Ich habe eine prepaid karte von Lebara und möchte die nummer portieren lassen zur o2.. Die frage ist-muss ich erstmal warten das mein guthaben auf der karte verbraucht ist und dann bei o2 portierung beeintragen oder kann ich das eigentlich jetzt schon?
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Das kannst du jetzt schon. Gebe bei der Kündigung an das du dein restguthaben auf deinem Konto überwiesen haben möchtest.
Muss ich die preipaid karte bei Lebara erstmal kündigen? ich hab zwar recherchiert ob das nötig ist,hab aber leider nichts gefunden, ausser das die karte erlöscht bzw.gekündigt ist wenn sie zwei tage keinen guthaben auf dem konto hat..
Eine Rufnummerportierung ist nicht kostenlos. Somit solltest du dich informieren was dein Anbieter dafür nimmt. Dieses Guthaben muss auf der Karte vorhanden sein beim Zeitpunkt der Portierung. Restguthaben an eine Kontoverbindung überweisen lassen.
Dann das Portierungsformular von O2 ausfüllen bzw bei dem Vertrag mit angeben. Dann wird die Rufnummer von O2 portiert. Hier kann es passiern das du erstmal eine andere Rufnummer zugewiesen bekommst und diese nach erfolgreicher Portierung getauscht wird.
Wie gesagt, wichtig ist das auf deiner Prepaidkarte das passende Guthaben vorhanden ist.
Dann das Portierungsformular von O2 ausfüllen bzw bei dem Vertrag mit angeben. Dann wird die Rufnummer von O2 portiert. Hier kann es passiern das du erstmal eine andere Rufnummer zugewiesen bekommst und diese nach erfolgreicher Portierung getauscht wird.
Wie gesagt, wichtig ist das auf deiner Prepaidkarte das passende Guthaben vorhanden ist.
das hab ich auch gemacht ... heute hab ich direkt bei Lebara angerufen und mich erkundigt.. Eine Rufrnummerportierung kostet 25€ -der betrag muss auf der karte sein (wie Mister79 schon sagte) Falls auf der karte doch noch restguthaben bleiben, man hat eine woche zeit um die zu verbrauchen weil Restbeträge werden nicht überwiesen.. Das steht auch allerdings in einem Verzichtserklärung von Lebara die man direkt per email zugeschickt bekommt "Ich verzichte auf evt. noch vorhandenes Restguthaben, dieses verfällt zum Zeitpunkt der Deaktivierung und kann nicht gutgeschrieben werden."
wie auch immer.. ich danke für die hilfe
wie auch immer.. ich danke für die hilfe
Venus26 schrieb:Puuh, ich bin kein Jurist, ich bin aber nicht sicher, ob das so korrekt ist. @bielo ist bei sowas immer ein guter Mann, mit der Juristerei hab ich es ja nicht so am Hut :-)
Falls auf der karte doch noch restguthaben bleiben, man hat eine woche zeit um die zu verbrauchen weil Restbeträge werden nicht überwiesen.. Das steht auch allerdings in einem Verzichtserklärung von Lebara die man direkt per email zugeschickt bekommt "Ich verzichte auf evt. noch vorhandenes Restguthaben, dieses verfällt zum Zeitpunkt der Deaktivierung und kann nicht gutgeschrieben werden."
Grüße, Matze
Ein solche Klausel wäre in den AGB rechtswidrig. Ich würde diesen Passus streichen und daneben schreiben, rechtswidrig gem. OLG München, Urteil vom 22.06.2006 - Az. http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=29 U 2294/06. Dann würde ich auf dem Formular meine Kontodaten eintragen und auffordern, das Restguthaben zu überweisen.
Zitat aus dem o.g. Urteil:
7. Ein Klausel, die ein etwaiges Restguthaben bei ordentlicher Kündigung verfallen lässt, erschwert die ordentliche Kündigung seitens des Kunden und ist gemäß § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Verstoßes gegen das Äquivalenzprinzip unwirksam.
Zitat aus dem o.g. Urteil:
7. Ein Klausel, die ein etwaiges Restguthaben bei ordentlicher Kündigung verfallen lässt, erschwert die ordentliche Kündigung seitens des Kunden und ist gemäß § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Verstoßes gegen das Äquivalenzprinzip unwirksam.
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