Wann war Vertragsende? Über welchen Zeitraum geht die Rechnung?
Den Router hast du fristgerecht zurückgeschickt?
Ohne Rücksprache mit o2 solltest du keine Rückbuchung vornehmen. Das sorgt im Zweifelsfalle nur für einen Schufa-Eintrag.
Ob du den Service nutzt, ist unerheblich. Auch nach Vertragsende können noch Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bestehen und entstehen. Typischerweise sind das z.B. Gebühr für Anbieterwechsel, Umsätze außerhalb der Flatrate, wenn der o2 Leihrouter nicht rechtzeitig zurück geschickt wurde: Schadensersatz für nicht zurück geschickte Leihgeräte. Es empfiehlt sich, die Rechnung zu lesen um erkennen, wie viel wofür berechnet wurde.
Werden berechtigte Forderungen nicht beglichen, geht das ganze ins Mahnverfahren und es entstehen nur weitere Kosten für dich. Wenn Rechnungspositionen deiner Ansicht nach fehlerhaft sind, solltest du Kontakt mit der o2 Kundenbetreuung aufnehmen und darlegen, welche Rechnungspositionen warum fehlerhaft sein sollen.