: Dazu muss geprüft werden, ob es bei diesem eine vertragliche Mindestgeschwindigkeit gibt und ob diese unterschritten wird
- wenn gar nicht geschaltet werden kann, dann muss dies auch offiziell mitgeteilt werden. Ein Verfügbarkeitscheck ist da nicht aussagekräftig.
So oder so muss erstmal der Umzug beauftragt werden. Dann wird man sehen was in diesem Fall dabei raus kommt.
Die Frage die sich mir stellt, VDSL ist bei uns ja in vielen Tarifen nur eine Option. Die Option Speed ist monatlich beidseitig Kündbar.
Auf den Hauptvertrag ist der Umzug ja innerhalb der 5-16Mbit/s laut Leistungsbeschreibung.
Anders würde es aktuell ja nur beim o2 DSL All- in L sein. Das ist der einzige reine VDSL Vertrag.
@TE: Welchen Tarif habt ihr?
Gruß
Stefan
Auf den Hauptvertrag ist der Umzug ja innerhalb der 5-16Mbit/s laut Leistungsbeschreibung.
Anders würde es aktuell ja nur beim o2 DSL All- in L sein. Das ist der einzige reine VDSL Vertrag.
@TE: Welchen Tarif habt ihr?
Gruß
Stefan
Ich habe den Eindruck, dass es sich hierbei um ein schwieriges Thema und eine schwer zu beantwortende Frage handelt.
Es kommt ganz und gar auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn hier eine fundierte Diskussion erwünscht ist, müsste MiJeMa schon weitere Details nennen; einige Fakten wird sie wahrcheinlich noch gar nicht beisteuern können, weil die sich erst im Laufe des weiteren Prozesses herausstellen werden.
Es kommt ganz und gar auf die Umstände des Einzelfalls an. Wenn hier eine fundierte Diskussion erwünscht ist, müsste MiJeMa schon weitere Details nennen; einige Fakten wird sie wahrcheinlich noch gar nicht beisteuern können, weil die sich erst im Laufe des weiteren Prozesses herausstellen werden.
o2_Stefan schrieb:Bei den alten Alice-VDSL-Verträgen (Alice/O2 xxx Speed) war es auch keine Option, sondern ein eigener Vertrag.
Anders würde es aktuell ja nur beim o2 DSL All- in L sein. Das ist der einzige reine VDSL Vertrag.
binauchhier schrieb:Stimmt, die alten hatte ich schon fast vergessen. Mehr wissen wir sobald wir von @MiJeMa ein paar mehr Details bekommen.
o2_Stefan schrieb:Bei den alten Alice-VDSL-Verträgen (Alice/O2 xxx Speed) war es auch keine Option, sondern ein eigener Vertrag.
Anders würde es aktuell ja nur beim o2 DSL All- in L sein. Das ist der einzige reine VDSL Vertrag.
So kompliziert ist es nicht. In den Verträgen, bei denen es sich um ein reines VDSL-Produkt handelt (d.h. VDSL ist die Hauptleistung) würde es ein ausserordentliches Kündigungsrecht geben, wenn das Produkt am neuen Wohnort nicht geliefert werden kann (d.h. die verfügbare Bandbreite sich nur im DSL-Bereich, bzw. unter 25000 bewegt). Bei den DSL-Verträgen, die VDSL als Option mit monatlicher Kündigungsfrist dabei haben, ist die Hauptleistung das DSL-Produkt und somit muss die verfügbare Bandbreite nur in diesem Ramen (mndestens 5000) verfügbar sein. Das wäre die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Regelung, alles andere wäre dann Kulanz.
Hallo,
schon mal vielen Dank für die Antworten.
Wir wohnen in Diedorf (hier hat O2 so ein spezielles VDSL-Projekt, so speziell, dass es selbst viele bei O2 nicht kennen :-)) und der Vertrag ist ein reiner VDSL 50 MBit-Vertrag....also keine Zusatzoption zu einem DSL-Vertrag.....
Grüße
schon mal vielen Dank für die Antworten.
Wir wohnen in Diedorf (hier hat O2 so ein spezielles VDSL-Projekt, so speziell, dass es selbst viele bei O2 nicht kennen :-)) und der Vertrag ist ein reiner VDSL 50 MBit-Vertrag....also keine Zusatzoption zu einem DSL-Vertrag.....
Grüße
Bei den Tarifen wo VDSL nur eine Option ist, die beiderseitig mit einer Frist von einem Monat kündbar ist, gäbe es evtl. trotzdem eine Möglichkeit.
Wenn kein VDSL verfügbar ist und somit nicht geschaltet werden kann, kann der Kunde ja eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzen innerhalb der o2 die zugesicherte Mindestgeschwindigkeit (bei der Option Speed 25.000kbit/s) schalten muss. Da o2 das innerhalb der zwei Wochen wohl nicht schaffen wird und diese Option auch nicht innerhalb von zwei Wochen kündigen kann, kann sich daraus evtl. ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Rücktritt vom Vertrag (weiß eigentlich jemand, ob das eine Kündigung oder ein Rücktritt ist?) ergeben.
Wenn kein VDSL verfügbar ist und somit nicht geschaltet werden kann, kann der Kunde ja eine Nachbesserungsfrist von zwei Wochen setzen innerhalb der o2 die zugesicherte Mindestgeschwindigkeit (bei der Option Speed 25.000kbit/s) schalten muss. Da o2 das innerhalb der zwei Wochen wohl nicht schaffen wird und diese Option auch nicht innerhalb von zwei Wochen kündigen kann, kann sich daraus evtl. ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Rücktritt vom Vertrag (weiß eigentlich jemand, ob das eine Kündigung oder ein Rücktritt ist?) ergeben.
nemesis03 schrieb:Das wäre eine Kündigung wegen Nicht-, bzw. Schlechterfüllung, aber das würde nicht den ganzen Vertrag sondern nur die Option betreffen. Die Hauptleistung (DSL) erbringen sie nämlich.
... kann sich daraus evtl. ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Rücktritt vom Vertrag (weiß eigentlich jemand, ob das eine Kündigung oder ein Rücktritt ist?) ergeben.
Hm, daran, dass man damit evtl. nur die Option kündigen kann, habe ich nicht gedacht. Danke!
Ist ja aber für diesen Fall doch unerheblich.
Ist ja aber für diesen Fall doch unerheblich.
Hallo,
also wie erwähnt: Es ist ein reiner VDSL-Vertrag.
Und wenn ich den allgemeinen Konsens richtig deute, dann sollte hier ein Sonderkündigungsrecht des gesamten Vertrags vorliegen, wenn VDSL am neuen Wohnort nicht als Leistung erbracht werden kann, oder?
also wie erwähnt: Es ist ein reiner VDSL-Vertrag.
Und wenn ich den allgemeinen Konsens richtig deute, dann sollte hier ein Sonderkündigungsrecht des gesamten Vertrags vorliegen, wenn VDSL am neuen Wohnort nicht als Leistung erbracht werden kann, oder?
Ja, Diedorf 🙂.
Echtes, "blaues" reines VDSL Testgebiet aus dem Jahre 2010 wenn ich mich recht entsinne.
Magst du uns deine Kundennummer oder Rufnummer als PN an den User @o2_DSL senden?
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber mir war mal so das hier damals VDSL als Option auf den o2 Komplett Plus gelegt wurde.
Muss ich mir anschauen, kommt wirklich nicht oft vor das man Kunden aus Diedorf begegnet.
Gruß
Stefan
Echtes, "blaues" reines VDSL Testgebiet aus dem Jahre 2010 wenn ich mich recht entsinne.
Magst du uns deine Kundennummer oder Rufnummer als PN an den User @o2_DSL senden?
Ich bin mir nicht zu 100% sicher, aber mir war mal so das hier damals VDSL als Option auf den o2 Komplett Plus gelegt wurde.
Muss ich mir anschauen, kommt wirklich nicht oft vor das man Kunden aus Diedorf begegnet.
Gruß
Stefan
Hallo O2_Stefan,
könntest du mir nochmal schreiben, wem ich die Kundennummer bzw. Telefonnummer schicken soll?
danke!
lg
könntest du mir nochmal schreiben, wem ich die Kundennummer bzw. Telefonnummer schicken soll?
danke!
lg
Steht doch in seinem Post. Sogar mit Link.
Richtig wäre an @o2_DSL gewesen, ich habe die PN aber auch bekommen. Ist in der Tat ein reiner o2 VDSL Tarif, der Kündigung sollte daher nichts im Wege stehen.
Wie abaer bereits gesagt, entscheiden tut das die Fachabteilung. Reiche den Wunsch zur Sonderkündigung schriftlich ein, am besten gleich mit Ummeldebestätigung.
Gruß
Stefan
Wie abaer bereits gesagt, entscheiden tut das die Fachabteilung. Reiche den Wunsch zur Sonderkündigung schriftlich ein, am besten gleich mit Ummeldebestätigung.
Gruß
Stefan
Super, vielen Dank!
Grüße
Grüße
Ich muß wegen Eigenutzung ausziehen, habe auch eine Wohnung zum 01.08 gefunden.
Ich habe einen All in L Vertrag mit max. 50 Mbit, leider kann mir O2 diese Leistung in der neuen Wohnung nicht mehr bieten sondern nur noch DSL mit max 16 Mbit.
Kann ich nun vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Ich habe einen All in L Vertrag mit max. 50 Mbit, leider kann mir O2 diese Leistung in der neuen Wohnung nicht mehr bieten sondern nur noch DSL mit max 16 Mbit.
Kann ich nun vom Sonderkündigungsrecht gebrauch machen?
Hallo Sigmatha,
und willkommen im o2-Kundenforum!
Wenn du den o2 DSL All-in L hast (und nicht den o2 DSL L mit Option Speed), kann es gut sein, dass du außerordentlich kündigen kannst. Voraussetzung dafür ist aber, dass du einen Umzugsantrag stellst und o2 dir dann mitteilt, dass sie die von dir gebuchte Leistung am neuen Anschlussort nicht erbringen können. Dann kannst du mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Grüße
nemesis03
und willkommen im o2-Kundenforum!
Wenn du den o2 DSL All-in L hast (und nicht den o2 DSL L mit Option Speed), kann es gut sein, dass du außerordentlich kündigen kannst. Voraussetzung dafür ist aber, dass du einen Umzugsantrag stellst und o2 dir dann mitteilt, dass sie die von dir gebuchte Leistung am neuen Anschlussort nicht erbringen können. Dann kannst du mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Grüße
nemesis03
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