Guten Tag,
ich habe am 29.06.2012 bei Vodafone einen neuen DSL Vertrag (inkl. Rufnummerportierung) abgeschlossen. Daraufhin habe ich von Ihnen eine Kündigungsbestätigung zum 01.04.2013 erhalten.
Ich wusste leider nicht, dass mein Vertrag bei Ihnen immer um ein weiteres Jahr automatisch verlängert wird, dadurch wäre der Vertrag mit Vodafone erst in 10 Monaten in Kraft getreten. Deshalb stornierte ich den Auftrag bei Vodafone am 30.09.2012.
Meine Kündigung bei Ihnen (Alice / O2) stornierte ich jedoch nicht.
Deshalb habe ich mir zum 02.04.2013 einen neuen DSL Anbieter (1&1) gesucht.
Als dann ein Telekom Techniker am 02.04.2013 die Leitung umstellen wollte, wurde bemerkt, dass keine Kündigung der Leitung von Alice / O2 vorliegt und somit der Technikertermin unnötig war (Kosten 59 Euro + 1/2 Tag Urlaub).
Ich rief bei Ihrer Hotline (Wartezeit ca. 25 min.) an und mir wurde versichert, dass die Kündigung in den nächsten drei/vier Tagen durchgeführt werden wird.
In der Zwischenzeit habe ich einen neuen Termin mit dem Techniker vereinbart.
Da ich diesmal sicher gehen wollte, dass auch eine Kündigung Ihrerseits durchgeführt worden ist, rief ich nochmals bei Ihrer Hotline an. Nach einer Wartezeit von 25 Minuten war ich mit der Technikabteilung verbunden, diese konnte mir nicht weiterhelfen und somit wurde ich an die Kundenabteilung weitergeleitet, diese wollte/konnte mir ebenfalls nicht helfen und ich wurde zur Techniker-Hotline wieder zurück verbunden. Diese nette Dame fand dies mittlerweile auch lustig und stellte mich wieder zur Kundenbetreuung durch.
Die vierte Kundenbetreuer(in) teilte mir dann mit, dass keine Kündigung von mir vorliegt bzw. diese durch die Stornierung meiner Rufnummerportierung aufgehoben wurde.
Leider (vielleicht auch absichtlich) wurde mir nie von Ihnen mitgeteilt, dass meine Kündigung aufgehoben wurde, was ja auch eigentlich nicht der Fall war. Ich habe nur eine Stornierung des Vodafone Auftrages ausgeführt. Es kann doch nicht sein, dass Sie dann einfach meine Kündigung komplett stornieren ohne ein einziges Wort zu sagen. Ich denke auch nicht dass dies mit dem deutschen Gesetz vereinbar ist.
Meine bisherigen entstanden Kosten:
- 9,90 Euro Versandkosten für 1&1 Homeserver
- 59,90 Euro für Techniker Termin
- 1/2 Tag Verdienstausfall wegen Techniker Termin
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Ich würde die Kündigungsbestätigung kopieren und diese per Email (vertragskunden-kontakt@cc.o2online.de) an o2 senden und mitteilen, dass eine Stornierung der Kündigung durch dich nicht durchgeführt wurde.
Alternativ empfehlen wir hier auch, einen Moderator anzuschreiben. Schreibe eine Email an socialmedia@o2.com, nenne dein Problem und vergiss die Telefonnummer sowie die Kundenkennzahl nicht.
Alternativ empfehlen wir hier auch, einen Moderator anzuschreiben. Schreibe eine Email an socialmedia@o2.com, nenne dein Problem und vergiss die Telefonnummer sowie die Kundenkennzahl nicht.
Ja das werde ich mal machen, aber ich glaube nicht mehr an die Kundenfreundlichkeit von O2. Dafür habe ich zu viel schlechte Erfahrung mit O2 gemacht.
Man kann es nur zum 1000ten mal wiederholen.
Eine Portierung/ Portierungsstornierung hebt eine Kündigung nicht auf.
Mache es obwohl Du nichts falsch gemacht hast
so wie bielo es vorgeschlagen hat.
Sollte das nichts bringen: Bundesnetzagentur, Verbraucherberatungstelle, Rechtsanwalt.
Du bist ohne wenn und aber im Recht.
Eine Portierung/ Portierungsstornierung hebt eine Kündigung nicht auf.
Mache es obwohl Du nichts falsch gemacht hast
so wie bielo es vorgeschlagen hat.
Sollte das nichts bringen: Bundesnetzagentur, Verbraucherberatungstelle, Rechtsanwalt.
Du bist ohne wenn und aber im Recht.
Hi gustavm,
wenn du magst schick mir mal deine Daten, dann schaue ich mir das alles gerne mal und versuche zu helfen.
VG, Matze
wenn du magst schick mir mal deine Daten, dann schaue ich mir das alles gerne mal und versuche zu helfen.
VG, Matze
Hier mal die letzte Antwort von O2 (absolute Frechheit):
Der Portierungsauftrag gilt als Kündigung. Da Portierungsauftrag storniert wurde, wurde auch die Kündigung storniert. Die Stornierung der Portierung gilt als neue Willenserklärung.
Durch die automatische Vertragsverlängerung haben Sie nun eine Vertragslaufszeit bis 2. April 2014.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrer Reklamation nicht entsprechen können.
Der Portierungsauftrag gilt als Kündigung. Da Portierungsauftrag storniert wurde, wurde auch die Kündigung storniert. Die Stornierung der Portierung gilt als neue Willenserklärung.
Durch die automatische Vertragsverlängerung haben Sie nun eine Vertragslaufszeit bis 2. April 2014.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrer Reklamation nicht entsprechen können.
Lass Dich nicht für dumm verkaufen.
O2 handelt eindeutig am Gesetz vorbei.
Mache es jetzt so wie ich es oben schon
einmal beschrieben habe.
Du bist eindeutig im Recht.
O2 kann es einfach nicht lassen Kunden
diesen Müll zu erzählen / schreiben.
Die BNA hat jedem Kunden in ähnlich
gelagerten Fällen Recht gegeben.
Hier noch die Begründung aus einemRechtsstreit.
Viel mehr darf ich aus Datenschutzgründen nicht preisgeben.
Doch auch diese zwei, drei Sätze zeigen deutlich wie das Verhalten
von O2 u.a. TK Anbietern rechtlich gewertet wird.
Wichtig ist in dieser Begründung vor allem der letzte Satz.
Daran scheitert regelmäßig die Begründung seitens der TK Anbieter.
Wie gesagt. Du bist im Recht. O2 wird es niemals zum Rechtsstreit kommen lassen.
Sie wissen das und gerade deshalb is O2`s Verhalten schäbig.
Der Portierungsauftrag gilt als Kündigung. Da Portierungsauftrag storniert wurde, wurde auch die Kündigung storniert. Die Stornierung der Portierung gilt als neue Willenserklärung.
"Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung darstellt, kann
diese nicht durch eine Willenserklärung einer anderen Person, z.B. eine
Portierungsanfrage durch ein Drittunternehmen, aufgehoben werden. Eine Kündigung
ist bedingungsfeindlich und kann nicht zurückgenommen werden, sondern es müsste
nach ausgesprochener Kündigung ein neuer Vertrag geschlossen
werden."
O2 handelt eindeutig am Gesetz vorbei.
Mache es jetzt so wie ich es oben schon
einmal beschrieben habe.
Du bist eindeutig im Recht.
O2 kann es einfach nicht lassen Kunden
diesen Müll zu erzählen / schreiben.
Die BNA hat jedem Kunden in ähnlich
gelagerten Fällen Recht gegeben.
Hier noch die Begründung aus einemRechtsstreit.
Viel mehr darf ich aus Datenschutzgründen nicht preisgeben.
Doch auch diese zwei, drei Sätze zeigen deutlich wie das Verhalten
von O2 u.a. TK Anbietern rechtlich gewertet wird.
Wichtig ist in dieser Begründung vor allem der letzte Satz.
Daran scheitert regelmäßig die Begründung seitens der TK Anbieter.
Wie gesagt. Du bist im Recht. O2 wird es niemals zum Rechtsstreit kommen lassen.
Sie wissen das und gerade deshalb is O2`s Verhalten schäbig.
Der Portierungsauftrag gilt als Kündigung. Da Portierungsauftrag storniert wurde, wurde auch die Kündigung storniert. Die Stornierung der Portierung gilt als neue Willenserklärung.
"Da eine Kündigung eine einseitige Willenserklärung darstellt, kann
diese nicht durch eine Willenserklärung einer anderen Person, z.B. eine
Portierungsanfrage durch ein Drittunternehmen, aufgehoben werden. Eine Kündigung
ist bedingungsfeindlich und kann nicht zurückgenommen werden, sondern es müsste
nach ausgesprochener Kündigung ein neuer Vertrag geschlossen
werden."
gustavm schrieb:Die Aussage ist natürlich blödsinn und ehrlich gesagt eine ziemliche Frechheit. Deine Kündigung gilt weiterhin.
Hier mal die letzte Antwort von O2 (absolute Frechheit):
Der Portierungsauftrag gilt als Kündigung. Da Portierungsauftrag storniert wurde, wurde auch die Kündigung storniert. Die Stornierung der Portierung gilt als neue Willenserklärung.
Durch die automatische Vertragsverlängerung haben Sie nun eine Vertragslaufszeit bis 2. April 2014.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihrer Reklamation nicht entsprechen können.
Leider scheint nicht nur o2 diesbezüglich anderer Meinung zu sein, denn es sind auch ähnliche Fälle zumindest bei der T bekannt. Die rechtliche Situation dürfte hier aber eindeutig sein, und das sollten auch die entsprechenden Rechtsabteilungen wissen.
Kam diese Antwort vom Kundenservice oder von den Moderatoren hier? Ich vermute vom Kundenservice. Hast du bereits an o2_Matze geschrieben?
Hast du selbst eine Kündigung vor dem Portierungsauftrag geschrieben? Dann bin ich voll deiner Meinung!
Hast du die Kündigung via vodafone beauftragt? Wenn du das getan hast ist o2 leider im Recht. Auftrag wurde bei vodafone storniert und somit auch der Auftrag zur Kündigung mit Rufnummernportierung - ist logisch.
Hast du die Kündigung via vodafone beauftragt? Wenn du das getan hast ist o2 leider im Recht. Auftrag wurde bei vodafone storniert und somit auch der Auftrag zur Kündigung mit Rufnummernportierung - ist logisch.
Nein, das ist weder logisch noch rechtens. Es könnte höchstens eine Erklärung für die (dennoch falsche) Vorgehensweise von o2 sein.
Wenn du nicht selber kündigst, beauftragst du den neuen Anbieter, die Kündigung für dich vorzunehmen. Deine Willenseklörung gibts du dabei über den neuen Anbieter ab. Wirksam ist sie natürlich trotzdem genauso wie bei einer "direkten Kündigung". Der neue Anbieter kann zwar den Portierungsauftrag stornieren, nicht jedoch die Kündigung zurücknehmen.
Nur wenn der neue Provider die Kündigung noch nicht bei o2 ordnungsgemäß eingereicht hatte, weil der Portierungsauftrag bereits vorher durch den Kunden storniert wurde, wäre die Kündigung hinfällig - in dem Fall aber nur, weil sie noch gar nicht wirksam war. Eine erfolgte Kündigung einseitig zurückzunehmen ist in keinem Fall möglich.
Den Beiträgen hier entnehme ich, dass die Kündigung auf jeden Fall eingegangen ist und nach Stornierung des Portierungsauftrags durch den neuen Anbieter von o2 für unwirksam erklärt wurde. Und genau das ist nicht möglich.
Wenn du nicht selber kündigst, beauftragst du den neuen Anbieter, die Kündigung für dich vorzunehmen. Deine Willenseklörung gibts du dabei über den neuen Anbieter ab. Wirksam ist sie natürlich trotzdem genauso wie bei einer "direkten Kündigung". Der neue Anbieter kann zwar den Portierungsauftrag stornieren, nicht jedoch die Kündigung zurücknehmen.
Nur wenn der neue Provider die Kündigung noch nicht bei o2 ordnungsgemäß eingereicht hatte, weil der Portierungsauftrag bereits vorher durch den Kunden storniert wurde, wäre die Kündigung hinfällig - in dem Fall aber nur, weil sie noch gar nicht wirksam war. Eine erfolgte Kündigung einseitig zurückzunehmen ist in keinem Fall möglich.
Den Beiträgen hier entnehme ich, dass die Kündigung auf jeden Fall eingegangen ist und nach Stornierung des Portierungsauftrags durch den neuen Anbieter von o2 für unwirksam erklärt wurde. Und genau das ist nicht möglich.
Sorry, aber hier ist alles korrekt gelaufen.
Die Rücknahme der Kündigung war auch nicht einseitig. Uns liegt ja durch die Storno seine Willenserklärung hierzu vor.
Gruß
Stefan
Die Rücknahme der Kündigung war auch nicht einseitig. Uns liegt ja durch die Storno seine Willenserklärung hierzu vor.
Gruß
Stefan
Mein lieber Scholli.
Deine Aussage ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Ich glaube Du heißt nicht Stefan sondern Pippi Langstrumpf.
Zwei mal drei macht vier,
widewidewitt und drei macht neune,
ich mach mir die Welt,
widewide wie sie mir gefällt.
Ich kann dem TO nur dringend empfehlen einen Fachanwalt für TK Recht aufzusuchen.
o2_Stefan schrieb:Er hat also explizit sowohl die Portierung als auch die Kündigung zurückgenommen? Wenn ja, dann OK, das hat er natürlich so nicht geschrieben. Aber durch die Storno des Porteirungsauftrags alleine liegt keine Willenserklärung bezüglich der Kündigung vor.
Die Rücknahme der Kündigung war auch nicht einseitig. Uns liegt ja durch die Storno seine Willenserklärung hierzu vor.
Gruß
Stefan
annabelle schrieb:Geben wir dem Stefan mal eine Chance, das genauer zu erläutern. Er hat sicherlich mehr Information als wir vorliegen und es kommt schon mal vor, dass in einem Beitrag wesentliche Infos fehlen. Wir müssen also wissen, ob es nur eine Stornierung des Portierungsauftrags war oder tatsächlich eine explizite Willenserklärung, die Kündigung zurückzunehmen.
Deine Aussage ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten.
Gut dann mal als kleinen Hinweis schon jetzt für den TO.
Eine Stornierung bedingt keine Vertragsverlängerung.
Rein rechtlich muß ein Neuvertrag geschlossen werden.
Dieser ist schriftlich zu bestätigen und dem Kunden
steht somit ein Widerrufsrecht zu.
Noch mal an den TO.
Sollte sich keine für Dich annehmbare Lösung finden,
geh zum Anwalt.
Dieser wird dieser Kaspernummer hier ein schnelles Ende bereiten.
Eine Stornierung bedingt keine Vertragsverlängerung.
Rein rechtlich muß ein Neuvertrag geschlossen werden.
Dieser ist schriftlich zu bestätigen und dem Kunden
steht somit ein Widerrufsrecht zu.
Noch mal an den TO.
Sollte sich keine für Dich annehmbare Lösung finden,
geh zum Anwalt.
Dieser wird dieser Kaspernummer hier ein schnelles Ende bereiten.
@annabelle:
Kaspernummer? Mach du hier lieber kein Kasperleteather!
Wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte füllt man 1 einziges Formular zur Anschussübernahme aus. Dort kreuzt man an, dass der neue Anbieter (vodafone) den Anschluss beim alten Anbieter kündigen darf und man kann ein Kreuz machen bei Rufnummernmitnahme. Und genau das wurde vom TO gemacht. Nun hat er den Auftrag beim neuen Anbieter storniert, und somit wurde auch das gesamte Formular storniert. Also wurde keine Kündigung eingereicht. Die neue "Willenserklärung" ist: Stornierung des Auftrages zur Kündigung mit/ohne Rufnummernmitnahme zu vodafone. Wenn der TO nun einen o2 Vertrag mit 24 Monate Vertragslaufzeit hat ist es ganz normal, wenn die Kündigungsfrist überschritten wurde, dass sich der Vertrag um 12 weitere Monate verlängert hat. Das ist bei vodafone, 1&1, Telekom,... in der gesamte Mobilfunk- und DSL-Branche so. Dann hätte der TO die Stornierung halt vor Ablauf der Kündigungsfrist einleiten müssen, damit 1&1 alles hätte rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bei o2 beauftragen können. Hierbei wird kein Anwalt helfen können. Das Geld kann man sich sparen!
Kaspernummer? Mach du hier lieber kein Kasperleteather!
Wenn man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte füllt man 1 einziges Formular zur Anschussübernahme aus. Dort kreuzt man an, dass der neue Anbieter (vodafone) den Anschluss beim alten Anbieter kündigen darf und man kann ein Kreuz machen bei Rufnummernmitnahme. Und genau das wurde vom TO gemacht. Nun hat er den Auftrag beim neuen Anbieter storniert, und somit wurde auch das gesamte Formular storniert. Also wurde keine Kündigung eingereicht. Die neue "Willenserklärung" ist: Stornierung des Auftrages zur Kündigung mit/ohne Rufnummernmitnahme zu vodafone. Wenn der TO nun einen o2 Vertrag mit 24 Monate Vertragslaufzeit hat ist es ganz normal, wenn die Kündigungsfrist überschritten wurde, dass sich der Vertrag um 12 weitere Monate verlängert hat. Das ist bei vodafone, 1&1, Telekom,... in der gesamte Mobilfunk- und DSL-Branche so. Dann hätte der TO die Stornierung halt vor Ablauf der Kündigungsfrist einleiten müssen, damit 1&1 alles hätte rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist bei o2 beauftragen können. Hierbei wird kein Anwalt helfen können. Das Geld kann man sich sparen!
Du solltest es unterlassen gefährliches Halbwissen zu verbreiten.
Auf dem Formular befinden sich zwei Willenserklärungen.
Dafür reicht eine Unterschrift.
Will man einen Teil herauslösen / stornieren, soweit das
rechtlich möglich ist reicht ebenfalls wieder eine Unterschrift.
Die restlichen Willenserklärungen bleiben unberührt bestehen.
Im übrigen kann man eine Kündigung nicht stornieren / widerrufen.
Das gibt es im deutschen Recht nicht.
Nach deutschem Recht ist ein Neuvertrag nötig / zwingend.
Alles andere, wenn auch gerne von TK Anbietern praktiziert ist rechtswidrig.
Da heißt es dann: Wo kein Kläger, da kein Reichter.
Rechtswidrig bleibts trotzdem.
... und wenn, Du damit ein Problem hast suche mal einen Anwalt auf
der Dir das erklärt.
Aber tue mir ein Gefallen. Verbreite nicht weiter Dein gefährliches Halbwissen.
Auf dem Formular befinden sich zwei Willenserklärungen.
Dafür reicht eine Unterschrift.
Will man einen Teil herauslösen / stornieren, soweit das
rechtlich möglich ist reicht ebenfalls wieder eine Unterschrift.
Die restlichen Willenserklärungen bleiben unberührt bestehen.
Im übrigen kann man eine Kündigung nicht stornieren / widerrufen.
Das gibt es im deutschen Recht nicht.
Nach deutschem Recht ist ein Neuvertrag nötig / zwingend.
Alles andere, wenn auch gerne von TK Anbietern praktiziert ist rechtswidrig.
Da heißt es dann: Wo kein Kläger, da kein Reichter.
Rechtswidrig bleibts trotzdem.
... und wenn, Du damit ein Problem hast suche mal einen Anwalt auf
der Dir das erklärt.
Aber tue mir ein Gefallen. Verbreite nicht weiter Dein gefährliches Halbwissen.
Naja, besser aus deiner Sicht Halbwissen haben als Ahnungslos zu sein.
Natürlich kann man Kündigungen stornieren/widerrufen. Hab ich schon mal gemacht. Und stell dir vor: Ich habe keinen Neuvertrag bekommen. Da scheinst du dich wirklich nicht richtig auszukennen
Natürlich kann man Kündigungen stornieren/widerrufen. Hab ich schon mal gemacht. Und stell dir vor: Ich habe keinen Neuvertrag bekommen. Da scheinst du dich wirklich nicht richtig auszukennen
annabelle ist zwar etwas laut, hat aber Recht.
Dass das in der TK-Branche gerne anders gehandhabt wird (v.a. auch, weil es dem Anbieter normalerweise nur recht sein wird, wenn ein Kunde seine Kündigung "zurücknimmt"), ändert daran auch m.E. nichts.
Dass das in der TK-Branche gerne anders gehandhabt wird (v.a. auch, weil es dem Anbieter normalerweise nur recht sein wird, wenn ein Kunde seine Kündigung "zurücknimmt"), ändert daran auch m.E. nichts.
D4Fun schrieb:Doch, sie kennt sich scheinbar sehr gut aus, nur du leider nicht.
Natürlich kann man Kündigungen stornieren/widerrufen. Hab ich schon mal gemacht. Und stell dir vor: Ich habe keinen Neuvertrag bekommen. Da scheinst du dich wirklich nicht richtig auszukennen
Rechtlich gesehen kannst du eine Kündigung nicht einfach so einseitig zurücknehmen (stornieren / widerrufen sowieso nicht). In der Praxis wird das zwar gemacht, denn kein Anbieter würde die Rücknahme verweigern. Und doch, du hast rechtlich gesehen einen neuen Vertrag bekommen, nur sieht das für dich so aus, als ob der alte Vertrag weiterläuft, was in den meisten Fällen faktisch passiert.
Zu den Willenserklärungen wurde bereits alles gesagt. Und weil keine Rechtsberatung bleibt dir leider nur den Rat, selber einen Anwalt suchen, der dir das erklären kann.
Sofern o2 nicht nachweisen kann, dass der Kunde explizit die Kündigung des Vertrags rückgängig machen möchte, gibt es keine rechtliche Grundlage, diesem Wunsch zu entsprechen. Und dazu ist keine Antwort auch eine Antwort (die Mods vertreten hier verständlicherweise die o2-Meinung).
Sorry Leute, aber liest euch mal das Thema Willenserklärung im BGB durch.
Was denkt ihr denn, warum auf dem Formular ganz oben das Kürzel TVS (Terminverschiebung) und STR (Stornierung) steht? Somit hat der TO durch seinen Storno auch die Willenserklärung abgegeben, dass der Auftrag zur Anschlussübernahme durch vodafone storniert wird, und dazu gehört nun mal auch die Kündigung. Natürlich muss o2 dem entsprechen, schon wegen der Rufnummernportierung vom TO. Wie gesagt, hätte der TO alles vor der automatischen Vertragsverlängerung veranlasst, dann würden wir uns hier nicht unterhalten.
Vielleicht schreibt der TO noch mal genau, ob er vorab bei o2 gekündigt hat oder wann und wie er die Stornierung bei vodafone erwirkt hat - hat er vodafone mitgeteilt, dass die kündigung bei o2 nicht storniert werden soll?
Was denkt ihr denn, warum auf dem Formular ganz oben das Kürzel TVS (Terminverschiebung) und STR (Stornierung) steht? Somit hat der TO durch seinen Storno auch die Willenserklärung abgegeben, dass der Auftrag zur Anschlussübernahme durch vodafone storniert wird, und dazu gehört nun mal auch die Kündigung. Natürlich muss o2 dem entsprechen, schon wegen der Rufnummernportierung vom TO. Wie gesagt, hätte der TO alles vor der automatischen Vertragsverlängerung veranlasst, dann würden wir uns hier nicht unterhalten.
Vielleicht schreibt der TO noch mal genau, ob er vorab bei o2 gekündigt hat oder wann und wie er die Stornierung bei vodafone erwirkt hat - hat er vodafone mitgeteilt, dass die kündigung bei o2 nicht storniert werden soll?
So ist das mit den WE. Der eine meint das und der andere versteht das. Dafür gibt es ja den § 133 BGB.
Es ist in der Tat jetzt sinnlos sich darüber zu streiten. Wenn o2 sich sturr stellt, dann bleibt halt nur die Klage um die WE durchzusetzen. Dann ist der Richter derjenige, der die WE auslegen wird.
Da ich nicht weiß, wie das Forumular aussieht und was der TE ggü. o2 erklärt hat, wage ich keine Auslegung der WE:
Es ist in der Tat jetzt sinnlos sich darüber zu streiten. Wenn o2 sich sturr stellt, dann bleibt halt nur die Klage um die WE durchzusetzen. Dann ist der Richter derjenige, der die WE auslegen wird.
Da ich nicht weiß, wie das Forumular aussieht und was der TE ggü. o2 erklärt hat, wage ich keine Auslegung der WE:
Hi bielo, hab dir mal so ein Blankoformular beigefügt
Danke.
D4Fun schrieb:
Vielleicht schreibt der TO noch mal genau, ob er vorab bei o2 gekündigt hat oder wann und wie er die Stornierung bei vodafone erwirkt hat - hat er vodafone mitgeteilt, dass die kündigung bei o2 nicht storniert werden soll?
Wenn er vorab bei o2 gekündigt hat, dann bewirkt die Stornierung bei VF diesbezüglich gar nichts. Hat er nicht gekündigt, dann ist es nur wichtig zu wissen, ob VF bereits die Kündigung bei o2 eingereicht hatte. Wenn nein, dann ist der ganze Auftrag in der Tat storniert und die Kündigung wird nicht mal wirksam, da o2 davon nichts weiss. Wenn ja, dann ist der Zug schon abgefahren, denn VF kann die Kündigung des Kunden rechtlich nicht zurücknehmen. Dazu bräuchten sie eine besondere Vollmacht, was die Stornierung des Portierungsauftrags ganz sicher nicht ist.
Aber ja, im Moment kann man nur spekulieren, also wäre es gut, wenn der TE sich noch mal dazu äußern würde.
Hallo,
sorry für die späte Antwort, war leider im Urlaub.
Ich habe durch Vodafone eine Kündigung meines O2 Vertrages durchführen lassen und habe auch nur bei Vodafone meinen Auftrag wieder storniert.
Für mich ist das Thema durch, ich bleibe dann halt noch 1 Jahr Kunde bei O2, aber ich werde in Zukunft niemals mehr Kunde von diesem Saftladen werden. Meine Erfahrungen werde ich auch weitergeben und vielleicht kapiert irgendwann O2, dass man in der heutigen Zeit einfach etwas kundenfreundlicher sein sollte.
Vielen Dank nochmals für die vielen hilfreichen Vorschläge!
sorry für die späte Antwort, war leider im Urlaub.
Ich habe durch Vodafone eine Kündigung meines O2 Vertrages durchführen lassen und habe auch nur bei Vodafone meinen Auftrag wieder storniert.
Für mich ist das Thema durch, ich bleibe dann halt noch 1 Jahr Kunde bei O2, aber ich werde in Zukunft niemals mehr Kunde von diesem Saftladen werden. Meine Erfahrungen werde ich auch weitergeben und vielleicht kapiert irgendwann O2, dass man in der heutigen Zeit einfach etwas kundenfreundlicher sein sollte.
Vielen Dank nochmals für die vielen hilfreichen Vorschläge!
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