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Gelöst

Hardware zurück geschickt, trotzdem Geld abhebucht


Wie kann es sein,  dass obwohl ich die Hardware (o box)  zurück geschickt habe,  was mir auch von der Hotline bestätigt wurde,  mir trotzdem "für nicht zurück gegebene Hardware"  29 Euro abgebucht wurden?



Wieso muss ich nun die Arbeit auf mich nehmen,  Beleg scannen,  zu Ihnen faxen,  weil sie nicht korrekt arbeiten?



Es kann nicht sein, dass ich-obwohl in ihren Unterlagen vermerkt ist, dass die Hardware angekommen ist- ich nochmal den dhl Beleg senden muss.



Noch schlimmer finde ich,  dass die (o2) keine Mailadresse haben an die ich einen SCAN schicken kann.



Ich finde es schlimm, dass sie einfach abbuchen und nicht vorher nachfragen ob da noch was fehlt.



Eigentlich müsste ich Ihnen 50 Euro in Rechnung stehen für die Arbeit die ich wegen ihrer Unfähigkeit hatte.



Mfg



37 Antworten

Wenn du den Beleg hat und der Router bei o2 ist und du die kopie des Beleges zu o2 gesendet hast, brauchst du nichts mehr machen. Kurz bevor die 8 Wochen nach der Abbuchung um sind und o2 sich nicht geregt hat, buche das Geld zurück. Dann muss o2 machen.

Wenn du alles richtig gemacht hast, dann hast du kein Problem.

ich lasse prüfen ob ich Anspruch auf eine Aufwandspauschale habe.

Hast du regelmäßig nicht. Eine Kopie des Beleges zu übersenden ist auch kein Aufwand. Du hast Mitwirkungs- und Schadensminderungspflicht.

Benutzerebene 1
Guten Tag,

Warum 8 Wochen warten?

4 Wochen reichen.  Ich buche das Geld nun zurück.

Dann ist dies Kapitel für mich abgeschlossen.

Mfg

Benutzerebene 1
Das interessiert doch O2 nicht ob ein Lastschrifteinzug vorliegt oder nicht. Die buchen trotzdem ab.

Bei mir auf jeden Fall schon zwei mal vorgekommen. Nun habe ich das Konto von O2 bei meiner

Bank für jegliche Abbuchungen sperren lassen.

Lt. deutschem Recht ist das Betrug. Und wenn ich mir sicher wäre das es auch Folgen hat würde

ich das Ganze zur Anzeige bringen. Aber es ist wohl eher davon auszugehen das die Anzeige

im Sande verläuft ... und dafür ist mir meine Zeit zu Schade.

Lt. deutschem Recht ist das Betrug.

Vorsicht mit solchen Aussagen in der Öffentlichkeit, nicht dass das ganze noch nach hinten losgeht.

Kannst du bitte mal verlinken das es nach deutschen Recht Betrug ist, vielen Dank dafür im Voraus.

Gruß

Benutzerebene 1
Herr Schubert,

zuerst beziehe ich mich auf die Aussage meiner Bank. Aber auch das Netz ist
voll davon. z.B.

Das OLG Celle (Az.: 3 U 198/06) hatte entschieden, das Lastschrifteinzüge nur nach

erteilter Einzugsermächtigung vorgenommen werden dürfen ...

... oder unter Lastschrift – Wikipedia mal nach Missbrauch des Lastschriftverfahrens

suchen.

Den genauen Paragraphen kann ich Ihnen jetzt nicht nennen ... ich bin kein Anwalt.

Trotzdem habe ich kein Problem damit meine Behauptung in der Öffentlichkeit

darzustellen. Das ist Europäisches Recht ... also auch Deutsches Recht.

Und für was bräuchte man denn überhaupt ein SEPA-Mandat wenn es legal wäre

einfach abzubuchen? Oder wie nennen Sie das wenn jemand einfach Geld von

Ihrem Konto abbucht ohne das Sie ihm die Genehmigung dafür erteilt haben?

Gruß

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Mit deinem Beitrag hast du genau das bestätigt, worauf Sandro bestimmt hinaus wollte. Die zitierte Entscheidung ist aus einem Zivilverfahren gewesen und genau darum geht es wenn Unternehmen ohne Einzugsermächtigung abbuchen. Du hast aber geschrieben "nach deutschem Recht ist es Betrug", ohne das wirklich zu wissen. Der § ist 263 StGB, und es handelt sich dabei um eine vorsätzlich begangene Straftat, die man jemandem nicht gerade in einem öffentlichen Forum vorwerfen sollte.

Niemand hier hat geschrieben, dass es legal ist, ohne Einzugsermächtigung abzubuchen, aber gerade wenn man sich nicht auskennt sollte man davon Abstand nehmen, Pewrsonen (oder Unternehmen) Straftaten vorzuwerfen.

Was ich (und ich kann nicht für andere sprechen) das nennen würde ist eine privatrechtliche Forderung, die ich geltend machen kann. Dazu muss ich keine Anzeige erstatten (Strafrecht) sondern o2 ggf. verklagen. Ist aber in der Regel nicht nötig, weil du das Geld zurückbuchen kannst.

Benutzerebene 1
Danke für den Hinweis mit dem Paragraphen. Genau das was da drin steht ist

passiert. Also liege ich nicht falsch mit meiner Aussage.

Ich habe O2 mehrmals informiert das ich die Rechnung nicht akzeptiere.

Das kein SEPA-Mandat vorliegt und es nicht legal ist wenn sie mir jetzt Geld

abbuchen. Es wäre also genug Zeit gewesen die Abbuchung zu stoppen und

die Gelegenheit mit mir zu klären. 40 Tage sind mehr als genug.

Wenn ich also vorhabe etwas zu tun von dem ich weiß das ich dafür keine

Berechtigung habe und es trotzdem durchführe ... nennt man so etwas nicht

Vorsatz? Im Übrigen wird in dem Paragraphen nichts von einer "vorsätzlich

begangenen Straftat" erwähnt. Oder darf man jetzt offiziell betrügen wenn

man es nicht vorsätzlich tut?

Übrigens, ich nutze dieses öffentliche Forum nur weil sich O2 hinter seiner

Anonymität versteckt und nicht per email erreichbar ist. Keiner ist wirklich

greifbar und für seine Aussagen haftbar. An der Hotline bekomme ich bei

jedem Telefonat eine andere Aussage (15 Anrufe - 15 verschiedene Aussagen).

Und den Chat können Sie sowieso (wie man bei uns so schön sagt) den

Hasen füttern.

Wie bereits geschrieben ... würde ich so mit meinen Kunden umgehen wäre

ich in einem halben Jahr arbeitslos.

Benutzerebene 7
Abzeichen +7
Zum Thema Vorsatz und der Tatbestdandsmerkmale kann dir Google viele Informationen liefern, z.B. nach einer schnellen Suche:

Vorsatz bei Betrug in der Wirtschaft - Strafrecht Rechtsanwälte

Betrug - Strafverteidiger, Rechtsanwalt Maritn Rademacher Düsseldorf

Betrug gem. § 263 StGB – Schema, Prüfung, Fälle - Jura Individuell

Hier ist keine Rechtsberatung erlaubt. Es steht dir aber frei, dich selber zu informieren und falls du immer noch eine strafrechtliche Relevanz in deinem persönlichen Fall siehst, steht es dir selbstverständlich auch frei, entsprechend zu handeln.



Wie bereits geschrieben ... würde ich so mit meinen Kunden umgehen wäre

ich in einem halben Jahr arbeitslos.



Solche Sätze sind wirklich überflüssig. Ich nehme auch an, du hast keine 40 Millionen Kunden bei denen etwas schief gehen kann. Nicht falsch verstehen, ich heisse es nicht gut, was deinen Schilderungen nach vorgefallen ist, mit solchen Anmerkungen kommt man auch nicht weiter.

Benutzerebene 1
Nochmals Danke für die Hinweise. Aber auch hier steht das drin was

ich bereits angeführt habe. Das ich das Thema strafrechtlich nicht weiter

verfolgen werde hatte ich bereits geschrieben. Aber den Ball gebe ich gerne

zurück ... sollte O2 strafrechtliche Relevanz in dem Fall sehen, steht es

ihnen selbstverständlich auch frei, entsprechend zu handeln.

"mit solchen Anmerkungen kommt man auch nicht weiter."

Das man mit einem solchen Satz nicht weiter kommt ist mir schon klar.

Ich habe nämlich so langsam das Gefühl das man hier mit nichts weiter

kommt. Außer man handelt und sperrt seine Konten für O2.

Aber jeden Fehler oder jedes Fehlverhalten damit zu begründen das man

ja so viele Kunden hat ist auch nicht wirklich überzeugend.

Es geht auch prinzipiell nicht darum das Fehler passieren, sondern wie

man damit umgeht. Und wenn es ein Unternehmen nicht schafft seinen

eigens produzierten Bockmist wieder zu beheben, dann sollten sie

vielleicht mal darüber nachdenken ihre Anzahl an Kunden zu reduzieren.

Vielleicht klappt es ja mit 10 oder 15 Kunden.

Benutzerebene 6
@Rilu

also o2Christian hatte folgendes geschrieben:

in der Kündigungsbestätigung hatten wir Dich gebeten, uns den Leihrouter bis zum 05.11. zurückzuschicken.

Da wir bis zu dem Datum keinen Eingang verzeichnen konnten, erfolgte zunächst die Berechnung der Hardware.

Die Kopie des Einlieferungsbelegs (Zustellung lt. DHL Sendungsverfolgungam 30.11) liegt uns vor und wurde bereits an unsere Logistik weitergeleitet. Sobald das Gerät Deinem Kundenkonto zugeordnet wurde, erfolgt automatisch eine Erstattung des berechneten Betrags.

Also wenn DHL sagt es wurde erst am 30.11. zugestellt dann wird das doch wohl stimmen oder? Ein Paket braucht ja nicht von August bis ende November...

Ich glaube auch das viele Kunden nicht Ihre Kundennummer auf dem Paketschein wie vorgegeben vermerken. Ich hatte auch so meine Bedenken meine Kundennummer außen am Paket zu hinterlassen. Aber mir wurde nichts belastet. *freu*

Benutzerebene 1
Lt.  O2 ist  seit dem  11. Januar alles richtig.  Die Hardware konnte mir zugeordnet werden. Das Geld sollte überwiesen werden. 

Ich wartete wieder vergeblich.

Soeben habe ich den Betrag zurück geholt.

Benutzerebene 1
Nun o2 ist schon ein seltsames Unternehmen.

Jetzt wurde mir zwei mal Geld überwiesen.

Scheinbar wissen die Damen und Herren nicht was sie tun.

Nun musste ich das Geld zurück überweisen.

Zur Erinnerung.

Ich sendete den Router im Juli (nachweislich) zurück.

Warum er erst im November meinem Konto zugeordnet werden könnte weiß ich nicht und ist mir auch herzlich egal.

Ein halbes Jahr musste ich auf 30 Euro warten.

Klasse o2!

4 Wochen später bekam ich noch mal das Geld für den Router.

Danke o2!

Was machen ihre Mitarbeiter eigentlich?

Das Geld musste ich nun zurück überweisen,  wieder hatte ich Aufwendungen durch die Unfähigkeit dieser Telefongesellschaft.

Danke o2.

Das ich es nicht eilig hatte das Geld zurück zu senden, dürfte  wohl nach 6 Monaten warten,  selbst den,  na sagen wir mal,  langsamst denkenden Menschen klar sein.

Doch die Geschwindigkeit mit der o2 mich mahnte ist galaktisch im Gegensatz zu der Geschwindigkeit mit der o2 seine Schulden bei mir beglich.

Wow o2!

3 Tage hat es gedauert.

Heute bekam ich die Mahnung.

Ich kann sie liebe o2 Mitarbeiter beruhigen.  Das Geld sollte schon auf ihrem Konto sein.

Es kam zu einer Überschneidung.

Nun gut,  ich habe mit o2 nichts mehr zu tun. Vielleicht noch eins,  ich bin nun einer mehr von den verbitterten die ihre Mission darin sehen o2 Jünger von ihrem Irrglauben zu bekehren

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