Wegen der schlechten Erfahrung mit dem Kundenservice wollte ich meinen o2 Vertrag beenden. Ich habe am 11. Mai mein Widerrufsschreiben gesendet, aber noch keine Bestätigung von o2.
Kundennummer XXXXXXXXXX, Auftragsnummer: XXXXXXXXXX, Festnetz 0551/XXXXX611
Könnten Sie mich bitte wissen lassen, wie kann ich den Status des Widerrufs überprüfen?
edit by TBCMagic: Aus Datenschutzgründen wurde die Festnetznummer anonymisiert.
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Naja "Vertrag beenden" wäre normalerweise eine Kündigung - die geht nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Ein Widerruf ist nur innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses möglich - häufig ist es dafür schon zu spät.
Ein Widerruf ist nur innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag des Vertragsabschlusses möglich - häufig ist es dafür schon zu spät.
Bestellen 24.03, DSL Anshluss datum 11.05, Homebox erhalten auf 07.05. Kein techniker am 11.05. Unhöfliches Verhalten von o2 Gurus im Shop. Beschlossen zu widerrufen am 11.05. Email am 11.05, einschreiben am 19.05.
Von widerrufsformular, "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gruenden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betraegt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Befoerderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."
Von widerrufsformular, "Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gruenden diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist betraegt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Befoerderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat."
Bei einem DSL-Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, und nicht um einen Kaufvertrag für Waren.
Gemäß AGB gilt:
Der korrekte Text der Widerrufsbelehrung lautet:
Gemäß AGB gilt:
VertragsschlussBei Vertragsabschluss vor Ort im Shop sieht der Gesetzgeber kein gesetzliches Widerrufsrecht vor.
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Unterschrift beider Vertragspartner oder mit
Zugang einer Auftragsbestätigung von Telefónica Germany beim Kunden, spätestens aber mit Bereitstellung der beauftragten Leistung zustande.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 312g Widerrufsrecht
1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.
Der korrekte Text der Widerrufsbelehrung lautet:
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
Überseering 33a, 22297 Hamburg;
Telefonnummer: 089 787 979 400;
Telefaxnummer: 01805-5717661;
E-Mail: widerruf@cc.o2online.de)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich
zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Aus meiner Sicht ist der Fragesteller innerhalb der Widerrufsfrist, da vermutlich eine Warenlieferung (Router) Bestandteil des Vertrages ist: https://static2.o9.de/blob/10803528/v=11/Binary/widerruf-dsl.pdf (am Ende, S.2).
Schlechte und mißverständliche Formulierung gehen grundsätzlich zu Lasten des Unternehmens. §-Reiter gehen sogar von einer 14-tägigen Frist nach Inbetriebnahme von DSL aus, da ansonsten der Router nicht prüfbar ist. O2 wird dem Widerruf nachkommen, sofern die richtigen Formulierungen mit "widerrufen" eindeutig erfolgt sind. Ein unklares "beenden" würde zu einem 60-monatigem Rechtstreit führen
Schlechte und mißverständliche Formulierung gehen grundsätzlich zu Lasten des Unternehmens. §-Reiter gehen sogar von einer 14-tägigen Frist nach Inbetriebnahme von DSL aus, da ansonsten der Router nicht prüfbar ist. O2 wird dem Widerruf nachkommen, sofern die richtigen Formulierungen mit "widerrufen" eindeutig erfolgt sind. Ein unklares "beenden" würde zu einem 60-monatigem Rechtstreit führen
Da O2 generell keine Router verkauft und somit kein Kaufvertrag besteht, kann sich die Widerrufsfrist nicht auf den Zeitpunkt der Warenlieferung beziehen. Die Bereitstellung des Routers ist ja nur eine Nebenleistung aus dem zugrunde liegenden Dienstleistungsvertrag.
Das ändert aber nichts an der "Warenlieferung" für einen Leihrouter. Wo steht etwas von Kaufvertrag?
Die Belehrung ist dämlich und dilettantisch - aber rechtsgültig GEGEN O2.
Da kann man nichts machen.
Die Belehrung ist dämlich und dilettantisch - aber rechtsgültig GEGEN O2.
Da kann man nichts machen.
Widerrufen kann nur Verträge - wo kein Vertrag, da auch kein Widerruf.
Letztlich wird der TE warten müssen, was O2 zu seinem Verlangen sagt und wenn ihm die Entscheidung von O2 nicht passt, ggf. klagen müssen. Ich gehe davon aus, dass Telefónica durchaus fähige Juristen zur Verfügung stehen. Ansonsten kann VoIP-Droide ja gern die Vertretung des TE übernehmen.
Letztlich wird der TE warten müssen, was O2 zu seinem Verlangen sagt und wenn ihm die Entscheidung von O2 nicht passt, ggf. klagen müssen. Ich gehe davon aus, dass Telefónica durchaus fähige Juristen zur Verfügung stehen. Ansonsten kann VoIP-Droide ja gern die Vertretung des TE übernehmen.
Mein Optimismus kommt aus der Erfahrung
Der Widerruf zieht -wurde mir letztes Jahr bei meinem Anschluß auch bestätigt. Zudem kommt die Nichterfüllung des DSL-Vertrages hinzu. Die Erfolgsaussichten liegen bei 98 %
Der Widerruf zieht -wurde mir letztes Jahr bei meinem Anschluß auch bestätigt. Zudem kommt die Nichterfüllung des DSL-Vertrages hinzu. Die Erfolgsaussichten liegen bei 98 %
Ach, du hattest bereits einen juristischen Erfolg gegen O2 wegen einer "dämlichen" Widerrufsbelehrung? Gibt es dazu ein Aktenzeichen?
Das genaue Datum des Vertragsschlusses beim TE ist ja nicht bekannt. Daher kann man auch nicht sagen, ob er sich noch innerhalb der Widerrufsfrist befindet oder ob überhaupt eine Bestand. Da er von "o2 Gurus im Shop" spricht, hat er möglicherweise auch den Vertrag im Shop geschlossen. Dann ist gar nichts mit Widerruf.
Widerruf und "Nichterfüllung" sind 2 Paar Schuhe. Bei Nichterfüllung würde es sich immer um eine Kündigung handeln. Da lediglich der erste Technikertermin geplatzt ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
O2 kann natürlich auch aus Kulanz Widerruf oder Kündigung bestätigen.
Das genaue Datum des Vertragsschlusses beim TE ist ja nicht bekannt. Daher kann man auch nicht sagen, ob er sich noch innerhalb der Widerrufsfrist befindet oder ob überhaupt eine Bestand. Da er von "o2 Gurus im Shop" spricht, hat er möglicherweise auch den Vertrag im Shop geschlossen. Dann ist gar nichts mit Widerruf.
Widerruf und "Nichterfüllung" sind 2 Paar Schuhe. Bei Nichterfüllung würde es sich immer um eine Kündigung handeln. Da lediglich der erste Technikertermin geplatzt ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass die Voraussetzungen hierfür gegeben sind.
O2 kann natürlich auch aus Kulanz Widerruf oder Kündigung bestätigen.
Wenn er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat, dann gilt wohl Fernabsatz!?
Ein AZ gibt es nicht, da O2 das scheinbar locker handhabt. Letztes Jahr sollte mein neuer Anschluß geschaltet werden. Nach 3 Tagen endlich jemand erreicht. Da bat ich um Prüfung der Ver-Schaltung. Da ein überaus uninteressierter Supporter(Arvato?) dran war, sagte ich nur höflich, das das bitte noch in der Widerrufsfrist erfolgen solle. Was macht der Dödel? Er trägt ein "Kunde hat widerrufen, braucht nicht geschaltet werden". Das sogar per Telefon ohne erforderliche Form.
Das der MA da Bockmist eingetragen hat, kam erst Tage später bei einer weiteren Rückfrage raus. Mir hat er versichert ein Störticket aufzumachen.
Ein AZ gibt es nicht, da O2 das scheinbar locker handhabt. Letztes Jahr sollte mein neuer Anschluß geschaltet werden. Nach 3 Tagen endlich jemand erreicht. Da bat ich um Prüfung der Ver-Schaltung. Da ein überaus uninteressierter Supporter(Arvato?) dran war, sagte ich nur höflich, das das bitte noch in der Widerrufsfrist erfolgen solle. Was macht der Dödel? Er trägt ein "Kunde hat widerrufen, braucht nicht geschaltet werden". Das sogar per Telefon ohne erforderliche Form.
Das der MA da Bockmist eingetragen hat, kam erst Tage später bei einer weiteren Rückfrage raus. Mir hat er versichert ein Störticket aufzumachen.
Der TE hat nicht geschrieben, dass er eine Widerrufsbelehrung erhalten hat, sondern, dass er einen Widerruf abgeschickt hat. Da er die falsche Belehrung zitiert, ist es gar nicht so unwahrscheinlich, dass er gar keine erhalten hat, weil er den Vertrag im Shop geschlossen hat und somit gar kein Widerrufsrecht besteht. Da er hier auch nicht mehr schreibt, ist ihm das vielleicht bewusst geworden.
Weil also dem Widerruf in deinem Fall stattgegeben wurde, ist die O2 Widerrufsbelehrung juristisch "dämlich" leicht anfechtbar? Sorry, diese Schlussfolgerung geht mir schon als Nicht-Jurist zu weit.
Weil also dem Widerruf in deinem Fall stattgegeben wurde, ist die O2 Widerrufsbelehrung juristisch "dämlich" leicht anfechtbar? Sorry, diese Schlussfolgerung geht mir schon als Nicht-Jurist zu weit.
Lassen wir uns überraschen was der TE dazu meint ob online oder Shopvertrag.
Hier ist es wie so oft- wegen mangelnder Info liest jeder was anderes aus dem Kaffeesatz.
Hier ist es wie so oft- wegen mangelnder Info liest jeder was anderes aus dem Kaffeesatz.
Ich bestellte von o2 shop. Ich habe den Vertrag nicht im Shop geschlossen. Ich warte auf den Widerruf. Widerrufsrecht beginnt ab dem Datum der DSL-Anschluss. Ich habe noch keine Anschluss.
Ich bat um einen Vertrag im Shop, erhielt aber den Vertrag per E-Mail (nicht vom Shop).
Mehr als verwirrend.Wenn Vertragsschluß(Willenserklärung) im Shop, dann besteht eigentlich keine Widerrufsmöglichkeit.
Wenn Dir mit der Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zugesandt wurde, dann gilt diese inhaltlich auch, selbst wenn die mehr Rechte einräumt als notwendig.
Wenn Dir mit der Auftragsbestätigung eine Widerrufsbelehrung zugesandt wurde, dann gilt diese inhaltlich auch, selbst wenn die mehr Rechte einräumt als notwendig.
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