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Guten Tag,

ich werde bald in in eine Ferienwohnung ziehen, da unser Neubau noch nicht fertig ist und in den nächsten Monaten vermutlich auch nicht fertig wird. Kann ich ihr außerordentlich kündigen, da ich ja keine Möglichkeit habe meinen Vertrag zu nutzen?

 

Edit o2_Sven 29.12.2023/11:39: Verschoben vom Wohnzimmer zu o2 Home: Vertrag & Tarife

@Laurin123

Du kannst einen Umzug melden und O2wird dann nicht schalten können.

Mehr dazu hier

https://www.o2online.de/service/internet-umzug/


Moin,

ein Umzug berechtig nicht zur fristlosen Kündigung.

https://www.verbraucherzentrale.de/musterbriefe/digitale-welt/telefon-und-internetvertraege/kuendigung-bei-umzug-40708


Kann ich den Vertrag denn irgendwie vorübergehend stilllegen oder zumindest den Anschluss freischalten, damit der Nachmieter WLAN haben kann? 


@Laurin123

Du könntest mit dem Nachmieter einen Inhaberwechsel vereinbaren,

evtl. bietest du an die Übernahmegebühr zu zahlen.

 

Und schau hier zum Umzug ohne Schaltungsmöglichkeit

Wenn am neuen Wohnort die vereinbarte Technologie nicht verfügbar ist, gibt es die Möglichkeit kostenfrei auf eine andere Technologie umzusteigen 🙂 an der neuen Adresse wird die ausgewählte Technologie dann aktiviert, einen neuen Router gibt es gegebenenfalls auch von uns. Diese Art von Umzug wird am einfachsten über die Kundenbetreuung beauftragt.

Falls der Technologiewechsel im Rahmen des Umzugs nicht gewünscht ist, kann man eine außerordentliche Kündigung einreichen. Für die außerordentliche Kündigung wird dann ein Nachweis benötigt, wie zum Beispiel eine Kopie des Mietvertrags, Wohnungsgeberbescheinigung oder Anmeldebescheinigung für die neue Wohnadresse.

 

 

 


@Laurin123

Du könntest mit dem Nachmieter einen Inhaberwechsel vereinbaren,

evtl. bietest du an die Übernahmegebühr zu zahlen.

 

Und schau hier

Wenn am neuen Wohnort die vereinbarte Technologie nicht verfügbar ist, gibt es die Möglichkeit kostenfrei auf eine andere Technologie umzusteigen 🙂 an der neuen Adresse wird die ausgewählte Technologie dann aktiviert, einen neuen Router gibt es gegebenenfalls auch von uns. Diese Art von Umzug wird am einfachsten über die Kundenbetreuung beauftragt.

Falls der Technologiewechsel im Rahmen des Umzugs nicht gewünscht ist, kann man eine außerordentliche Kündigung einreichen. Für die außerordentliche Kündigung wird dann ein Nachweis benötigt, wie zum Beispiel eine Kopie des Mietvertrags, Wohnungsgeberbescheinigung oder Anmeldebescheinigung für die neue Wohnadresse.

 

 


 

Könnte ich sobald DSL verfügbar ist dann auch wieder von einem mobilen Router auf DSL umsteigen?

 


Nachtrag

Kann Ihr Anbieter die vereinbarte Leistung an Ihrem neuen Wohnort nicht erbringen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Sie können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats kündigen.

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/mobilfunk-und-festnetz/umzug-die-rechte-der-telefon-und-internetkunden-11034


Hallo @Laurin123 🙂

ich wollte mal nach dem aktuellen Stand fragen. Hast du schon eine Lösung finden können in der Zwischenzeit oder können wir dich noch unterstützen?

 

Viele Grüße,

Michi


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