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Von meinem Konto wurden das letzte Mal im September Gebühren abgebucht und im Oktober erfolgte eine Gutschrift über ???(Wofür?). Seitdem sind keine Rechnungen einsehbar und es wird auch nichts mehr abgebucht. Am 9.12.15. und 10.01.16 bekam ich zwar jeweils eine Mail mit dem gleichen Inhalt:



die aktuelle Rechnung für Ihren o2 DSL Anschluss kann aufgrund eines technischen Fehlers nicht erstellt werden. Unser Kundenservice arbeitet mit Hochdruck an der schnellstmöglichen Bereitstellung Ihrer Rechnung.



Nach erfolgreicher Korrektur werden Ihnen die bis dahin aufgelaufenen Grundgebühren und gegebenenfalls angefallenen Gesprächs- und Verbindungskosten gesammelt in Rechnung gestellt.



Um eine erhöhte Gesamtforderung nach Rechnungswiederaufnahme zu vermeiden, bitten wir Sie, Ihre monatlichen Grund- und eventuelle Optionsgebühren unter Angabe Ihrer Kundennummer direkt an uns zu überweisen.



Wie geht das weiter?



Haben Sie keine Möglichkeit, diesen ""technischen Fehler"" endlich abzustellen???



Viele Grüße



Nani



Gleiches Problem hier - ich wünschte nur ich müsste nichts dazu schreiben. Ein 5 Monate alter technischer Fehler, bei dem Kunden keine Zahlungen an das Unternehmen liefern ist katastrophal. Und irgendwie unglaubwürdig. Ich benötige dringend die ausstehenden Rechnungen.




Hier scheint sich wirklich niemand von o2 verantwortlich ggü den Kunden zu zeigen und mal Tacheles zu reden. Wie geht es hier weiter??




Ein o2_Moderator wird sich heute im Laufe des Tages melden und sich das Problem ansehen.



LG Eckhard




Bei mir auch schon den 3. Monat.




Hallo Ihr drei.



Ich fasse mich kurz. Ganz allgemein: Ihr alle drei wart von der Rechnungsunterdrückung betroffen, bedeutet aufgrund eines Fehlers geht keine Rechnung raus, bis der Fehler korrigiert ist, danach ist dann alles wie gewohnt. Dafür kann ich mich nur entschuldigen, sowas soll nicht sein , in seltenen Fällen passiert das aber. Der unschöne Teil ist dann zusätzlich das sich die Posten natürlich aufsummieren und dann irgendwann eine entsprechend hohe Rechnung kommt, daher auch der Hinweis dass man bitte die Grundgebühr einfach selber monatlich überweist um den Betrag dann so gering wie möglich zu halten.  



Zu nanihaupt im speziellem: Es liegt jetzt eine Rechnung vor, diese ist nun etwas höher ausgefallen und falls du diese gerne in Raten zahlen möchtest ist das kein Thema, das können aber nur die Kollegen an der Hotline mit dir soweit einrichten. Was die Gutschrift aus dem Oktober letzten Jahres betrifft: Dort hat man dir bei dem Anschlussinhaberwechsel aufgrund eines Fehler zuviel berechnet und dann im Folgemonat wieder gutgeschrieben, das war schon alles.



So, ich hoffe ich konnte für etwas Klarheit sorgen.



VG, Matze




Ich habe ebenfalls seit Dezember keine Rechnung mehr bekommen und würde diese Problem auch gerne behoben haben.



Lg Henri




Sicher kann ich das Geld beiseite legen - die Bezahlung der Summe an sich ist weniger ein Problem als ein Ärgernis. Fehler passieren, alles soweit verstanden.



Die o2 Hotline konnte nichts weiter für mich tun als um Geduld bitten. Am Fehler werde gearbeitet. Ganz ehrlich, wenn ich als Unternehmen über 6 Monate (ein halbes Jahr, wohlgemerkt) einem Teil meiner Kunden keine Rechnung schreiben könnte und folglich auch keine Einnahmen aus diesem Kundenkreis habe, dann mache ich doch was grundlegend falsch oder? Selbst von Hand geschriebene Rechhnung wären wohl besser...



Ich verzichte gern auf einen Einzelverbindungsnachweis (was ja technisch ausgewertet werden müsste). Alles was ich für den Moment brauche ist ein offizielles Dokument von o2, in welchem mir die Gebühren für die fraglichen Abrechnungszeiträume in Rechnung gestellt werden.




Ich schließe mich da an, denn ich habe ebenfalls schon sehr lange keine Abbuchung mehr sehen können. Auch ich möchte nicht aufgrund einer Email einen Betrag überweisen. Ich benötige ebenfalls etwas schriftliches - oder ich warte ab, und lege das Geld zur Seite.



Mit freundlichen Grüße




Also Emails schreiben wollen div. Leute an Firmen aber wenn sie Emails erhalten sind diese nicht wichtig. Nunja jetzt kann ich mir denken warum o2 den Email Kontakt abgeschafft hat.




Habe das gleiche Problem, leider erst nach 6 Monaten erkannt, dass ich ein Problem habe.



Chronologie:



im März 2017 eine Gutschrift über 3000 Euro erhalten (dieser Betrag wurde nicht überwiesen), diese Gutschrift ist vermutlich ein Buchungsfehler



die folgenden Monate wurde keine Rechnung erstellt



Im September und im Oktober habe ich eine SMS bekommen, dass die Rechnung aus technischen Gründen nicht erstellt werden kann. Daraufhin habe ich mich eingeloggt und das Schlamassel erkannt.



Nur, was tun? Die Hotline ist schwer erreichbar, hilflos und es nervt mich, wenn ich solche Probleme nicht per Email lösen kann.



Ich leite aus diesen Fehler auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht her, zu einer Leistung gehört untrennbar eine Rechnung, wenn diese nicht erstellt wird, ist der Vertrag nicht erfüllt. Außerdem habe ich ein Risiko, dass ungeplant Kosten auflaufen, z. B. Hackerangriff, hohe Gesprächsgebühren usw. Eventuell ist dies bereits geschehen. Alle Telekomunikationskonzerne sind dann schnell mit Inkassobüros an der Hand, dieses Risiko will ich nicht eingehen.




Hubert_aa schrieb:



Ich leite aus diesen Fehler auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht her, zu einer Leistung gehört untrennbar eine Rechnung, wenn diese nicht erstellt wird, ist der Vertrag nicht erfüllt. 



Nein. Ein "Sonderkündigungsrecht" leitet sich daraus sicherlich nicht ab. Die von o2 zu erbringenden Leistungen bestehen in der Zurverfügungstellung von Telekommunikationsdienstleistungen. 



Hubert_aa schrieb:



Außerdem habe ich ein Risiko, dass ungeplant Kosten auflaufen, z. B. Hackerangriff, hohe Gesprächsgebühren usw. Eventuell ist dies bereits geschehen. 



Du kannst ja so in etwa Geld beiseite legen für den Zeitpunkt, an dem die Rechnungen dann erstellt werden. Immerhin nimmst Du die o2-Leistungen ja in Anspruch, zahlst aber zurzeit nicht dafür. Insofern entsteht Dir weder jetzt noch in Zukunft ein Schaden. Was übrigens Hackerangriffe mit diesem Fall zu tun haben sollen, erschließt sich mir nicht.




Hier handelt es sich um einen Betrag zw. 300 und 400 Euro. Ich bin in der glücklichen Lage, das ohne Probleme zahlen zu können. Falls aber ein Trojaner, ein Hack im Router oder ähnliches, Gespräche in exotische Länder initiert, können durchaus Beträge über viele tausend Euro auflaufen. Da hätte ich schon erhebliche Probleme.



Natürlich gehört zu einer Leistung auch eine Rechnungsstellung, wenn die nicht erfolgt, wird der Vertrag nicht vollständig erfüllt. Wenn eine Rechnung erstellt wird, ist diese Vetragsverletztung geheilt. Bis zur dieser Rechnungsstellung sehe ich sehr wohl die Möglichkeit einer Sonderkündigung. Dazu kommt natürlich die Dauer der Vertragsverletzung, irgendwann ist es nicht mehr zumutbar, den Vertrag aufrecht zu halten.



Wenn die Buchhaltung jetzt nicht richtig funktioniert, kann ich mich auf die Richtigkeit der Rechnung verlassen?




Hubert_aa schrieb:



auch eine Rechnungsstellung, wenn die nicht erfolgt, 



Wird sie ja. Irgendwann. Einen durchsetzbaren Rechtsanspruch auf eine unverzügliche Rechnungsstellung hast Du m.E. nicht. Du würdest auch damit leben müssen, wenn die Rechnungen gebündelt in 2 Jahren bei Dir ankommen.



Hubert_aa schrieb:



Natürlich gehört zu einer Leistung auch eine Rechnungsstellung, wenn die nicht erfolgt, wird der Vertrag nicht vollständig erfüllt. 



Wenn Du das so siehst, OK. Ich sehe das anders. Ist aber eigentlich egal, weil ich darüber nicht zu entscheiden habe, die Diskussion ist daher für mich eher akademisch. Wenn Du meinst, eine außerordentliche Kündigung aus den genannten Gründen anstreben zu wollen, dann tu das. Mehr als schiefgehen kann das ja nicht. 😉



Hubert_aa schrieb:



Hier handelt es sich um einen Betrag zw. 300 und 400 Euro. Ich bin in der glücklichen Lage, das ohne Probleme zahlen zu können. Falls aber ein Trojaner, ein Hack im Router oder ähnliches, Gespräche in exotische Länder initiert, können durchaus Beträge über viele tausend Euro auflaufen. Da hätte ich schon erhebliche Probleme.



Verstehe ich nicht. Wo ist der Unterschied, ob die Rechnung jetzt falsch ist oder in einem halben Jahr? Beanstanden kannst Du sie in beiden Fällen. Beanstandungsfristen beginnen erst nach Rechnungserhalt.



Hubert_aa schrieb:



Wenn die Buchhaltung jetzt nicht richtig funktioniert, kann ich mich auf die Richtigkeit der Rechnung verlassen?



Warum nicht? Die erbrachten Leistungen werden ja registriert und dokumentiert. In dieser Hinsicht arbeiten die Systeme sehr zuverlässig, sie stehen sogar unter staatlicher Kontrolle. Das technische Problem betrifft nicht die Erfassung, sondern nur die Rechnungsherstellung, was - zugegeben - schon ärgerlich genug ist.



Warte bitte auf eine/n o2_Moderator/in, die/der Deinem berechtigten Anliegen nachgeht und ggfs. dazu Stellung nimmt.



Habe dazu bitte etwas Geduld.